„Antisemitisch motivierter Beleidigungsprozess“ / Update 15.12.23: Revision!

 

„Antisemitisch
  motivierter
  Beleidigungprozess“

 

Artifizieller Antifaschismus –
Dritter und letzter Teil

 

 

 

 

Manie und Märtyrer
Update 15.12.2023: Revision!

 

Mochte man bislang davon ausgehen, daß es einen Zusammenhang gäbe zwischen der Verfaßtheit des Cyrus Overbeck und den Verhältnissen in dieser Stadt Esens, darf nunmehr konzediert werden, daß Overbecks Verfaßtheit nichts weiter signalisiert als: Overbecks Verfaßtheit.

 

Da publiziert das Propaganda-Traumgespann C. Overbeck und Plagiats-Doktor Heid in der Jüdischen Rundschau vom 07.12.2023 über Overbeck:

„Derzeit muß er sich in einem antisemitisch motivierten Beleidigungsprozess vor dem Landgericht Duisburg verantworten“

und mit einer weiteren Umdrehung:

„Der Fall erinnert gewissermaßen an die Dreyfus-Affäre am Ende des 19. Jahrhunderts“ …!

 

Zwar ist das Verfahren gegen Overbeck noch als offen zu betrachten, doch wirft dieses selbstgefällig gelogene Statement weiterhin ein umso trüberes Licht auf das suizidale Prozeßverhalten des Künstlers Overbeck und läßt offen, wer denn hier in dessen fortgesetzter Wahrnehmung als „antisemitisch motiviert“ zu klassifizieren sei: wieder die Staatsanwaltschaft, die Vorsitzende Richterin, die Anzeigenerstatter Ritter und Münster … ?

 

Es hatte ja im Nachgang seiner Strafanzeigen vom 08.05.2021 gegen die fünf Esenser Ratsmitglieder sowie des ersten Amtsgerichtsverfahrens  C. Overbeck nicht nur Strafanzeigen und Beschwerden gegen beteiligte Justizorgane (Staatsanwaltschaften, Polizei) wegen Rechtsextremismusverdachts gerichtet, sondern darüberhinaus Kopien davon bei zahlreichen Landes-, Bundes- Justiz- und Presseorganen in Umlauf gebracht – eine Künstler-Clownerei?

 

Im weiteren laufenden Verfahren vor dem Landgericht hatte er dieses Bewertungskonvolut dann ebenfalls an die Vorsitzende Richterin der 14. Strafkammer beim LG Duisburg geschickt und auch diesen Vorgang darüberhinaus wieder entsprechend publiziert, wobei sehr zweifelhaft sein dürfte, daß dies im Einvernehmen mit seinen Anwälten erfolgt war.

 

Auf die Darstellung dieses Vorfalls hatten die exit-esens-Berichte verzichtet, weil hier nicht ins laufende Verfahren hineinzuplaudern war!
Am 14.11. hatte die Vorsitzende Frau Dr. