Er sei ihm gegönnt, der sicher nicht unbeträchtliche Vermögenszuwachs !
Mit geringstem Einsatz im günstigsten politischen Bedingungsrahmen bei galoppierendem Bodenrichtwert für B’siel den größtmöglichen Ertrag zu erzielen, über den Stillschweigen zu vereinbaren sei, ist sicher auch nicht verwerflich, sondern im Gegenteil, Gebot der Stunde, zumal es der infrastrukturellen Entwicklung von Bensersiel nicht nur förderlich ist, sondern ihr gar in schwerer Zeit einen außerordentlichen Karfunkel, ja Solitär, hinzufügt. Umgehungsstraße – Abspann weiterlesen
14 Tage kaute und würgte die Anzeiger-Redaktion an der Replik auf einen fundierten Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 26.08.2020, bis es nicht mehr anders ging – es stand zu lange woanders; gern hätte man’s verschwiegen.
So gelang dem Redakteur Hochmann zum 09.09.2020 wieder ein anzeigertypisches Kleinstkunstwerk der Einseitigkeit in der Maske einer Gegendarstellung, ohne die eigentliche Darstellung offenzulegen. Es ist „Richtigstellung“ im luftleeren Raum und dort dauerelastisch aufgehängt. Und weil sie nicht mit Erkenntnisinteresse geschrieben wurde, sondern wohl Kollegenneid und Dünkel dem Redakteur die Edelfeder führten, fällt’s umso schwerer, sie mit Verstand zu lesen. Wagen wir trotzdem den Eiertanz zwischen Stilkritik, Formenspott und Substanzanalyse.Abenteuer-Camping Bensersiel Teil 2 weiterlesen
Einen angenehm zu lesenden Bericht über Esenser Verhältnisse von Redakteur Bert Strebe bietet die heutige Hannoversche Allgemeine Zeitung (26.08.2020.)
Zwar ist, um dieser unaufgeregten Sachverhaltsdarstellung in Gänze zu folgen, der Abschluß eines -kostenfreien- HAZ-Monatsabos erforderlich, doch stellt sie in sauberer Recherche vom Kopf auf die Füße, was bereits Ende 2018 von der Harlinger-Redaktion als schmutzige Sau durchs Dorf getrieben wurde. Abenteuer-Camping Bensersiel weiterlesen
Nochmals manifestiert sie sich, die gewisse Distanzlosigkeit Esenser Politiker zum Rechtsbruch, die seinerzeit in Sachen Umgehungsstraße auf die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ihren Rechtsvertreter großzügig verzichtet hatten, nachdem ebenjener Prof. Bernhard Stüer mit erwiesener Falschberatung der Stadt Esens mindestens einen Honorarschaden über eine Viertelmillion € zugefügt hatte – von den Folgekosten ganz zu schweigen. Distanzlos und großzügig +++ UPDATE +++ weiterlesen
Die schriftliche Begründung des Urteils des OVG Lüneburg vom 21.05.2019 (Az.: 4 KN 141/17) in Sachen Landschaftschutzgebietsverordnung des Landkreises Wittmund – auch und vor allem betreffend Umgehungsstraße Bensersiel – liegt nun vor – und es bleibt abzuwarten, wie lang die trunkene Freude jener Verantwortlichen anhält, die sich bislang um Rechtskonformität ohnehin wenig geschert haben. OVG Lüneburg veröffentlicht Urteilsbegründung weiterlesen
Das OVG-Urteil zur Landschaftsschutzgebietsverordnung
Presswesen Wenn eine Redaktion sich statt der Sachlage vorrangig der eigenen Berauschtheit verpflichtet sieht und heiße Texte raushaut wie Batteriehühner ihre Eier, findet sich in der Eiablage solches:
„Die Kläger wollen den Abriss der umstrittenen Bensersieler Ortsumgehung erreichen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellte sich am Dienstag aber nicht auf ihre Seite.“ –
Fakt aber ist, daß weder die o.b. Ortsumgehung zur Verhandlung stand, noch gar deren Abriß, den auch bislang niemand ereichen wollte und ein Gericht sich nicht auf irgendeine Seite stellt, sondern urteilt, und daß diese fake-Nachricht ein ganzganz faules Ei ist Das Urteil zur Landschaftsschutzgebietsverordnung weiterlesen
Gongggg !!! – „Die Streitigkeiten gehen in eine neue Runde“ verkündet der AfH-Redakteur Händel in der heutigen online-Vorschau und wieder kann er nicht sagen, was er meint, nämlich das Gegenteil: „Klage gegen das Land ausgesetzt“. Und wo die Unsicherheit am größten, wählt der Redakteur beides, nämlich: Wir bleiben sitzen! und Der Kampf geht weiter!
Dies erklärt zumindest, warum diese AfH-Sitzkämpfer der Vierten Gewalt nach der letzten Ratssitzung vom 10.12.2018 nicht den Hauch einer Berichterstattung haben verlautbaren lassen, ja gar nicht präsent und wohl so tief eingebunden waren, daß sie diese Vorabinformation offenbar behüten und bebrüten mußten, bis der Hof dann 10 Tage später zur Berichterstattung läutete.
Die neue Version der alten Klagenachricht lautet nun, die Stadt habe „in der jüngsten Ratssitzung einen Vorbehaltsbeschluss gefaßt“ und wirft die spannende Frage auf, was das denn wohl sei – zumindest etwas sehr Flüchtiges, da es weder auf der Tagesordnung zu dieser Ratssitzung erschien, noch in der diesbezüglichen Niederschrift thematisiert ist, und auch die assoziierten Sitzkämpfer der OZ – Frau Susanne Ullrich war spitzohrig vertreten – wußten nichts vom „Vorbehaltsbeschluss“ zu erzählen, sondern im Gegenteil: „Stadtrat macht Weg für Klage frei“…
Was also haben die Ratsmitglieder da öffentlich beschlossen … und was nichtöffentlich ?!
