Ostfriesenherz am rechten Fleck

 

Ostfriesenherz am rechten Fleck

 

 

Wenn Esenser Genossen für ihre Lieblingskneipe den rechten Rahmen neu definieren, dann liest sich das so:
Nach einem Treffen zwischen dem Musiker und der Stadt gibt es jetzt eine Lösung mit der wohl alle leben können. Es wäre schade, wenn eine so wertvolle Bereicherung jäh unterbunden worden wäre.“
(erklärt Fokko Saathoff via facebook) Ostfriesenherz am rechten Fleck weiterlesen

Worüber Genossen lachen

Worüber Genossen lachen

 

6 Fotos: Silke Martens, SPD-Webseite

 

Vorzüglich gelang die Titel-Konfiguration auf der fehlerhaft programmierten Esenser SPD-Seite insofern, als hier Tagespolitik mit erwartbar sozialdemokratischen Positionen in Bezug gesetzt und als Aufmacher dargestellt werden konnte – im richtigen Ortsleben so selten wie ein Meteoriteneinschlag im Gezeiten-Brunnen. Worüber Genossen lachen weiterlesen

Käseblatts Schmierspur – Der Dauer-Beekhuis -mit update-

 

Käseblatts Schmierspur
Der Dauer-Beekhuis

 

 

 

 

 

 

Bekenntnis

Farbenfrohe Verständigung führe ich gelegentlich mit Freunden, wenn wir uns manch wohlverdienten Zeitgenossen vor die Stoßstange wünschen und daß es aussehen müßte wie ein Unfall, und, wahrlich, auch wissen wir von bestimmtem Pfaffen, den der Satan in der Hölle mit einem extra heißen Kessel erwartet – opulente Sittenbilder also, die auch regelmäßiges Übermalen und Umhängen erfahren und als privat gesprochenes oder digitales Wort eben dem Daten- und Persönlichkeits- und Privatsphärenschutz unterstehen, was zweifellos weder dem ahnungsvollen Pfaffen noch dem fiktiven Stoßstangenaspiranten behagte, wenn die denn davon wüßten … wehe, Bürger, wenn das gehackt wird …! Käseblatts Schmierspur – Der Dauer-Beekhuis -mit update- weiterlesen

Die Dealer

Die Dealer

Der Lauscher an der Wand
hört seine eig’ne Schand‘.

Unser Omma

 

 

Das Strafgesetzbuch sagt dem Bürger im 15. Abschnitt – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs unter § 201d Datenhehlerei:

(1) Wer Daten (§202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

AfH, 15.03.2019, Foto: Händel

Die Bildbetrachtung
Das Foto zeigt drei Dealer – der vierte knipst derweil das Foto – beim Sichten der Ware, die sie sich bei einem weiteren Komplizen, der inzwischen dingfest gemacht wurde, beschafft haben. Sie haben einige ausgesuchte Stammkunden angefixt, ihnen die ach so gestreckte Ware zur Verkostung angeboten und bestätigt bekommen: „Das ist guter Stoff!“ Die Dealer weiterlesen