Bürgerbefragung – Fortführung der Farce / Ergebnis

 

Die Fortführung der Farce
Eiertanz Bürgerbefragung

Aktualisierung 07.02.2024 / Ergebnis

 

Hätte er nicht, der Samtgemeindebürgermeister, anstatt sich dem Phantomschmerz der schwerverletzten „Demokratie“ durch die ganzen Rechtsextremisten in seiner Samtgemeinde zu widmen, etwas mehr Aufmerksamkeit der Qualitätskontrolle respektive der Digitalkompetenz hinsichtlich der sogenannten Bürgerbefragung aufwenden sollen? Gewissermaßen: Statt Haltung, laufendes Geschäft der Verwaltung? Naheliegender wäre doch, die Demokratie in Gestalt belastbarer Bürgerbeteiligung vor der eigenen Haustür, im eigenen Aufgabenbereich, zu schützen, als in einer Propaganda-Fiktion ihrer abstrakten Bedrohung.

 

Nach Bekanntwerden des Programmierfehlers, der eine doppelte Abstimmung ermöglicht, verlautbarte Harald Hinrichs im Namen des „Dienstleisters“, also der Firma, die für die geschuldete Leistung aus der Gemeindeklasse honoriert wird, erwartungsgemäß, das sei nicht weiter relevant und herauszufiltern.

 

Ebensowenig überraschend aber wurde der Sachverhalt prompt dem Straftatsbestand gem. § 263 StGB – Betrug – zugeordnet, was insofern erwartungskonform daherkommt, als ja auch die vorangegangene und vorweggenommene bloße Satire auf den angekündigten Fragebogen dieser „Mitbestimmungsaktion“ bereits als Angriff auf die beanspruchte Ernsthaftigkeit dieser Mission und demzufolge ebenfalls als Straftatbestand, nämlich der „Urkundenfälschung“, bewertet wurde.

 

Manfred Knake, der Vertreter des Wattenrates, der den Hinweis auf den Programmierfehler an die Anzeiger-Redaktion weitergab, legt vehement Wert auf die Feststellung, daß die Betrugszuschreibung nicht seiner Feder entstammt. Das ist auch plausibel, denn warum sollte er seinen Hinweis mit einer Selbstbezichtigung verbinden.
Somit sollen das die Pia und der Harald wohl unter sich ausmachen.

 

Bizarr und widersprüchlich bleibt die vorauseilende Skandalisierung BETRUG im Titel-Fettdruck allemal, wenn man sich nur vergegenwärtigt, daß z.B. der ehemalige Vorhabenträger der 33 Tiny Häuser Bensersiel (NuRoKa) mit seinem bundesweiten kriminellen Geflecht die Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hannover zu Bankrott-Ermittlungen gem. § 283 StGB veranlaßte, aber trotz Hinweisen und Nachfragen im betroffenen Esens von Politik und Presse mit angestrengter Bräsigkeit und versteinerter (=fossiler) Ignoranz belohnt wird.

Und auch und gerade vor der Aufmarschkulisse der hysterisierten Haltungskampagne letzten Montag war ja im Vergleich z.B. die Causa Petersen-Overbeck lokal weitestgehend paranoid zur Implosion gebracht worden.
Ob auch nur ein Gerechter unter den 1500 sich wohl noch erinnert ?!

 

Die Betrugsklassifizierung beim Fragebogen wirft allerdings auch die Frage nach weiteren Betrugsvarianten auf. Unterfällt es gar demselben Straftatbestand, wenn der Neffe aus Esens „Dunum“ ankreuzt und dort Windkraft ablehnt, weil Tante Liese keine Mühle hinterm Garten willl? Oder der Moorweger Enkel als angekreuzter Stedesdorfer den dortigen Standort absolut befürwortet, weil Opa (Erblasser!) da im Investorenkonsortium sitzt? Oder der Esenser den Dunumern die Entwicklung neidet, dort Windkraft ablehnt und mit der Zweitstimme in Moorweg befürwortet?

Gerade vor Hinrichs‘ Erklärung „Wir wollen nicht nur wissen ‚ja‘, sondern auch wo und unter welchen Bedingungen“ versprechen Auswertung und Interpretation dieser Ergebnisse weiter spannende Unterhaltung und schillernde Aussagekraft.

 

Die behende Dramatisierung zum Straftatbestand stellt sich als eine erweiterte Formation im Eiertanz um die eigentliche Relevanz der Bürgerbefragung dar.

