Bürgerbefragung – Fortführung der Farce / Ergebnis

 

Die Fortführung der Farce
Eiertanz Bürgerbefragung

Aktualisierung 07.02.2024 / Ergebnis

 

Hätte er nicht, der Samtgemeindebürgermeister, anstatt sich dem Phantomschmerz der schwerverletzten „Demokratie“ durch die ganzen Rechtsextremisten in seiner Samtgemeinde zu widmen, etwas mehr Aufmerksamkeit der Qualitätskontrolle respektive der Digitalkompetenz hinsichtlich der sogenannten Bürgerbefragung aufwenden sollen? Gewissermaßen: Statt Haltung, laufendes Geschäft der Verwaltung? Naheliegender wäre doch, die Demokratie in Gestalt belastbarer Bürgerbeteiligung vor der eigenen Haustür, im eigenen Aufgabenbereich, zu schützen, als in einer Propaganda-Fiktion ihrer abstrakten Bedrohung.

 

Nach Bekanntwerden des Programmierfehlers, der eine doppelte Abstimmung ermöglicht, verlautbarte Harald Hinrichs im Namen des „Dienstleisters“, also der Firma, die für die geschuldete Leistung aus der Gemeindeklasse honoriert wird, erwartungsgemäß, das sei nicht weiter relevant und herauszufiltern.

 

Ebensowenig überraschend aber wurde der Sachverhalt prompt dem Straftatsbestand gem. § 263 StGB – Betrug – zugeordnet, was insofern erwartungskonform daherkommt, als ja auch die vorangegangene und vorweggenommene bloße Satire auf den angekündigten Fragebogen dieser „Mitbestimmungsaktion“ bereits als Angriff auf die beanspruchte Ernsthaftigkeit dieser Mission und demzufolge ebenfalls als Straftatbestand, nämlich der „Urkundenfälschung“, bewertet wurde.

 

Manfred Knake, der Vertreter des Wattenrates, der den Hinweis auf den Programmierfehler an die Anzeiger-Redaktion weitergab, legt vehement Wert auf die Feststellung, daß die Betrugszuschreibung nicht seiner Feder entstammt. Das ist auch plausibel, denn warum sollte er seinen Hinweis mit einer Selbstbezichtigung verbinden.
Somit sollen das die Pia und der Harald wohl unter sich ausmachen.

 

Bizarr und widersprüchlich bleibt die vorauseilende Skandalisierung BETRUG im Titel-Fettdruck allemal, wenn man sich nur vergegenwärtigt, daß z.B. der ehemalige Vorhabenträger der 33 Tiny Häuser Bensersiel (NuRoKa) mit seinem bundesweiten kriminellen Geflecht die Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hannover zu Bankrott-Ermittlungen gem. § 283 StGB veranlaßte, aber trotz Hinweisen und Nachfragen im betroffenen Esens von Politik und Presse mit angestrengter Bräsigkeit und versteinerter (=fossiler) Ignoranz belohnt wird.

Und auch und gerade vor der Aufmarschkulisse der hysterisierten Haltungskampagne letzten Montag war ja im Vergleich z.B. die Causa Petersen-Overbeck lokal weitestgehend paranoid zur Implosion gebracht worden.
Ob auch nur ein Gerechter unter den 1500 sich wohl noch erinnert ?!

 

Die Betrugsklassifizierung beim Fragebogen wirft allerdings auch die Frage nach weiteren Betrugsvarianten auf. Unterfällt es gar demselben Straftatbestand, wenn der Neffe aus Esens „Dunum“ ankreuzt und dort Windkraft ablehnt, weil Tante Liese keine Mühle hinterm Garten willl? Oder der Moorweger Enkel als angekreuzter Stedesdorfer den dortigen Standort absolut befürwortet, weil Opa (Erblasser!) da im Investorenkonsortium sitzt? Oder der Esenser den Dunumern die Entwicklung neidet, dort Windkraft ablehnt und mit der Zweitstimme in Moorweg befürwortet?

Gerade vor Hinrichs‘ Erklärung „Wir wollen nicht nur wissen ‚ja‘, sondern auch wo und unter welchen Bedingungen“ versprechen Auswertung und Interpretation dieser Ergebnisse weiter spannende Unterhaltung und schillernde Aussagekraft.

 

Die behende Dramatisierung zum Straftatbestand stellt sich als eine erweiterte Formation im Eiertanz um die eigentliche Relevanz der Bürgerbefragung dar.

