Rechtsbruch? Geht klar !

 

Rechtsbruch? Geht klar !

Noch ’ne B’sieler Wiederkehr

 

„Klar“, schreibt AfH-Redakteur Händel routiniert und schneidig in der heutigen Print-Ausgabe, „die Entlastungsstrasse wurde gegen geltendes Recht errichtet“!

Er stellt damit die coole Selbstverständlichkeit der Rechtsverletzung im politischen Handeln der Esenser Verantwortlichen „klar“, bestätigt abermals die einstige Sozialprognose des VG Oldenburg vom 22.11.2017 und goutiert journalistisch, was juristisch zuvor als blanker Rechtsbruch dokumentiert wurde.

Da schreibt Händel, der alte Hase der Harlinger Hofberichterstattung, „Kurz gedacht“ über seinen Gedanken, meint aber den Bund der Steuerzahler, aus dessen Text der Stadt Steuerverschwendung vorzuwerfen Händel herauslesen möchte, während der Subtext suggeriert, es liege die Verschwendung in der  Entschädigung an den Eigentümer und keineswegs in der gesamten entsetzlichen Vorgeschichte.
Fürwahr, das bedarf allerdings weiterer Klarstellung und der Vorwurfserweiterung, nämlich nicht nur um „politische Tricksereien und juristische Winkelzüge“ (BdSt), sondern gleichermaßen um Dünkel, Heimtücke, Inkompetenz, Verantwortungsflucht und Rechtsverachtung. Und es ist nicht „die Stadt“ als Konglomerat von Politik, Verwaltung, Bürgern und Untertanen, sondern es sind die namentlich bekannten Verantwortlichen, die simulieren, was Dümmere für Politik halten und wiederwählen.

Und nur die Nochdümmeren halten die Beilegung der Causa Umgehungsstraße für den selbsterrungenen politischen Erfolg der Simulanten, mit dem sie nun anläßlich der konstituierenden Stadtratssitzung einander beweihräucherten, verblümten und besternten: Tatsächlich aber hatte schließlich die Deich- und Sielacht die Stadt Esens erfolgreich unter (Bewegungs-)Druck gesetzt, und mit der Entschädigungshöhe war das niedersächische Umweltministerium nach Maßgabe der Immobilienwertermittlungsverordnung befaßt.

Zudem zeugt’s von hoher Dichtkunst, der nunmehr verfügbaren Umgehungsstraße ein großes Entwicklungspotential für Bensersiel zuzuschreiben. Das Gegenteil ist der Fall!
Denn die seinerzeit von den taktischen Rechtsverächtern verhängte Landschaftsschutzgebietsverordnung mit ihren Auflagen und Bindungen schränkt jetzt den Handlungsrahmen so erheblich ein, daß „dieser Arbeitsschwerpunkt für die jetzige Legislaturperiode“ sich mit einer schmächtigen Ortseinfahrt-Verhübschung wird begnügen müssen.

So erweist sich, was einst als Rache am Eigentümer zur Entwertung seines Landes, somit zur Verringerung seines Entschädigungsanspruchs, gedacht war, nun wieder mal als Selbstfesselung und abermaliger Schnitt ins eigene Fleisch, wir erinnern uns …!

Da wird man die Vision der Großen Bensersieler Deich-Hafen-Lösung getrost einer fachärztlichen Medikation überlassen können, denn wir steuern auf eine Zeit zu, wo man froh sein darf, wenn das Notwendige erledigt werden kann, personell, materiell, finanziell.
Bensersiel wird sich im Felgumschwung üben müssen, wo zum Beispiel Neuharlingersiel gerade ein Weitsprung gelingt.

 

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