Dieser Eiertanz dreht sich einerseits um ihre Selbst-Relativierung, als Harald Hinrichs kundtat, daß dieses Projekt ohnehin nicht über den Grad eines Meinungsbildes hinauskommen werde und bereits im Vorfeld einer etwa erwarteten Rechtsverbindlichkeit des Ergebnisses entgegentrat.

Mit der Betrugswarnung steht dem andererseits nun das Bemühen um Bedeutsamkeit und angeblichen Daten- und Persönlichkeitsschutz des Bürgers entgegen. Dieses wiederum wird aber unterlaufen durch die Hemdsärmeligkeit bei der Programmierkreation, bei der Bearbeitung der Datensätze und die katastrophal mangelhafte Barrierefreiheit.

 

Nochmals thematisiert wird diese Widersprüchlichkeit im Leserbrief einer Esenser Bürgerin an den Anzeiger für Harlingerland, der am 02.02.2024 bereits bei NWZ-online erschienen ist.

Da geht aus sachkundiger Stellungnahme hervor, daß der 6- oder 7-stellige Zugangscode mit dem Abstimmungsergebnis verknüpft ist, was sowohl der Softwaredienstleister als auch die Samtgemeinde eingeräumt haben, denn sonst ließen sich die 6-stelligen Codes nicht aus den Ergebnissen herausfiltern. „Dies seien derzeit 12 Stimmabgaben“, so StD Harald Hinrichs im Anzeiger.

 

Daß mit dem Eingabecode aber auch Name und Zustelladresse offensichtlich im selben Datensatz miteinander verknüpft bzw. verknüpfbar sind, veranlaßte den Samtgemeindebürgermeister schon vor Befragungseröffnung zu der Erklärung auf Polit-deutsch: „Eine Verbindung zum Namen ist bei der Befragung nicht vorgesehen und wird auch nicht abgefragt“, das heißt: ist möglich und nicht ausgeschlossen.

 

Insofern ist auch die „Abfrage“ von Alter und Wohnort im Fragebogen ein weiteres, veräppelndes, Merkmal fehlender Ernsthaftigkeit der Abfragebehörde, die hier bloß so tut, als ob sie den Befragten nicht kennt oder gar zum eigenen Melderegister wohl auch niemals Zugang hätte – um auf diese Weise Anonymität und Datenschutz zu suggerieren.

Die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten, die der Wattenrat einzuholen angekündigt hat, dürfte in diesem Zusammenhang nochmals aufschlußreich sein.

 

Der Leserbrief offenbart aber noch ein weiteres, beachtliches Dilemma der Befragungsbetreiber und illustriert hier die Spitzenformation des Eiertanzes:
„Die Frage ist vor allem deshalb relevant, weil der Anzeiger-Bericht mit „Betrug“ betitelt ist, es sich demzufolge um einen Straftatbestand handelt und ein Verfolgungsinteresse unterstellt werden kann.
Das heißt, im Sinne einer Strafverfolgung dürfte es zweifellos möglich sein, durch Verknüpfung der verfügbaren Daten den oder die Täter kenntlich zu machen.“

Da wird man also sehen, ob in Vollendung dieser Farce die Befragungsbetreiber zugunsten eines etwaigen Verfolgungsinteresses auch die Verletzung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes riskieren!

 

 

Aktualisierung 07.02.2024Die Knetmasse ist fertig:
Es ist ein Quarkteig – nämlich aus Magerquark (28,7% Beteiligung)!

Der Aufmacher !

Der Zumacher:
d.h. 2.197 von 12.175,
plädieren für Windkraftausbau (18%), sofern die Redaktion Dreisatz kann.

 

 

 

Programmierfehler: Windkraftbefragung zweifelhaft!

Keine Satire!

 

Windkraft-
Bürgerbefragung
zweifelhaft:
Programmierfehler !

 

 

 

Wer möchte, kann doppelt wählen!

 

Wer das letzte (Sonder)Zeichen im 7-stelligen Freischaltcode vergessen hat, kann dennoch die gesamte Abstimmung ordnungsgemäß durchlaufen.
Wer danach seine Eingabe korrigiert und den Freischaltcode vollständig eingibt, kann die Abstimmung ein zweites Mal absolvieren.

Dies funktioniert auch umgekehrt; so hat der Bürger die Möglichkeit, auch durch Weglassen des Sonderzeichens in einem zweiten Wahlgang seiner Stimme Nachdruck zu verleihen!

