Veruntreuung am NIGE – Detlefs Nebelkerze

 

Veruntreuung am NIGE
Eine Frage des Systems

 

 

 

 

Detlefs Nebelkerze

 

 

Käseblatts Aufgabe ist es nicht, einen Sachverhalt zu recherchieren und die Geschichte plausibel zu erzählen, sondern Käseblatts Aufgabe ist’s, Befindlichkeit zu transportieren und somit ein wundersam weichgespültes „Haltet den Dieb!“ zu flüstern.

Somit kolportiert Detlef Kiesés Aufsatz weniger eine strafrechtliche Begebenheit, sondern vor allem diverse Gemütszustände von Beteiligten und wirft mehr Fragen auf als Antworten zu geben.

Und selbst wenn Kiesé also „schockierende Erkenntnisse, schwere Enttäuschung, persönliche Betroffenheit, Ernüchterung, Bestürzung …“ einer Schulleiterin redaktionell visualisiert, gerät auch das noch unfreiwillig zur Karikatur.

Folgt man der wirren Überlieferung des Redakteurs hatte eine „schockierende Erkenntnis“ bei der Schulleitung Anja Renken-Abken im Sommer 2022 lediglich zur fristlosen Kündigung des NIGE-Verwaltungsleiters wegen fortgesetzter Unterschlagung geführt.

Eine diesbezügliche Strafanzeige, die ein Ermittlungsverfahren nach sich zog, erfolgte demnach allerdings erst, als der Sachverhalt durch das anonyme Schreiben eines (so Kiesé) „internen Whistleblowers des NIGE“ im Oktober 2022 an die Öffentlichkeit gelangte und demzufolge nicht länger zu beschweigen war.
Nur die OZ berichtete am 11.10.2022., während der Anzeiger für Harlingerland mit den Beteiligten unter einer Decke blieb.

Und fast weitere zwei Jahre benötigte die Schulleiterin, um den Schock der Erkenntnisse zu verarbeiten und nunmehr ihrer Enttäuschung, Betroffenheit und Bestürzung Ausdruck zu verleihen.

Hingegen „die seit Sommer 2020 vakante Stelle soll im kommenden Monat wieder besetzt werden, wie Anja Renken-Abken berichtet„, und stiftet nicht nur weitere Verwirrung, sondern vernebelt auch die Frage, warum bis zur Neubesetzung dieser Verwaltungsleiterstelle gar zwei bzw. vier Jahre ins Land gehen mußten.

Die naheliegende Annahme besagt: Eine bruchlose Neubesetzung der Stelle schon 2022 war gar nicht möglich bzw. nicht angezeigt, denn das hätte dem Nachfolger zwangsläufig den tiefen Blick in einen Tatort gestattet bzw. abverlangt, der bis 2024 noch gereinigt werden mußte.

 

Vorauseilender Freispruch

Die Kernfrage, wie denn bei soviel vertraulichster Zusammenarbeit eine halbe Million Euro verschwinden können, erforderte zweifellos allerbehutsamste Ermittlungen  (sowohl im Kollegium als auch sicher bei Zuschußgebern und Förderprogrammverwaltern) vonseiten der Staatsanwaltschaft, zumal diese ja weisungsgebunden vonseiten des Niedersächsischen Justizministeriums zu agieren hat; Justizministerin des Landes Niedersachsen ist Kathrin Wahlmann, SPD.

Denn gewiß ist’s eine Gratwanderung, ob es ermittlungstaktisch sich auch nur ansatzweise erweisen darf, daß der Habitus des Einzeltäters in Finanzfragen sich doch langjähriger Toleranz und Kenntnis der übrigen Leitungsebene verdankt haben könnte, bei der Herrn V. vielleicht dann mal, warum auch immer in Ungnade gefallen, die Tragbarkeit entzogen wurde und dann die zuständigen Repräsentanten als eben jene einer Esenser Landes!Eliteschule von alledem keinerlei Ahnung mehr haben wollen durften.

Da beeilt sich auch die Schulleiterin mit der Betonung der vorrangigen Verantwortung des Verwaltungsleiters sowie ihres lediglich „besten Wissens„, welches sie bei der Haushaltsprüfung anzulegen hatte.
Und auch Kiesé wird der Erzählfeld-Verdunklung nicht müde und labelt mehrfach den „langjährigen Finanzverantwortlichen„, um sodann über den das NIGE unverdient heimsuchenden Schicksalsschlag zu verlautbaren: „Desto größer war die Bestürzung, dass dem Finanzverantwortlichen anstatt der Dankesurkunde die Kündigung ausgesprochen werden musste.“ – ein doppelzüngiges Geschwurbel, das allenfalls die Esenser Schweige- und Wegschau-Tradition intoniert.

Vor allem unter dem Gesichtspunkt des Einzeltäters plädiert der Redakteur schließlich für die betroffenen, entsetzten, enttäuschten, bestürzten Beteiligten auf verminderte Schuldfähigkeit.
Allen vorweg die Schulleiterin leiste geradezu Übermenschliches, sei die „einzige Außenvertretungsberechtigte“ [?], habe „sämtliche Abläufe [?!] im Gymnasium zu kontrollieren und zu verantworten„, das „Kassensystem zu überblicken“ und „den Haushalt abzusegnen„. Tatsächlich: abzusegnen !

Dann unterstellt er eine Überlastung der Schulleiterin, um die selten dämliche Suggestivfrage zu implizieren, ob das alles denn überhaupt menschenmöglich wäre, und dazu die ebenso dämliche Antwort zu liefern: Nie im Leben!
Sondern Frau Anja Renken-Abken hätte „eine spezielle Ausbildung im Haushaltsrecht und vielleicht weiteren Spezialgebieten“ gebraucht sowie „grundsätzliche strukturelle Korrekturen“ – wobei noch ganz weit offen bleibt, wie die übermenschlichen Anforderungen denn seit Sommer 2022 und das ganz ohne Verwaltungsleiter bewältigt worden seien.

Mögen der Staatsanwalt dies ins Plädoyer und das Gericht dies ins Urteil einfließen lassen!

 

NWZ-Kopulationskolumne

 

Kolumne 1

Den Auftakt einer dreiteiligen NWZ-Kopulationsreportage machte zum 27. Februar ein Redakteur Peter Saathoff zum Thema „wife-sharing“ mit dem Foto-Untertitel: Wenn seine Frau mit einem anderen schläft, genießt ein ostfriesischer Mann das sehr. und damit tatsächlich eine ganze Zeitungsseite voll.

Passend wie Arsch & Eimer, respektive Mönch & Nonne & Mönch, fügte er das angesagte Frauenbild in ein aktuelles Zeitfenster zu Equal Care Day, Equal Pay Day und Internationalem Frauentag und die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Karin Emken MdL dürfte sich vor Begeisterung über die NWZ-publizistische Schützenhilfe kaum eingekriegt haben, plakatiert sie doch eine Forderung nach Art „Gleichstellung“ der Frau in brutalstmöglicher Albernheit, der sich auch ein Redakteur Saathoff wohl nicht hat verschließen können.

Der portraitiert den Wife-sharer gar herzallerliebst mit Erklär-Bär  als Party-Wissen für Staunende, plädiert beim Dreier auf „etwas ganz Normales“ und möchte – wie es den Equal-Feiertagen ja zueigen ist – dies „einer breiteren Öffentlichkeit bekannter machen und auf mehr gesellschaftliche Akzeptanz hoffen„, was zweifellos stets im Trend liegt.

Vor allem aber möchte sich das Qualitätspress-Erzeugnis gegen jenes Vorurteil wenden, daß, wer zu doof für anständigen Journalismus ist, sein Publikum immer noch mit unanständiger Erzählung bespaßen kann.

Auch eröffnet es den letzten rückständigen Konsumenten, die sich nach wie vor über verspätete Zeitungszustellung, mangelhafte Deutschkenntnisse und die redaktionelle Unfähigkeit, einen einfachen Kontext nachzuerzählen, beschweren wollen, mal ganz andere Kenntnisse und neue Sichtweisen auf’s angesagte Portfolio einer Zeitung, wird dies doch als „Moderne Liebe in Ostfrieslanddargeboten, eine Gratis-Orientierung also, die die meisten Abonnenten gewiß doch als lecker und als Lebenshilfe-Recherche eines Qualitätsmediums zu goutieren wissen – und das für nur 2 bzw. 2,70 € pro Anwendung.

Und als hätten wir nicht genug Fronten, für deren journalistische Bewirtschaftung die mainstream-Presse zu dämlich oder zu korrupt ist, hat nun die NWZ dem arglosen Leser ausgerechnet noch eine Sexfront eröffnet.

 

Kolumne 2

Das Frontschwein zum zweiten Teil der Kopulationskolumnen gibt am 13.03.2024 nun Inga Mennen, Ex-Anzeiger-Lokalredakteurin, jetzt  Thementeam Soziales, und titelt sogleich: „Wir mögen es, wenn man uns beim Sex zuguckt.

Mit der Edelfeder IME hat die Redaktion hier eine erprobt und robust zeigefreudige Verfechterin der Normen der Körperästhetik an die vorderste Kontaktlinie geschickt, wo sie am heißesten ist, um über sexuelle Viel- und Abseitigkeiten zu plappern, d.h. die Normalität des Swingerclubs und was an moderner Progression sonst noch außerhalb des Zeitungsleser-Horizonts umläuft. Auch hier möchten die Portraitierten „darüber aufklären„, denn „die beiden sind ein Paar und haben gern Sex, wenn andere dabei zusehen.

Die stete Wissensvermittlung ist der IME wichtig, das ist Redaktionsauftrag: „Die beiden bevorzugen, auf großen Matten Zärtlichkeiten auszutauschen und Sex zu haben.„, und sie versteht sich, die IME, hier auf die erforderliche Investigatiefenschärfe zu einem Thema, das den Menschen alltäglich auf den Nägeln oder sonstwo  brennt.

Und mit dem heiteren Beruferaten – IME befragt „Sexcoach Lisa Preller“ – ist auch diese Zeitungsseite schon wieder voll und der Müllsack zuzubinden.

 

Kolumne 3

Im dritten und hoffentlich letzten Beitrag der NWZ-Kopulationskolumnen dürfte dann über die BDSM-Szene und deren sicher ebenfalls bereichernde Normalität berichtet und aufgeklärt werden – mit Lern-Video.

Lief das erste Redaktionsstück noch unter „SEXUALITÄT und das zweite unter „GESELLSCHAFT, so wird das nächste sicher unter „KULTUR gepriesen, denn „Konzerte und tanzen – auch das ist möglich in den Swingerclubs“ (IME).

Die Anzeiger-typisch verfurzte Libertinage wird dann wieder zwischen Grünkohlessen-einladenden Landfrauen, Kalenderblättern von früher, Behördenpressemeldung im Wortlaut, gescheiterter Nacherzählung politischer Begebenheit, AfH-Ticket-shop, Jobwechsel mit Ehrungen, dpa-Kopien, Tinnef-Bude NordwestSHOP, Leserreisen und seitenfüllenden Medikamentenanzeigen für die Hauptzielgruppe auf sich aufmerksam machen und sollte in einer Rückrufaktion des Anzeigers für Michael Schmitz gipfeln, dessen Kernkompetenz – wir erinnern uns – als SadoMaso-Bordellbetreiber einst überregional beachtliche Reputation genoß, hingegen zugunsten der touristischen Infrastruktur von Bensersiel leider kaum zur Entfaltung gelangt war.

 

 

Windkraft – Die wahre Bürgerbefragung / Ergebnis-Kneten / Update 13. Jan.

 

Windkraft –
Die wahre
Bürgerbefragung

 

Update 13. Jan.
Wir kneten uns ein Ergebnis

 

Den „lieben Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Samtgemeinde Esens“ wurde gestern eine „Wahlbenachrichtigung“ zugestellt, die man – offen für positive Gegenerfahrung – spontan für eine intelligente Satire-Retourkutsche der Verwaltung auf den vorangehenden Aufsatz hätte halten können, die auf des Bürgers Augenhöhe eine Hoffnungslohe entfache … hätte, hätte … es war aber bloß ein gezwängter Teilnahmeaufruf an die Einwohnerschaft mit der Botschaft, daß sie halt zahlreiche Hürden zu meistern hätte, wollte sie denn Akzeptanz und Zugang zu einem demokratischen Teilhabepaket sich verdienen – dem ja eigentlich ein knackiges Bürgerbegehren wesentlich angemessener gewesen wäre.

Die Fragen, ja die Fragen aber, die sollten geheim bleiben bis zum Zeitpunkt der Abstimmung, damit gar niemand darüber auch noch ein Wort verlieren oder einen Zweifel oder Argwohn äußern möge, und obrigkeitliche Bescherung sei erst am Montag, dem 15. Januar im Zeitfenster bzw. vom Verlautbarungsbalkon.

 

Barriere

Und dann aber – husch, husch, Tante Liese! – an die App, an’s Handy, den QR-Code oder mal im Rathaus fragen unter der sehr persönlichen Support-Service-Nummer zur Wahlhilfe 206-0, ach ja! Oder doch gleich den dreiundfünfzig Zeichen starken Link eingeben (Sorgfältig, Tante Liese, konzentrier dich!) und dann den Achtung:  sieben! Zeichen starken Freischaltcode.

Stil, Form und Inhalt des Schreibens kommen als hochkomprimierter Textklotz ohne jegliche Gliederung daher und es soll seine Bewandtnis haben, daß dieser Ziegel wohl bewußt alles andere als  barrierefrei   gestaltet ist.

 

Abschreckung

Er ist als markante Ausgrenzung der weniger Digital-affinen und älteren Generation ein Tritt in den Hintern und stellt insofern die 1A-Demo-Version der Farce eines Seniorenrats der Samtgemeinde dar –  sowie eine weitere kreative Möglichkeit, ein gewünschtes Umfrageergebnis zu (per-)formen.
„Weg von der Urne!“ lautet somit die paradox-bizarre Botschaft an die Alten!

Umso brennender wüßte man da noch zu gern, wie sich ein „Befragungsergebnis“ im Pflegeheim abbildet, wo die „Wahlbenachrichtigungen“ stapelweise zugestellt werden.

 

Digitalkompetenz

Zu hoffen bleibt nur noch, daß Tante Lieses Enkel, wenn er sie helfend zur Abstimmung geleitet, nicht gerade Grün-Schnabel oder Juso und somit glühender Windkraftbefürworter ist und daß also das Obrigkeitskalkül der Abschreckung nicht aufgeht.

Auch das Adreßfeld des Schreibens (Empfänger:  Jļrgen Lohs ) verheißt bereits eine hochprofessionelle Digitalkompetenz, die für die Präsentation und Auswertung der Geheimfragen spannende Unterhaltung verspricht.

Und die im Briefkopf angegebene aufschlußreiche Internetadresse www.esens.de führt uns zurück in den doofen merkantilen Flohmarkt, den die AEU schon 2019 mit der Kaperung der einst städtischen Domain als Gemischtwarenladen unter dem Label  Dachmarke  zu etablieren trachtete.

Die o.b. Geheimhaltungsbehauptung ist übrigens partiell zu revidieren bzw. „uptodaten“, da soeben von der Samtgemeindeverwaltung die angefragten Erhebungsfragen per Mail eingetroffen sind.
Damit haben wir ja jetzt sozusagen alle beisammen …

 

… aus dem Rechtsrahmen

Und daß hier nicht nur bereits die Digitalkompetenz in Zweifel zu ziehen ist, dokumentiert der folgende Hinweis von Manfred Knake bei „Holtgast – Ostfriesland“ :

Zum Naturschutz gibt der beigefügte Fragebogen u.a. diese Auswahlmöglichkeit:

„Einen weiteren Ausbau der Windenergie in Form von Windparks in der Samtgemeinde Esens befürworte ich, […] wenn Landschafts- und Naturschutzgebiete hierfür nicht in Anspruch genommen werden.“

Den Dilettanten der Fragebogenerstellung ist entgangen, dass in Naturschutzgebieten nach wie vor keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, das sehen sogar die neuen Ampel-Gesetze nicht vor, jetzt aber, und das ist neu, in Landschaftsschutzgebieten schon. Nur: Wer von den Befragten kennt schon die Unterschiede zwischen einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet?

 

Alles Wissen

Wenn aber die Narren der Anzeiger-Hofberichterstattung des Samtgemeindebürgermeisters Presseerklärung auf Kita-Deutsch nacherzählen, dann klingt das so: „Das müssen [sic] Bürger zur Befragung in Esens zum Thema Windkraft wissen [sic]“.

Wer dann gehorsam weiterliest, kriegt folgendes Pensum Bürgerpflicht reingezwiebelt, daß es dem Verstande wehtut:

Wie läuft die Befragung ab? Wie viele Fragen gibt es? Wie lange dauert die Befragung? Geht es auch offline? Wie bindend ist das Ergebnis? Was erhofft sich der Samtgemeindebürgermeister? Was sollten die Bürger noch wissen?

Das also ist AfH-journalistisch recherchiertes Windkraftwissen und man möchte inständig hoffen, daß dieses Konvolut eben nicht original von einem Esenser Spitzenbeamten stammt, sondern mal wieder bloß durch den Wahrnehmungsschredder einer Lumme der Dickschnabel- u. Trottelpresse geschlichtet wurde und damit ganz nebenbei jegliche Satire als fürderhin unbrauchbar ins Abseits stellt.

 

Ab und Zu

Dieser ohnehin Leichten Sprache fügt dann Harald Hinrichs weitere Simplifizierung hinzu und stellt noch mal Intention und Marschrichtung klar: „…die Chance geben, differenzierter abzustimmen“. De facto aber beschreibt er damit kreativ eben alle Optionen differenzierter Zustimmung, nämlich „… wollen wir nicht nur wissen ‚ja‘, sondern auch wo und unter welchen Bedingungen“. Und es bleibt in der Richtungsweisung durchsichtig arglistig, solange ‚Nein‘ weiterhin als uninteressant und simpel undifferenziert daherkommt.

 

Kamelle, Dope und Stimmung

Und als ob die Ausgrenzung der Alten („sollen sie sich Hilfe bei Verwandten holen“) nicht genug kaputtes Demokratieverständnis dokumentiert, wird zudem der etwa demokratische Partizipationscharakter noch mal im Vorfeld insofern demontiert und relativiert, als es sich ohnehin bloß um „eine Stimmungsabfrage“ handele – wie wenn der Elferrat in’s Publikum ruft: „Stimmung! Kamelle! Seid ihr alle da?“

Weil diese Abstimmungsfarce nicht ungedopt zu ertragen sein dürfte, stellt der SG-Bürgermeister auch gleich klar: „Ihre Mitmenschen dürfen gerne wissen, was sie genommen haben“, zwangsläufig Stimmungsaufheller, allein die Dosis darf jeder für sich behalten! Jedoch „Es ist nicht verboten, darüber zu diskutieren“, läßt die liebenswerte Obrigkeit verlautbaren.

 

Eh wurscht

Sodann erfolgt auch gleich eine weitere Relativierung und Demontage am Bürgerbeteiligungsansatz, denn das Ergebnis sei eh wurscht; vorgelesen, genehmigt und verkündet: „Es gibt keine rechtliche Bindung an das Ergebnis der Bürgerbefragung“, somit auch und gerade die Alten und weniger Technik-Affinen getrost zuhause bleiben können.

Und selbst wenn dem so wäre, dann erinnert an den hemdsärmeligen politischen Umgang mit gültigem Rechtsrahmen immer noch jene Diagnose des VG Oldenburg über eine Obrigkeit, man bedenke, die eben noch einen Daumensprung weiter unten ihrer bloßen Verspottung den Straftatbestand einer Urkundenfälschung zuzuschreiben beabsichtigte.

Erst ganz am Ende räumt der Schmerzenstext gegenüber dem erschöpften Leser schließlich ein, daß über den Zugangscode die Verknüpfung von Namen und Abstimmungsergebnis selbstverständlich möglich ist, denn dort heißt es: „Eine Verbindung zum Namen ist bei der Befragung nicht vorgesehen und wird auch nicht abgefragt.“

 

Windkraft-Bürgerbefragung / 10 Fragen / Nachtrag

Windkraft-
Bürger-
befragung

 

Die 10 wichtigsten Fragen

 

 

Exakt zum Jahresbeginn 2023 wurde an dieser Stelle thematisiert, daß die Samtgemeinde Esens das Beteiligungsinstrument Bürgerbefragung im Zusammenhang zur Ausweisung weiterer Windkraft-Potenzialflächen erneut zur Anwendung zu bringen versprach.

Und nun fügt es sich gar wunderbar, daß wiederum zum Jahresbeginn 2024 der erste Aufsatz hier sich abermals mit der Thematik befassen soll.

 

Ja, es hatte 2016 eine Bürgerbefragung mit unmißverständlichem, nämlich ablehnendem Ergebnis dazu gegeben und die Politakteure im Schulterschluß mit der Verwaltungsspitze der Samtgemeinde wollten nun des Bürgers aufkommendes Geraune, das alte Ergebnis werde jetzt gewiß in die Tonne gekloppt, so nicht auf sich sitzen lassen und avisierten, dem gewandelten Zeitgeist gehorsam vorauseilend, eine erneute Befragung.

