Vorsichtige Beugung III / Echo und Nachschlag

Die Straße … [update, Echo und Nachschlag]

Stadtdirektor Hinrichs teilte in der städtischen Bau- und Umweltausschußsitzung vom 30.10.2018 mit, daß aus notariell-formalen Gründen die Veröffentlichung des B-Plans N°89 bisher nicht erfolgen konnte, nunmehr jedoch alle Voraussetzungen dazu erfüllt seien, im nächsten Amtsblatt des Landkreises Wittmund die amtliche Mitteilung veröffentlicht werde und somit Rechtskraft erlange.
Die diesbezügliche Amtliche Mitteilung vom 19.11.2018 fand sich im Anzeiger für Harlingerland am 30.11.2018. Sie lautet daselbst:
„Der Rat der Stadt Esens hat in seiner Sitzung am 27.03.2018 den Bebauungsplan Nr. 89 (…) beschlossen.“
Hat er aber nicht !
Die Niederschrift dazu sucht man vergeblich; eine Ratssitzung unter diesem Datum gab’s nicht. Die diesbezügliche Ratssitzung fand am 18.04.2018 statt.  Dusseligkeit per amtlicher Mitteilung?
Das Amtsblatt des Landkreises Wittmund erscheint jeweils am letzten Werktag des Monats – Redaktionsschluß ist eine Woche vor dem Erscheinungstag – es wäre also am 30. November publik gewesen. War es aber nicht.
Warten wir also weiter auf dessen Erscheinen, somit auf die Erlangung der Rechtskraft des B-Plans sowie die Auskunft, auf welche Ratssitzung sich das alles wohl beziehen mag.

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[Hoppla, da isses: Am 03.12.2018 erschien das Amtsblatt unter falscher Bezugnahme auf die vorgebliche Ratssitzung vom 27.03.2018]
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[Doppelhoppla: Mit der Veröffentlichung vom 11.12.2018 im AfH erfolgte schließlich die korrigierte Amtliche Mitteilung unter Bezugnahme auf’s richtige Datum 18.04.2018.]
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Vorsichtige Beugung gebrochenen Rechts –  zum Zwoten
Die Straße … [update]

Warum, so fragt der interessierte Bürger, sofern ihm das Thema nicht zu komplex ist, warum also ist der mit großem publizistischen und rechtskundlichen Anlauf beschlossene Legalisierungs-Plan B N°89  noch nicht veröffentlicht? Am 18. April abgesprungen – und noch immer nicht gelandet …? Vorsichtige Beugung III / Echo und Nachschlag weiterlesen