Sterbehilfe für’s Esenser Jugendparlament / Updates, Nachträge

Jugend.Pflege.Notstand.

 

Sterbehilfe
für’s
Esenser Jugendparlament

 

 

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), die leicht- wie unmißverständliche Dienstanweisung für’s seriöse Ratsmitglied, gibt mit § 36 Aufschluß über Mitwirkungsformen von Jugendlichen am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß, wonach Gemeinden und Samtgemeinden Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen sollen.

Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die im NKomVG vorgesehene Beteiligung der allgemeinen Einwohnerschaft (§§ 31-35) hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.

Diese Regelung ist als Soll-Vorschrift formuliert, was bedeutet, daß nur in atypischen Ausnahmefällen von ihr abgewichen werden darf (BeckOK/Seybold KommunalRNds, 16. Ed., Std. 01.01.2021, NKomVG § 36 Rn.13.).

Hinsichtlich der Art der Beteiligung besteht ein großer Ermessensspielraum; die Regelung gestattet u.a. die Einrichtung von Jugendparlamenten, von denen in Deutschland mittlerweile ca. 650 mit unterschiedlichen Anwesenheits-, Rede-, Antrags-, Stimmrechten und Budgets existieren, so auch in der Samtgemeinde Esens.

Instrument der Jugendpflege?

Auf der Internetseite der Stadt bzw. der Samtgemeinde Esens ist das Jugendparlament unter Politik gelistet und vermutlich Teil und Aufgabe der Jugendpflege – zuverlässig herauszufinden ist das nicht. Der Bericht über die Arbeit der Jugendpflege, der ungefähr einmal jährlich im Sozial-, Jugend- und Seniorenausschuß erfolgt, bleibt danach – entgegen den Behauptungen der Niederschrift – für die Öffentlichkeit unzugänglich, so daß man hinsichtlich des Kontextes Jugendparlament / Jugendpflege zunächst auf Vermutungen angewiesen ist.

Erfahrungen aus anderen Kommunen und aktuelle Erhebungen des Deutschen Kinderhilfswerks zum Thema belegen den Status des Jugendparlaments als wichtigen Teil einer vielfältigen Beteiligungslandschaft in der Kommune: „Konstitutiv ist ihre Nähe zu politisch-parlamentarischen Strukturen und Gremien. Sie sind mit einem allgemeinpolitischen Mandat für die Vertretung der Interessen von Gleichaltrigen ausgestattet und werden durch eine kooperative Grundhaltung von Politik und Verwaltung unterstützt“, so ein Rechtsgutachten des Deutschen Kinderhilfswerks zum Thema.

Tatsächlich ist die Mehrzahl der Jugendparlamente strukturell verankert und institutionell und rechtlich mit der Ratsarbeit verknüpft. Sachkundiges hauptamtliches Betreuungspersonal sei überdies „Ausdruck der Ernsthaftigkeit“, mit der die Jugendvertretungen in die kommunalpolitische Landschaft eingebunden werden. „Erwachsene Expertinnen und Experten, Ratsmitglieder sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wirken ebenfalls mit und sind Teil dieses Beratungs- und Unterstützungsnetzwerks.“ (Ebd.)

Propaganda-Masche

Wir setzen uns ein für … eine aktive Unterstützung unseres Jugendparlaments zur Stärkung der jugendlichen Interessen“, erklärt nun seit einigen Jahren ohn‘ Unterlaß und Konsequenz zum Beispiel die sogenannte Esenser Bürgerinitiative EBI als Gruppe im Stadtrat und Teil des o.b. Unterstützungsnetzwerks, auf das zurückzukommen sein wird.

Weitere lokalpolitische Unterstützung erfährt die Jugend, wohl nur als Marke, durch die Nachwuchsorganisation der SPD, die sogenannten Jungsozialisten, deren Vorsitzender, wo immer es geht, sich zur „Jugend“ in Bezug zu setzen weiß, ihr Förderung und Unterstützung behauptet, so lange eine politische Verwertungslogik garantiert, daß eine Viertelstunde später in dessen Zielgruppe sich niemand mehr daran erinnert. (hier, dort und drüben)

Und wenn diese dann gar bei Rafa’s essen geht, wertet der Parteivorsitzende dies als jugendpolitisches Programm und das Anschlußbestreben an greise Lokalpolitik mit Wohlgefallen: „Wir sind stolz auf Euch. Weiter so.“ (Es gibt Jugendliche, die bei solcher Benotung der Selbstzweifel vor den Zug treibt.)

Mit dieser letzten Masche endet das hiesige JuPa-Unterstützungsnetz bereits.

Closed shop

„Keine weiteren Sitzungen“ lautete der letzte Funkspruch des Esenser Jugendparlaments und wurde am 19. Dezember 2020 empfangen und ward danach aber auch bis heute von keinem politischen Unterstützer jemals als vermißt gemeldet.

Seither wechseln und widersprechen sich aber die Mutmaßungen.
Sollte das JuPa durch hochkalibrige Coronamaßnahmen versenkt worden sein, so sei darauf verwiesen, daß sogar die Jusos bereits ab 16. November 2020 Online-Konferenzen abzuhalten wußten und dem JuPa etwas diesbezüglichen Support hätten zuteil werden lassen können.

Und hätte sich das JuPa als corona-schutztechnisch unterdimensioniert erwiesen, so wäre ja 2021 mit der Firmengründung des Juso-Chefs für die Handelsware Masken & Test-Kits noch ein Rettungsring in Heulbojensichtweite aufgetaucht.

Doch nichts von alledem; die letzte Eintragung im JuPa-Logbuch datiert auf den 23.10.2020 – und hinterläßt erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit irgendeines Aufklärungsinteresses vonseiten der Beteiligten, Unterstützer, Betreuer.

Die üblichen AfH-Verschwörungsideologen wollen sogar zuletzt einen Überlebenden der JuPa-Havarie, den Jugendkapitänbürgermeister Marco Bents als Juso-Kandidaten für die Kommunalwahl 2021 gesehen haben!

Tja, die JuPa-Mailadresse ist tot bzw. antwortet nicht; der Vorsitzende des zuständigen Samtgemeinde-Sozial-, Jugend-, Seniorenausschusses Gerhard Frerichs, angefragt nach dem Bericht der Jugendpflege, ebenfalls; und die Anfrage an die Berichterstatterin selbst blieb letztlich auch erfolglos.

Wer nun also mehr über die Esenser Polit-Verhältnisse wissen möchte, muß wieder mal tief tauchen – und findet mit etwas Glück in trübem Gewässer:
die Satzung des Esenser Jugendparlaments – die Geburtsurkunde als Totenschein!

Vorzeit-Schwurbel

Wer diese wann erstellt hat, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls erklärt sie einleitend für sich „Rechtsverbindlichkeit durch diese Satzung und die Verankerung im Ortsrecht der Samtgemeinde Esens“.
Weil aber weder in der Geschäftsordnung noch in der Hauptsatzung der Samtgemeinde dazu eine Erwähnung auffindbar wäre, steht bereits in §1 die Rechtsstellung des Esenser JuPas auf tönernen Füßen.

Da es „zum Ende des Sitzungsjahres einen Bericht über das eigene Wirken“ erstellt (§2), ist’s verzeihlich, wenn der nicht auffindbar ist, weil unter Umständen nichts gewirkt hat.
Allerdings müßte sich nun die zuständige Betreuung bzw. Ansprechpartnerschaft aus der behördlichen Jugendpflege nach ihrem diesbezüglichen Wirken befragen lassen.

Dies gilt auch für die Feststellung, „das JuPa liefert Informationen und Berichte an alle Gremien über die Kinder und Jugendlichen in der Samtgemeinde Esens und deren Angelegenheiten und Ansichten“ – und irritiert jedoch umso mehr durch die Zuschreibung solcher nachrichten- und erkennungsdienstlichen Funktion und wirft die Frage auf, wer überhaupt solchen Unsinn abfaßt und einer ihm anvertrauten Jugendvertretung unterschiebt und von einer desinteressierten Politik noch supporten läßt.

Aus dem Rahmen gefallen

Daß die Wahl eines Jugendparlaments „durch den … Obmann und die Verwaltung der Samtgemeinde Esens auf Kosten der Samtgemeinde durchgeführt“ wird, steht in § 4, und man möchte dem Samtgemeinde-Chef verspätet zurufen:

„Herr: es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß.
Leg deinen Schatten auf die Sonnenuhren,
und auf den Fluren laß die Winde los.“

Denn „Das JuPA wird in der Regel auf 2 Jahre gewählt“ heißt es nämlich weiter und wer dem Anzeiger glaubt, weiß, daß das letzte JuPA im November 2019 gewählt wurde, daß die Samtgemeinde also mit der Neuwahl seit 2021 in Verzug und das JuPa seither aus dem Rechtsrahmen gefallen ist !

Nun ja, der Samtgemeinde-Jahresabschluß für’s Haushaltsjahr 2013 erfolgte auch erst im März 2023, insofern der Verzug des JuPas ein Schritt in die bewährte Richtung wäre – „Kommunen als politische Lernorte für junge Menschen“ (aus: Qualitätsmerkmale für starke Kinder- und Jugendparlamente, Deutsches Kinderhilfswerk).

Wind auf’m Flur

Und ließe der Samtgemeindebürgermeister nun tatsächlich auf seinen Fluren die Winde los, dann „stellt die Samtgemeinde Esens einen Berater, der dem JuPA in verwaltungstechnischen und rechtlichen Fragen zur Seite steht“ (§6 der JuPa-Satzung) und verschafft ihm „in den politischen Gremien … Mitwirkungsrechte, die in der Geschäftsordnung des Rates zu regeln sind.“ (Ebd.)

Weil dort aber nichts dazu die geringste Erwähnung findet, dürfte auch die noch gelegentliche, aber bindungslose und freischwebende Teilnahme von JuPa-Beiräten in den Fachausschüssen eher als freundliche, strukturlose Zufälligkeit, denn als institutionell und rechtlich mit der Ratsarbeit verknüpft, zu werten sein. Diese politisch-administrative Interessenslage beschreibt der o.b. Untersuchungsbericht als „… Ausdruck eines „von oben“ zugestandenen, institutionell gesicherten und eingehegten Beteiligungsortes“.

„Dem JuPA wird durch die Samtgemeinde Esens eine Räumlichkeit zur Verfügung gestellt, in welcher die administrativen Arbeiten bewältigt werden können“ sagt die Satzung. Sollte man sich auf die Suche danach machen…?