 

Deren Beschaffenheit, so die flankierende „Anzeiger“-Propaganda, werde aber diesmal erheblich komplexer ausfallen, um der Mündigkeit und dem Differenzierungsvermögen der Bürger so lange Rechnung zu tragen, bis ein gesichertes Befragungsergebnis auch die erwünschten Windkraftprojekt-Beteiligungsformen ermöglicht.
Dazu „verrät Hinrichs, dass die Bürgerinnen und Bürger angeben können, unter welchen Voraussetzungen sie zustimmen würden“, munkelt der Anzeiger für Harlingerland vom 09.12.2023, und weiter: „Wie die Fragen genau aussehen, das sollen [sie] schon in wenigen Wochen erfahren.“

 

Denn was schon sollte schlecht daran sein, kompetent und bürgernah etwaigen „unsäglichen“ Unkenrufen der Zweifler und Partizipationsleugner entgegenzutreten, so daß in der Folge eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe unter sachkundiger Federführung der SG-Verwaltung gebildet wurde.
Diese hatte alsdann den ersten Entwurf einer Beteiligungsstruktur mit Leitfragen zur neuen Bürgerbefragung erarbeitet und vorgelegt, der in der nichtöffentlichen Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 25.01.2024 zur Beratung und Beschlußfassung ansteht.

 

Anders als sonst und zur spitzbübischen Freude politisch Interessierter aber hat diesmal die Verwaltungsvorlage mit Beschlußempfehlung vorab aus dem Dunkel der Nichtöffentlichkeit einen Pfad ins Licht gefunden, so daß die 10 Kardinalfragen der geplanten Bürgerbefragung hier schon mal gern und pflichtgemäß der geneigten Leserschaft zugänglich gemacht werden können:

pdf Bürgerbefragung Samtgemeinde (Verwaltungs-/Beschlußvorlage)

Damit bleibt spannend und abzuwarten, was mit der „Gesellschaft für Energie in der Samtgemeinde Esens“ noch so alles möglich wird.

 

Nachtrag / Ergänzung
Auch die Samtgemeinde hat bemerkt und weist darauf hin, daß die Sitzungsvorlage eine „Fälschung“ sei! Und zwar „Urkundenfälschung“ sowie „eine verbotene Handlung“.
Bezüglich der Grenze zwischen Satire/Verspottung und Straftatsbestand gibt es je nach Humorkultur verschiedene Meinungen, die im demokratisch verfaßten Gemeinwesen nebeneinander bestehen.
Der guten Ordnung halber werden sie hier dokumentiert.

 

 

Dass sich die Balken biegen

„… alldieweil Politiker zu sein nicht bedeutet,
die Verantwortung für Entscheidungen und Gesetze zu tragen.
Wo kämen wir da hin.“
(Jürgen Roth in konkret 11/23)

 

 

 

 

Dass sich die Balken biegen!
Landgericht Duisburg: Ratsherren Ritter & Münster -/- Overbeck

 

 

„Sollte die Staatsanwaltschaft in die Berufung gehen, dürfte sich das öffentliche Interesse für die Causa Esens-Petersen-Overbeck um einiges detaillierter erweitern“,
war am 22.11.2022 an dieser Stelle im Abklang des Berichts über den Prozeß gegen Overbeck vor dem Amtsgericht Duisburg zu lesen.

Die Berufung der Staatsanwaltschaft nach Overbecks Freispruch wurde nun am vergangenen Dienstag vor dem Landgericht Duisburg verhandelt und es soll gleich zu Anfang ein angenehmer Aspekt hier wohlverdiente Erwähnung finden:
Die diesbezügliche Berichterstattung im Anzeiger für Harlingerland!
Es hatte nämlich die NWZ ihren Chefreporter Christoph Kiefer von Oldenburg nach Duisburg entsandt, so daß der Leserschaft sehr zeitnah die erbaulich-sachliche Überlieferung eines Außenstehenden zum Prozeßgeschehen zuteil wurde.

Zu augenfällig unangenehm war in der heißen Vergangenheit der öffentlichen Debatte um Overbeck-Petersen die Einbettung des Anzeigers als Teil des Problems, da AfH-Schreibkräfte wie Frank Brüling oder Anneus Buisman gleichzeitig als Wortführer des Diskurses und Befeuerer der Meinungsmache gegen Overbeck in Erscheinung getreten waren.

So gestattet die Qualität der NWZ-ProzeßBerichterstattung es exit-esens hier, sich im Folgenden auf Auffälligkeiten, Ungereimtheiten, hintergründige Besonderheiten zu kaprizieren und diese zu nichts als der ganzenganzen Wahrheit zu (über)führen.

*

 

Nach der Abhandlung des bisherigen Verfahrensgeschehens durch die Vorsitzende Richterin, die Staatsanwältin und einer Erklärung von Rechtsanwalt Dr. Böttger oblag der eigentliche Prozeßauftakt dem Beschuldigten Cyrus Overbeck, der alsdann unter besonderer Berücksichtigung der Esenser Erlebnisse, seine, der Anhängerschaft wohl bereits geläufige widerständige Biografie vortrug und gelegentlich schluchzend von der eigenen Erinnerung überwältigt sich darstellte, wohl erwartend, daß die gewisse Theatralik einem narrativen Künstler zu eigen und ihm auch zu falscher Zeit an falschem Ort nachzusehen sei.

Dem Beginn einer anschließenden Befragung durch die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Gerner begegnete Rechtsanwalt Dr. Marcus Böttger mit der Erklärung, Overbeck werde in dieser Verhandlung keine Fragen beantworten.
Dies war insofern bemerkenswert, als im LG-Strafprozeß das gesprochene Wort in Relation zur Akte von herausgehobener Bedeutung ist, weil inhaltlich nicht protokolliert wird.

Das Gericht besteht hier aus der Vorsitzenden Richterin Frau Dr. Gerner und den beiden Laienrichtern Herrn Cerener und Herrn Inan, die als Schöffen keinerlei (Vor-) Kenntnis von Fall und Akte hatten und sich ihr Urteil aus ihren aktuellen Prozeßimpressionen und einer gleichzeitigen Falleinführung durch die Vorsitzende bilden müssen.
Da wirkte Overbecks Auskunftsverzicht umso schwerer und verwunderlicher und irritierte auch die Vorsitzende.

 

Wir wußten ja von nix …

Die Erhellung folgender Bereiche war in der anschließenden Zeugenbefragung von Interesse:

Waren die Ratsmitglieder, insbesondere hier die Anzeigenerstatter Ritter und Münster, über den behaupteten Sachverhalt, Petersen vertreibe aktiv Nazi-Devotionalien, durch Overbeck so umfassend informiert, daß die Titulierung „absurd“ (Ritter) bzw „nicht nachvollziehbar“ (Münster) unzutreffend ist ? Hätten sie sich nach der Kanzelrede bzw. vor der Ratssitzung informieren können, sollen, müssen?
Dies beinhaltet übrigens, daß die Beweiskraft der Belege unstreitig und außer Frage steht!

Erfolgte die Zuschreibung, die bezeichneten Ratsmitglieder (und die übrigen) decken H.C. Petersen als Neonazi und dessen Aktivitäten als Meinungsäußerung im > politischen Diskurs ?

Sinn und Folgen der sogenannten Mail-Flut ?

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Ritter erklärte, die Kanzelrede habe seinem Vater nicht gefallen, er selber habe ihr nicht beigewohnt, er habe die angebliche Petersen-Problematik danach nur aus Erzählungen Dritter gekannt. In der Ratssitzung habe er aus persönlichem Interesse im Publikum gesessen und wurde dann aufgerufen, seine Erfahrungen mit Petersen zu berichten.

Dieser habe einmal mit einer Bilderrahmenreparatur ausgeholfen: „Sowas macht ja kein Antisemit oder Neonazi“. „Selbst eine Veröffentlichung im Grabert-Verlag ist kein Verweis auf Rechtsextremismus“.

Er habe alle verfügbaren Informationen „abgewogen“ und wußte es nicht besser, deshalb hielt er die Ausführungen in Overbecks Anträgen für „absurd“, was persönlich und emotional gemeint war …

 

Keine Ahnung – Unwohlsein

In der Zeit nach der Ratssitzung vom 17.06.2019 habe Overbeck bis zu 600 Mails mit dem persönlichen Vorwurf des Deckens eines Neonazis Petersen versandt. Dies habe einen großen Leidensdruck, Schlaflosigkeit, schlechtes Allgemeinbefinden, Herzrasen, Magen-Darm hervorgerufen, er sei sehr verletzt gewesen, habe sich beraten lassen müssen, mußte eine schriftliche Stellungnahme bei der Schulbehörde abgeben. Daher habe er Anzeige erstattet…

Münster erklärte, wohl Nachweisunterlagen über Petersen erhalten zu haben, aber die haben ihn nicht überzeugt, er gehe von einem persönlichen Künstler-Konflikt zwischen Overbeck und Petersen aus und halte O. nicht für glaubwürdig. Petersen sei gemäß Selbstauskunft ja nur Nachlaßverwalter eines Nazi-Erbes. Er selbst sei nur ehrenamtlicher Politiker mit begrenzter Zeit zur Informationsbeschaffung und Lehrer.

Die Mailflut habe ihn sehr verletzt, bis zu seiner Anzeigenerstattung, sie war sehr belastend: Schlaflosigkeit und wiederholter Rechtfertigungsdruck gegenüber Schülern und Schulbehörde …

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Zeitläufte

Wer sich nun den im Aufsatztitel bezeichneten Balken und ihrem Biegeverhalten widmen möchte, muß zunächst einen Blick auf die Zeitabläufe richten:

Am 31. Oktober 2018 hielt Overbeck seine sogenannte Kanzelrede

Am 17. Juni 2019 fand die Ratssitzung bezüglich seiner Anregungen („Säuberung“ des öffentlichen Raums und Beschilderung der Ortseingänge) statt.

Am 08. Mai 2021 erstattete O. Strafanzeige gegen Ratsmitglieder Ritter, Münster, Saathoff, Mammen, Jacobs (Verleumdung, Rufschädigung)

Am 07. Juni 2021 wurde das Verfahren eingestellt. Als Antragsdelikt hätte die Strafanzeige binnen 3 Monaten nach Kenntniserhalt gestellt werden müssen.

Im Juni 2021 unmittelbar danach erfolgte die Strafanzeige von Rm Münster und Ritter gegen Overbeck als Retourkutsche (AfH vom 24.06.2021 „Lehrer zeigen Künstler an“)
> „… binnen 3 Monaten nach Kenntniserhalt“? : Wann kam denn nun die erste Mail der ersten Welle der ersten Mailflut ?!

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Die sogenannte Kanzelrede verursachte in der Kleinstadt Esens eine Welle der Empörung, die als Stadtgespräch sowohl die bürgerlichen print-Medien wie Anzeiger für Harlingerland, als auch im besonderen die sog. sozialen Medien erfaßte und die facebook-Gruppen befeuerte. Sich dem zu entziehen bzw. das zu ignorieren, war einem politisch interessierten Bürger schwer möglich.

 

Kopf in der Glocke

Einzig die beiden Zeugen Ratsmitglieder Ritter und Münster bewegten sich 8 Monate lang bis zur Ratssitzung offenbar in einem Wahrnehmungsvakuum und stellten in Abrede, daß es irgendeinen Stimulus gegeben habe, der sie hätte bewegen können, sich mit Overbecks Behauptungen zu Petersen auseinanderzusetzen, so daß sie zu weiterer Erkenntnisbildung vornehmlich auf Petersens verlesene Stellungnahme reduziert gewesen seien.
Münster legte diese nun „im Original“ vor und führt sie in’s Verfahren ein.

