Bürgerbefragung – Fortführung der Farce / Ergebnis

 

Die Fortführung der Farce
Eiertanz Bürgerbefragung

Aktualisierung 07.02.2024 / Ergebnis

 

Hätte er nicht, der Samtgemeindebürgermeister, anstatt sich dem Phantomschmerz der schwerverletzten „Demokratie“ durch die ganzen Rechtsextremisten in seiner Samtgemeinde zu widmen, etwas mehr Aufmerksamkeit der Qualitätskontrolle respektive der Digitalkompetenz hinsichtlich der sogenannten Bürgerbefragung aufwenden sollen? Gewissermaßen: Statt Haltung, laufendes Geschäft der Verwaltung? Naheliegender wäre doch, die Demokratie in Gestalt belastbarer Bürgerbeteiligung vor der eigenen Haustür, im eigenen Aufgabenbereich, zu schützen, als in einer Propaganda-Fiktion ihrer abstrakten Bedrohung.

 

Nach Bekanntwerden des Programmierfehlers, der eine doppelte Abstimmung ermöglicht, verlautbarte Harald Hinrichs im Namen des „Dienstleisters“, also der Firma, die für die geschuldete Leistung aus der Gemeindeklasse honoriert wird, erwartungsgemäß, das sei nicht weiter relevant und herauszufiltern.

 

Ebensowenig überraschend aber wurde der Sachverhalt prompt dem Straftatsbestand gem. § 263 StGB – Betrug – zugeordnet, was insofern erwartungskonform daherkommt, als ja auch die vorangegangene und vorweggenommene bloße Satire auf den angekündigten Fragebogen dieser „Mitbestimmungsaktion“ bereits als Angriff auf die beanspruchte Ernsthaftigkeit dieser Mission und demzufolge ebenfalls als Straftatbestand, nämlich der „Urkundenfälschung“, bewertet wurde.

 

Manfred Knake, der Vertreter des Wattenrates, der den Hinweis auf den Programmierfehler an die Anzeiger-Redaktion weitergab, legt vehement Wert auf die Feststellung, daß die Betrugszuschreibung nicht seiner Feder entstammt. Das ist auch plausibel, denn warum sollte er seinen Hinweis mit einer Selbstbezichtigung verbinden.
Somit sollen das die Pia und der Harald wohl unter sich ausmachen.

 

Bizarr und widersprüchlich bleibt die vorauseilende Skandalisierung BETRUG im Titel-Fettdruck allemal, wenn man sich nur vergegenwärtigt, daß z.B. der ehemalige Vorhabenträger der 33 Tiny Häuser Bensersiel (NuRoKa) mit seinem bundesweiten kriminellen Geflecht die Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hannover zu Bankrott-Ermittlungen gem. § 283 StGB veranlaßte, aber trotz Hinweisen und Nachfragen im betroffenen Esens von Politik und Presse mit angestrengter Bräsigkeit und versteinerter (=fossiler) Ignoranz belohnt wird.

Und auch und gerade vor der Aufmarschkulisse der hysterisierten Haltungskampagne letzten Montag war ja im Vergleich z.B. die Causa Petersen-Overbeck lokal weitestgehend paranoid zur Implosion gebracht worden.
Ob auch nur ein Gerechter unter den 1500 sich wohl noch erinnert ?!

 

Die Betrugsklassifizierung beim Fragebogen wirft allerdings auch die Frage nach weiteren Betrugsvarianten auf. Unterfällt es gar demselben Straftatbestand, wenn der Neffe aus Esens „Dunum“ ankreuzt und dort Windkraft ablehnt, weil Tante Liese keine Mühle hinterm Garten willl? Oder der Moorweger Enkel als angekreuzter Stedesdorfer den dortigen Standort absolut befürwortet, weil Opa (Erblasser!) da im Investorenkonsortium sitzt? Oder der Esenser den Dunumern die Entwicklung neidet, dort Windkraft ablehnt und mit der Zweitstimme in Moorweg befürwortet?

Gerade vor Hinrichs‘ Erklärung „Wir wollen nicht nur wissen ‚ja‘, sondern auch wo und unter welchen Bedingungen“ versprechen Auswertung und Interpretation dieser Ergebnisse weiter spannende Unterhaltung und schillernde Aussagekraft.

 

Die behende Dramatisierung zum Straftatbestand stellt sich als eine erweiterte Formation im Eiertanz um die eigentliche Relevanz der Bürgerbefragung dar.

Dieser Eiertanz dreht sich einerseits um ihre Selbst-Relativierung, als Harald Hinrichs kundtat, daß dieses Projekt ohnehin nicht über den Grad eines Meinungsbildes hinauskommen werde und bereits im Vorfeld einer etwa erwarteten Rechtsverbindlichkeit des Ergebnisses entgegentrat.

Mit der Betrugswarnung steht dem andererseits nun das Bemühen um Bedeutsamkeit und angeblichen Daten- und Persönlichkeitsschutz des Bürgers entgegen. Dieses wiederum wird aber unterlaufen durch die Hemdsärmeligkeit bei der Programmierkreation, bei der Bearbeitung der Datensätze und die katastrophal mangelhafte Barrierefreiheit.

 

Nochmals thematisiert wird diese Widersprüchlichkeit im Leserbrief einer Esenser Bürgerin an den Anzeiger für Harlingerland, der am 02.02.2024 bereits bei NWZ-online erschienen ist.

Da geht aus sachkundiger Stellungnahme hervor, daß der 6- oder 7-stellige Zugangscode mit dem Abstimmungsergebnis verknüpft ist, was sowohl der Softwaredienstleister als auch die Samtgemeinde eingeräumt haben, denn sonst ließen sich die 6-stelligen Codes nicht aus den Ergebnissen herausfiltern. „Dies seien derzeit 12 Stimmabgaben“, so StD Harald Hinrichs im Anzeiger.

 

Daß mit dem Eingabecode aber auch Name und Zustelladresse offensichtlich im selben Datensatz miteinander verknüpft bzw. verknüpfbar sind, veranlaßte den Samtgemeindebürgermeister schon vor Befragungseröffnung zu der Erklärung auf Polit-deutsch: „Eine Verbindung zum Namen ist bei der Befragung nicht vorgesehen und wird auch nicht abgefragt“, das heißt: ist möglich und nicht ausgeschlossen.

 

Insofern ist auch die „Abfrage“ von Alter und Wohnort im Fragebogen ein weiteres, veräppelndes, Merkmal fehlender Ernsthaftigkeit der Abfragebehörde, die hier bloß so tut, als ob sie den Befragten nicht kennt oder gar zum eigenen Melderegister wohl auch niemals Zugang hätte – um auf diese Weise Anonymität und Datenschutz zu suggerieren.

Die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten, die der Wattenrat einzuholen angekündigt hat, dürfte in diesem Zusammenhang nochmals aufschlußreich sein.

 

Der Leserbrief offenbart aber noch ein weiteres, beachtliches Dilemma der Befragungsbetreiber und illustriert hier die Spitzenformation des Eiertanzes:
„Die Frage ist vor allem deshalb relevant, weil der Anzeiger-Bericht mit „Betrug“ betitelt ist, es sich demzufolge um einen Straftatbestand handelt und ein Verfolgungsinteresse unterstellt werden kann.
Das heißt, im Sinne einer Strafverfolgung dürfte es zweifellos möglich sein, durch Verknüpfung der verfügbaren Daten den oder die Täter kenntlich zu machen.“

Da wird man also sehen, ob in Vollendung dieser Farce die Befragungsbetreiber zugunsten eines etwaigen Verfolgungsinteresses auch die Verletzung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes riskieren!

 

 

Aktualisierung 07.02.2024Die Knetmasse ist fertig:
Es ist ein Quarkteig – nämlich aus Magerquark (28,7% Beteiligung)!

Der Aufmacher !

Der Zumacher:
d.h. 2.197 von 12.175,
plädieren für Windkraftausbau (18%), sofern die Redaktion Dreisatz kann.