Des Jugendbürgermeisters „Pflichten werden in der Geschäftsordnung des JuPAs geregelt“, die aber in Abgrenzung zur > Satzung nicht weiter erläutert ist, die wiederum mit §7 betont, daß Repräsentanten des JuPas strengstens(!) an dessen Beschlüsse gebunden seien und aber mindestens auch „sich an die Beschlüsse halten sollten (§14).

Im weiteren §9 werden Satzung und Geschäftsordnung dann durcheinander bzw. gleichbedeutend verwendet; alsdann gibt sich das JuPA eigenverantwortlich eine Geschäftsordnung“ und eine „Finanzordnung“. Jedoch eine „Wahlordnung erstellt der Jugendbeirat in Rücksprache mit der Samtgemeindeverwaltung“, die „durch den Samtgemeinderat genehmigt“ werde !
Nichts davon ist irgendwo auffindbar existent; allzu undeutlich tritt hier bloß die Ordnungsliebe des Satzungsverfassers hinter Verständlichkeit und Lebenswirklichkeit zurück und läßt das JuPa sogar „Ausschüsse“ bilden usw. .

Auf weitere Kommentierung der Paragrafen 16 ff. Jugendforum, Neuwahlen, Auflösung, Inkrafttreten sei hier schließlich verzichtet, weil sie der Verständlich-, Verbindlichkeit und Rechtskraft entbehren und lediglich nochmals die Frage nach Intention und Gebrauchswert dieses Erzeugnisses aufwerfen.

Zurück zur Ausgangsfrage: Seit 2020 ist das Esenser Jugendparlament tot – formal und inhaltlich – und niemand trauert?
Letztlich verbietet hier die Stilfrage eine freche Unterstellung, daß die betrauten Fachpolitiker wohl auch nicht die Satzung und sonstigen Rechtsrahmen kennen.

Was tun ?

Eine Möglichkeit, dem behaupteten politischen Interesse an der Mitwirkung von Jugendlichen an ihren öffentlichen Angelegenheiten nochmals Geltung zu verschaffen, liegt gewiß in einem JuPa-Neustart, der aber zunächst eine ernsthafte Willensbildung der zuständigen Fachpolitiker erfordert. Dies wären die Mitglieder des Sozial-, Jugend- und Seniorenausschusses.

Aus der Schriftenreihe des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. steht ihnen dazu ein aktuelles Rechtsgutachten zum Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen der institutionellen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland“ von 2022 als solide Gestaltungshilfe zur Verfügung. >download

Im weiteren legen die Herausgeber eine fundierte Untersuchung „Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale“ vor, die mit einer beachtlichen Empfehlung bzw. Handreichung von 7 Kernmerkmalen und 13 Ergänzenden Merkmalen abschließt, die sowohl für die Politik, also die Mitglieder des o.b. Ausschusses, als auch die Fachverwaltung der Jugendpflege eine solide Grundlage zur Konzipierung einer belastbaren Satzung für ein Esenser Jugendparlament und dessen weitere Realisierung darstellen sollten. >download

Diesen 20 Qualitätsmerkmalen sitzen 13 mandatierte Ausschußmitglieder und 4 hauptamtliche Fachkräfte als Rezipienten gegenüber, so daß dahingestellt sei, ob die Glaubwürdigkeit des politischen Willens sich exemplarisch an der Einrichtung einer ausgewiesenen Geschäftsführungsstelle für das Jugendparlament wird messen lassen dürfen.

Zukunftsfähigkeit erweist sich dann daran, ob Personalkapazität z.B. vom Oldtimertreffen zum Jugendparlament verlagert werden kann …!

 

Nachtrag: Einwohneranregung gem. § 34 NKomVG

Wie eingangs erwähnt verfügt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz über etwa geeignete Instrumente, nicht nur dem Herrn zu gestatten, die Winde auf den Fluren loszulassen sondern auch betrauten Fachpolitikern Erkenntniszuwachs zuzufügen.

So erwuchs konsequenterweise aus der Suada über die beschämende Vernachlässigung des Esenser Jugendparlaments die konstruktive Blüte einer Einwohneranregung  nach § 34 NKomVG, hoffnungsfroh gerichtet an den Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs.

Die freundliche Antwort bestätigte den Empfang und enthielt die Zusage, die Anregung zur Beratung in der nächsten Sitzung des Sozial-, Jugend- und Seniorenausschusses vorzusehen
… und die ganze Herzlichkeit des Begleitgelächters meinte man bis in die exit-esens-RedaktionsWein-Stube verspüren zu können, da der Sitzungskalender des Samtgemeinde-Sozial-, Jugend- und Seniorenausschusses für dieses Jahr gar keinen Termin mehr verzeichnet.

So bleibt wohl die Frage auch für dieses Jahr unbeantwortet, was der Esenser Politik wohl mehr am Ar…   Herzen vorbeigeht: die Perspektive des Einwohnernachwuchses oder das rechtskonforme Handeln.

Nun weiß man’s: Es ist beides, und eine dritte Komponente kommt hinzu: Die Volksverarschung.
Denn auf Nachfrage teilte mit Mail vom 07.06.2023 Stadtdirektor Harald Hinrichs mit, daß die Sache am 25.05.2023 im nichtöffentlichen Samtgemeindeausschuß behandelt worden sei mit folgendem (nichtssagenden) Ergebnis:

1. Die Wahl eines neuen Jugendparlamentes wird vorbereitet.
2. Die derzeit geltende Satzung zum Jugendparlament wird auf Änderungsbedarf hin überprüft und dann den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die explizite Frage dazu, was es erforderlich machte, die Öffentlichkeit hier auszuschließen (öffentliches Wohl? berechtigtes Interesse Einzelner?), blieb nämlich unbeantwortet, zeigt aber ein weiteres Mal, daß Politik entweder gar nicht stattfindet oder aber gewohnheitsmäßig als exklusives Privatissimum.