Dieser Eiertanz dreht sich einerseits um ihre Selbst-Relativierung, als Harald Hinrichs kundtat, daß dieses Projekt ohnehin nicht über den Grad eines Meinungsbildes hinauskommen werde und bereits im Vorfeld einer etwa erwarteten Rechtsverbindlichkeit des Ergebnisses entgegentrat.

Mit der Betrugswarnung steht dem andererseits nun das Bemühen um Bedeutsamkeit und angeblichen Daten- und Persönlichkeitsschutz des Bürgers entgegen. Dieses wiederum wird aber unterlaufen durch die Hemdsärmeligkeit bei der Programmierkreation, bei der Bearbeitung der Datensätze und die katastrophal mangelhafte Barrierefreiheit.

 

Nochmals thematisiert wird diese Widersprüchlichkeit im Leserbrief einer Esenser Bürgerin an den Anzeiger für Harlingerland, der am 02.02.2024 bereits bei NWZ-online erschienen ist.

Da geht aus sachkundiger Stellungnahme hervor, daß der 6- oder 7-stellige Zugangscode mit dem Abstimmungsergebnis verknüpft ist, was sowohl der Softwaredienstleister als auch die Samtgemeinde eingeräumt haben, denn sonst ließen sich die 6-stelligen Codes nicht aus den Ergebnissen herausfiltern. „Dies seien derzeit 12 Stimmabgaben“, so StD Harald Hinrichs im Anzeiger.

 

Daß mit dem Eingabecode aber auch Name und Zustelladresse offensichtlich im selben Datensatz miteinander verknüpft bzw. verknüpfbar sind, veranlaßte den Samtgemeindebürgermeister schon vor Befragungseröffnung zu der Erklärung auf Polit-deutsch: „Eine Verbindung zum Namen ist bei der Befragung nicht vorgesehen und wird auch nicht abgefragt“, das heißt: ist möglich und nicht ausgeschlossen.

 

Insofern ist auch die „Abfrage“ von Alter und Wohnort im Fragebogen ein weiteres, veräppelndes, Merkmal fehlender Ernsthaftigkeit der Abfragebehörde, die hier bloß so tut, als ob sie den Befragten nicht kennt oder gar zum eigenen Melderegister wohl auch niemals Zugang hätte – um auf diese Weise Anonymität und Datenschutz zu suggerieren.

Die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten, die der Wattenrat einzuholen angekündigt hat, dürfte in diesem Zusammenhang nochmals aufschlußreich sein.

 

Der Leserbrief offenbart aber noch ein weiteres, beachtliches Dilemma der Befragungsbetreiber und illustriert hier die Spitzenformation des Eiertanzes:
„Die Frage ist vor allem deshalb relevant, weil der Anzeiger-Bericht mit „Betrug“ betitelt ist, es sich demzufolge um einen Straftatbestand handelt und ein Verfolgungsinteresse unterstellt werden kann.
Das heißt, im Sinne einer Strafverfolgung dürfte es zweifellos möglich sein, durch Verknüpfung der verfügbaren Daten den oder die Täter kenntlich zu machen.“

Da wird man also sehen, ob in Vollendung dieser Farce die Befragungsbetreiber zugunsten eines etwaigen Verfolgungsinteresses auch die Verletzung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes riskieren!

 

 

Aktualisierung 07.02.2024Die Knetmasse ist fertig:
Es ist ein Quarkteig – nämlich aus Magerquark (28,7% Beteiligung)!

Der Aufmacher !

Der Zumacher:
d.h. 2.197 von 12.175,
plädieren für Windkraftausbau (18%), sofern die Redaktion Dreisatz kann.

 

 

 

Abklang 2022

 

Abklang 2022

 

 

Zahlen, bitte!

Die Statistik des exit-esens-Servers Strato verzeichnete vom 15.12.2021 bis zum diesjährigen 15. Dezember
1.143.279 hits (2021: 1.078.096),
491.167 pageviews (2021: 394.866)
116.607 sessions (2021: 103.573).

Hits zählt die Aufrufe der Einzelelemente der Seite; mitgezählt werden alle hinterlegten Links, Bilder, Textdateien.
Pageviews zählt die tatsächlich erfolgten Seitenabrufe.
Sessions gibt an, wieviele unterschiedliche Domains auf die Internetpräsenz exit-esens zugegriffen haben; gewertet wird der Zugriff einer Domain pro Tag jeweils nur einmal.


Inhalte, bitte!