 

 

 

Dass sich die Balken biegen

„… alldieweil Politiker zu sein nicht bedeutet,
die Verantwortung für Entscheidungen und Gesetze zu tragen.
Wo kämen wir da hin.“
(Jürgen Roth in konkret 11/23)

 

 

 

 

Dass sich die Balken biegen!
Landgericht Duisburg: Ratsherren Ritter & Münster -/- Overbeck

 

 

„Sollte die Staatsanwaltschaft in die Berufung gehen, dürfte sich das öffentliche Interesse für die Causa Esens-Petersen-Overbeck um einiges detaillierter erweitern“,
war am 22.11.2022 an dieser Stelle im Abklang des Berichts über den Prozeß gegen Overbeck vor dem Amtsgericht Duisburg zu lesen.

Die Berufung der Staatsanwaltschaft nach Overbecks Freispruch wurde nun am vergangenen Dienstag vor dem Landgericht Duisburg verhandelt und es soll gleich zu Anfang ein angenehmer Aspekt hier wohlverdiente Erwähnung finden:
Die diesbezügliche Berichterstattung im Anzeiger für Harlingerland!
Es hatte nämlich die NWZ ihren Chefreporter Christoph Kiefer von Oldenburg nach Duisburg entsandt, so daß der Leserschaft sehr zeitnah die erbaulich-sachliche Überlieferung eines Außenstehenden zum Prozeßgeschehen zuteil wurde.

Zu augenfällig unangenehm war in der heißen Vergangenheit der öffentlichen Debatte um Overbeck-Petersen die Einbettung des Anzeigers als Teil des Problems, da AfH-Schreibkräfte wie Frank Brüling oder Anneus Buisman gleichzeitig als Wortführer des Diskurses und Befeuerer der Meinungsmache gegen Overbeck in Erscheinung getreten waren.

So gestattet die Qualität der NWZ-ProzeßBerichterstattung es exit-esens hier, sich im Folgenden auf Auffälligkeiten, Ungereimtheiten, hintergründige Besonderheiten zu kaprizieren und diese zu nichts als der ganzenganzen Wahrheit zu (über)führen.

*

 

Nach der Abhandlung des bisherigen Verfahrensgeschehens durch die Vorsitzende Richterin, die Staatsanwältin und einer Erklärung von Rechtsanwalt Dr. Böttger oblag der eigentliche Prozeßauftakt dem Beschuldigten Cyrus Overbeck, der alsdann unter besonderer Berücksichtigung der Esenser Erlebnisse, seine, der Anhängerschaft wohl bereits geläufige widerständige Biografie vortrug und gelegentlich schluchzend von der eigenen Erinnerung überwältigt sich darstellte, wohl erwartend, daß die gewisse Theatralik einem narrativen Künstler zu eigen und ihm auch zu falscher Zeit an falschem Ort nachzusehen sei.

Dem Beginn einer anschließenden Befragung durch die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Gerner begegnete Rechtsanwalt Dr. Marcus Böttger mit der Erklärung, Overbeck werde in dieser Verhandlung keine Fragen beantworten.
Dies war insofern bemerkenswert, als im LG-Strafprozeß das gesprochene Wort in Relation zur Akte von herausgehobener Bedeutung ist, weil inhaltlich nicht protokolliert wird.

Das Gericht besteht hier aus der Vorsitzenden Richterin Frau Dr. Gerner und den beiden Laienrichtern Herrn Cerener und Herrn Inan, die als Schöffen keinerlei (Vor-) Kenntnis von Fall und Akte hatten und sich ihr Urteil aus ihren aktuellen Prozeßimpressionen und einer gleichzeitigen Falleinführung durch die Vorsitzende bilden müssen.
Da wirkte Overbecks Auskunftsverzicht umso schwerer und verwunderlicher und irritierte auch die Vorsitzende.

 

Wir wußten ja von nix …

Die Erhellung folgender Bereiche war in der anschließenden Zeugenbefragung von Interesse:

Waren die Ratsmitglieder, insbesondere hier die Anzeigenerstatter Ritter und Münster, über den behaupteten Sachverhalt, Petersen vertreibe aktiv Nazi-Devotionalien, durch Overbeck so umfassend informiert, daß die Titulierung „absurd“ (Ritter) bzw „nicht nachvollziehbar“ (Münster) unzutreffend ist ? Hätten sie sich nach der Kanzelrede bzw. vor der Ratssitzung informieren können, sollen, müssen?
Dies beinhaltet übrigens, daß die Beweiskraft der Belege unstreitig und außer Frage steht!