Auch am Beispiel des maroden Freibades B’siel hat z.B.  KDH, der Ex-Chefredakteur des Anzeigers, dies noch mal vom Juso-Chef Ole Willms naseweis verabreicht bekommen.
Was denn auch sonst als ein Ole kann dabei rauskommen, wenn ein Fokko dem Parteinachwuchs zu Esens  Politische Bildung zuteil werden läßt.

Grrrüne Esens

 

Wenn die ideale Haltung eines Menschen
ein gewisses Maß überschreitet,
wenn seine Güte und Menschlichkeit Formen annimmt,
die schon auffällig sind,
dann ist Misstrauen vollständig am Platz.
(Alfred Adler)

 

 

Grrrüne Esens

 

Dem Anhänger der Kollektivhaftung möchte man’s nicht verdenken, wenn er geneigt wäre, Kandidaten der Grünen, also jener Partei, die mit Schröder-Fischer-Scharping den ersten deutschen Angriffskrieg nach ’45 führte und völkerrechtswidrig Jugoslawien überfiel, über eben diesem Kriegsschauplatz abzuwerfen, damit sie die Uranmunition einsammeln, die dortige Regionen seither in alle Ewigkeit verseucht und unbewohnbar macht.
Ein profunder Beitrag zum globalen Umweltschutz wär’s und, wer weiß vielleicht sogar zur Steigerung der Aufenthaltsqualität der schönen Esenser Innenstadt, je nachdem, wer mitmuß auf die Mission und nicht länger arglose Passanten belästigt, weil er ständig seine Lieblingscombo zu filmen hat.

Zu sprechen ist aber zunächst über den Typus der olivgrünen Kandidaten, die, nachdem die Kollateralschäden ihrem Vorgarten unaufhaltsam sich zu nähern drohten, das eigenartige Milieu ihrer Nachbarschaft zu mobilisieren wußten und einen Aufruf mit 111 Unterschriften gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft Barkelweg 19 an den Landkreis richteten.
„Mein Freund ist Ausländer“ lautete zwar die zynische Ouvertüre dieser „Petition“ genannten Suada und war aber nichts anderes als eine liebenswerte Aufforderung, Fremdenhaß zur Salonfähigkeit sowie ihrer Grundstückskante zu grüner Menschenwürde zu verhelfen, weil man ja die grünen Gutmenschen an den Bauchschmerzen beim Kriegsbefürworten erkennt …

Die Grünen Kandidaten waren daselbst und sind noch die Stichwortgeber für ein Milieu, das gegen jedwedes „Fremde“ hetzt, gegen benachbarte Neubauten, deren Eigentümer und Mieter, wo Mieter als Bevölkerungsgruppe mit Geringschätzung betrachtet werden von denselben Leuten, die nachts diesen Mietern die Autos zerkratzten, da sie dort (ordnungsgemäß) parkten, wo diese Nachbarn es nicht wünschten. Ein Milieu, aus dem heraus beim Bauamt Esens veranlaßt wurde, einem Bauantrag auf Verbreiterung von Parkplätzen zu „behindertengerecht“ das Einvernehmen zu versagen, weil sich „diese häßlichen Gebäude nicht in die Optik des Viertels einfügten“, ein Milieu, dem zu folgen die Tafel-Chefin veranlaßte, daß der Mieter, der ehrenamtlich für die Tafel arbeitete, das Tafelauto von dieser Straße entfernte, da es sich nicht in die Optik des Viertels einfüge …

Die Flüchtlingsunterkunft Barkelweg 19 aber wurde nicht realisiert.
Der damalige Eigentümer und der mietinteressierte Landkreis wurden nicht handelseinig; und die besagten Grünen Kandidaten ahnten nicht, daß es für sie noch schlimmer kommen könnte.

Alsdann publizierten die Grünen Kandidaten im Grönsnack 2016:
„Für uns Grüne sind die Geflüchteten in der Samtgemeinde Esens herzlich willkommen. Sie sind eine Bereicherung für das multikulturelle Leben. Es gibt keine Probleme mit dem Zusammenleben zwischen den Geflüchteten und Einheimischen. Wir Grüne haben kein Verständnis dafür, dass verschiedene Parteien und Gruppierungen bewußt durch Lügen Stimmung gegen die Geflüchteten machen.“

– und gar mancher wußte es besser und weiß es noch !

Und ob diese Grünen Kandidaten ihre Integrationsbefähigung abermals zur Schau zu stellen wissen, wenn ggfls. auch vis a vis gemäß ihrer Wahlkampfpropaganda 2021 „der Bau von bezahlbarem Wohnraum für Alleinstehende, Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen ermöglicht wird.“ , bleibt mit Spannung abzuwarten.

Auch die weiteren Passagen dieses Grönsnack von 2016 lesen sich wie aus dem Grönsnack 2021 abgeschrieben – somit ein offenkundiger Beleg für der Grünen Zukunftsfähigkeit, der zudem die Fragen aufwirft, warum sie’s denn zwischenzeitlich nicht verwirklicht haben und für wie bescheuert sie die Adressaten ihrer komisch-ähnlichen Druckerzeugnisse wohl halten.