Daß die Verhältnisse zumeist so entwickelt wurden, wie an dieser Stelle bereits zu Jahresbeginn prognostiziert worden war, bedarf nun keiner weiteren Erläuterung.

Daß die Esenser dabei einem immerwährenden Gleichklang unterliegen, verlangt dem exit-esens-Schriftführer einigen Widerstand ab, der Verführung einer Wiederholung gar des Rückblicks 2021 nicht zu erliegen („…wir unterstützen das Jugendparlament“ – Pffff!). Gedenkwirtschaft; Overbeck; Juso-Attrappe; das breite Trittbrett zum Ukraine-Krieg; Landtagswahl-Geplapper; diese eine Kröte, der von den Grünen auf die andere Seite geholfen wurde; Harlinger Schrottpresse; … .
Indes ein kluger, sympathischer Ort war 2022 doch zu vermelden:
Modehaus Willms zum 100-jährigen hat die Stadt abermals freundlicher gemacht.

Nochmals nachzulesen, da die Abende zunächst ja noch länger werden möchten, ist alles in der kleinen Jahres-Anthologie.

Und doch war eine Diversifizierung hinsichtlich der faschistoiden Nuancen und ihrer Affinitäten festzustellen: Die klassische Nuance lag nach wie vor in der Regie von Overbeck, da des Sisyphus‘ Stolperstein Esens erneut auf die Füße gefallen ist; die Nuance der dummen Kerls manifestierte sich in den juristischen Zensurversuchen des Anzeigers für Harlingerland gegen exit-esens; und der woke WendZeit-Neofaschismus der Bundesgrünen genießt vor Ort fruchtbares Feld, nämlich progressive Blogwart-Befürwortung.

Aufhören !

 

Während also die paranoiden Grünen Lumpenbellizisten als ihre Werteträger die Nazi-Ukraine mästen und Rüstungs- und Energiekonzerne und die marode US-Wirtschaft sowie schließlich allenthalben ihresgleichen,  eine epochale globale Umweltverseuchung betreiben, die North-Stream-2-Sabotage feiern, und die deutsche Bevölkerung in den Krieg, Inflation, Insolvenz, Verarmung, Gesundheits- und Grundrechtshavarien hetzen, fegen die grünen Trümmerfrauen schon mal symbolisch den Esenser Marktplatz –

welch kultureller Bankrott – die Schranzen der nackten Kaiser – und sie hegen Achtsamkeit gegenüber unbegleiteten ukrainischen Haustieren !

Zivilisatorische Prophylaxe

Wer hingegen achtsam gegen Mitmenschen, sich selbst und seine intellektuelle Unversehrtheit bleiben möchte, gleicht die Erzählungen des Mainstreams stets zunächst mit der Faktenvielfalt der Nachdenkseiten ab. Auch und gerade im Esenser Soziotop gilt es als Gebot der Selbstachtung, den Anzeiger für Harlingerland grundsätzlich, sowie manche Rats- und Ausschußtagesordnung und ihre Protagonisten zumeist, als Scherzartikel zu behandeln und stattdessen die Nachdenkseiten förderlich mit zu bewirtschaften –
eine dauerhafte Zukunftsinvestition für alle, die sie in humaner Ausgestaltung erleben möchten.

 

 

Esenser Stadtrat von Duisburger Gericht verurteilt! *Update 12.12.2022*

 

 

 

 

Esens – Petersen – Overbeck
Ein Freispruch

 

 

 

 

 

 

Sie waren da wohl der Versuchung erlegen, risikolos und ohne viel Aufwand den Organen der bürgerlichen Rechtspflege die persönliche Befindlichkeit zur Bearbeitung vor die Füße zu werfen, als Jens Ritter und Dave Münster gegen Cyrus Overbeck mal eben Strafanzeige wegen Verleumdung und Übler Nachrede erstatteten. Der SPD-Ratsherr und Vorsitzende des Ökumenischen Arbeitskreises Juden und Christen und der Lehrer-Kollege und EBI-Ratsherr wußten ja dabei nicht nur eine hämische Lokalpresse hinter sich, sondern insbesondere den gesamten Esenser Stadtrat, gewissermaßen die Stadt Esens, als deren pars pro toto sie damit eine Konfliktebene betraten, für deren weitere Bedeutung ihnen die o.b. Leichtfertigkeit wohl den Blick getrübt hatte.

kost‘ nix

Denn „die Sache ist nicht abgeschlossen“ hatte der Esenser Bürger Arno Nerschbach mit einem diesbezüglichen Leserbrief am 19.06.2021 im Anzeiger prognostiziert und damit Bürgermeisterin Karin Emken widersprochen.
Diese hatte erklärt „…abgeschlossen – Overbeck ist nicht mehr Bürger hier“ und damit wiederholt einen Eskapismus zur kommunalpolitischen Richtlinie erhoben, der jeglichen Sachverhalt in Abrede zu stellen bzw. zu ignorieren gewohnt ist, der nicht der Kognition der hiesigen Clans und Cliquen entspricht.