Im städtischen Sitzungsprotokoll aber ist diese, entgegen dem ursprünglichen Text dort nicht mehr auffindbar; dafür ist jetzt Münsters „Original“ mit dreierlei verschiedenen Datierungen versehen, wie das Gericht fragend anmerkte.
Auch der Protokollhinweis auf diese Stellungnahme „ist der Niederschrift als Anlage beigefügt“ wurde entfernt!
Das städtische Sitzungsprotokoll wurde offenbar im Nachhinein so „bereinigt“, daß weder Petersens Stellungnahme noch der Sachhalt ihrer Verlesung durch StD Hinrichs mehr auffindbar sind.
Dennoch sind diese Hinweise aber im AfH vom 19.06.2019 auffindbar: hier und hier!

Folgt man nun den Zeugendarstellungen, so erschienen Ritter und Münster zur Ratssitzung mit einem absolut jungfräulichen Erkenntnistableau.
Zudem möchte man allge-meinen, ein Esenser Ratsmitglied öffnet erst mit Beginn der Sitzung den Briefumschlag mit Einladung und Tagesordnung, um dann völlig un-befangen, im Sinne von recherche-unbeleckt, erkenntnis-ungetrübt und Justitia-blind, zur ehrenamtlichen Beschlußfassung im Hier und Jetzt zu schreiten.

Ritter war und ist SPD-Mitglied, Vorsitzender des sogenannten Ökumenischen Arbeitskreises Juden und Christen, Ratsherr und stellv. Bürgermeister und hat vor der bez. Ratssitzung eben nicht als interessierte Privatperson im Publikum Platz genommen, sondern de facto im linksseitigen SPD-Flügel als partei-involvierter „Sachkundiger“ – der vom publizierten Vorwurf höchst alarmiert hätte sein müssen. Und er las seine Stellungnahme vom Blatt ab.

Auch bei EBI-Ratsherrn Münster bedurften die Ratssitzungen offenbar keiner kenntnisbildenden Vorbereitung in der Gruppe oder dem Verein, geschweige denn etwa eines gruppeninternen oder sonstwie politischen Diskurses.

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Außerhalb dieser politischen Blasen aber entfachte die sog. Kanzelrede ja ab Oktober 2018 unverzüglich einen bunten öffentlichen politischen Diskurs in der Stadt, dessen Auftakt der Anzeiger für Harlingerland bereits mit seiner Berichterstattung am 02.11.2018 zu diesem Reformationsgottesdienst gab und den Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs in seinem Gottesdienstbeitrag in Vorabkenntnis (!) von Overbecks Kanzelrede sogar selbst explizit eröffnete:

„Harald Hinrichs schloß sich dem Wunsch [Overbecks], die Stolpersteine nach Esens zu bringen, ausdrücklich an. „Lassen Sie uns Position beziehen, denn wir sind das Salz der Erde [das Gottesdienstmotto]. Das gelte auch für viele Entscheidungen, die auf der Ebene der Lokalpolitik ständig zu fällen seien. Um die beste Entscheidung müsse man im demokratischen Diskurs ringen.“ „(AfH, 02.11.2018)

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Diskurs

Alsdann nahm die öffentliche Diskussion in den bürgerlichen und in den sog. sozialen Medien Fahrt auf und beschleunigte nochmals nach der Ratssitzung.
Insbesondere die berüchtigte fb-Gruppe Esens – allgemeine politische Themen, administriert von Frank Sziedat (seinerzeit SPD) und Ole Willms (SPD-Ratsherr), erwies sich als willkommenes Transportmittel für ungezügelte Schmähungen, Spott und Hetze gegen Overbeck, weil sie keiner Partei- und Zivilräson unterliegt und kritische und mäßigende Kommentare dort weitgehend ausgeblendet und die Verfasser geblockt wurden.

Diese Gruppe beheimatet u.a. SPD- und auch andere Ratsmitglieder, Parteigänger und „Influencer“. Als Exponenten gegen Overbeck traten dort Sziedat und der Petersen-Intimus Axel Schlote in zugespitzten demonstrativen Dialog bis hin zur „Ratten“-Titulierung für Teilnehmer einer CDU-Veranstaltung mit Overbeck.

Auch Anzeiger-Redakteur Frank Brüling war im Zuge dessen dieser fb-Kampfgruppe zugestiegen; und im konventionellen print-Medium Anzeiger für Harlingerland äußerten sich nun Anneus Buisman, Pfr.i.R. und AfH-Teilzeitredakteur, der sich bereits im Reformationsgottesdienst laut empört hatte, sowie weitere Esenser Bürger per Leserbrief.

Auch bei den Esenser Grünen sproß danach der zarte Beginn eines politischen Diskurses zur Sache, der jedoch zur Ratssitzung im Juni 2019 relativiert und dem Gedächtnis des Grünen Rm Mammen wieder entfleucht war, aber von Overbeck  noch einen Kommentar-Nachruf hinterhergeschickt kriegte. (Mal sehen, wie lange das noch im Netz auffindbar ist!)

 

Bizarres Selbstverständnis

In der Ratssitzung selber zeigte sich abermals, wie verpeilt die Ratsmitglieder obendrein hinsichtlich ihres politischen Auftrags sind, als Bürgermeisterin Karin Emken den Tagesordnungspunkt Overbeck / Einwohneranregung gem. § 34 NKomVG eröffnete:
Der Rat hat zu entscheiden, ob das Gedankengut [des H.C.Petersen] rechtsextremistisch ist.“, und Rm Rechtsanwalt Gralf Jacobs sekundierte: „Petersen ist freizusprechen von den Vorwürfen!“  (sic!)

Wo sie dann einstimmig auf Freispruch für Petersen geurteilt hatten, beinhaltete dieser folgerichtig den Schuldspruch gegen Overbeck. So konnte sie, imprägniert mit dem Fett der Macht (Roth, ebd.), keinerlei noch so gesicherte Erkenntnis mehr benetzen.
Selbst wenn sie Overbecks Nachweise gemeinsam im Klassenverband hätten laut vorlesen müssen, hätten sie jeglichen Zweifel auch fürderhin in Abrede gestellt.
Insofern war auch Overbecks Mailflut erkenntnisbezüglich von ihnen vorab zur Folgenlosigkeit verurteilt.

Und als Rm Ritter als Vorsitzender des sogenannten Ökum. Arbeitskreises Juden und Christen im Januar 2020 von ihnen den Silbernen Bären entgegennahm, waren bei Ehrenden, Geehrten und fb-Hooligans Triumph und Häme  augenfällig, da diese auch den vor Gericht selbst so bezeichneten, geltend gemachten „Leidensdruck“ sichtlich überwogen, dem Ritter wie Münster sich durch Overbecks Mailflut ausgesetzt gesehen haben wollten und in Punto Theatralik nun mit dessen Eröffnungsrede gleichzogen.

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Exkurs

Zum Verständnis dieser Causa Petersen-Overbeck-Esens ist es zweckmäßig, die originelle Esenser Theorie & Praxis des politischen Diskurses im Selbstverständnis der Lokalpolitik einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

In den meisten entwickelten Kommunen ist es (z.T. seit Jahrzehnten!) guter demokratischer Brauch, daß z.B. ein Antragsteller mit seiner Anregung in alle Fraktionen oder in deren Facharbeitsgruppen eingeladen wird, um sein Anliegen vorzustellen, zu vertreten und dies dort gemeinsam zu besprechen und abzustimmen. Danach mag der Antragsteller in der Regel nochmals im zuständigen Gremium – Rat oder Fachausschuß – vorstellig werden, um auch der Öffentlichkeit Kenntnis und Zugang zu dem Anliegen zu ermöglichen, die Themen werden öffentlich besprochen, zumindest die Entscheidungswege dargelegt.

In Esens hingegen sieht sich jedweder Antragsteller, Frager oder Anreger dem impliziten Vorwurf ausgesetzt, er mische sich ins ehrenamtliche Hobby der Ratsmitglieder ein. In deren nichtöffentlichen Hobbyräumen verschwinden des Bürgers Anliegen; Fraktionen und Parteien konkurrieren in Beschweigen, Rückmeldungsverzicht oder Patzigkeit der Antworten; nichtöffentliche Sitzungen bedürfen ja keiner öffentlichen Tagesordnung und schließen somit die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit a priori aus; Antworten sind nicht verpflichtend; Anliegen, Themen, Probleme werden im Gekungel von Stillschweigen und internen Absprachen versenkt (Umgehungsstraße, Kurdirektor B’siel,  Anfrage zu tiny-Häusern B’siel oder Baumschutzsatzung etc.).

Die politische Diskurskultur oszilliert in Esens zwischen Pickelhaube und Lendenschurz und es ist nur zwangsläufig, daß diese sich in toxische subkulturelle Bereiche verlagert wie facebook-Gruppen, gefilterte Kommentare, zensierte Leserbriefe und nichtöffentliche Sitzungen.

Daß gar die Kirchen zaghaft eine politische Diskurskultur anregen müssen (Reformationsgottesdienst: „Salz der Erde“), zeigt die diesbezügliche Erbärmlichkeit des lokalpolitischen Gemeinwesens.

Es war ja in der Tat Harald Hinrichs, der seinerzeit einen Impuls im besten Sinne gegeben hatte: „Um die beste Entscheidung müsse man im demokratischen Diskurs ringen.“, welcher noch im laufenden Gottesdienst versenkt und nie mehr gehoben wurde.

So nahm die Geschichte Esens-Petersen-Overbeck hier ihren Anfang, ohne je einen Lerneffekt generiert zu haben.

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Politischer Diskurs – nicht da, wo er hingehört

Overbecks Äußerungen bis hin zur inkriminierten sogenannten Mailflut als sich stets weiter zuspitzende Aufforderung zur Kenntnisnahme dieser Petersen-Nazi-Vertriebsstrukturen erfolgten zweifelsfrei im Rahmen des, wenngleich Esens-speziellen, politischen Diskurses, der einen Beleidigungs- und Verleumdungstatbestand als etwa zulässige Meinungsäußerung von der persönlichen Ehrverletzung abzugrenzen vermag.

Die rechtliche Bedeutung des politischen Diskurses wurde absurderweise nun auch im Bestreiten seines Stattfindens durch die Zeugen Ritter und Münster evident, wenn sie in Abrede stellen, daß je darüber irgendwo debattiert wurde.

 

Sendeknopf 2x täglich gedrückt?