Erfolgte die Zuschreibung, die bezeichneten Ratsmitglieder (und die übrigen) decken H.C. Petersen als Neonazi und dessen Aktivitäten als Meinungsäußerung im > politischen Diskurs ?

Sinn und Folgen der sogenannten Mail-Flut ?

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Ritter erklärte, die Kanzelrede habe seinem Vater nicht gefallen, er selber habe ihr nicht beigewohnt, er habe die angebliche Petersen-Problematik danach nur aus Erzählungen Dritter gekannt. In der Ratssitzung habe er aus persönlichem Interesse im Publikum gesessen und wurde dann aufgerufen, seine Erfahrungen mit Petersen zu berichten.

Dieser habe einmal mit einer Bilderrahmenreparatur ausgeholfen: „Sowas macht ja kein Antisemit oder Neonazi“. „Selbst eine Veröffentlichung im Grabert-Verlag ist kein Verweis auf Rechtsextremismus“.

Er habe alle verfügbaren Informationen „abgewogen“ und wußte es nicht besser, deshalb hielt er die Ausführungen in Overbecks Anträgen für „absurd“, was persönlich und emotional gemeint war …

 

Keine Ahnung – Unwohlsein

In der Zeit nach der Ratssitzung vom 17.06.2019 habe Overbeck bis zu 600 Mails mit dem persönlichen Vorwurf des Deckens eines Neonazis Petersen versandt. Dies habe einen großen Leidensdruck, Schlaflosigkeit, schlechtes Allgemeinbefinden, Herzrasen, Magen-Darm hervorgerufen, er sei sehr verletzt gewesen, habe sich beraten lassen müssen, mußte eine schriftliche Stellungnahme bei der Schulbehörde abgeben. Daher habe er Anzeige erstattet…

Münster erklärte, wohl Nachweisunterlagen über Petersen erhalten zu haben, aber die haben ihn nicht überzeugt, er gehe von einem persönlichen Künstler-Konflikt zwischen Overbeck und Petersen aus und halte O. nicht für glaubwürdig. Petersen sei gemäß Selbstauskunft ja nur Nachlaßverwalter eines Nazi-Erbes. Er selbst sei nur ehrenamtlicher Politiker mit begrenzter Zeit zur Informationsbeschaffung und Lehrer.

Die Mailflut habe ihn sehr verletzt, bis zu seiner Anzeigenerstattung, sie war sehr belastend: Schlaflosigkeit und wiederholter Rechtfertigungsdruck gegenüber Schülern und Schulbehörde …

?

 

Zeitläufte

Wer sich nun den im Aufsatztitel bezeichneten Balken und ihrem Biegeverhalten widmen möchte, muß zunächst einen Blick auf die Zeitabläufe richten:

Am 31. Oktober 2018 hielt Overbeck seine sogenannte Kanzelrede

Am 17. Juni 2019 fand die Ratssitzung bezüglich seiner Anregungen („Säuberung“ des öffentlichen Raums und Beschilderung der Ortseingänge) statt.

Am 08. Mai 2021 erstattete O. Strafanzeige gegen Ratsmitglieder Ritter, Münster, Saathoff, Mammen, Jacobs (Verleumdung, Rufschädigung)

Am 07. Juni 2021 wurde das Verfahren eingestellt. Als Antragsdelikt hätte die Strafanzeige binnen 3 Monaten nach Kenntniserhalt gestellt werden müssen.

Im Juni 2021 unmittelbar danach erfolgte die Strafanzeige von Rm Münster und Ritter gegen Overbeck als Retourkutsche (AfH vom 24.06.2021 „Lehrer zeigen Künstler an“)
> „… binnen 3 Monaten nach Kenntniserhalt“? : Wann kam denn nun die erste Mail der ersten Welle der ersten Mailflut ?!

?

 

Die sogenannte Kanzelrede verursachte in der Kleinstadt Esens eine Welle der Empörung, die als Stadtgespräch sowohl die bürgerlichen print-Medien wie Anzeiger für Harlingerland, als auch im besonderen die sog. sozialen Medien erfaßte und die facebook-Gruppen befeuerte. Sich dem zu entziehen bzw. das zu ignorieren, war einem politisch interessierten Bürger schwer möglich.

