SPD-Ratsherr fotografiert heimlich Ausschußbesucher / Nachtrag 17.März


SPD-Ratsherr Ole Willms
fotografiert heimlich
Ausschuß-Besucher

 

 

 

In der vergangenen, auch sonst sehr aufschlußreichen Esenser Bauausschußsitzung hatte SPD-Ratsherr Ole Willms heimlich und unerlaubt Fotos von den Ausschußbesuchern gefertigt und im Netz, d.h. in mindestens zwei seiner narzisstischen Facebook-accounts sowie auf seiner SPD-Internetseite veröffentlicht, und inzwischen auch mehrfach geteilt.

Das mag praktisch und verständlich sein, um Besucher zu identifizieren und deren etwaige Einwendungen, Beifalls- oder Unmutsäußerungen zuzuordnen, doch sollte auch in Esens der Bürger weiterhin die rechtlich verbriefte Möglichkeit haben, öffentliche Rats-o. Ausschußsitzungen zu besuchen, Fragen oder Einwände vorzutragen, ohne dabei heimlich fotografiert zu werden und solcherart Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgesetzt zu sein.

Dafür muß auch der Ausübende des Hausrechts (hier: der Ausschußvorsitzende Udo Folkerts bzw. der Verwaltungschef Harald Hinrichs) insoweit rechtskonform Sorge tragen, als sowohl dessen Einwilligung zum Fotografieren, als auch insbesondere die Einwilligung der fotografierten Besucher vorab einzuholen ist.
Auch ein bloßer allgemeiner Hinweis, etwa, daß stillschweigend sich einverstanden erklärt, von einem Ratsmitglied heimlich oder sichtbar fotografiert zu werden, wer eine solche Sitzung besucht oder gar sich dort zu Wort meldet, gilt hier nicht, um im Esenser Ratssaal das bürgerliche Persönlichkeitsrecht außer Kraft zu setzen bzw. zu verletzen.

Direkt neben Ole Willms saß Fokko Saathoff, Fraktionssprecher und SPD-Vorsitzender; sollte ihm entgangen sein, daß sein Nachwuchs verdeckt Besucher fotografiert?
Ob die Partei anschließend eine Auswertung der Fotos und Personen nach Zustimmung,  Ablehnung,  unentschieden  vornimmt?

Die Ratsmitglieder bekommen neben diverser Aufwandsentschädigung von der Stadt Esens ein digitales Endgerät (Laptop oder Notebook) kostenlos zur Verfügung gestellt; es sollte ihnen wieder abgenommen werden, wenn sie das als infantiles Spielzeug für o.b. Zwecke sachfremd verwenden!

 

Nachtrag  (17. März)
SPD-Vorsitzender Fokko Saathoff entschuldigte sich nach Bekanntwerden unverzüglich für den Genossen; die Fotos im Netz wurden gelöscht;
RM Ole Willms unterschrieb fristgerecht eine Unterlassungserklärung und zahlte die anwaltlichen Abmahnkosten.
Somit gilt die Sache als erledigt.

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Die Dealer

Die Dealer

Der Lauscher an der Wand
hört seine eig’ne Schand‘.

Unser Omma

 

 

Das Strafgesetzbuch sagt dem Bürger im 15. Abschnitt – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs unter § 201d Datenhehlerei:

(1) Wer Daten (§202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

AfH, 15.03.2019, Foto: Händel

Die Bildbetrachtung
Das Foto zeigt drei Dealer – der vierte knipst derweil das Foto – beim Sichten der Ware, die sie sich bei einem weiteren Komplizen, der inzwischen dingfest gemacht wurde, beschafft haben. Sie haben einige ausgesuchte Stammkunden angefixt, ihnen die ach so gestreckte Ware zur Verkostung angeboten und bestätigt bekommen: „Das ist guter Stoff!“ Die Dealer weiterlesen