Mit „nicht mehr Bürger hier“ erklang nun ein Triumph des Willens, der in der aufschlußreichen Stadtratssitzung vom 17.06.2019 noch als frommes Frühpostulat dahergekommen war, da ein Frank Sziedat sich so umständlich wie verwaltungsrechtlich inkompetent empörte, daß einer wie Overbeck dort zwei Anträge hatte stellen dürfen: Ein noch impliziter Ausbürgerungswunsch, in dessen Vortragsholperigkeit sich auch dessen demokratiefeindliche Niedertracht abbildete. Denn § 34 NKomVG ist eine Gestattung für Jedermann!

Haltung? Nicht mit uns …

Durch die einstimmige Ablehnung von Overbecks Anträgen und die Zurückweisung seiner umfassenden Begründungen dürften sich die Anzeigenerstatter Münster und Ritter als juristische und moralische Botschafter des Stadtrates im weiteren Verfahren empfunden haben.

Und es sollte sich für sie als äußerst ungewohnt und erstmalig für den Esenser Stadtrat erweisen, daß Ratsmitglieder für das, was sie im Schutze von Lokalzeitung, dörflicher Meute und Mainstream von sich geben, detailliert juristisch betrachtet und mit den Folgen konfrontiert werden könnten.
Mehr davon!

Also hatte am 18.07.2022 das Amtsgericht Duisburg Ruhrort als zuständiges am Wohnort des Beschuldigten Overbeck den inkriminierten Straftatsbestand der Verleumdung / Üblen Nachrede zu verhandeln, den die Geschädigten Ritter und Münster im Juni 2021 gem. § 186 ff. StGB zur Anzeige gebracht hatten, was zunächst einen Strafbefehl der StA Aurich gegen Overbeck sowie dessen Widerspruch hervorbrachte.

… aber verletzte Ehre

Das Gericht hatte von der Ladung der beiden Esenser Anzeigenerstatter, hier gemäß Strafprozeßordnung „Zeugen“, abgesehen, weil das Interesse des Vorsitzenden zunächst der Erörterung hier wichtiger Rechtsfragen galt und er wohl auch im erwarteten Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens ins Auge gefaßt hatte. Der bearbeitende Staatsanwalt aber war unabkömmlich und hatte eine unerfahrene Vetreterin geschickt, die zwar mit der Anklageschrift Overbecks fast gesamte Mail-Flut verlas, jedoch zum Einvernehmen zwecks Einstellung sich nicht solide genug berufen sah.

 

Somit standen die Fragen im Raum,
1. ob die fortwährende Distribution von Nazis Lieblingsstücken aus Feder, Pinsel, Quast des Wilhelm Petersen durch Hans-Christian Petersen mit der Bezeichnung „neonazistische Umtriebe“ juristisch belastbar beschrieben ist
2. ob man den Distributeur und Umtreiber somit als „Neonazi“ bezeichnen kann
3. ob der Begriff „Decken eines Neonazis“ sowohl die wissentliche Unterschutzstellung der Handelswege für nationalsozialistische Gebrauchskunst durch den Esenser Stadtrat als auch das Bestreiten jeglicher Kenntnis davon durch einzelne Ratsmitglieder juristisch zulässig beschreibt

Rechtsfragen, Faktenantworten

Mit der Frage, ob Overbeck mit der Verwendung der o.b. Termini ein Straftatsbestand anhängig gemacht werden kann, ist eine Abwägung verbunden, die die > Erweislichkeit der Overbeckschen Behauptungen zu erörtern hat.
Overbeck hatte dereinst seinen Behauptungen allerdings umfangreiche Recherchen und Nachweise zugrundegelegt und in der Tat so vielen Empfängern zugestellt, daß es von den Beteiligten, insbesondere aus der Esenser Politik, schließlich als nervenzehrend, als Belästigung empfunden und verspottet und diskreditiert wurde.

