Redakteursverwirrung oder Doppelbeschluß ?

AfH, online, 20.12.2018

Redakteursverwirrung oder Doppelbeschluß ?


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ongggg !!! –
„Die Streitigkeiten gehen in eine neue Runde“ verkündet der AfH-Redakteur Händel in der heutigen online-Vorschau und wieder kann er nicht sagen, was er meint, nämlich das Gegenteil: „Klage gegen das Land ausgesetzt“. Und wo die Unsicherheit am größten, wählt der Redakteur beides, nämlich: Wir bleiben sitzen! und Der Kampf geht weiter!
Dies erklärt zumindest, warum diese AfH-Sitzkämpfer der Vierten Gewalt nach der letzten Ratssitzung vom 10.12.2018 nicht den Hauch einer Berichterstattung haben verlautbaren lassen, ja gar nicht präsent und wohl so tief eingebunden waren, daß sie diese Vorabinformation offenbar behüten und bebrüten mußten, bis der Hof dann 10 Tage später zur Berichterstattung läutete.
Die neue Version der alten Klagenachricht lautet nun, die Stadt habe „in der jüngsten Ratssitzung einen Vorbehaltsbeschluss gefaßt“ und wirft die spannende Frage auf, was das denn wohl sei – zumindest etwas sehr Flüchtiges, da es weder auf der Tagesordnung zu dieser Ratssitzung erschien, noch in der diesbezüglichen Niederschrift thematisiert ist, und auch die assoziierten Sitzkämpfer der OZ – Frau Susanne Ullrich war spitzohrig vertreten – wußten nichts vom „Vorbehaltsbeschluss“ zu erzählen, sondern im Gegenteil: „Stadtrat macht Weg für Klage frei“

Was also haben die Ratsmitglieder da öffentlich beschlossen … und was nichtöffentlich ?!

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Der heutigen AfH-print-Ausgabe ist zu entnehmen, daß die Tatbeteiligten nun gemeinsam und sorgfältig prüfen wollen, wie es überhaupt zu der Tat kommen konnte.
Wetten, daß sie sich gegenseitig Freispruch erteilen werden  – aus Mangel an Beweisen.

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