Bürgerbefragung – Fortführung der Farce / Ergebnis

 

Die Fortführung der Farce
Eiertanz Bürgerbefragung

Aktualisierung 07.02.2024 / Ergebnis

 

Hätte er nicht, der Samtgemeindebürgermeister, anstatt sich dem Phantomschmerz der schwerverletzten „Demokratie“ durch die ganzen Rechtsextremisten in seiner Samtgemeinde zu widmen, etwas mehr Aufmerksamkeit der Qualitätskontrolle respektive der Digitalkompetenz hinsichtlich der sogenannten Bürgerbefragung aufwenden sollen? Gewissermaßen: Statt Haltung, laufendes Geschäft der Verwaltung? Naheliegender wäre doch, die Demokratie in Gestalt belastbarer Bürgerbeteiligung vor der eigenen Haustür, im eigenen Aufgabenbereich, zu schützen, als in einer Propaganda-Fiktion ihrer abstrakten Bedrohung.

 

Nach Bekanntwerden des Programmierfehlers, der eine doppelte Abstimmung ermöglicht, verlautbarte Harald Hinrichs im Namen des „Dienstleisters“, also der Firma, die für die geschuldete Leistung aus der Gemeindeklasse honoriert wird, erwartungsgemäß, das sei nicht weiter relevant und herauszufiltern.

 

Ebensowenig überraschend aber wurde der Sachverhalt prompt dem Straftatsbestand gem. § 263 StGB – Betrug – zugeordnet, was insofern erwartungskonform daherkommt, als ja auch die vorangegangene und vorweggenommene bloße Satire auf den angekündigten Fragebogen dieser „Mitbestimmungsaktion“ bereits als Angriff auf die beanspruchte Ernsthaftigkeit dieser Mission und demzufolge ebenfalls als Straftatbestand, nämlich der „Urkundenfälschung“, bewertet wurde.

 

Manfred Knake, der Vertreter des Wattenrates, der den Hinweis auf den Programmierfehler an die Anzeiger-Redaktion weitergab, legt vehement Wert auf die Feststellung, daß die Betrugszuschreibung nicht seiner Feder entstammt. Das ist auch plausibel, denn warum sollte er seinen Hinweis mit einer Selbstbezichtigung verbinden.
Somit sollen das die Pia und der Harald wohl unter sich ausmachen.

 

Bizarr und widersprüchlich bleibt die vorauseilende Skandalisierung BETRUG im Titel-Fettdruck allemal, wenn man sich nur vergegenwärtigt, daß z.B. der ehemalige Vorhabenträger der 33 Tiny Häuser Bensersiel (NuRoKa) mit seinem bundesweiten kriminellen Geflecht die Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hannover zu Bankrott-Ermittlungen gem. § 283 StGB veranlaßte, aber trotz Hinweisen und Nachfragen im betroffenen Esens von Politik und Presse mit angestrengter Bräsigkeit und versteinerter (=fossiler) Ignoranz belohnt wird.

Und auch und gerade vor der Aufmarschkulisse der hysterisierten Haltungskampagne letzten Montag war ja im Vergleich z.B. die Causa Petersen-Overbeck lokal weitestgehend paranoid zur Implosion gebracht worden.
Ob auch nur ein Gerechter unter den 1500 sich wohl noch erinnert ?!

 

Die Betrugsklassifizierung beim Fragebogen wirft allerdings auch die Frage nach weiteren Betrugsvarianten auf. Unterfällt es gar demselben Straftatbestand, wenn der Neffe aus Esens „Dunum“ ankreuzt und dort Windkraft ablehnt, weil Tante Liese keine Mühle hinterm Garten willl? Oder der Moorweger Enkel als angekreuzter Stedesdorfer den dortigen Standort absolut befürwortet, weil Opa (Erblasser!) da im Investorenkonsortium sitzt? Oder der Esenser den Dunumern die Entwicklung neidet, dort Windkraft ablehnt und mit der Zweitstimme in Moorweg befürwortet?