 

Kopf in der Glocke

Einzig die beiden Zeugen Ratsmitglieder Ritter und Münster bewegten sich 8 Monate lang bis zur Ratssitzung offenbar in einem Wahrnehmungsvakuum und stellten in Abrede, daß es irgendeinen Stimulus gegeben habe, der sie hätte bewegen können, sich mit Overbecks Behauptungen zu Petersen auseinanderzusetzen, so daß sie zu weiterer Erkenntnisbildung vornehmlich auf Petersens verlesene Stellungnahme reduziert gewesen seien.
Münster legte diese nun „im Original“ vor und führt sie in’s Verfahren ein.

Im städtischen Sitzungsprotokoll aber ist diese, entgegen dem ursprünglichen Text dort nicht mehr auffindbar; dafür ist jetzt Münsters „Original“ mit dreierlei verschiedenen Datierungen versehen, wie das Gericht fragend anmerkte.
Auch der Protokollhinweis auf diese Stellungnahme „ist der Niederschrift als Anlage beigefügt“ wurde entfernt!
Das städtische Sitzungsprotokoll wurde offenbar im Nachhinein so „bereinigt“, daß weder Petersens Stellungnahme noch der Sachhalt ihrer Verlesung durch StD Hinrichs mehr auffindbar sind.
Dennoch sind diese Hinweise aber im AfH vom 19.06.2019 auffindbar: hier und hier!

Folgt man nun den Zeugendarstellungen, so erschienen Ritter und Münster zur Ratssitzung mit einem absolut jungfräulichen Erkenntnistableau.
Zudem möchte man allge-meinen, ein Esenser Ratsmitglied öffnet erst mit Beginn der Sitzung den Briefumschlag mit Einladung und Tagesordnung, um dann völlig un-befangen, im Sinne von recherche-unbeleckt, erkenntnis-ungetrübt und Justitia-blind, zur ehrenamtlichen Beschlußfassung im Hier und Jetzt zu schreiten.

Ritter war und ist SPD-Mitglied, Vorsitzender des sogenannten Ökumenischen Arbeitskreises Juden und Christen, Ratsherr und stellv. Bürgermeister und hat vor der bez. Ratssitzung eben nicht als interessierte Privatperson im Publikum Platz genommen, sondern de facto im linksseitigen SPD-Flügel als partei-involvierter „Sachkundiger“ – der vom publizierten Vorwurf höchst alarmiert hätte sein müssen. Und er las seine Stellungnahme vom Blatt ab.

Auch bei EBI-Ratsherrn Münster bedurften die Ratssitzungen offenbar keiner kenntnisbildenden Vorbereitung in der Gruppe oder dem Verein, geschweige denn etwa eines gruppeninternen oder sonstwie politischen Diskurses.

?

 

Außerhalb dieser politischen Blasen aber entfachte die sog. Kanzelrede ja ab Oktober 2018 unverzüglich einen bunten öffentlichen politischen Diskurs in der Stadt, dessen Auftakt der Anzeiger für Harlingerland bereits mit seiner Berichterstattung am 02.11.2018 zu diesem Reformationsgottesdienst gab und den Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs in seinem Gottesdienstbeitrag in Vorabkenntnis (!) von Overbecks Kanzelrede sogar selbst explizit eröffnete:

„Harald Hinrichs schloß sich dem Wunsch [Overbecks], die Stolpersteine nach Esens zu bringen, ausdrücklich an. „Lassen Sie uns Position beziehen, denn wir sind das Salz der Erde [das Gottesdienstmotto]. Das gelte auch für viele Entscheidungen, die auf der Ebene der Lokalpolitik ständig zu fällen seien. Um die beste Entscheidung müsse man im demokratischen Diskurs ringen.“ „(AfH, 02.11.2018)

!