Unklar bleibt, wie diese sog. Mailflut konkret vonstatten gegangen sein soll. NWZ-Reporter Kiefer schreibt dazu: „Ritter sprach von 600 und mehr Mails, die er (…) zusammen mit zahlreichen weiteren Personen des öffentlichen Lebens und Medien (…) erhalten habe“. – „zusammen mit zahlreichen weiteren Personen“ läßt offen, ob Overbeck tatsächlich fast zweimal täglich den Sendeknopf für eine bestimmte Verteilerliste gedrückt haben soll oder aber, ob bis zu 600 Empfänger laut Liste von Overbeck mehrmals Mails erhielten.

Die Mailflut, in welcher Ausformung auch immer, wurde sehr früh mannigfach in den sozialen Medien und gewiß auch innerhalb der verschiedensten Gruppen stadtweit verspottet und pathologisiert. Schwer nachvollziehbar ist somit, daß zwei sicher nicht medienunerfahrene Lehrkörper über einen langen Zeitraum mit zunehmendem Mailaufkommen zunehmenden Leidensdruck erlitten haben wollen, ohne dies technisch abzustellen, während dies in deren sozialem Bezugsrahmen aber längst als zunehmende Witzvorlage galt.

Nachdem das Mailaufkommen als ständige Aufforderung zur Kenntnisnahme der Petersen-Nazi-Connection wirkungslos blieb, erstattete Overbeck schließlich am 08.05. 2021, also 2 Jahre nach der Ratssitzung, Anzeige gegen 5 wortführende Ratsmitglieder pro toto, und zwar unter erneuter Beifügung aller Behauptungsnachweise.
Und just, nachdem diese Ermittlungen am 07.06.2021 eingestellt wurden, erfolgten unverzüglich die Anzeigen durch Münster und Ritter als Retourkutsche.

Bemerkenswert ist schließlich – da Overbecks Bezichtigung „Deckung von Neonazi-Strukturen“ sich ja gegen sämtliche Ratsmitglieder richtet – daß nur zwei von ihnen unter Leidensdruck standen und das juristisch verfolgten.

Und besonders bemerkenswert ist, daß H.C.Petersen selbst, der vorrangig Betroffene von Overbecks Bezichtigung, jenseits jeglichen Leidensdrucks keinerlei strafrechtliche Verfolgung anstrebt, wohl wissend, daß dies das Risiko birgt, einen Neonazi-Status gerichtlich attestiert zu kriegen.

 

 

Zensur per Urheberrecht Teil 2

Prodomo

 

 

Zensur
per
Urheberrecht
Teil 2

 

 

Welch ein Tag! Soeben war er mit seinen Redakteurinnen vom Badesee zurückgekehrt, da fand der exit-esens-Schriftführer einen weiteren Karfunkel der Reputation in seinem Briefkasten vor – wahrlich ein Hochkaräter:

Da begehrt eine Kanzlei mit 31 Anwälten und 3 Standorten – Hamburg, Bremen, München – die Löschung zentraler Teile der schönsten exit-esens-Aufsätze aus z.T. längst vergangenen Erzählungen und ouvertürt: „Wir vertreten die OF Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Wittmund“denn „unsere Mandantin ist (…) Herausgeberin und Verlegerin der Tageszeitung „Anzeiger für Harlingerland“ „ , beruft sich dazu auf’s Urheberrecht und unterschlägt die Gänsefüßchen bei „Tageszeitung“.

Aber was war geschehn?
Einst hatte Frank Brüling, aka Franky Alcatraz, VW-Polsterer, Offsetdrucker, schließlich Beilagen-Redakteur des Anzeigers für Harlingerland polizeilichen Verspottungsschutz für sein Press-Erzeugnis nach UrhG angefordert, was die Staatsanwaltschaft Aurich jedoch explizit abgelehnt und das anzeigerseits angestrebte Ermittlungsverfahren gegen den exit-esens-Schriftführer eingestellt hatte.

Rechtsrahmen

Daraufhin entsandte die Redaktion mit  Chefredakteuserich Anke Laumann eine Führungskraft, die telefonisch und keck ihre Forderung vortrug, den Spott-Aufsatz „Meditatives Malen“ zu löschen, weil dieser als Kommentar durch Bezugnahme auf den AfH-Artikel gegen das Urheberrecht des Anzeigers verstoße. Dazu berief sie sich auf’s Impressum, das den Rang Allgemeiner GeschäftsBedingungen einnehme und unerlaubte Verwendung von AfH-Erzeugnissen verbiete.

Damit war zwar das Gespräch beendet, jedoch wurde so eine tiefergehende Reflexion angestoßen: Sollte etwa diese angebliche unerlaubte Verwendung die Ursache dafür sein, daß die Zeitung ihre Beliebtheit als Einwickelpapier bei der Fischfabrik eingebüßt hat?
Gibt es etwa AGBs, die außerhalb eines gültigen Rechtsrahmens bestehen können?
Oder ist dies nur ein gern genommener Irrtum bzw. eine fake-Behauptung, die für ihr Funktionieren bloß eine schlichte Leserschaft voraussetzt?
Wie bemißt sich beim AfH-Artikel die „Schöpfungshöhe eines Werkes“ (> § 2 UrhG), das den Schutz durch’s Urheberrecht für sich beansprucht und eine kommentierende o. verspottende Wiedergabe als Rechtsverstoß unter Strafe gestellt sehen möchte?

 

Bewahrer der Schöpfung

Fragen über Fragen, deren Relevanz aber mit der Zeit verblasste, und auf die Darstellung weiterer Feinheiten des Urheberrechts soll hier zunächst verzichtet werden.

Bis … ja, bis plötzlich die Seite exit-esens jeweils zur letzten Monatswoche hin punktuell ungeahnte Klick-Explosionen – bis zu 10.000 Hits/Tag – zu verzeichnen hatte, die nach heutigem Vermutungsstand wohl nur dadurch ausgelöst werden konnten, daß 31 Rechtsanwälte an drei Standorten exit-esens auf verfolgbare Inhalte hin durchkämmten, um dann dennoch willkürlich folgende Aufsätze zu inkriminieren, abzumahnen und Löschungen zu verlangen:

Schrottpresse – mehr müssen Sie gar nicht wissen (28.01.2020)
Blindes Auge – Schützende Hand (07.03.2020)
Mitra – Krummstab -Armbanduhr (05.12.2020)
Schweinebraten-Journalismus (21.01.2021)
Verheber (16.03.2021)
Esens-Petersen-Overbeck-update (03.07.2021)
Rechtsbruch – Geht klar! (10.11.2021)
Erledigte Fälle 2021 (15.12.2021)
Gas wird knapp (08.02.2022)
Die Russen kommen (01.02.2022)
Meditatives Malen (06.04.2022)

 

Selektionsroutine

Daß ein banaler Allerweltssachverhalt – nämlich Nachdruck, Teilabbildung oder Bildzitat aus einer Tageszeitung zu Kommentar-, Kritik- oder Verspottungszwecken – zur Inkriminierung führt, bedarf eines ausgeprägten und hochgeschraubten Selektionsbemühens.
Zahlreiche Zeitgenossen verfahren täglich mit Zeitungsartikeln auf ähnliche Weise, ohne bei ihren Kommentaren dazu in ihrer gesetzlich geschützten freien Meinungsäußerung belästigt oder gar gehindert zu werden.
Daß dies hier zum Zwecke der Rache und Einschüchterung passiert, ist vor dem Hintergrund zwanzigjähriger Erfahrung mit dem Anzeiger offensichtlich. Denn wer sonst entspräche dem AfH-Beuteschema besser als das schüchterne Knabenherz des exit-esens-Schriftführers…?

 

Und das Hochschrauben des Selektionsbemühens hat mit letzter Umdrehung einen interessanten Quietscher generiert:
Verlangt wird unter anderem die Löschung des Links auf den abfotografierten Leserbrief des Esenser Bürgers Arno Nerschbach, und zwar mit folgender Begründung: „Die Autoren der Zeitungsartikel und die Ersteller des Bildmaterials sind für unsere Mandantin tätig und haben ihr entsprechend § 31 Abs. 1 UrhG sämtliche ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt.“

Das aber wirft nicht nur für Herrn Nerschbach, sondern für alle Leserbriefschreiber, die Knirsch-Frage auf, ob sie denn wohl Kenntnis davon haben, mit der Versendung des Leserbriefs für den Anzeiger „tätig“ zu sein und der Redaktion die „ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt“ zu haben.

Zumindest würde dies den absonderlichen Begriff der AfH-Pressefreiheit erleuchten, nämlich die Freiheit, Leserbriefe nach Belieben zu verändern, zu verkürzen, zu sinnentstellen, liegenzulassen oder zu vermarkten.

Somit umfaßt die behauptete Abtretung der Nutzungsrechte ebenfalls deren Verfolgungshoheit bei „unerlaubter“ Weiterverwendung sowie die Taxierung der oben bezeichneten „Schöpfungshöhe“, was nicht nur wegen der da innewohnenden Situationskomik nun besonders wichtig wird.

 

Leserbriefbörsennotiert

Der Leserbrief von Herrn Nerschbach ist hier nämlich mit 5.000 € eingruppiert, das ist die Streitwertbemessung der AfH-Anwälte für diesen bezeichneten Einzelposten.
Und da fragt sich der interessierte Leser, wie dann wohl der Leserbrief eines äh … sozusagen klerikalen Halbredakteurs (doppelte Schöpfungshöhe!) wie Anneus Buisman anzusetzen wäre oder gar ein Foto vom Ölbild seiner Gabriele – und wie in Acryl oder Aquarell.

Nun, die Gesamtschöpfungshöhe bzw. deren Streitwert ist mit  53.000 €  angesetzt, 5.000 € für jeden Bezugsartikel und 3.000 € pro Foto.
Darauf fußt die Kostenberechnung für die anwaltliche Tätigkeit über 2.000undnochwas € als erweiterte Forderung gegen den exit-esens-Schriftführer.

 

Gemischter Digitalsalat

Und während nun der Anzeiger seine redaktionellen Defizite mit anwaltlichen Kostennoten zu kompensieren sucht, fragt sich der Leser ständig, wieso ein Analogkäseblatt wiederholt teurer wird und vor lauter Endgeräte-Gezappel überquillt. Verstehe es, wer will: Dieses Funktionssuppenrätsel stolpert über seine eigene multiple Brauchbarkeit ohne jeglichen Anwendungssinn und ohne irgendeine ausgereifte Programmstruktur.
Dieses Kinderblatt mit dpa- und Reklamegemisch unterliegt dem Irrtum, daß fehlende Inhalte besser würden, wenn sie umsortiert und per App und online-Pipi daherkämen – ohne ihre fortgesetzte Entbehrlichkeit wahrzunehmen.

Redaktion und Verlag ist’s ja wurscht, welche Kosten die o.b. Juristenbespaßung verursacht, weil sie in der Folge die jeweilige Schöpfungs- und Fallhöhe bloß neu taxieren, den Leser zur Kasse bitten und die verteuerten Erzeugnisse auf das verbilligte redaktionelle Rechtschreib-, Grammatik-, Zeichensetzungs- und Semantik-Level von 12-jährigen drücken müssen.