Gerade vor Hinrichs‘ Erklärung „Wir wollen nicht nur wissen ‚ja‘, sondern auch wo und unter welchen Bedingungen“ versprechen Auswertung und Interpretation dieser Ergebnisse weiter spannende Unterhaltung und schillernde Aussagekraft.

 

Die behende Dramatisierung zum Straftatbestand stellt sich als eine erweiterte Formation im Eiertanz um die eigentliche Relevanz der Bürgerbefragung dar.

Dieser Eiertanz dreht sich einerseits um ihre Selbst-Relativierung, als Harald Hinrichs kundtat, daß dieses Projekt ohnehin nicht über den Grad eines Meinungsbildes hinauskommen werde und bereits im Vorfeld einer etwa erwarteten Rechtsverbindlichkeit des Ergebnisses entgegentrat.

Mit der Betrugswarnung steht dem andererseits nun das Bemühen um Bedeutsamkeit und angeblichen Daten- und Persönlichkeitsschutz des Bürgers entgegen. Dieses wiederum wird aber unterlaufen durch die Hemdsärmeligkeit bei der Programmierkreation, bei der Bearbeitung der Datensätze und die katastrophal mangelhafte Barrierefreiheit.

 

Nochmals thematisiert wird diese Widersprüchlichkeit im Leserbrief einer Esenser Bürgerin an den Anzeiger für Harlingerland, der am 02.02.2024 bereits bei NWZ-online erschienen ist.

Da geht aus sachkundiger Stellungnahme hervor, daß der 6- oder 7-stellige Zugangscode mit dem Abstimmungsergebnis verknüpft ist, was sowohl der Softwaredienstleister als auch die Samtgemeinde eingeräumt haben, denn sonst ließen sich die 6-stelligen Codes nicht aus den Ergebnissen herausfiltern. „Dies seien derzeit 12 Stimmabgaben“, so StD Harald Hinrichs im Anzeiger.

 

Daß mit dem Eingabecode aber auch Name und Zustelladresse offensichtlich im selben Datensatz miteinander verknüpft bzw. verknüpfbar sind, veranlaßte den Samtgemeindebürgermeister schon vor Befragungseröffnung zu der Erklärung auf Polit-deutsch: „Eine Verbindung zum Namen ist bei der Befragung nicht vorgesehen und wird auch nicht abgefragt“, das heißt: ist möglich und nicht ausgeschlossen.

 

Insofern ist auch die „Abfrage“ von Alter und Wohnort im Fragebogen ein weiteres, veräppelndes, Merkmal fehlender Ernsthaftigkeit der Abfragebehörde, die hier bloß so tut, als ob sie den Befragten nicht kennt oder gar zum eigenen Melderegister wohl auch niemals Zugang hätte – um auf diese Weise Anonymität und Datenschutz zu suggerieren.

Die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten, die der Wattenrat einzuholen angekündigt hat, dürfte in diesem Zusammenhang nochmals aufschlußreich sein.

 

Der Leserbrief offenbart aber noch ein weiteres, beachtliches Dilemma der Befragungsbetreiber und illustriert hier die Spitzenformation des Eiertanzes:
„Die Frage ist vor allem deshalb relevant, weil der Anzeiger-Bericht mit „Betrug“ betitelt ist, es sich demzufolge um einen Straftatbestand handelt und ein Verfolgungsinteresse unterstellt werden kann.
Das heißt, im Sinne einer Strafverfolgung dürfte es zweifellos möglich sein, durch Verknüpfung der verfügbaren Daten den oder die Täter kenntlich zu machen.“

Da wird man also sehen, ob in Vollendung dieser Farce die Befragungsbetreiber zugunsten eines etwaigen Verfolgungsinteresses auch die Verletzung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes riskieren!

 

 

Aktualisierung 07.02.2024Die Knetmasse ist fertig:
Es ist ein Quarkteig – nämlich aus Magerquark (28,7% Beteiligung)!