 

Diskurs

Alsdann nahm die öffentliche Diskussion in den bürgerlichen und in den sog. sozialen Medien Fahrt auf und beschleunigte nochmals nach der Ratssitzung.
Insbesondere die berüchtigte fb-Gruppe Esens – allgemeine politische Themen, administriert von Frank Sziedat (seinerzeit SPD) und Ole Willms (SPD-Ratsherr), erwies sich als willkommenes Transportmittel für ungezügelte Schmähungen, Spott und Hetze gegen Overbeck, weil sie keiner Partei- und Zivilräson unterliegt und kritische und mäßigende Kommentare dort weitgehend ausgeblendet und die Verfasser geblockt wurden.

Diese Gruppe beheimatet u.a. SPD- und auch andere Ratsmitglieder, Parteigänger und „Influencer“. Als Exponenten gegen Overbeck traten dort Sziedat und der Petersen-Intimus Axel Schlote in zugespitzten demonstrativen Dialog bis hin zur „Ratten“-Titulierung für Teilnehmer einer CDU-Veranstaltung mit Overbeck.

Auch Anzeiger-Redakteur Frank Brüling war im Zuge dessen dieser fb-Kampfgruppe zugestiegen; und im konventionellen print-Medium Anzeiger für Harlingerland äußerten sich nun Anneus Buisman, Pfr.i.R. und AfH-Teilzeitredakteur, der sich bereits im Reformationsgottesdienst laut empört hatte, sowie weitere Esenser Bürger per Leserbrief.

Auch bei den Esenser Grünen sproß danach der zarte Beginn eines politischen Diskurses zur Sache, der jedoch zur Ratssitzung im Juni 2019 relativiert und dem Gedächtnis des Grünen Rm Mammen wieder entfleucht war, aber von Overbeck  noch einen Kommentar-Nachruf hinterhergeschickt kriegte. (Mal sehen, wie lange das noch im Netz auffindbar ist!)

 

Bizarres Selbstverständnis

In der Ratssitzung selber zeigte sich abermals, wie verpeilt die Ratsmitglieder obendrein hinsichtlich ihres politischen Auftrags sind, als Bürgermeisterin Karin Emken den Tagesordnungspunkt Overbeck / Einwohneranregung gem. § 34 NKomVG eröffnete:
Der Rat hat zu entscheiden, ob das Gedankengut [des H.C.Petersen] rechtsextremistisch ist.“, und Rm Rechtsanwalt Gralf Jacobs sekundierte: „Petersen ist freizusprechen von den Vorwürfen!“  (sic!)

Wo sie dann einstimmig auf Freispruch für Petersen geurteilt hatten, beinhaltete dieser folgerichtig den Schuldspruch gegen Overbeck. So konnte sie, imprägniert mit dem Fett der Macht (Roth, ebd.), keinerlei noch so gesicherte Erkenntnis mehr benetzen.
Selbst wenn sie Overbecks Nachweise gemeinsam im Klassenverband hätten laut vorlesen müssen, hätten sie jeglichen Zweifel auch fürderhin in Abrede gestellt.
Insofern war auch Overbecks Mailflut erkenntnisbezüglich von ihnen vorab zur Folgenlosigkeit verurteilt.

Und als Rm Ritter als Vorsitzender des sogenannten Ökum. Arbeitskreises Juden und Christen im Januar 2020 von ihnen den Silbernen Bären entgegennahm, waren bei Ehrenden, Geehrten und fb-Hooligans Triumph und Häme  augenfällig, da diese auch den vor Gericht selbst so bezeichneten, geltend gemachten „Leidensdruck“ sichtlich überwogen, dem Ritter wie Münster sich durch Overbecks Mailflut ausgesetzt gesehen haben wollten und in Punto Theatralik nun mit dessen Eröffnungsrede gleichzogen.

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Exkurs

Zum Verständnis dieser Causa Petersen-Overbeck-Esens ist es zweckmäßig, die originelle Esenser Theorie & Praxis des politischen Diskurses im Selbstverständnis der Lokalpolitik einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

In den meisten entwickelten Kommunen ist es (z.T. seit Jahrzehnten!) guter demokratischer Brauch, daß z.B. ein Antragsteller mit seiner Anregung in alle Fraktionen oder in deren Facharbeitsgruppen eingeladen wird, um sein Anliegen vorzustellen, zu vertreten und dies dort gemeinsam zu besprechen und abzustimmen. Danach mag der Antragsteller in der Regel nochmals im zuständigen Gremium – Rat oder Fachausschuß – vorstellig werden, um auch der Öffentlichkeit Kenntnis und Zugang zu dem Anliegen zu ermöglichen, die Themen werden öffentlich besprochen, zumindest die Entscheidungswege dargelegt.

In Esens hingegen sieht sich jedweder Antragsteller, Frager oder Anreger dem impliziten Vorwurf ausgesetzt, er mische sich ins ehrenamtliche Hobby der Ratsmitglieder ein. In deren nichtöffentlichen Hobbyräumen verschwinden des Bürgers Anliegen; Fraktionen und Parteien konkurrieren in Beschweigen, Rückmeldungsverzicht oder Patzigkeit der Antworten; nichtöffentliche Sitzungen bedürfen ja keiner öffentlichen Tagesordnung und schließen somit die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit a priori aus; Antworten sind nicht verpflichtend; Anliegen, Themen, Probleme werden im Gekungel von Stillschweigen und internen Absprachen versenkt (Umgehungsstraße, Kurdirektor B’siel,  Anfrage zu tiny-Häusern B’siel oder Baumschutzsatzung etc.).

Die politische Diskurskultur oszilliert in Esens zwischen Pickelhaube und Lendenschurz und es ist nur zwangsläufig, daß diese sich in toxische subkulturelle Bereiche verlagert wie facebook-Gruppen, gefilterte Kommentare, zensierte Leserbriefe und nichtöffentliche Sitzungen.

Daß gar die Kirchen zaghaft eine politische Diskurskultur anregen müssen (Reformationsgottesdienst: „Salz der Erde“), zeigt die diesbezügliche Erbärmlichkeit des lokalpolitischen Gemeinwesens.

Es war ja in der Tat Harald Hinrichs, der seinerzeit einen Impuls im besten Sinne gegeben hatte: „Um die beste Entscheidung müsse man im demokratischen Diskurs ringen.“, welcher noch im laufenden Gottesdienst versenkt und nie mehr gehoben wurde.

So nahm die Geschichte Esens-Petersen-Overbeck hier ihren Anfang, ohne je einen Lerneffekt generiert zu haben.

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Politischer Diskurs – nicht da, wo er hingehört

Overbecks Äußerungen bis hin zur inkriminierten sogenannten Mailflut als sich stets weiter zuspitzende Aufforderung zur Kenntnisnahme dieser Petersen-Nazi-Vertriebsstrukturen erfolgten zweifelsfrei im Rahmen des, wenngleich Esens-speziellen, politischen Diskurses, der einen Beleidigungs- und Verleumdungstatbestand als etwa zulässige Meinungsäußerung von der persönlichen Ehrverletzung abzugrenzen vermag.

Die rechtliche Bedeutung des politischen Diskurses wurde absurderweise nun auch im Bestreiten seines Stattfindens durch die Zeugen Ritter und Münster evident, wenn sie in Abrede stellen, daß je darüber irgendwo debattiert wurde.

 

Sendeknopf 2x täglich gedrückt?

Unklar bleibt, wie diese sog. Mailflut konkret vonstatten gegangen sein soll. NWZ-Reporter Kiefer schreibt dazu: „Ritter sprach von 600 und mehr Mails, die er (…) zusammen mit zahlreichen weiteren Personen des öffentlichen Lebens und Medien (…) erhalten habe“. – „zusammen mit zahlreichen weiteren Personen“ läßt offen, ob Overbeck tatsächlich fast zweimal täglich den Sendeknopf für eine bestimmte Verteilerliste gedrückt haben soll oder aber, ob bis zu 600 Empfänger laut Liste von Overbeck mehrmals Mails erhielten.

Die Mailflut, in welcher Ausformung auch immer, wurde sehr früh mannigfach in den sozialen Medien und gewiß auch innerhalb der verschiedensten Gruppen stadtweit verspottet und pathologisiert. Schwer nachvollziehbar ist somit, daß zwei sicher nicht medienunerfahrene Lehrkörper über einen langen Zeitraum mit zunehmendem Mailaufkommen zunehmenden Leidensdruck erlitten haben wollen, ohne dies technisch abzustellen, während dies in deren sozialem Bezugsrahmen aber längst als zunehmende Witzvorlage galt.