 

Schöpfungsästhetik

Und als wäre dies nicht genug der Zumutung, flankieren Redakteusen dies mit Selbstdarstellungen in unbekümmerter Obszönität.
So kriegt – hier exemplarisch – der arglose Leser samstagsmorgens ein Paar adipöse Mauken oder ein Redaktions-Nagelpilz-Selfie auf den Frühstückstisch, die aber an dieser Stelle verschämt in einem Link hinterlegt sein müssen, weil sie in offener Darstellung die ausgewogene Text- und Bild-Ästhetik von exit-esens besudeln würden. Und das geschichtliche Vorschulniveau bekommt dann noch offenbart, wer sich vom Anzeiger die KZ-Insassen als Schlafanzugträger [sic], somit den Holocaust als Kissenschlacht überliefern lassen muß … – Schrottpresse!

 

Endlich was Anständiges

Aber wir wollen auch vom Guten, Schönen, Wahren berichten und unterbreiten deshalb hier ein Angebot, das nicht ausschlagen kann, wer Selbstachtung und intellektuelle Unversehrtheit sich erhalten und weiterer Zumutung entziehen möchte.
Einige solide Informationquellen wurden bereits im exit-esens-Artikel Feindsender gelistet und sind dort nach wie vor als Links abrufbar.
Wer aber nach Kündigung seines Anzeiger-Abos die Kündigungsbestätigung vorlegt, erhält ein besonderes Präsent: Nämlich ein Werk des Spiegel-Bestseller-Autors Albrecht Müller  „Glaube wenig – Hinterfrage alles – Denke selbst“.
Ein gutes Buch, das in’s Schatzkästlein eines jeden deutschen Widerstandskraft-Haushalts (Steinmeier) gehört, bevor das Kriegsregime im Zuge weiterer Novellierung des § 130 (5) StGB dessen Verbrennung anordnet.
Ein Geschenk von exit-esens!
Versprochen! Es gilt das geschriebene Wort!

Bis dahin bemüht sich die anwaltliche Vertretung des exit-esens-Schriftführers unverdrossen und ohn‘ Unterlaß, der Gegenseite die gesetzlichen Ausnahmen und Zulässigkeiten des Urheberrechts nahezubringen (§§ 51a, 49 UrhG).

Eine fortgesetzte Austragung des Sachverhalts aber dürfte mit etwas größerem öffentlichen Interesse verfolgt werden, denn wenn der Anzeiger etwa einen Prozeß in der Sache verliert, dräuet die nächste Preiserhöhung, einhergehend mit vermehrten Zappel- und Nonsens-Apps bei weiterer Personal- und Qualitätsverschmächtigung.

AfH-printausgabe, 01.11.2022
AfH-printausgabe, 01.11.2022

Nachschlag
Als Treppenwitz zum AfH-originellen Verständnis des Urheber- und Presserechts mag auf den heutigen Anzeiger-Artikel von Leo Ensel auf S. 19 verwiesen sein, s.o.: „Russische Deserteure in der EU“.
Hier ist der Link auf den vollständigen Text, damit er auch Nichtabonnenten des Anzeigers zugänglich und vollständig lesbar ist!
Der Link geht allerdings zu den Nachdenkseiten, weil dort der Text nämlich am 28.10.2022 sowie schon am 23.10.2022 bei GlobalBridge  erschienen ist und von dort Weiterverbreitung ausdrücklich begrüßt und erwünscht wird ! Schmunzelschmunzel !

 

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Gegen Russengas: E-138 Nachtrag

 

 

 

Frischer Wind gegen Russengas:
Eine Enercon E-138!

Esens‘ Grüne weinen vor Glück

 

Eine nagelneue Windmühle in Ochtersum!
Mit einem Rotordurchmesser von 138,25 m, Nabenhöhe bis 160 m, Abstand zur Wohnbebauung ab 600 m und blau-gelber Sonderlackierung macht sie uns ein Stück weit unabhängig von der grauenhaften Russenenergie.
Nimm dies, Putin!

Denn „Krieg muß auch vor Ort gewonnen werden“.
Dies wird dem Autokraten in die Parade fahren und ist, da Beten, Singen, Tuten, Blasen allein nicht helfen, ein weiterer beispielloser Kraftakt der Solidarität mit der Ukraine.

Vorgestellt wird die Planung für den Soli-Boliden am kommenden Donnerstag im Vereinsheim des KBV Altmeister Ochtersum.
In der enormen bundesgrünen Kriegsmission, die Bevölkerung zu Selbstopfer und Verzicht zu überzeugen, haben die lokalen Grünen somit unerwartet Schützen-und Rüstungshilfe vom Norderland-, Edeka- und SPD-Genossen Bürgermeister Franz Pfaff bekommen, der zu der o.g. Info- und Soliveranstaltung in besonderer Weise, nämlich u.a. als Funktionsgemisch, eingeladen hatte.
Dem Vernehmen nach erhielten etwa betroffene Anwohner seine Offerte per Einschreiben, dessen Empfang für sie zudem kostenpflichtig war – Gebühr zahlt Empfänger!
Mitgeteilt wird dort unter anderem, daß für eine Teilnahme die Anmeldung „zwingend“ (was auch sonst – in diesen Zeiten!) erforderlich sei, und zwar an edekafranzpfaff@freenet.de,  ein Gesamthabitus also, der wohl auch einen Vorgeschmack auf die US-ukrainische Freiheit beschert, zu deren Herbeiführung die deutsche Bevölkerung sich der bundesgrünen Verelendungskampagne auszuliefern hat.
Es ist damit zu rechnen, daß ebenfalls die Problemthemen Schlagschatten, Abstandsgebot, Schlagopfer, Infraschall, Fundamentrückbau, Mitwirkungsverbot   etc. vom Kopf auf die Füße gestellt und nunmehr endlich als das eingeordnet werden können, was sie sind:
Russenpropaganda, was sonst ?

Bildzitat / Foto: Enercon; Ausschnitt, bearbeitet

*

sehr viel weiter lesen:
https://publikumskonferenz.de/blog/

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Und wie der Deibel dat will hat dann auch Franz Pfaff, jenes Funktionsgemisch aus Norderland (Veranstalter und Investor), Bürgermeister (Einlader und Türsteher), SPD (Arbeiter- und Volksvertreter) und Edeka (Ernährungsbranche), dem Anzeiger für Harlingerland (Häßliches Mißverständnis der Pressefreiheit) sein originelles Stimmungs- und Meinungsbild dazugeliefert, der dies heute in die Schrottmeldung „Ochtersum entscheidet über neue Windkraftanlage – Positives Bürgervotum der Einwohner!“ umlügt.
Zweifellos, bürgerliche Partizipationsprozesse können einfacher nicht sein !

 

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Franks feuchter Traum

 


Franks feuchter Traum –
Zensur per
Urheberrecht

 

 

 

 

 

 

 

Zu Ostern eine Freude machen!
Den Hilfsbedürftigen unter den exit-esens-Lesern hatten wir zunächst eine kleine solche bereiten wollen, jedoch der Feiertag war schneller als die Organe der Rechtspflege:
Beilagenredakteur Frank Brüling, Ladeschütze an der > Feldhaubitze (kein Vogel!) der regionalen Volksverdummung, nämlich dem Anzeiger für Harlingerland, hat unlängst erfolgreich polizeilichen Verspottungsschutz angefordert. Tatsächlich!

„… Warum bzw. mit welchem Hintergrund haben sie den Beitrag „Schweinebraten-Journalismus“ und den Beitrag „Systemrelewanz'“ verfasst?“

veranlaßt also FBL jenen Polizeikommissaranwärter vom Wittmunder Kriminal- und Ermittlungsdienst am 10.02.2022 an den exit-esens-Schriftführer zu schreiben, den er damit einer Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz beschuldigt, die mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug ! bestraft zu werden erwünscht ist und die am 21.01.2021 durch den Beschuldigten am AfH-Redakteur Brüling verübt worden sei. Das ist schneidig, aber nicht ungefährlich, jemanden einer Straftat zu bezichtigen, die dem 3 Jahre Knast zuzueignen vorsieht.

Tja, was verursacht den Phantomschmerz einer Wunde, die einem Beilagenredakteur vor mehr als einem Jahr zugefügt worden sein will?
Nun dies: Er möchte einfach das „unerlaubte“ Kopieren bzw. Zitieren und Kritisieren seiner Erzeugnisse verboten, zensiert, unter Strafe gestellt und den Zitator kriminalisiert wissen.
Damit ist er bekanntlich in Esens nicht allein! Was also soll falsch daran sein?
Ob solcherart pervertierte Rechts- und Berufsauffassung gar Voraussetzung für einen Presseausweis vom Anzeiger für Harlingerland ist, wollen wir zunächst besser im Dunkeln lassen und vielleicht später erhellen.

„Warum … haben sie den Beitrag … verfasst?“

Was hier auf den ersten Blick wie eine Gestapofrage daherkommt, ist auch auf den zweiten wohl nichts weiter als das totalitäre Gesinnungsgerümpel … ja, wessen eigentlich, muß wohl offen bleiben. FBL, PKA, beider…? Verbürgt ist ja lediglich, daß der Herr Brüling als sogenannter Leiter des Esenser Turmmuseums über ein ganz besonders konserviertes Oberstübchen verfügt.

Der PKA des Kriminal- und Ermittlungsdiensts erhielt nun aber von der zuständigen Oberstaatsanwältin bereits am 08.02.2022 – Aha! – eine Verfügung u.a. mit dem Hinweis, daß in der Sache ein öffentliches Interesse nicht vorliege und dies allenfalls ein Antragsdelikt sei, somit der damals verspottete FBL binnen drei Monaten nach Wahrnehmung seiner Beschmerzung vom 21.01.2021 Strafantrag hätte stellen müssen – was jedoch nicht erfolgt war.

Das aber, wie aus der Ermittlungsakte hervorgeht, genügte dem Freund & Helfer nicht, er telefonierte nochmal mit dem Beilagenredakteur und aktenvermerkte dann, (entgegen dem staatsanwaltlichen Rechtshinweis) den Strafantrag nachträglich bei Brüling „eingeholt“ zu haben – ein Sachverhalt also, der ob der vollzogenen Selbstermächtigung in der Regel gern als „Tendenzermittlung“ bezeichnet werden darf.

Doch anstatt endlich die erbetene Ermittlungsakte dem Beschuldigten-Anwalt zur Einsicht zu überlassen, damit überhaupt eine sachgerechte Verteidigung ermöglicht würde, schrieb der PKA in weiterer Selbstermächtigung dem Beschuldigten dies:

„Kurzmitteilung
Hiermit werden sie aufgefordert die Beiträge „Schweinebraten-Journalismus“ und „Systemrelewanz“ von der o.g. Internetseite zu entfernen.“

Interessant: Zeigt da ein PKA der Staatsanwaltschaft Sinn und Grenzen des Brülingschen Rechtsbegriffs auf?
Ja Pustekuchen!

