Fake-Akkumulation

… auf den zweiten Blick – Fortsetzung

Fake-Akkumulation und Tätersprache

AfH, 08.12.2018, Ausschnitt

Auch im Folgetext des AfH-Redakteurs Hochmann „Langer Irrweg …“ werden Euphemismus und Verniedlichung zur Beschreibung eines de facto-Rechtsbruchs beibehalten; die einschlägigen Attribute lauten: „wechselseitige Vorwürfe“, „je nach Betrachtungsweise“, „Ungereimtheiten“, „sich schlecht behandelt sehen“, „sich übergangen sieht“, „Diskussion“.

Inhaltlich führt der Redakteur die Leserschaft immer weiter weg von der Umgehungsstraße über mehrere Irrwege auf Kulissenschauplätze: „ist es das gute Recht der Stadt, die Rolle des damaligen Umweltministeriums zu hinterfragen“, als sei dieses Recht jemals von irgendwem in Abrede gestellt worden und müsse heute neu erkämpft werden im Beisein der Harlinger Kriegsberichterstatter.
Und noch eine Blendgranate: „Sie will aufklären lassen, warum das Land die EU-Richtlinien mißachtete“ ist schon deshalb Unsinn, weil bereits im nächsten Satz Aufklärung, Tathergang, Motiv und alle Komplizen geliefert werden: „Damals drängte die Zeit, um noch an Fördermittel heranzukommen“, heißt übersetzt: Andere Zeiten, andere Sitten, die Geschichte wäscht uns rein.
Das Unschuldspostulat wird noch redaktionell weiter verfochten, wenn die Tat längst aufgeklärt und höchstrichterlich ausgeurteilt ist, denn „die Protagonisten handelten…“  … unter dem Mantel dieser Geschichte, wo der Muff der Diminutiva den gemeinschaftlichen Rechtsbruch zur Ungereimtheit schrumpft.

„Kein Hahn kräht später“, schreibt Herr Hochmann weiter, wurden doch die Unschuldshühner durch „einen inzwischen abberufenen Rechtsberater“ mehrmals gedeckt und schließlich überrumpelt von der Tücke des Geschädigten.
„Denn da gibt es noch den Landbesitzer (…), der sich schlecht behandelt, übergangen und enteignet sieht.“
– Wenn also ich über jemanden sage, dieser sehe sich schlecht behandelt, übergangen und enteignet, so ist für den Zuhörer klar, daß diese subjektive Wahrnehmung des Betroffenen dessen besonderer Empfindung unterliegt, die einer kritischen Betrachtung bedarf und erhebliche Skepsis vonnöten macht.
Wenn aber ein Lokalredakteur solches bei 12.000 Lesern über einen Geschädigten verbreitet, nachdem die Rechtswidrigkeit von dessen Enteignung höchstrichterlich bestätigt und im Zuge dessen den Verantwortlichen unmißverständlich Rechtsbruch attestiert wurde, dann ist das: Edelfeder? Pressefreiheit? Lückenpresse? Tätersprache!

Mit „abgesehen davon…“ läutet der Redakteur im weiteren zunächst eine Tatsachenbehauptung als allbekannten Sachverhalt ein, die er allerdings unversehens mit einer subtilen Charakterhetze verknüpft, das fördert den Lesefluß; „… daß der Kläger inzwischen einen gewissen Ehrgeiz entwickelt hat, immer wieder neue Kapitel in diesem Streit aufzuschlagen“, womit sich journalistische Wahrheitsfindung erübrigt.
Und die Richtigstellung des Geschädigten wird unter dem Vorbehalt „nach eigenem Bekunden“ überliefert und diskreditiert.

Warum also sachlich, wenn’s auch persönlich geht: „In die Diskussion brachte sich auch immer wieder Manfred Knake ein“ ist ein weiterer Erzählkappes, weil es nie Diskussion gab, sondern allenfalls Anhörung, Scoping, Einwendung und Wegwägung und weil Knake eben gerade nicht selbstgefällig sich, sondern ausschließlich Hinweise auf Rechtslagen einbrachte, was ihm zumeist persönlich verübelt wird.
„Als damals direkt Beteiligter könne er, Knake, aufgrund der Aktenlage nachweisen, dass…“ ist wiederum Exempel für redaktionelles Unkenntlichmachen einer Faktenlage; die Vermischung von Konjunktiv mit indirekter Rede läßt der Interpretation freien Lauf; behauptet das Knake von sich selbst oder wird er hier vom Redakteur „zitiert“ oder wäre das Berichtete vielleicht möglich in der Angeblichkeit einer bloßen Behauptung…? Fakt ist ja, daß es nachgewiesen ist, aber „könne“ und „Aktenlage“ relativieren das zum vagen Geraune.

„Zur Klage der Stadt hat sich nun auch der Eigentümer zur Wort gemeldet“ steht als weitere Falschmeldung hier ebenso schamlos im Raum wie „Die Aussage der Stadt Esens, dass „der Kläger derzeit versuche, den Druck auf die Stadt wegen einer erwarteten höchstmöglichen finanziellen Entschädigung zu erhöhen“, indem er „den Campingplatz ins Visier nehme…“

Diese (Falsch-)Aussage stammt keineswegs von der Stadt, sondern ist die Fake-Meldung von Hochmanns Redakteurkollegen Klaus Händel (AfH, 05.12.2018), der sich diese aus der NWZ vom 03.12.2018 und einem BZE-Beitrag vom 03.10.2018 zusammengerührt und zudem Ratsmitglied Erwin Schultz fälschlich der Urheberschaft bezichtigt hatte. Seine Falschmeldung ließ Händel von Stadtdirektor und Bürgermeisterin kommentieren, um sie dann als Nachricht zu kolportieren (insofern erfüllt Händels Klaus bereits eine Voraussetzung für das vom Verlag ausgeschriebene Volontariat: „Du siehst Deine Zukunft im Produzieren von Nachrichten und Geschichten“).

Daraufhin hat der Kläger offenbar und zu Recht diese Erzählung des Redakteurs HÄ gerügt und beanstandet als „haltlos, falsche und verleumdende Erklärung“.
Anstatt jedoch das Campingplatz-Klage-Märchen richtigzustellen bzw. zurückzunehmen, wird das von der Redaktion keck wiederholt, die Falschmeldungen werden kombiniert und aufeinander bezogen, um weitere hervorzubringen >  Fake-Akkumulation!

Zurück zum  Anfang: „Langer Irrweg – der unendliche Streit spitzt sich weiter zu“… – Was aber spitzt sich zu auf langem Weg? Und trifft sich schließlich im Unendlichen?
> Die Parallelen! Etwa die Umgehungsstraße mit Campingplatz und Parkplätzen?!

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