Nachdem das Mailaufkommen als ständige Aufforderung zur Kenntnisnahme der Petersen-Nazi-Connection wirkungslos blieb, erstattete Overbeck schließlich am 08.05. 2021, also 2 Jahre nach der Ratssitzung, Anzeige gegen 5 wortführende Ratsmitglieder pro toto, und zwar unter erneuter Beifügung aller Behauptungsnachweise.
Und just, nachdem diese Ermittlungen am 07.06.2021 eingestellt wurden, erfolgten unverzüglich die Anzeigen durch Münster und Ritter als Retourkutsche.

Bemerkenswert ist schließlich – da Overbecks Bezichtigung „Deckung von Neonazi-Strukturen“ sich ja gegen sämtliche Ratsmitglieder richtet – daß nur zwei von ihnen unter Leidensdruck standen und das juristisch verfolgten.

Und besonders bemerkenswert ist, daß H.C.Petersen selbst, der vorrangig Betroffene von Overbecks Bezichtigung, jenseits jeglichen Leidensdrucks keinerlei strafrechtliche Verfolgung anstrebt, wohl wissend, daß dies das Risiko birgt, einen Neonazi-Status gerichtlich attestiert zu kriegen.

 

 

Esens – Petersen – Overbeck +++ update +++

Nachschau aus aktuellem Anlaß

 

AfH, 24.06.2021

 

+++ update +++ update +++ update +++

 

 

Der Chronistenpflicht Genüge zu tun, ist umso erbaulicher, wenn der Anzeiger für Harlingerland dies zielgerichtet unterläßt.

Dazu zwei wichtige Äußerungen:
Die Veröffentlichung des ersten Leserbriefs der Esenser Bürgerin Hella Lencer wurde von der AfH-Redaktion verweigert, der zweite Leserbrief des Esenser Bürgers Arno Nerschbach erschien in der AfH-Samstagsausgabe.

Der eine thematisiert das toxische politische Klima in Esens, wo die Beißwut zumeist an der Sache vorbeischnappt.
Der andere pflegt eine unaufgeregte Blütenlese im Wildkrautgarten der Böcke, die dort zu Fernsehgericht saßen, wobei der Autor vielleicht verkennt, daß eine formaljuristische, d.h. belastbare zivil- oder strafrechtliche Bewertung den chronischen städtischen Haltungsschaden nicht zu heilen vermag.

 

   

 

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Kleine Anthologie
zur Causa Esens-Petersen-Overbeck

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Wiedergutwerdung Esens
Nazi-recreatie
Gedenkwirtschaft Esens
Overbeck-Rückrufaktion
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Platz für Rassismus ? zum Drittten
Platz für Rassismus ? zum Zwoten
Platz für Rassismus ?
Holoween & Hallocaust

 

Esenser Dreiklang von zwanghaftem Lokaleuphemismus,
Schweigegelübde und
inbrünstigem Haß auf Kritiker noch des geringsten Mißstands

 

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Platz für Rassismus ? – zum Dritten

Platz für Rassismus ?
„friedvolles Miteinander, Respekt und Wertschätzung“

 

 

 

 

Freitag vor einer Woche wurde an dieser Stelle der SPIEGEL-Artikel über Cyrus Overbeck weiterveröffentlicht sowie ein Kommentar zur Einordnung in die Esenser Verhältnisse. Am Mittwoch wurde hier der Hinweis auf den Fernsehbericht der WDR-Lokalzeit Duisburg zugefügt. Danach gelangte beides als eines Zeitgenossen Rundbrief u.a. an Presse und Politik, wobei stets erfreulich ist, wenn exit-esens-Produkten geschätzte Weiterverbreitung widerfährt.

 

Eigentlich war dem Bericht vom 16.08. nichts hinzuzufügen, weil die Reaktionen in der Overbeck-Geschichte absehbar waren und sind … hätten nicht Bürgermeisterin Karin Emken und Stadtdirektor Harald Hinrichs diese mit einer formellen Erklärung im heutigen Anzeiger für Harlingerland beträchtlich konterkariert. Platz für Rassismus ? – zum Dritten weiterlesen