Die gleichgeblieben gähnenden „Herausforderungen“ von 2016 hier nur in Stichworten: Mobilität / Radfahr-Attraktivierung (nunmehr mit „Klimawandel“ gehyped), Kita-Betreuungsschlüssel, Förderung von Bus & Bahn, Bebauungsverdichtung, Lückenbebauung, Tourismusaufschwung durch TEB GmbH, Stadtentwicklung, Arkaden, Barrierefreiheit, Bezahlbare Mieten, mehr Spiel- und Freizeitanlagen, Verkehrsberuhigung, mehr Schule, Baumschutz, Bürgerbeteiligung und Transparenz, zeitnahe Problemlösung zur Oberflächenentwässerung … en detail nachzulesen hier – mit dem Risiko des Orientierungsverlusts irgendwo im Orkus zwischen 2016 und 2021 und der harten Wirklichkeit der Rats- und Ausschußprotokolle.

In der Fraktionsvereinbarung von SPD und B’90/Grünen zur Ratsarbeit schließlich wird dieser ganze heiße Verheißungsscheiß noch weiter zur Karikatur zugespitzt, bis daß es dort unter „Stadtmarketing“ heißt: „Die Nachfolge von Adalbert soll rechtzeitig erfolgen“ .
Und als pointiert finalen Nachweis ihrer Zukunftsfähigkeit trägt die Vereinbarung dann noch das Datum:  03.11.2011 !

Und was ist jetzt neu?
Nicht neu, aber dazugekommen sind zweieinhalb Powerwörter: Digitalisierung, Klima und Sziedat.

Im Digitalisierungsgloria verkennt dessen Kantor, was schlechte Lokalzeitung und schlechte Lokalpolitik gemeinsam haben: daß sie durch Digitalisierung nicht besser werden. Der Anzeiger bleibt auch als e-paper Schrottpresse, und abstruse Politikbeschlüsse bleiben auch im livestream abstrus.

Des Grünen Klimaschutzkommandos liebstes Militär ist zwar der größte globale Schadstoffausstoßer, aber spätestens wenn sie Schwellenländer wegen der Rohstoffvorkommen für ihre E-SUVs überfallen müssen, gilt deren nächster Krieg als gewissermaßen: ökologisch.
Und vor Ort stoßen sie bereits bei Osterfeuer, Silvesterbeballerung, Oldtimertreffen, Truck-Konvois etc. sehr schnell an die verschwiegene Schranke ihrer Schutz- und Teilhabe-Propaganda …
Unvergessen, unvergeßlich bleibt da die Spitzenkandidatin, die den Baum geschützt wissen will, soweit er den Schattenparkplatz für ihren SUV darstellt, die als Moorweger Gemeinderatsmitglied ohrenbetäubend mitgeschwiegen hat, als die Gemeinde dereinst 4 to Asphalt im Schooer Wald verklappte, und den angesagten Showroom Biodiversität  ihrer Pferdekoppel würde man sich als achtsamer lernhungriger Einwohner natürlich auch nicht entgehen lassen wollen.

Und auch dem Grünen Neuzugang Sziedat ist mit dem „Klimaschutz“ ein weiteres Transformationsvehikel zugewachsen: Bislang mußte er als Blogwart die Disziplinierung seiner Community auf den Gehorsam zu obrigkeitlichen Covid-Maßnahmen beschränken („Wer diese hinterfragt, fliegt hier raus …!“), bei den Grünen kann er nun sein Blogwart-Portfolio erweitern gegen all jene, die zu staatlich verordneten „Klimaschutz“maßnahmen kritischen Argwohn hegen.

Aber auch bei allem trendigen Grün- und Schutz-Geschwurbel dürfte es dem Fertigungsdisponenten der bürgerlichen Maßregeln nicht unerhebliche Mühe bereiten, seinen psychologischen Schatten (C.G. Jung) im Verborgenen zu halten.

***

Sonst noch was?

Die EBI …
ist nicht sonderlich in Erscheinung getreten und im olympischen Motto weiter bemüht, nicht durch Profil und Sachkunde aufzufallen. In ihrem letzten Antrag zur Überarbeitung von Bebauungsplänen etc. hatte sie sich verlaufen und bei Beschlußfassung schon nicht mehr rausgefunden. Und ihrem Neuzugang V. Wieting war, nachdem er BZE so erfolgreich diskreditiert hatte, nun schon bei der Berufsbezeichnung „Hotelierssohn“ mittendrin die Tinte ausgegangen.

Die CDU …
erfreut unter anderem mit einem Architekten und einem Touristiker auf ihrer Liste.
Wenn die’s (hoffentlich) ernst meinen, stünden mit W. Henke und B. Buserath zwei ausgewiesen Sachkundige den anstehenden Problemen und Aufgaben in der Esenser Lokalpolitik gegenüber.
Aber auch da ist’s wie mit den Sockenpaaren bei Leffers: Hat man zwei schöne gefunden, sind die mit drei schwarzen zusammengetackert.
(Das Wahlkampfprogramm ist allerdings auch nicht lesbar!)