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Der heutigen AfH-print-Ausgabe ist zu entnehmen, daß die Tatbeteiligten nun gemeinsam und sorgfältig prüfen wollen, wie es überhaupt zu der Tat kommen konnte.
Wetten, daß sie sich gegenseitig Freispruch erteilen werden – aus Mangel an Beweisen.
Auch im Folgetext des AfH-Redakteurs Hochmann „Langer Irrweg …“ werden Euphemismus und Verniedlichung zur Beschreibung eines de facto-Rechtsbruchs beibehalten; die einschlägigen Attribute lauten: „wechselseitige Vorwürfe“, „je nach Betrachtungsweise“, „Ungereimtheiten“, „sich schlecht behandelt sehen“, „sich übergangen sieht“, „Diskussion“.
Inhaltlich führt der Redakteur die Leserschaft immer weiter weg von der Umgehungsstraße über mehrere Irrwege auf Kulissenschauplätze: Fake-Akkumulation weiterlesen
„Auge um Auge“ –
Halbe Wahrheit als ganze verkaufen
AfH, 08.12.2018, Ausschnitt
Recht ausgewogen erscheinen Redakteur Hochmanns Wochenendartikel „Langer Irrweg…“ sowie sein Kommentar „Auge um Auge… „ auf den ersten Blick, weshalb sich stets ein zweiter lohnt – Sprache ist verräterisch. „Auge um Auge“? weiterlesen
„…dreht die Stadt den Spieß um und wird selbst zur Klägerin“, titelt der Anzeiger für Harlingerland in seiner heutigen facebook-Vorschau und suggeriert zunächst, nun sei gar der erfolgreiche Kläger der Strafverfolgung auszusetzen. Gemeint aber ist das Land Niedersachsen, gegen das eine städtische Klage sich richten soll, als Mittäter einer von mehreren Beteiligten, die sich üblicherweise kloppen und einander bezichtigen, wenn die Tat aufgeflogen ist.
Die NWZ nennt das „Posse“: „Haltet den Dieb !“ / update weiterlesen
„Kläger klagt gegen Campingplatz Bensersiel!“ lautet der Subtext, der jüngst allerdings als Aufmacher daherkam, bei Kaufhausradio Nordseewelle halbstündlich, in der NWZ als Ganzseiter und im Anzeiger für Harlingerland als kleiner Flankenschutz für’s Tischfeuerwerk „Stadt Esens verklagt Land Niedersachsen“.
Stadtdirektor Hinrichs teilte in der städtischen Bau- und Umweltausschußsitzung vom 30.10.2018 mit, daß aus notariell-formalen Gründen die Veröffentlichung des B-Plans N°89 bisher nicht erfolgen konnte, nunmehr jedoch alle Voraussetzungen dazu erfüllt seien, im nächsten Amtsblatt des Landkreises Wittmund die amtliche Mitteilung veröffentlicht werde und somit Rechtskraft erlange.
Die diesbezügliche Amtliche Mitteilung vom 19.11.2018 fand sich im Anzeiger für Harlingerland am 30.11.2018. Sie lautet daselbst: „Der Rat der Stadt Esens hat in seiner Sitzung am 27.03.2018 den Bebauungsplan Nr. 89 (…) beschlossen.“ Hat er aber nicht !
Die Niederschrift dazu sucht man vergeblich; eine Ratssitzung unter diesem Datum gab’s nicht. Die diesbezügliche Ratssitzung fand am 18.04.2018 statt. Dusseligkeit per amtlicher Mitteilung?
Das Amtsblatt des Landkreises Wittmund erscheint jeweils am letzten Werktag des Monats – Redaktionsschluß ist eine Woche vor dem Erscheinungstag – es wäre also am 30. November publik gewesen. War es aber nicht.
Warten wir also weiter auf dessen Erscheinen, somit auf die Erlangung der Rechtskraft des B-Plans sowie die Auskunft, auf welche Ratssitzung sich das alles wohl beziehen mag.
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[Hoppla, da isses: Am 03.12.2018 erschien das Amtsblatt unter falscher Bezugnahme auf die vorgebliche Ratssitzung vom 27.03.2018] * [Doppelhoppla: Mit der Veröffentlichung vom 11.12.2018 im AfH erfolgte schließlich die korrigierte Amtliche Mitteilung unter Bezugnahme auf’s richtige Datum 18.04.2018.]
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Vorsichtige Beugung gebrochenen Rechts – zum Zwoten Die Straße … [update]
Warum, so fragt der interessierte Bürger, sofern ihm das Thema nicht zu komplex ist, warum also ist der mit großem publizistischen und rechtskundlichen Anlauf beschlossene Legalisierungs-Plan B N°89 noch nicht veröffentlicht? Am 18. April abgesprungen – und noch immer nicht gelandet …? Vorsichtige Beugung III / Echo und Nachschlag weiterlesen
Der Rat der Stadt Esens hat am 18.04.2018 einen weiteren Bebauungsplan beschlossen, um die rechtswidrig gebaute Entlastungsstraße nachträglich zu legalisieren.
Heiländer Tendenzpresse zur Radiodiskussion um die Entlastungsstraße vom 23.09.2016.
Es ist wirklich durchgelabert und man kann es nicht mehr hören, dieses Mantra, das die Wunderheilung verheißt!
Unverdrossen behauptet dieser Euphemismus, es läge halt ein Projekt krank darnieder und nicht etwa, daß sich dessen Betreiber rücksichtslos und mit Tunnelblick des mehrfachen Rechtsbruchs schuldig gemacht hätten. Radiodiskussion im Harlinger weiterlesen