Die Rechtssprechung stellt hohe Anforderungen an Umfang und Belastbarkeit der Wahrheitsrecherche, denen aber der Beschuldigte sowohl im Vorfeld als nun auch in seinem Vortrag vor Gericht sehr glaubhaft und ausführlich nachgekommen war.
Daß dennoch die Anzeigenerstatter sowie die Gesamtheit des Rates jegliche Sachverhaltskenntnis bestritten und gewohnheitsmäßig Ignoranz und Beschweigen pflegten, dürfte ihnen nun auf die Füße fallen, denn es befreit eigentlich das Gericht schon mal von der Aufgabe, eine Abwägung zu treffen zwischen der Meinungsfreiheit des Beschuldigten und dem Persönlichkeitsrecht der „Geschädigten“, weil die Erweislichkeit nun bereits als gesichert angesehen werden mußte.

Logistik

Zumindest hat dies das Gericht zu erkennen gegeben:
Die Handelswege als „Umtriebe“ sind nachgewiesen und die allgemeine Kenntnis darüber kann nicht bestritten werden. Deren Bedeutung mag zu erörtern sein; ebenso wie die Titulierung des Akteurs dieser Umtriebe, Hans-Christian Petersen, als „Neonazi“ in historisch-analytisch deutlicher Abgrenzung zu „Nazi“.

Die Grundzüge dieser anstehenden Analyse wurden von Overbecks Anwälten Dr. Marcus Böttger und Justus Kraft thematisiert und der Beschuldigte hatte dazu auch einen sachverständigen Publizisten mitgebracht: Dr. Ludger Heid, vorgestellt als Neuzeit-Historiker, der in der Sache eine „gutachterliche Stellungnahme zur Causa Petersen abgefaßt habe, hatte damit eine Zusammenstellung von Petersens Netzwerk dabei, wenngleich diese offenbar getragen war von dem Mißverständnis, die Kammer habe über eine „Gesinnung“ zu richten, einem Irrtum also, dem noch nicht mal der Beschuldigte Overbeck aufgesessen war, da dieser seine Argumentation ausschließlich auf konkrete Handlungen und Handelswege von Petersen im Distributionsgeschehen um Nazigebrauchskunst stützte.
Allerdings irrte auch Overbecks Vertretung RA Dr. Marcus Böttger wie folgt: „In Esens ist das sicherlich ein ganz heisses Thema.“, was die beiden angereisten Esenser Prozeßbeobachter sichtlich schmunzeln ließ.

Sicht von draußen

Im Vorfeld der Verhandlung hatte Dr. Heid in der Jüdischen Rundschau ein Overbeck-Portrait sowie im September 2022 unter dem Pseudonym Theodor Joseph noch einmal seine ausführliche Sichtweise über die Esenser Abläufe in der Causa dargestellt.
Er wartete vor dem Saal, aber der Vorsitzende sah von dessen Anhörung ab, vermutlich aus gutem Grunde, weil sich das Gericht souverän bei seiner Abwägung nicht durch die Einführung eines Privatgutachtens unnnötig angreifbar seitens der Staatsanwaltschaft machen wollte.

Die Verhandlung vor dem AG Duisburg wurde schließlich vertagt mit dem Hinweis des Vorsitzenden, das Gericht werde mit der Bestellung eines eigenen Sachverständigen die o.b. Fragen bearbeiten und dann einen neuen Termin anberaumen.

*

 

Am gestrigen Montag eröffnete der Vorsitzende Richter Brebeck die öffentliche Hauptverhandlung vor rd. 30 Zuhörern.

Der bearbeitende Staatsanwalt Ebert war abermals unpäßlich und hatte diesmal eine andere Vertreterin geschickt, die jedoch ebenfalls ihre Klageschrift vortrug wie im Vorlesewettbewerb mit unbekannten Texten und im weiteren Verhandlungsverlauf immer wieder gähnte.

Beweisaufnahme

Das Gericht hatte, entgegen der Ankündigung vom 18.07.2022, doch keinen Sachverständigen zur Begutachtung der o.b. Fragen in Anspruch genommen und der Vorsitzende teilte mit, es neige zu der Erkenntnis, daß hier keinerlei Straftatbestand vorliege, weil sämtliche inkriminierten Äußerungen des Beklagten durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien, hinter der das etwaige Persönlichkeitsrecht der Anzeigenerstatter zurückzustehen habe, – damit orientiere sich das Gericht an einer richtungsweisenden BGH-Entscheidung in einem ähnlichen Fall – entsprach aber dem Ansinnen der Verteidigung Overbecks RA Dr. Böttger zur Fortsetzung der Beweisaufnahme.