 

***

weiterführend:
„Das waren die Grünen – Ein Nachruf“

Noch weiter führend:
Die Lachnummer – Kriegsgrüner Klimaschutz!

und dies noch:
Das größere Übel

 

 

Stadtentwicklung non grata

 

Stadtentwicklung
non grata

 

 

 

 

Vor zwei Jahren war an dieser  Stelle folgendes zu lesen: „Nachdem seinerzeit 55 städtische Altenwohnungen für 935.000 € an den Investor Real-Immobilien verramscht waren, gelobte Stadtdirektor Harald Hinrichs: „Das Stadtbild wird behutsam erneuert““, und es entstand inmitten einer der exponierten Esenser Wohnlagen eine Hühnerstall-Architektur, die aber von fast allen Ratsmitgliedern geräuschvoll goutiert wurde.
In der Sache blieben sie dann still, die Hüter der Behutsamkeit.

Umsomehr aufmerksamer Argwohn war nun angezeigt, als die aktuelle Wiederentdeckung von Stadtentwicklung und Behutsamkeit mit großem Rauschen in Politik, Verwaltung und Blätterwald einherging. Rat und Ausschüsse propagierten gemäß Sitzungsvorlage zur Veränderungssperre/B-Plan N°104 folgende Absicht: „… mit der Aufstellung des Bebauungsplans eine behutsame Weiterentwicklung des innerstädtischen Bereichs sichern“ sowie „…soll eine Bauleitplanung erfolgen, die dem Ziel einer behutsamen Weiterentwicklung der Stadt entgegenkommt“.

 

Die Politik propagiert das Instrument Bebauungsplan,
das alleine nachweislich untauglich ist.

Aber was war passiert? Im Flack war ein Gartengrundstück mit altem Baumbestand vom Neueigentümer und Investor gerodet worden, zum berechtigten Bedauern vieler Anwohner, jedoch rechtskonform, weil Esens keine Baumschutzsatzung hat.
Tags darauf machte SPD-Vorsitzender Fokko Saathoff dem empörten prominenten Anlieger seine Aufwartung, es hub an ein erheblich Propagandageräusch, gefolgt von einer Veränderungssperre und der unverzüglichen Ankündigung eines B-Plans zur Einhegung von „neu entstehenden Bauvorhaben zur Gewinnmaximierung“ (Sitzungsvorlage, s.o.).

Nur ein Steinwurf entfernt erfolgte von einem weniger prominenten Anlieger unterdessen der Hinweis an Stadtdirektor, Bürgermeisterin und alle Ratsmitglieder, daß ein städtischer Bebauungsplan derzeit ein untaugliches Instrument der Stadtentwicklung sei, somit ein stumpfes Schwert, weil der Stadt jegliche rechtliche Handhabe zu dessen Durchsetzung fehle und der zuständige Landkreis in der Regel untätig bleibe.

So werde zB der erst neu erstellte städtische B-Plan N°98 Barkelweg mit seinen textlichen Festsetzungen derzeit vom Investor und Bauträger „zur Gewinnmaximierung“ mit Grünlandvernichtung und rechtswidrigen Baukörpern außerhalb des Bauteppichs so ziemlich außer Kraft gesetzt.
(Die Fachverwaltungen bei Stadt und Landkreis konnten und können dieser B-Plan-Verletzung in solcher Unmittelbarkeit und Echtzeit beiwohnen, daß man die Untätigkeit als Billigung zu verstehen geneigt sein möchte.)

Dieser Hinweis war gekleidet in die kooperative Bürgerfrage, wie etwa ein B-Plan zu einem wirksamen Instrument der Stadtentwicklung qualifiziert werden könne, bevor Investoren wegen fehlender Kontrolle die Stadt in die falsche Richtung entwickeln.

 

Die Notwendigkeit der Ertüchtigung des B-Plans
zum Instrument der Stadtentwicklung wird ausgeblendet.

Des Stadtdirektors Antwort umfaßte mehr als eine Seite, aus deren floraler Diktion die Empfängerin zwei Kernsätze dingfest zu machen hatte:
„Dieses Ortsrecht [des Bebauungsplans] greift nur dann, wenn dessen Einhaltung überwacht wird und bei Hinweisen ordnungsbehördliche Maßnahmen ergriffen werden“
deren Unterlassung ja Anlaß der Frage war, die aber auch im Zweiten Hauptsatz unbeantwortet bleibt, der da lautete:
„Letztlich muß eine Stadt davon ausgehen, dass die für die Überwachung zuständige Behörde [der Landkreis] ihrer Aufgabe auch nachkommt“.

Ja klar, und wenn nicht ?

Die Anfrage war in schriftlicher Form erfolgt und auch deshalb nicht mündlich in öffentlicher Sitzung vorgetragen, weil die Fragerin sich erhofft hatte, daß vor einer Antwort nachgedacht würde.
Jedoch und eigentlich ungefragt lieferte alsdann der SPD-Vorsitzende Fokko Saathoff diese Rückmeldung (im Originalton):

„Guten Abend, mit diesem Schreibe ist umfänglich geantwortet worden. Die Zuständigkeiten sind somit eindeutig. Schöne Grüße. Fokko Saathoff“

Mit diesem gewaltigen Aphorismus konnte die einfache Sachfrage nun eigentlich als hoffnungslos unerwünscht betrachtet werden – Stadtentwicklung non grata !