 

Aufgegriffen hier bei exit-esens und weiter ausgeführt bei Wattenrat.de,
ansonsten zum Thema hier und hier.

Vielfach Fan-verifiziert!
Potztausend Digitalkompetenz, na sowas?

 

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Hinweis / Aufruf:
Aus gegebenem Anlaß wird die Leserschaft gebeten, einmal gebrauchte Wahlbenachrichtigungen bei exit-esens zu entsorgen, gern per Einwurf oder e-mail.

*

 

Windkraft – Die wahre Bürgerbefragung / Ergebnis-Kneten / Update 13. Jan.

 

Windkraft –
Die wahre
Bürgerbefragung

 

Update 13. Jan.
Wir kneten uns ein Ergebnis

 

Den „lieben Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Samtgemeinde Esens“ wurde gestern eine „Wahlbenachrichtigung“ zugestellt, die man – offen für positive Gegenerfahrung – spontan für eine intelligente Satire-Retourkutsche der Verwaltung auf den vorangehenden Aufsatz hätte halten können, die auf des Bürgers Augenhöhe eine Hoffnungslohe entfache … hätte, hätte … es war aber bloß ein gezwängter Teilnahmeaufruf an die Einwohnerschaft mit der Botschaft, daß sie halt zahlreiche Hürden zu meistern hätte, wollte sie denn Akzeptanz und Zugang zu einem demokratischen Teilhabepaket sich verdienen – dem ja eigentlich ein knackiges Bürgerbegehren wesentlich angemessener gewesen wäre.

Die Fragen, ja die Fragen aber, die sollten geheim bleiben bis zum Zeitpunkt der Abstimmung, damit gar niemand darüber auch noch ein Wort verlieren oder einen Zweifel oder Argwohn äußern möge, und obrigkeitliche Bescherung sei erst am Montag, dem 15. Januar im Zeitfenster bzw. vom Verlautbarungsbalkon.

 

Barriere

Und dann aber – husch, husch, Tante Liese! – an die App, an’s Handy, den QR-Code oder mal im Rathaus fragen unter der sehr persönlichen Support-Service-Nummer zur Wahlhilfe 206-0, ach ja! Oder doch gleich den dreiundfünfzig Zeichen starken Link eingeben (Sorgfältig, Tante Liese, konzentrier dich!) und dann den Achtung:  sieben! Zeichen starken Freischaltcode.

Stil, Form und Inhalt des Schreibens kommen als hochkomprimierter Textklotz ohne jegliche Gliederung daher und es soll seine Bewandtnis haben, daß dieser Ziegel wohl bewußt alles andere als  barrierefrei   gestaltet ist.

 

Abschreckung

Er ist als markante Ausgrenzung der weniger Digital-affinen und älteren Generation ein Tritt in den Hintern und stellt insofern die 1A-Demo-Version der Farce eines Seniorenrats der Samtgemeinde dar –  sowie eine weitere kreative Möglichkeit, ein gewünschtes Umfrageergebnis zu (per-)formen.
„Weg von der Urne!“ lautet somit die paradox-bizarre Botschaft an die Alten!

Umso brennender wüßte man da noch zu gern, wie sich ein „Befragungsergebnis“ im Pflegeheim abbildet, wo die „Wahlbenachrichtigungen“ stapelweise zugestellt werden.

 

Digitalkompetenz

Zu hoffen bleibt nur noch, daß Tante Lieses Enkel, wenn er sie helfend zur Abstimmung geleitet, nicht gerade Grün-Schnabel oder Juso und somit glühender Windkraftbefürworter ist und daß also das Obrigkeitskalkül der Abschreckung nicht aufgeht.

Auch das Adreßfeld des Schreibens (Empfänger:  Jļrgen Lohs ) verheißt bereits eine hochprofessionelle Digitalkompetenz, die für die Präsentation und Auswertung der Geheimfragen spannende Unterhaltung verspricht.

Und die im Briefkopf angegebene aufschlußreiche Internetadresse www.esens.de führt uns zurück in den doofen merkantilen Flohmarkt, den die AEU schon 2019 mit der Kaperung der einst städtischen Domain als Gemischtwarenladen unter dem Label  Dachmarke  zu etablieren trachtete.