 

In deren weiterem Verlauf wurde festgestellt, daß des Beschuldigten Tatsachenbehauptungen erweislich wahr und die Vertriebsstrukturen von Petersens Nazigebrauchskunst umfassend dargelegt und nachgewiesen sind. Neonazismus bezeichnet zweifelsfrei Wiederaufnahme und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, somit durch den o.b. Vertrieb ohne jegliche historische Einordnung durch H.-C. Petersen dieser per definitionem als Neonazi zu bezeichnen ist.

Auch gegenüber den Esenser Ratsmitgliedern war der umfängliche Wahrheitsbeweis bezüglich dieser Vertriebswege und -inhalte geführt worden. Die dortige Ignoranz und Diskreditierung, der Unwillen zur Kenntnisnahme („nicht nachvollziehbar“, „absurd“) dürfen als bedeutungsgleich mit dem Begriff „Decken“ des erwiesenen Tatbestands und Täters gesehen und geäußert werden.

Eine weitere Beweisaufnahme hielt der Vorsitzende für nicht erforderlich, weil aus rechtlichen Gründen bereits keine Strafbarkeit bestehe, dies vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei, zumal diese sich im öffentlichen politischen Diskurs bewege.

Holzweg

Um’s Plädoyer gebeten, schürzte die junge Staatsanwältin Florentine Panzer alsdann ihr Haar und legte – in Modifizierung des bisherigen Tatvorwurfs – die steile Einschätzung vor, Overbecks Tatbestand wohne deshalb eine „besondere Schwere“ und „Verwerflichkeit“ inne, weil er nicht korrekt wiedergegeben habe, was in der Esenser Stadtratssitzung vom 17.06.2019 gesagt worden sei, weil er seine Tatsachenbehauptung weit verbreitet ( „zu weit getrieben“) habe und weil die Anzeigenerstatter Lehrer bzw./und Vorsitzender des Ökumenischen Arbeitskreises Christen und Juden seien. Daraus kreierte sie eine Strafmaßforderung von 110 Tagessätzen à 70 € plus Kosten des Verfahrens.

Dem folgte das Gericht ausdrücklich nicht und urteilte auf Freispruch zulasten der Staatskasse.
Zur Begründung führte der Vorsitzende aus, mit dem Wahrheitsbeweis seien die angezeigten Tatbestände widerlegt; selbst etwa wertende Elemente i.S.v. Tatsachenbehauptungen unterfallen dem Schutz der Meinungsfreiheit als im politischen Meinungsdiskurs getätigt; Schmähkritik bzw. Ehrverletzung sei zu verneinen, weil sich die inkriminierten Äußerungen im Rahmen eines Beitrags zur Meinungsbildung darstellen, die auch deutlich einen etwa ehrverletzenden Charakter eines Terminus wie „vermutlich Neofaschisten“ abschwächt.

Rechtskraft erlangt das Urteil, wenn keine Berufung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt.

new-label-award

Man sollte ihnen irgendeinen Bären verleihen: Salzteig, Süßholz, Gips, Lakritz …! Daß vor einem Duisburger Amtsgericht Esenser Politikverhältnisse beleuchtet und verhandelt wurden, ist unstreitig das zweifelhafte Verdienst von Dave Münster und Jens Ritter, stellvertretend für den gesamten Rat – und Treppenwitz von schmutziger Schwelle aufgeblasener, doch schmächtiger Lokalhistorie, welcher beim Gericht auch Befremden hervorrief über einen Stadtrat, der seinerzeit „zu Gericht“ gesessen über diese Causa und dann per einstimmigem Ratsbeschluß für Hans-Christian Petersen einen „Freispruch“ verkündet hatte.

Sollte die Staatsanwaltschaft in die Berufung gehen, dürfte sich das öffentliche Interesse für die Causa Esens-Petersen-Overbeck um einiges detaillierter erweitern.
Denn im Zuge fortgesetzter gerichtlicher Ausleuchtung der Esenser Verhältnisse wäre nicht auszuschließen, daß der weitere Stadtrat in den Blickwinkel des öffentlichen Diskurses gelangt. An jenem einstimmigen „Freispruch“-Beschluß  für Petersen vom 17.06.2019 hatten mitgewirkt: Karin Emken, Johann Eschen, Rolf Fimmen, Udo Folkerts, Martin Mammen, Silke Martens, Fokko Saathoff, Heiko Wirdemann, Michael Woltersdorf, Friedrich Deppermann, Gralf Jacobs, Renate Lürken, Siebo Siebelts, Johannes Tooren, Dave Münster, Heiko Reents, Volker Wieting, Ole Willms.

