Käseblatts Schmierspur – Der Dauer-Beekhuis -mit update-

 

Käseblatts Schmierspur
Der Dauer-Beekhuis

 

 

 

 

 

 

Bekenntnis

Farbenfrohe Verständigung führe ich gelegentlich mit Freunden, wenn wir uns manch wohlverdienten Zeitgenossen vor die Stoßstange wünschen und daß es aussehen müßte wie ein Unfall, und, wahrlich, auch wissen wir von bestimmtem Pfaffen, den der Satan in der Hölle mit einem extra heißen Kessel erwartet – opulente Sittenbilder also, die auch regelmäßiges Übermalen und Umhängen erfahren und als privat gesprochenes oder digitales Wort eben dem Daten- und Persönlichkeits- und Privatsphärenschutz unterstehen, was zweifellos weder dem ahnungsvollen Pfaffen noch dem fiktiven Stoßstangenaspiranten behagte, wenn die denn davon wüßten … wehe, Bürger, wenn das gehackt wird …! Käseblatts Schmierspur – Der Dauer-Beekhuis -mit update- weiterlesen

Paparazzos Scheinwelt Beekhuis-Daten-Hehlerei

Beekhuis-Daten-Hehlerei
Paparazzos Scheinwelt

 

AfH, 01.06.19, Ausschnitt

Den „Skandal“ aus der Produktion des Anzeigers für Harlingerland unter der Regie von Möller-Mandel-Modder hat einer der Produktionsleiter, da die Akzeptanz fürs Produkt rückläufig ist, nochmals aufgewärmt.

Also bekennt der Redakteur Hochmann unter dem Titel „… Scheinwelt“ zum Ende der Woche: „Wir verschieben unangenehme Dinge ins seelische Off, um Ballast abzuwerfen“, Paparazzos Scheinwelt Beekhuis-Daten-Hehlerei weiterlesen

Selbstgefällige Lachnummer

 

Selbstgefällige Lachnummer

 

AfH, 10.05.2019, Ausschnitt

Causa Beekhuis: Harlinger-Redaktionsleiter Klaus-Dieter Heimann referiert über Presse-Moral-Kodex.

 

 

Weitere Meldungen:
+++ Dealer referiert über sauberes Geschäftsmodell +++ Gaffer zeigen die schönsten Unfallfotos +++ Cum-Ex-Banker erklärt Steuerrecht +++ Todespfleger mahnt Nächstenliebe an +++ Warlord erarbeitet Friedensplan +++ Dreckspatz tadelt Nestbeschmutzer +++ Kinderschänder spricht über wahre Liebe +++ Lokalredakteur erklärt Grammatik ….

 

Die Dealer

Die Dealer

Der Lauscher an der Wand
hört seine eig’ne Schand‘.

Unser Omma

 

 

Das Strafgesetzbuch sagt dem Bürger im 15. Abschnitt – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs unter § 201d Datenhehlerei:

(1) Wer Daten (§202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

AfH, 15.03.2019, Foto: Händel

Die Bildbetrachtung
Das Foto zeigt drei Dealer – der vierte knipst derweil das Foto – beim Sichten der Ware, die sie sich bei einem weiteren Komplizen, der inzwischen dingfest gemacht wurde, beschafft haben. Sie haben einige ausgesuchte Stammkunden angefixt, ihnen die ach so gestreckte Ware zur Verkostung angeboten und bestätigt bekommen: „Das ist guter Stoff!“ Die Dealer weiterlesen