Da möchte man bezweifeln, daß die patzigsten Entscheider überhaupt wissen, was sie da beschließen, daß nämlich der B-Plan jeweils die Rechtskraft, die sie ihm zu verleihen trachten, gar nicht entfaltet, weil’s da niemand durchsetzen kann und das Interesse fehlt, auf den Landkreis zu dessen Durchsetzung explizit politisch einzuwirken.

Denn durchaus hätte ja der Landkreis mit den §§ 62 und 80 der Nds. Bauordnung wirksame Steuerungsinstrumente zur Verfügung.

 

Die Durchsetzung des B-Plans ist dem Bürger anheimgestellt,
die Verletzung des B-Plans dem Investor.

Warum aber sollte man auf die Verwaltung eines Landkreises einwirken, dessen Spitze man regelmäßig zu Wahlwerbe-Events benötigt und die man uneingeschränkt toll findet .
Fokko Saathoff: „Unser Landrat Holger Heymann hat mit seiner Verwaltung in den vergangenen Jahren den Landkreis Wittmund weiter voran gebracht, und er ist eine gute Wahl für die Bürgerinnen und Bürger“,
sofern man zwanghaft absieht von Untätigkeit in der Sache und diesbezüglich skurrilen Gebührenbescheiden…

Die weitgehende Unkenntnis dieser Entscheider hinsichtlich der Rechtsrahmen ihrer Beschlüsse geht einher mit einer gewissen Flatterhaftig- und Strukturlosigkeit ihres jeweils erklärten politischen Willens, je nach Tagesform, Klientelgefälligkeit, Anliegergeschmack oder Saison (Wahlkampf!).

So sind auch die Empörung und Überraschtheit angesichts der mutmaßlichen Vandalismusrodung durch den Investor im Flack wenig glaubwürdig:
Denn jeder notarielle Kaufvertrag landet unmittelbar nach Unterzeichnung auf dem Tisch des städtischen Bauamts zur Vorkaufsrechtsverzichtserklärung. Damit waren dort der neue Eigentümer, nämlich ein stadtbekannter Makler, Investor und Bauträger, und der nach Bodenrichtwertkarte sehr günstige Kaufpreis frühzeitig bekannt und die Verwertungsabsicht vorhersehbar. Wozu also das anschließende Gelärme?!

Vor gar nicht mal 3 Jahren noch galt die Schaffung zusätzlichen Wohnraums durch vereinfachte Zulassung von Verdichtungs-, Hinterland- und Lückenbebauung in Esens als erklärtes baupolitisches Ziel, um den ausufernden Baugebietsausweisungen in den urbanen Randbereichen Einhalt zu gebieten.

Nun stellt leider der B-Plan N°104, treu ergeben dem sozialdemokratischen Anliegergeschmack, eine unverblümte Kampfansage ausgerechnet an Vorhabenträger dar, die „den baulich zulässigen Rahmen (…) ausschöpfen“, und insofern einen Rückschritt in der Wohnraumbeschaffung und – wohlgemerkt! – die Diskreditierung derer, die sich dabei bislang innerhalb des öffentlich gesteckten Rechtsrahmens bewegen !
Jawattennu ?!

Anstatt also mit einem neuen B-Plan den Bedingungsrahmen für eine moderne Architektur zu schaffen, die bei geringem Grundflächenverbrauch größtmöglichen Wohnraum konzipiert, wird mit der bloßen Festschreibung eingeschossiger Bebauung lediglich der Verkitschtheit des gewohnt Althergebrachten weitergefrönt.

Anstatt mit einer schlichten Kubatur und Pultdach einem intelligenten Energiespar- und Raumnutzungskonzept Rechnung zu tragen, kommt nun wieder bloß die heimelige Satteldach- und Gaubenausführung mit Abseiten und zerstörten Kopfhöhen, usw. usf. eben das, was dem einfältigen Baukulturbegriff auf der Blechtafel mit der Postkarte von früher weitestgehend entspricht.

Eine Sicht auf die Stellschrauben zeitgemäßer B-Planung andernorts stellt möglicherweise eine Überforderung für alljene Entscheidungsträger dar, die bereits den Blick in ein Bundesbaugesetz, eine Landesbauordnung, ein Niedersächsisches Waldgesetz, ein Wasserhaushaltsgesetz oder die sonstigen Rechtsrahmen ihrer eigenen Vorlagen, Beschlüsse und Abstimmungen bereits als herrschaftskränkende Zumutung empfinden.

Sich Gedanken machen ist ja mitunter anstrengend, zweischneidig und im Wahljahr auch nicht ganz ungefährlich. Wohl deshalb hat die EBI auch beantragt, es einer „Fachfirma für Stadtplanung“ zu überlassen, bleibt im Ergebnis aus jeglicher Verantwortung und in der Zielformulierung verschwurbelt und nebulös.
Ihr Antrag  veranschaulicht, daß sie auf halber Strecke nicht mehr weiß, wie sie den angefangenen Gedanken zu Ende bringen soll. Zwiefach befürwortet sie die städtebauliche Verdichtung, lehnt aber zugleich „große Baukörper“ in „gewachsenen Gärten“ [in welchen denn sonst?] entschieden ab.
Sie fordert die Erhaltung von „Hecken und Gehölzen“ und impliziert damit ihr Einverständnis zum Wohnungsmangel. Wenn die Flächen fehlen, hat’s ja zwangsläufig die Verteuerung von städtischem Wohnraum durch dessen Verknappung zur Folge !
Und sie verkennt, daß ein Großteil der von ihr kritisierten „ausgedehnten PKW-Stellplatzflächen“ rechtswidrig nur durch unterbliebene B-Plan-Kontrolle vonseiten des Landkreises entstehen konnten und können.
Sie ruft nach diesbezüglichen „Steuerinstrumenten“ und sieht in Gemeinschaft ihrer Ratskameraden der Verletzung gar eines frischen B-Plans in Echtzeit zu.
Sie wünscht, daß ein Nebeneinander von „Grünflächen und Wohnraum geachtet“ werde, zudem eine „Diskussion über Ziele einer Stadtentwicklung“ und „eine Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger“ … – jawattennu ?
Damit sie nicht von der Wirklichkeit gebissen wird, sondern weiter in den Orkus kommunizieren kann, möge dieses Wunsch-Paradoxon dann von einer externen Stadtplanungsagentur aufgelöst werden.