12.12.2022:
+ Die Berufung der Staatsanwaltschaft ist fristgerecht eingegangen. +

Die Erhellung nimmt ihren Lauf.
Ob Rm Münster nun ebenfalls Stellv. Bürgermeister werden muß?

Reaktionen auf die Verhandlungen finden sich hier; und manch zivilisierter Zeitgenosse war sichtlich froh, daß er bei solchen Magistern wie den Anzeigenerstattern nicht seine Enkel in Beschulung hat, weil dies sicherlich eine volle Umdrehung an dessen Affektschraube mit kritischem zweifelhaften Ausgang für die Verursacher ausgelöst hätte.

Und als hätte Esens mit seiner kränkelnden Reputation (Umgehungsstraße, Puff- u. Kurdirektor, Haushaltsüberschuldung, Stadtentwicklung etc.) nicht genug an der Backe, läßt es sich von seinen Ratsmitgliedern gerichtsfest dann auch noch ein neues Label kreieren: Esenser Stadtrat deckt Neonazi !

 

*

It’s hard, but it’s harder to ignore it.
(Cat Stevens)

**

Kontinuum

Nicht erst seit dem Beitrag Gedenkwirtschaft an dieser Stelle ist die hartnäckige Weigerung der Esenser Politik und Heimattümler zur Auseinandersetzung mit den lokalen Nazistrukturen offensichtlich. Da der sogenannte Stadtchronist im süßen Brote auch der sogenannten Lokalzeitung steht, ist eine Recherche zuverlässig und dauerhaft ausgeschlossen, die jenen Gesang, daß 1933 Nazis nach Esens kamen, 1938 dort ein Pogrom aufführten und 1945 unter Zurücklassung ausschließlich Betroffener und Widerstandskämpfer wieder abrückten, etwa in einen Faktenkontext stellte.
Umso weniger verwunderlich ist dann, daß dem Leserbrief des Arno Nerschbach von Oktober 2021 zur örtlichen Sara-Oppenheimer-Selbstgefälligkeit vonseiten der AfH-Redaktion die Veröffentlichung verweigert wurde, da er – nachlesbar für jedermann – jene Kontinuität zum Thema macht, das in Esens unerwünscht und sanktionsauslösend ist.

 

***

 

 

Esens – Petersen – Overbeck +++ update +++

Nachschau aus aktuellem Anlaß

 

AfH, 24.06.2021

 

+++ update +++ update +++ update +++

 

 

Der Chronistenpflicht Genüge zu tun, ist umso erbaulicher, wenn der Anzeiger für Harlingerland dies zielgerichtet unterläßt.

Dazu zwei wichtige Äußerungen:
Die Veröffentlichung des ersten Leserbriefs der Esenser Bürgerin Hella Lencer wurde von der AfH-Redaktion verweigert, der zweite Leserbrief des Esenser Bürgers Arno Nerschbach erschien in der AfH-Samstagsausgabe.

Der eine thematisiert das toxische politische Klima in Esens, wo die Beißwut zumeist an der Sache vorbeischnappt.
Der andere pflegt eine unaufgeregte Blütenlese im Wildkrautgarten der Böcke, die dort zu Fernsehgericht saßen, wobei der Autor vielleicht verkennt, daß eine formaljuristische, d.h. belastbare zivil- oder strafrechtliche Bewertung den chronischen städtischen Haltungsschaden nicht zu heilen vermag.

 

   

 

***

Kleine Anthologie
zur Causa Esens-Petersen-Overbeck

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Erledigte Fälle 2020
Wiedergutwerdung Esens
Nazi-recreatie
Gedenkwirtschaft Esens
Overbeck-Rückrufaktion
Silberner Bärendienst
Nachbeißer
Bildungsreise nach Uplengen
Platz für Rassismus ? zum Drittten
Platz für Rassismus ? zum Zwoten
Platz für Rassismus ?
Holoween & Hallocaust

 

Esenser Dreiklang von zwanghaftem Lokaleuphemismus,
Schweigegelübde und
inbrünstigem Haß auf Kritiker noch des geringsten Mißstands

 

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Nazi-recreatie – der Lockstoff

 

Nazi-recreatie – der Lockstoff

 

 

Da er seinen Mail-Verteiler nun mit annähernd immer gleichlautenden Texten flutet, muß Herr Overbeck sich wohl vorhalten lassen, daß seine Aktionen zwar die Feinde weiter kenntlich machen, jedoch in deren Schaum- und Sekretaufkommen die angesagt wichtigen Inhalte zunehmend unkenntlich werden. Nazi-recreatie – der Lockstoff weiterlesen

Gedenkwirtschaft

        

Die Asche der Opfer
wird zu einem Diamanten gepreßt und ausgestellt;
die Täter werden mit einem Schweigegelübde sanktioniert.