Nach verzögerter Akteneinsicht und anwaltlichem Schriftsatz unter Verweis auf § 49 (2) UrhG wurde das Verfahren aus den obengenannten Gründen eingestellt. Denn siehe, § 49 untersagt keine Vervielfältigung von in Zeitschriften und Zeitungen veröffentlichten Nachrichten etc., das wär ja noch schöner.

Die Anwaltsfrage nach der Ermächtigungsgrundlage des polizeilichen Übergriffs blieb unbeantwortet, das totalitäre Gesinnungsgerümpel blieb unaufgeräumt, und es wäre jetzt gar zu reizvoll, wenn Martina Ricken, die AfH-Gerichtsreporterin und Kollegin des FBL, noch eine justizfachliche Darstellung zu dieser Farce zustandebrächte.

So mußte Herrn Beilagenredakteur Brüling und seiner Esenser Heimat-Szene-Blase die erwartete Osterfreude verspätet, aber doch noch, getrübt werden.
Immerhin mal wieder ein netter Kriminalisierungsversuch.
Hilke Branding-Rettig u. Joachim Rettig, Café Ostfriesenherz (Az. NZS 220 Js 24586/20) und Michael Schmitz u. Christiane Anuschka Schmitz (Az. NSZ 4 C 316/20 u. NSZ 110 Js 20532/20) und eine „Latexgöttin“ (ohne Az.) und Frank Brüling (Az. NSZ 310 Js 3857/22) und der Lokalpropagandist des bundesgrünen Kriegs- und Kollapskonzerns (ebfls. noch ohne Az., weil stets aus 2. Reihe) … und was da mehr noch vorkommen mag – vielleicht sollten solche es demnächst noch mal mit ’ner Sammelklage versuchen !?

Zumal derzeit mit Corona, Ukraine und Russland ja gern politische Straftatbestände neu kreiert werden, böte sich gewiß was an. Da sollte sich doch in diesem Text zumindest ein Z finden und noch was draus machen lassen: Café OstfriesenherZ und Michael SchmitZ & Christiane „Anuschka“(!) SchmitZ und Franky AlcatraZ und Frank SZiedat und Kriminal- und ErmittlungsdienZt.
Strafbewehrt mit RäZelhaft, nicht unter 3 Jahren … Z z z z…!

 

***

 

 

 

Gas wird knapp

 

Gas wird knapp –
Putin schickt General Winter

 

 

„Nord Stream 2:
Putin will Giftgas
in deutsche Haushalte pumpen“
(Gesamtideelle Qualitätsmedien)

 

 

 

EWE, der sogenannte regionale Versorger, erteilte der sogenannten Zeitung Anzeiger für Harlingerland am 26.01.2022 ein Interview und folgerichtig, wenn ein Saftladen den anderen Saftladen beliefert, heißt es da unter der Überschrift „Wie die EWE die Preiserhöhungen bei Strom und Gas begründet“, der extreme Preisanstieg sei zurückzuführen „auf gedrosselte Lieferungen aus Russland“.

Weil es aber der Journaille genügt, wenn der IME die Haare und Nägel sitzen und dem FBL die sympathische Ich-AG  Frau und Kind und Firmenwagen zeigt, werden die Falschmeldungen selten soweit recherchiert, daß die Melder gar in ecuadorianischer Botschaft um Asyl nachfragen müßten.

Müssen wir uns also wieder selber kümmern.

In seltener Übereinstimmung berichten aber nun bürgerliche Qualitäts- und Schrottmedien, daß Russlands Gazprom-Konzern aktuell so viel liefert, wie aus langfristigen Verträgen hervorgeht. Solcherart Verläßlichkeit russischer Lieferung läßt sich am anschwellenden Vorwurfsgeheul ermessen, das die Gespenster einhergehender Abhängigkeit von Russland paradoxerweise nun wegen dessen Vertragstreue an die Wand malt, obwohl Russland – und das ist nach wie vor internationaler Konsens – bis zurück in die Zeiten des Kalten Krieges stets seinen Lieferverpflichtungen zuverlässig nachkommt.

So sagt das Redaktionsnetzwerk Deutschland am 03.02.2022: „Gazprom liefert zwar alle zugesagten Mengen und wird nicht vertragsbrüchig. Aber anders als früher kommt kein Kubikmeter Gas zusätzlich auf den Markt“, das heißt, Putin unterläßt diabolisch die Gefälligkeit, über vertragliche Vereinbarungen hinaus als freiwillige Leistung deutsche Gasspeicher aufzufüllen. Bzw.: It’s the economy, stupid!
So viel Gefälligkeitsvakuum fordert da die präventive Bestrafung geradezu heraus.

Dem vielverschachtelten Irrsinn ist Jens Berger am 25.01.2022 bei den NachDenkSeiten abermals tiefer nachgegangen:

 

Gaspreis-Explosion – Für die Medien kein Thema

Die Preise für Erdgas steigen und steigen und wenn man zu den Gründen unsere Zeitungen liest und die üblichen TV-Formate anschaut, ist die Antwort schnell gefunden: Putin ist schuld! Was auch sonst? Da braucht es schon den Satiriker und Europaabgeordneten Martin Sonneborn, um ein wenig Licht in die Sache zu bringen. Nicht Putin oder Gazprom, sondern eine Mischung aus antirussischem Aktionismus, der Liberalisierung des Gasmarktes und dem Gewinnstreben deutscher Gashändler sind für die Misere verantwortlich zu machen. Vor allem die transatlantischen Flausen der Polen haben zu einer nur noch grotesk zu nennenden Situation geführt, in der Deutschland Polen mit Gas versorgt, während hier die Speicher sich leeren und die Preise explodieren. Warum liest und hört man darüber eigentlich nichts in den großen Medien? Sind die so mit ihrer Anti-Russland-Propaganda beschäftigt, dass sie ein derart wichtiges Thema einfach links liegenlassen?

Polen will schon im nächsten Jahr vollkommen unabhängig von russischem Gas sein. Das ist zwar Unsinn, aber so lautet die offizielle Sprachregelung der polnischen Regierung. Man hat die langfristigen Lieferverträge mit Russland gekündigt und bezieht sein Gas nun zu großen Teilen auf dem liberalisierten EU-Spotmarkt für Erdgas. Nun ist Gas aber keine Ware, die man per Mausklick virtuell transportieren kann. Ab 2023 will Polen einen großen Teil seines Gasbedarfs über die neu gebaute Baltic Pipe über Dänemark aus Norwegen beziehen. Der Rest soll durch Flüssiggasimporte aus den USA gedeckt werden und da das nicht reicht, wird Polen de facto einen großen Teil seines Gases aus einem Land beziehen, das selbst Gasimporteur ist: Deutschland. Und bis Baltic Pipe Gas liefert, bezieht Polen sogar den größten Teil seines Erdgases aus Deutschland. Deutsches Gas? Das von Deutschland nach Polen exportierte Gas stammt natürlich nicht aus Deutschland, sondern aus Russland. Deutsche Händler kaufen ganz einfach russisches Gas und verkaufen es dann an die Polen. Dies sei durch den Umweg über Deutschland für Polen aus der „Sicherheitsperspektive“ jedoch unproblematisch.

Der polnische Wunsch nach einer energiepolitischen Unabhängigkeit von Russland ist dabei ein äußerst lukratives Geschäft für deutsche Gashändler. Die kaufen das Gas preiswert aus den in langfristigen Lieferverträgen vereinbarten Abnahmemengen aus Russland ein und verkaufen es dann zu den weitaus höheren Preisen auf dem Spotmarkt und den Futuremärkten an Polen weiter. Noch verrückter wird die ganze Geschichte, wenn man sich die physischen Lieferwege anschaut. Deutschland bezieht dieses Gas hauptsächlich aus Russland über die durch Polen verlaufende Jamal-Pipeline. Und über eben diese Pipeline liefern die Händler dann auch das Gas im Rückwärtsbetrieb an Polen weiter.

Genau das passiert durchgängig seit nunmehr 36 Tagen. Nach Meldungen des deutschen Netzbetreibers Gascade liefert die Jamal-Pipeline seitdem nicht etwa russisches Gas in deutsche Speicher, sondern umgekehrt russisches Gas aus deutschen Speichern ostwärts nach Polen und von dort aus sogar in die Ukraine. Zurzeit beträgt das Liefervolumen sagenhafte 13 Millionen Kilowattstunden pro Stunde. Das ist, gemessen am derzeitigen Gaspreis an den Spotmärkten, Gas im Wert 1,3 Millionen Euro pro Stunde, 31,2 Millionen Euro pro Tag. Leider ist nicht bekannt, zu welchem Preis die Händler das Gas zuvor aus Russland eingekauft haben. Wenn der Preis sich jedoch an dem langfristigen Durchschnittspreis auf dem Future-Markt orientiert, so kann man davon ausgehen, dass sie zurzeit mindestens 400% Gewinn machen.

Nun ist es aber nicht nur so, dass nur deutsche Spekulanten sich mit diesem Dreieckhandel die Taschen vollstopfen. Gas, das eigentlich für deutsche Kunden bestimmt ist, fließt nach Polen und in die Ukraine und gleichzeitig kommt kein neues Gas aus Russland durch die Jamal-Pipeline in die deutschen Gasspeicher, da diese ja im Rückwärtsbetrieb Gas aus den Speichern gen Osten transportieren muss. Die Folge: Die Speicher leeren sich und auf dem deutschen Gasmarkt treibt die Knappheit den Preis in die Höhe. Die Versorger geben diese Preissteigerungen an die Verbraucher weiter. Energieintensive Unternehmen gehen pleite und ein durchschnittlicher Haushalt muss mehr als 100 Euro pro Jahr mehr für die Heizkosten aufbringen. Somit zahlen letztlich auch deutsche Haushalte den Preis dafür, dass Länder wie Polen mit politischer Unterstützung Deutschlands ihre antirussischen Reflexe energiepolitisch umsetzen. Aber klar, Schuld daran ist natürlich Putin. Wer sonst?

Warum liest man über diese Zusammenhänge nichts in den Zeitungen? Warum ist das politisch kein Thema? Liegt das vielleicht daran, dass diese Zusammenhänge nicht so gut ins antirussische Bild passen, das die Medien uns in letzter Zeit in einem geradezu grotesken Maß zeichnen? Wäre dies nicht mal ein schönes Titelthema für den SPIEGEL oder etwas für die vielen Faktenchecker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die von unseren Gebühren finanziert werden? Oder interessieren die Meinungsmacher der Nation nur solche Themen, die man in die allgegenwärtige Hetze gegen Russland einbauen kann? Wahrscheinlich ist dem so.
Link NachDenkSeiten

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Und weil alles mit allem zusammenhängt, werfen wir nochmals schnell per Wikipedia einen Blick auf den einen Saftladen, den sogenannten regionalen Versorger EWE, der vor Ort zwar weder eine halbwegs zivilisierte Telefonkommunikation, noch eine ordentliche Rechnungslegung, noch solides Internet, noch mitteleuropäisch funktionierende Verwaltung, noch Kenntnis seiner Lieferadressen etc. … hinkriegt, aber stattdessen über beeindruckende nationale und internationale Zocker-Portfolios verfügt.

