Vorsichtige Beugung gebrochenen Rechts

 

 

 

 

Gebrochenes
Recht
vorsichtiger
beugen ?!

 

Der Rat der Stadt Esens hat am 18.04.2018 einen weiteren Bebauungsplan beschlossen, um die rechtswidrig gebaute Entlastungsstraße nachträglich zu legalisieren.

Eine Einordnung ist hier zu finden:
http://www.holtgast-ostfriesland.de/?p=2190
und hier:
https://www.bzesens.de/kommunale-entlastungsstra%C3%9Fe/
und hier:

Es steht zu erwarten, daß die Gerichte auch darin wieder eine Fortsetzung des vom Verwaltungsgericht Oldenburg gerügten „rechtsuntreuen Verhaltens“ der Stadt Esens erkennen.

Der neue Bebauungsplan Nr.89 kann nicht rechtswirksam werden, weil er die in dem Urteil des BVerwG ausführlich dargelegten strengen planungsrechtlichen Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung vollständig ignoriert.

Wenn die Stadt Esens mit ihrem fiktiven Vorgehen, in dem sie – nach eigenen Aussagen in der Presse – so tut, als gäbe es die Umgehungsstraße noch nicht, und ihrem ausschließlich auf nationales Planungsrecht gestützten Bebauungsplan durchkäme, könnten in Zukunft alle europäischen Mitgliedsstaaten in EU-Schutzgebieten bauen, wie sie wollen, weil sie – dem Esenser Beispiel folgend – nach der Entdeckung der  Rechtswidrigkeit ihrer Baumaßnahme einfach einen neuen Bebauungsplan nach nationalen Vorgaben für ihren Schwarzbau aufstellen und die Rechtswidrigkeit dadurch auf Dauer perpetuieren. Mit einer solchen Praxis wäre der europäische Naturschutz komplett ausgehebelt. Ob das Europa wohl mitmacht ???

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