 

 

Es mag den Cyrus Overbeck nun mancher als Belästigung empfinden, aber seine reizbasierten Hervorrufungen bei Obrigkeit, Untertanen und Bürgertum liefern immer wieder noch Grundierung für Erkenntnis und Volksaufklärung.
So war in der Niederschrift der Esenser Ratssitzung vom 17.06.2019 unter Bezug auf dessen Anregungen die Rede von einem „ökonomischen Arbeitskreis Christen und Juden“.
Der Freud’sche Versprecher (er wurde nach Hinweis im Folgeprotokoll korrigiert) trifft auf die Annahme, es gebe in Esens eine Gedenkökonomie, also eine wie auch immer geartete Gedenkwirtschaft, deren Aktiva, Passiva, Akteure, Affekte und Ziele einer sorgfältigen Betrachtung lohnen. Gedenkwirtschaft weiterlesen

Silberner Bärendienst

AfH, 13.01.2020, Ausschnitt

 

 

Silberner Bärendienst

 

 

Weitgehend erfolglos hatte ein Ex-Esenser Künstler die Bedeutung vorbehaltloser Akzeptanz völkischer Gebrauchskunst für die Faschisierung des Alltags zu thematisieren versucht und neben skurrilen Ratsbeschlüssen auch einen shitstorm („Stürmerscheiße“, H.L. Gremliza) verursacht. Silberner Bärendienst weiterlesen

Bildungsreise nach Uplengen – Die Nachbeißer

Bildungsreise – Die Nachbeißer

 

Nächste Bildungsreise – erste Reservierung …

In der einschlägigen Esenser facebook-Gruppe, vor deren „Gedenk- und Erinnerungskultur“ sich Demokraten, Künstler und anderes Artfremde auch sonst in Acht nehmen sollten, klassifizierte ein Zeitgenosse die christdemokratische Dialogveranstaltung und deren Teilnehmer, unter ihnen der langjährige Bürgermeister und Ehrenbürger von Esens Klaus Wilbers, als:   „Rattenfänger“ und „Ratten„. Bildungsreise nach Uplengen – Die Nachbeißer weiterlesen

Platz für Rassismus ? – zum Dritten

Platz für Rassismus ?
„friedvolles Miteinander, Respekt und Wertschätzung“

 

 

 

 

Freitag vor einer Woche wurde an dieser Stelle der SPIEGEL-Artikel über Cyrus Overbeck weiterveröffentlicht sowie ein Kommentar zur Einordnung in die Esenser Verhältnisse. Am Mittwoch wurde hier der Hinweis auf den Fernsehbericht der WDR-Lokalzeit Duisburg zugefügt. Danach gelangte beides als eines Zeitgenossen Rundbrief u.a. an Presse und Politik, wobei stets erfreulich ist, wenn exit-esens-Produkten geschätzte Weiterverbreitung widerfährt.

 

Eigentlich war dem Bericht vom 16.08. nichts hinzuzufügen, weil die Reaktionen in der Overbeck-Geschichte absehbar waren und sind … hätten nicht Bürgermeisterin Karin Emken und Stadtdirektor Harald Hinrichs diese mit einer formellen Erklärung im heutigen Anzeiger für Harlingerland beträchtlich konterkariert. Platz für Rassismus ? – zum Dritten weiterlesen

Holoween & Hallocaust

Holoween & Hallocaust

AfH, facebook, 30.10.2018

Der facebook-Anzeiger für Harlingerland, dessen Redakteure da gerne die eigenen Beiträge liken, bis sie für die print-Ausgabe relevant sind, hat seiner community zum Reformationstag eine Umfrage erstellt. „Was wird morgen bei Ihnen zelebriert?“ wird da zur Meinungsbildung anheimgestellt, die Ehrung Luthers oder der Halloween-Horror? Damit bringt die Redaktion zwei Optionen zusammen, ohne im mindesten zu ahnen, daß diese Komplexe tatsächlich einander so nahe sind, daß man sie getrost zusammen „zelebrieren“ darf. Holoween & Hallocaust weiterlesen