Die o.b. Geheimhaltungsbehauptung ist übrigens partiell zu revidieren bzw. „uptodaten“, da soeben von der Samtgemeindeverwaltung die angefragten Erhebungsfragen per Mail eingetroffen sind.
Damit haben wir ja jetzt sozusagen alle beisammen …

 

… aus dem Rechtsrahmen

Und daß hier nicht nur bereits die Digitalkompetenz in Zweifel zu ziehen ist, dokumentiert der folgende Hinweis von Manfred Knake bei „Holtgast – Ostfriesland“ :

Zum Naturschutz gibt der beigefügte Fragebogen u.a. diese Auswahlmöglichkeit:

„Einen weiteren Ausbau der Windenergie in Form von Windparks in der Samtgemeinde Esens befürworte ich, […] wenn Landschafts- und Naturschutzgebiete hierfür nicht in Anspruch genommen werden.“

Den Dilettanten der Fragebogenerstellung ist entgangen, dass in Naturschutzgebieten nach wie vor keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, das sehen sogar die neuen Ampel-Gesetze nicht vor, jetzt aber, und das ist neu, in Landschaftsschutzgebieten schon. Nur: Wer von den Befragten kennt schon die Unterschiede zwischen einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet?

 

Alles Wissen

Wenn aber die Narren der Anzeiger-Hofberichterstattung des Samtgemeindebürgermeisters Presseerklärung auf Kita-Deutsch nacherzählen, dann klingt das so: „Das müssen [sic] Bürger zur Befragung in Esens zum Thema Windkraft wissen [sic]“.

Wer dann gehorsam weiterliest, kriegt folgendes Pensum Bürgerpflicht reingezwiebelt, daß es dem Verstande wehtut:

Wie läuft die Befragung ab? Wie viele Fragen gibt es? Wie lange dauert die Befragung? Geht es auch offline? Wie bindend ist das Ergebnis? Was erhofft sich der Samtgemeindebürgermeister? Was sollten die Bürger noch wissen?

Das also ist AfH-journalistisch recherchiertes Windkraftwissen und man möchte inständig hoffen, daß dieses Konvolut eben nicht original von einem Esenser Spitzenbeamten stammt, sondern mal wieder bloß durch den Wahrnehmungsschredder einer Lumme der Dickschnabel- u. Trottelpresse geschlichtet wurde und damit ganz nebenbei jegliche Satire als fürderhin unbrauchbar ins Abseits stellt.

 

Ab und Zu

Dieser ohnehin Leichten Sprache fügt dann Harald Hinrichs weitere Simplifizierung hinzu und stellt noch mal Intention und Marschrichtung klar: „…die Chance geben, differenzierter abzustimmen“. De facto aber beschreibt er damit kreativ eben alle Optionen differenzierter Zustimmung, nämlich „… wollen wir nicht nur wissen ‚ja‘, sondern auch wo und unter welchen Bedingungen“. Und es bleibt in der Richtungsweisung durchsichtig arglistig, solange ‚Nein‘ weiterhin als uninteressant und simpel undifferenziert daherkommt.

 

Kamelle, Dope und Stimmung

Und als ob die Ausgrenzung der Alten („sollen sie sich Hilfe bei Verwandten holen“) nicht genug kaputtes Demokratieverständnis dokumentiert, wird zudem der etwa demokratische Partizipationscharakter noch mal im Vorfeld insofern demontiert und relativiert, als es sich ohnehin bloß um „eine Stimmungsabfrage“ handele – wie wenn der Elferrat in’s Publikum ruft: „Stimmung! Kamelle! Seid ihr alle da?“

Weil diese Abstimmungsfarce nicht ungedopt zu ertragen sein dürfte, stellt der SG-Bürgermeister auch gleich klar: „Ihre Mitmenschen dürfen gerne wissen, was sie genommen haben“, zwangsläufig Stimmungsaufheller, allein die Dosis darf jeder für sich behalten! Jedoch „Es ist nicht verboten, darüber zu diskutieren“, läßt die liebenswerte Obrigkeit verlautbaren.

 

Eh wurscht

Sodann erfolgt auch gleich eine weitere Relativierung und Demontage am Bürgerbeteiligungsansatz, denn das Ergebnis sei eh wurscht; vorgelesen, genehmigt und verkündet: „Es gibt keine rechtliche Bindung an das Ergebnis der Bürgerbefragung“, somit auch und gerade die Alten und weniger Technik-Affinen getrost zuhause bleiben können.

