Lückenpresse – Die Kunst des Weglassens

AfH online, 26.04.2019

 

Lückenpresse –
Die Kunst des Weglassens

 

 

Eine Pressemitteilung des OVG Lüneburg „zu einer neuen Klage in der Causa Entlastungsstrasse hat für Verwirrung gesorgt“ behauptet AfH-Redakteur Hochmann in seiner heutigen Aufsatzankündigung. Verwirrung? Bei wem?

Die Antwort bleibt er schuldig, bemüht sich jedoch so redlich wie erfolglos um die Konstruktion eines Widerspruchs: „Obwohl“ das OVG den städtischen B-Plan erwähne, gehe es im Verfahren „zunächst“ um die Landschaftschutzgebietsverordnung 25 II des Landkreises.
Obwohl ./. zunächst ist natürlich ebenso erzählerische Bedeutungshuberei wie die weitere Behauptung „Die gesperrte kommunale Entlastungsstrasse und das dazugehörige Landschaftsschutzgebiet 25 II sind Gegenstand eines neuen Gerichtsverfahrens“ – und wer nicht der AfH-Glaubensgemeinschaft angehört und selber lesen kann, stellt fest, daß die OVG-Pressemitteilung zwar manches „erwähnt“, einzig und allein jedoch die Landschaftsschutzgebietsverordnung 25 II Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist.

Und auch der Kläger soll nochmals getreten werden: „Er strengte deshalb jetzt ein Normenkontrollverfahren an“, weil er „die unter Schutz gestellten Flächen (…) aus seiner Sicht nicht für schutzwürdig“ hält – Deshalb?! Jetzt?!

Der OVG-Pressetext, den Händel zu zitieren vorgibt, führt allerdings aus: „Der Antragsteller (…) erhebt zahlreiche Einwände. Insbesondere hält er die unter Schutz gestellten Flächen ohne den aus seiner Sicht europarechtlich gebotenen vollständigen vorherigen Rückbau der kommunalen Entlastungsstraße (…) nicht für schutzwürdig.“

 


Europarechtlich
ist ja hier der wichtige Schlüsselbegriff, auf den das OVG hinweist und der beim Anzeiger für Harlingerland die Lücke hinterläßt!

Europarecht, das ist das Recht, mit dessen Mißachtung die Esenser Verantwortlichen das nationale Alleinstellungsmerkmal Schwarzbau Umgehungsstraße errichtet haben und dem auch in dieser Lückenpresse abermals solche Geringschätzung durch Weglassen zuteil wird, daß Redakteur Hochmann dadurch den Eindruck zu erwecken trachtet, der Kläger begründe die Normenkontrollklage allein aus seiner subjektiven Sicht und Befindlichkeit, während er de facto diese jedoch auf Europarecht stützt.

„europarechtlich“, das ist ein feiner textlicher Unterschied, der ein redaktionelles Differenzierungsvermögen unter Beweis stellt, das man im steten Verzicht auf Journalismus beim Anzeiger für Harlingerland ansonsten vergeblich sucht.

 

Nachtrag

Weiterer fake-news-Quark auch in der heutigen Printausgabe:

AfH, 26.04.2019

Das kann doch nicht so schwer sein:
Das OVG befaßt sich mit der Normenkontrollklage gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung 25 II (die ein Erzeugnis des > Landkreises Wittmund ist) und nicht mit dem letzten B-Plan zur Umgehungsstraße (der ein Erzeugnis der > Stadt Esens ist)!

Und der Wattenrat-Rundbrief v. 27.04.2019 ergänzt:

(...) Anwalt des Landkreises ist der RA Prof. Dr. Louis, der
bis zu seiner Pensionierung als Ministerialrat im niedersächsischen
Umweltministerium tätig war. Das Umweltministerium (damals H.H.
Sander, FDP) hatte seinerzeit den illegalen Straßenbau mit
unterstützt, der Landkreis Wittmund als Kommunalaufsichtsbehörde war
ebenfalls nicht eingeschritten. Die Stadt hatte 5,4 Millionen Euro
Fördergelder vom Land Niedersachsen aus Steuermitteln für den
Straßenbau erhalten (...)   
Die Berichterstattung ist verwaltungsnah und verschweigt ein wichtiges
Wort ("europarechtlich") aus der Terminankündigung des
Oberverwaltungsgerichts und lässt auch den Kläger und Landeigentümer
nicht zu Wort kommen (…)

Nur darum geht es zunächst: Kann eine Vogelschutzgebietsfläche, die durch den Straßenbau weitgehend entwertet wurde, noch als Landschaftsschutzgebiet auf der Grundlage von EU-Richtlinien ausgewiesen werden? Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits eine nachträgliche "Heilung" des gerichtlich verworfenen alten rechtswidrigen B-Planes wegen des rechtswidrigen Baus der Straße in einem damals "faktischen Vogelschutzgebiet" verneint. 

Entzückend noch am Rande, daß die politischen Akteure der Umgehungsstraße, denen Europarecht dauerhaft am Ar   Herzen vorbeiging, derzeit an jeder Straßenecke für Europa trommeln.