Noch eine weitere Facette im Dilemma Esenser Stadtentwicklung ist mit dem relativ neuen Phänomen erkennbar geworden, daß nämlich Makler gleichzeitig als Investor und Bauträger auftreten.
Meist als die Nachfolge-Generation relativ angesehener Büros profitieren sie von der Reputation des Altbetriebs und Ommas Vertrauen in den noch guten Namen, während sie jedoch längst eine andere Betriebskultur etablieren. So gelangt Ommas Häuschen oder Grundstück erst garnicht auf den Bieter- und Immobilienmarkt, sondern verbleibt zum arglosen Schnäppchenpreis bei der Personalunion aus Makler, Investor, Bauträger.
Die Frage der qualifizierten Wohnraumbeschaffung tritt dann in den Hintergrund zugunsten billiger Einheitsfertigung von Eigentums- schlechtenfalls gar Ferienwohnungen für Urlaubskundschaft „zur Gewinnmaximierung“ (Sitzungsvorlage).

Es dürfte demnach weiterhin klammheimliche Freude beim Bauträger-Investor herrschen, solange das Prinzip Gestalten durch Unterlassen die schmunzelnde, tätige Geringschätzung des „Ortsrechts“ (StD Hinrichs) gestattet, deren Einhegung zunächst mal nur im Kontext des Parteibuchs relevant erscheint. Und warum sollte ein Investor städtisches Ortsrecht ernster nehmen als die Stadt sich selber.
Die völlig widersprüchliche Relevanz des Rechtsrahmens B-Plan für Politik und Verwaltung nach spontanem Gutdünken, Parteiklientel oder Tagesform mutet dabei als deren so verstandene politische Gestaltungshoheit an.

Damit ist eine städtebauliche Weiterentwicklung allenfalls in die private Ambition eines Vorhabenträgers gestellt. Entwicklung urbaner Struktur bleibt dem Investor überlassen und so sieht sie auch aus: Was einst Hempen für Bensersiel und umzu war, sind heute db nordseeimmobilien oder bmb ImmobilienManagement etc. für Esens.
Die elementare Voraussetzung, dem andere Gestaltungsoptionen entgegenzusetzen, wäre, diesen Sachverhalt überhaupt erst einmal zur Kenntnis zu nehmen. Angesichts des zwanghaften Esenser Lokaleuphemismus ist da Skepsis angesagt.

 

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Nebenschauplatz
Die Politik gestaltet ihren Handlungsbedarf
nach tagesaktuellem Erfordernis.

„Baumschutzsatzung, Baumschutzsatzung !“
Die derzeitige öffentliche Thematik ist naheliegend ein Wahlkampf-Reflex, der mit dem Stichwort Baumschutzsatzung ausgelöst wurde.
Nach einem leserbrieflichen Hinweis hub an ein großes Gedränge um die Besetzung des Themas. Es traten auf: der Anlieger Eisenhauer, Detlef Kiesé und FBL (AfH), Naturschutzbehörde des Landkreises, Bauamt des Landkreises, Ralf Klöker (Sprecher des Landkreises), Dr. Michael Kühn (SPD), Egon Janssen (Ex-Bauamtsmitarbeiter), Annette Janssen (B90/Grüne, Wittmund), Wittmunds Bm Rolf Claußen, Andrea Busche-Oliv (Dunum), SPD/Grüne/BfB (Stadtrat Wittmund), Die Friesen (im Landkreis Wittmund), Fokko Saathoff (SPD Esens), Dave Münster, Heiko Reents (EBI Esens) …
[…erschöpft wird auf Verlinkung verzichtet!]

 

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Stadtplanung 1964 / NDR Retro:        Ein anmutiges Beispiel aus einer Zeit, als Quartiersentwicklung als öffentliche Aufgabe verstanden wurde

 

 

 

Stadtplanung 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

Radiodiskussion im Harlinger

„Straße ist nachträglich zu heilen“

Heiländer Tendenzpresse zur Radiodiskussion um die Entlastungsstraße vom 23.09.2016.

Es ist wirklich durchgelabert und man kann es nicht mehr hören, dieses Mantra, das die Wunderheilung verheißt!

Unverdrossen behauptet dieser Euphemismus, es läge halt ein Projekt krank darnieder und nicht etwa, daß sich dessen Betreiber rücksichtslos und mit Tunnelblick des mehrfachen Rechtsbruchs schuldig gemacht hätten. Radiodiskussion im Harlinger weiterlesen