Und selbst wenn dem so wäre, dann erinnert an den hemdsärmeligen politischen Umgang mit gültigem Rechtsrahmen immer noch jene Diagnose des VG Oldenburg über eine Obrigkeit, man bedenke, die eben noch einen Daumensprung weiter unten ihrer bloßen Verspottung den Straftatbestand einer Urkundenfälschung zuzuschreiben beabsichtigte.

Erst ganz am Ende räumt der Schmerzenstext gegenüber dem erschöpften Leser schließlich ein, daß über den Zugangscode die Verknüpfung von Namen und Abstimmungsergebnis selbstverständlich möglich ist, denn dort heißt es: „Eine Verbindung zum Namen ist bei der Befragung nicht vorgesehen und wird auch nicht abgefragt.“

 

Windkraft-Bürgerbefragung / 10 Fragen / Nachtrag

Windkraft-
Bürger-
befragung

 

Die 10 wichtigsten Fragen

 

 

Exakt zum Jahresbeginn 2023 wurde an dieser Stelle thematisiert, daß die Samtgemeinde Esens das Beteiligungsinstrument Bürgerbefragung im Zusammenhang zur Ausweisung weiterer Windkraft-Potenzialflächen erneut zur Anwendung zu bringen versprach.

Und nun fügt es sich gar wunderbar, daß wiederum zum Jahresbeginn 2024 der erste Aufsatz hier sich abermals mit der Thematik befassen soll.

 

Ja, es hatte 2016 eine Bürgerbefragung mit unmißverständlichem, nämlich ablehnendem Ergebnis dazu gegeben und die Politakteure im Schulterschluß mit der Verwaltungsspitze der Samtgemeinde wollten nun des Bürgers aufkommendes Geraune, das alte Ergebnis werde jetzt gewiß in die Tonne gekloppt, so nicht auf sich sitzen lassen und avisierten, dem gewandelten Zeitgeist gehorsam vorauseilend, eine erneute Befragung.

 

Deren Beschaffenheit, so die flankierende „Anzeiger“-Propaganda, werde aber diesmal erheblich komplexer ausfallen, um der Mündigkeit und dem Differenzierungsvermögen der Bürger so lange Rechnung zu tragen, bis ein gesichertes Befragungsergebnis auch die erwünschten Windkraftprojekt-Beteiligungsformen ermöglicht.
Dazu „verrät Hinrichs, dass die Bürgerinnen und Bürger angeben können, unter welchen Voraussetzungen sie zustimmen würden“, munkelt der Anzeiger für Harlingerland vom 09.12.2023, und weiter: „Wie die Fragen genau aussehen, das sollen [sie] schon in wenigen Wochen erfahren.“

 

Denn was schon sollte schlecht daran sein, kompetent und bürgernah etwaigen „unsäglichen“ Unkenrufen der Zweifler und Partizipationsleugner entgegenzutreten, so daß in der Folge eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe unter sachkundiger Federführung der SG-Verwaltung gebildet wurde.
Diese hatte alsdann den ersten Entwurf einer Beteiligungsstruktur mit Leitfragen zur neuen Bürgerbefragung erarbeitet und vorgelegt, der in der nichtöffentlichen Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 25.01.2024 zur Beratung und Beschlußfassung ansteht.

 

Anders als sonst und zur spitzbübischen Freude politisch Interessierter aber hat diesmal die Verwaltungsvorlage mit Beschlußempfehlung vorab aus dem Dunkel der Nichtöffentlichkeit einen Pfad ins Licht gefunden, so daß die 10 Kardinalfragen der geplanten Bürgerbefragung hier schon mal gern und pflichtgemäß der geneigten Leserschaft zugänglich gemacht werden können:

pdf Bürgerbefragung Samtgemeinde (Verwaltungs-/Beschlußvorlage)

Damit bleibt spannend und abzuwarten, was mit der „Gesellschaft für Energie in der Samtgemeinde Esens“ noch so alles möglich wird.

 

Nachtrag / Ergänzung
Auch die Samtgemeinde hat bemerkt und weist darauf hin, daß die Sitzungsvorlage eine „Fälschung“ sei! Und zwar „Urkundenfälschung“ sowie „eine verbotene Handlung“.
Bezüglich der Grenze zwischen Satire/Verspottung und Straftatsbestand gibt es je nach Humorkultur verschiedene Meinungen, die im demokratisch verfaßten Gemeinwesen nebeneinander bestehen.
Der guten Ordnung halber werden sie hier dokumentiert.