Von dort gar wurden dereinst auch dem Boxer Wladimir Klitschko 253.000 € zugesponsert, einem Profi also in einem Beruf, dessen Haupt- und Nebenwirkungen in anderen Gesellschaften als ständiger Arbeitsunfall klassifiziert werden, sodann dessen ebfls. boxendes Brüderchen Vitali als Bürgermeister von Kiew erklärt, er werde für die Ukraine persönlich mit dem Maschinengewehr gegen Russland in den Krieg ziehen.

Und wenn das ökokatastrophal produzierte US-Fracking-Gas dann im Jade-Weser-Port vielleicht mal für dessen Auslastung sorgt, wird’s die komischen Grünen doppelt freuen, da auch ihre abgebrannten Kernbrennstäbe ja inzwischen in die Biotonne passen.

 

weiterführend:
„… das Ende der Versorgungssicherheit“

 

Esens – Petersen – Overbeck +++ update +++

Nachschau aus aktuellem Anlaß

 

AfH, 24.06.2021

 

+++ update +++ update +++ update +++

 

 

Der Chronistenpflicht Genüge zu tun, ist umso erbaulicher, wenn der Anzeiger für Harlingerland dies zielgerichtet unterläßt.

Dazu zwei wichtige Äußerungen:
Die Veröffentlichung des ersten Leserbriefs der Esenser Bürgerin Hella Lencer wurde von der AfH-Redaktion verweigert, der zweite Leserbrief des Esenser Bürgers Arno Nerschbach erschien in der AfH-Samstagsausgabe.

Der eine thematisiert das toxische politische Klima in Esens, wo die Beißwut zumeist an der Sache vorbeischnappt.
Der andere pflegt eine unaufgeregte Blütenlese im Wildkrautgarten der Böcke, die dort zu Fernsehgericht saßen, wobei der Autor vielleicht verkennt, daß eine formaljuristische, d.h. belastbare zivil- oder strafrechtliche Bewertung den chronischen städtischen Haltungsschaden nicht zu heilen vermag.

 

   

 

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Kleine Anthologie
zur Causa Esens-Petersen-Overbeck

Abonniert unsere Kanäle!
Erledigte Fälle 2020
Wiedergutwerdung Esens
Nazi-recreatie
Gedenkwirtschaft Esens
Overbeck-Rückrufaktion
Silberner Bärendienst
Nachbeißer
Bildungsreise nach Uplengen
Platz für Rassismus ? zum Drittten
Platz für Rassismus ? zum Zwoten
Platz für Rassismus ?
Holoween & Hallocaust

 

Esenser Dreiklang von zwanghaftem Lokaleuphemismus,
Schweigegelübde und
inbrünstigem Haß auf Kritiker noch des geringsten Mißstands

 

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Mitra, Krummstab, Armbanduhr

Mitra, Krummstab, Armbanduhr,
das schafft Sankt Anneus nur.

 

 

AfH, 03.12.2020, Ausschnitt

Wenn Esenser Kaufleute die Kinder bescheren, meinetwegen auch am 05. Dezember, ist das schön. Punkt.

Wenn aber Gläubischkeit, zumal in ihren Aber-Blüten, statt verdientermaßen verschärfte Ignoranz zu ernten, in schwarze Pädagogik mündet, bedarf sie der Besprechung. Mitra, Krummstab, Armbanduhr weiterlesen

Laudatio pro domo

 

„Schreiben Sie doch mal was Schönes.“

Laudatio pro domo

 

 

Okay, mal was Schönes….

Zunächst jedoch muß an dieser Stelle von einem gravierenden Schicksalsschlag Mitteilung gemacht werden, der den exit-esens-Schriftführer schon am 20. April heimgesucht hat: Laudatio pro domo weiterlesen

Blindes Auge, schützende Hand

 

Blindes Auge,
schützende Hand

 

 

 

 

„Hitler-Gruß auf Langeoog: Verfahren eingestellt“ titelt, stets eigener Wahrheit verpflichtet, der Anzeiger für Harlingerland vom 06.03.2020 und beteuert – weil’s nötig ist – gleich dreifach dazu: „Vorwürfe nicht erwiesen“.

 

Bei solch guter Nachricht fällt dem besorgten AfH-Leser ein Wackerstein vom Herzen – und schmerzhaft auf die Füße, wenn er den Wortlaut der staatsanwaltlichen Einstellungsmitteilung (NZS 520 Js 15129/19) damit abgleicht: Blindes Auge, schützende Hand weiterlesen

Platz für Rassismus ? – zum Dritten

Platz für Rassismus ?
„friedvolles Miteinander, Respekt und Wertschätzung“

 

 

 

 

Freitag vor einer Woche wurde an dieser Stelle der SPIEGEL-Artikel über Cyrus Overbeck weiterveröffentlicht sowie ein Kommentar zur Einordnung in die Esenser Verhältnisse. Am Mittwoch wurde hier der Hinweis auf den Fernsehbericht der WDR-Lokalzeit Duisburg zugefügt. Danach gelangte beides als eines Zeitgenossen Rundbrief u.a. an Presse und Politik, wobei stets erfreulich ist, wenn exit-esens-Produkten geschätzte Weiterverbreitung widerfährt.

 

Eigentlich war dem Bericht vom 16.08. nichts hinzuzufügen, weil die Reaktionen in der Overbeck-Geschichte absehbar waren und sind … hätten nicht Bürgermeisterin Karin Emken und Stadtdirektor Harald Hinrichs diese mit einer formellen Erklärung im heutigen Anzeiger für Harlingerland beträchtlich konterkariert. Platz für Rassismus ? – zum Dritten weiterlesen

SPD-Abgeordnete hebt ab

Bildzitat, AfH, 06.02.2019, Ausschnitt

 

SPD-Abgeordnete hebt ab
Besser hätt‘ ich’s auch nicht sagen können!

Gern hat der Anzeiger für Harlingerland seine IME, Redakteurin im Kombattantenstatus und auf stetem Kriegsfuß mit Grammatik und Rechtschreibung, einer abgehobenen Siemtje Möller hinterhergeschickt. SPD-Abgeordnete hebt ab weiterlesen

Redakteursverwirrung oder Doppelbeschluß ?

AfH, online, 20.12.2018

Redakteursverwirrung oder Doppelbeschluß ?


G
ongggg !!! –
„Die Streitigkeiten gehen in eine neue Runde“ verkündet der AfH-Redakteur Händel in der heutigen online-Vorschau und wieder kann er nicht sagen, was er meint, nämlich das Gegenteil: „Klage gegen das Land ausgesetzt“. Und wo die Unsicherheit am größten, wählt der Redakteur beides, nämlich: Wir bleiben sitzen! und Der Kampf geht weiter!
Dies erklärt zumindest, warum diese AfH-Sitzkämpfer der Vierten Gewalt nach der letzten Ratssitzung vom 10.12.2018 nicht den Hauch einer Berichterstattung haben verlautbaren lassen, ja gar nicht präsent und wohl so tief eingebunden waren, daß sie diese Vorabinformation offenbar behüten und bebrüten mußten, bis der Hof dann 10 Tage später zur Berichterstattung läutete.
Die neue Version der alten Klagenachricht lautet nun, die Stadt habe „in der jüngsten Ratssitzung einen Vorbehaltsbeschluss gefaßt“ und wirft die spannende Frage auf, was das denn wohl sei – zumindest etwas sehr Flüchtiges, da es weder auf der Tagesordnung zu dieser Ratssitzung erschien, noch in der diesbezüglichen Niederschrift thematisiert ist, und auch die assoziierten Sitzkämpfer der OZ – Frau Susanne Ullrich war spitzohrig vertreten – wußten nichts vom „Vorbehaltsbeschluss“ zu erzählen, sondern im Gegenteil: „Stadtrat macht Weg für Klage frei“

Was also haben die Ratsmitglieder da öffentlich beschlossen … und was nichtöffentlich ?!

*

Der heutigen AfH-print-Ausgabe ist zu entnehmen, daß die Tatbeteiligten nun gemeinsam und sorgfältig prüfen wollen, wie es überhaupt zu der Tat kommen konnte.
Wetten, daß sie sich gegenseitig Freispruch erteilen werden  – aus Mangel an Beweisen.

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Fake-Akkumulation

… auf den zweiten Blick – Fortsetzung

Fake-Akkumulation und Tätersprache

AfH, 08.12.2018, Ausschnitt

Auch im Folgetext des AfH-Redakteurs Hochmann „Langer Irrweg …“ werden Euphemismus und Verniedlichung zur Beschreibung eines de facto-Rechtsbruchs beibehalten; die einschlägigen Attribute lauten: „wechselseitige Vorwürfe“, „je nach Betrachtungsweise“, „Ungereimtheiten“, „sich schlecht behandelt sehen“, „sich übergangen sieht“, „Diskussion“.

Inhaltlich führt der Redakteur die Leserschaft immer weiter weg von der Umgehungsstraße über mehrere Irrwege auf Kulissenschauplätze: Fake-Akkumulation weiterlesen

„Auge um Auge“?

„Auge um Auge“ –
Halbe Wahrheit als ganze verkaufen

 

AfH, 08.12.2018, Ausschnitt

 

 

Recht ausgewogen erscheinen Redakteur Hochmanns Wochenendartikel „Langer Irrweg…“ sowie sein Kommentar Auge um Auge…  auf den ersten Blick, weshalb sich stets ein zweiter lohnt – Sprache ist verräterisch. „Auge um Auge“? weiterlesen

„Haltet den Dieb !“ / update

„Haltet den Dieb !“

Sitzungsvorlage_Stadtklage

 

„…dreht die Stadt den Spieß um und wird selbst zur Klägerin“, titelt der Anzeiger für Harlingerland in seiner heutigen facebook-Vorschau und suggeriert zunächst, nun sei gar der erfolgreiche Kläger der Strafverfolgung auszusetzen. Gemeint aber ist das Land Niedersachsen, gegen das eine städtische Klage sich richten soll, als Mittäter einer von mehreren Beteiligten, die sich üblicherweise kloppen und einander bezichtigen, wenn die Tat aufgeflogen ist.
Die NWZ nennt das „Posse“: „Haltet den Dieb !“ / update weiterlesen

Radiodiskussion im Harlinger

„Straße ist nachträglich zu heilen“

Heiländer Tendenzpresse zur Radiodiskussion um die Entlastungsstraße vom 23.09.2016.

Es ist wirklich durchgelabert und man kann es nicht mehr hören, dieses Mantra, das die Wunderheilung verheißt!

Unverdrossen behauptet dieser Euphemismus, es läge halt ein Projekt krank darnieder und nicht etwa, daß sich dessen Betreiber rücksichtslos und mit Tunnelblick des mehrfachen Rechtsbruchs schuldig gemacht hätten. Radiodiskussion im Harlinger weiterlesen