Der Aufmacher !

Der Zumacher:
d.h. 2.197 von 12.175,
plädieren für Windkraftausbau (18%), sofern die Redaktion Dreisatz kann.

 

 

 

Windkraft-Bürgerbefragung / 10 Fragen / Nachtrag

Windkraft-
Bürger-
befragung

 

Die 10 wichtigsten Fragen

 

 

Exakt zum Jahresbeginn 2023 wurde an dieser Stelle thematisiert, daß die Samtgemeinde Esens das Beteiligungsinstrument Bürgerbefragung im Zusammenhang zur Ausweisung weiterer Windkraft-Potenzialflächen erneut zur Anwendung zu bringen versprach.

Und nun fügt es sich gar wunderbar, daß wiederum zum Jahresbeginn 2024 der erste Aufsatz hier sich abermals mit der Thematik befassen soll.

 

Ja, es hatte 2016 eine Bürgerbefragung mit unmißverständlichem, nämlich ablehnendem Ergebnis dazu gegeben und die Politakteure im Schulterschluß mit der Verwaltungsspitze der Samtgemeinde wollten nun des Bürgers aufkommendes Geraune, das alte Ergebnis werde jetzt gewiß in die Tonne gekloppt, so nicht auf sich sitzen lassen und avisierten, dem gewandelten Zeitgeist gehorsam vorauseilend, eine erneute Befragung.

 

Deren Beschaffenheit, so die flankierende „Anzeiger“-Propaganda, werde aber diesmal erheblich komplexer ausfallen, um der Mündigkeit und dem Differenzierungsvermögen der Bürger so lange Rechnung zu tragen, bis ein gesichertes Befragungsergebnis auch die erwünschten Windkraftprojekt-Beteiligungsformen ermöglicht.
Dazu „verrät Hinrichs, dass die Bürgerinnen und Bürger angeben können, unter welchen Voraussetzungen sie zustimmen würden“, munkelt der Anzeiger für Harlingerland vom 09.12.2023, und weiter: „Wie die Fragen genau aussehen, das sollen [sie] schon in wenigen Wochen erfahren.“

 

Denn was schon sollte schlecht daran sein, kompetent und bürgernah etwaigen „unsäglichen“ Unkenrufen der Zweifler und Partizipationsleugner entgegenzutreten, so daß in der Folge eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe unter sachkundiger Federführung der SG-Verwaltung gebildet wurde.
Diese hatte alsdann den ersten Entwurf einer Beteiligungsstruktur mit Leitfragen zur neuen Bürgerbefragung erarbeitet und vorgelegt, der in der nichtöffentlichen Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 25.01.2024 zur Beratung und Beschlußfassung ansteht.

 

Anders als sonst und zur spitzbübischen Freude politisch Interessierter aber hat diesmal die Verwaltungsvorlage mit Beschlußempfehlung vorab aus dem Dunkel der Nichtöffentlichkeit einen Pfad ins Licht gefunden, so daß die 10 Kardinalfragen der geplanten Bürgerbefragung hier schon mal gern und pflichtgemäß der geneigten Leserschaft zugänglich gemacht werden können:

pdf Bürgerbefragung Samtgemeinde (Verwaltungs-/Beschlußvorlage)

Damit bleibt spannend und abzuwarten, was mit der „Gesellschaft für Energie in der Samtgemeinde Esens“ noch so alles möglich wird.

 

Nachtrag / Ergänzung
Auch die Samtgemeinde hat bemerkt und weist darauf hin, daß die Sitzungsvorlage eine „Fälschung“ sei! Und zwar „Urkundenfälschung“ sowie „eine verbotene Handlung“.
Bezüglich der Grenze zwischen Satire/Verspottung und Straftatsbestand gibt es je nach Humorkultur verschiedene Meinungen, die im demokratisch verfaßten Gemeinwesen nebeneinander bestehen.
Der guten Ordnung halber werden sie hier dokumentiert.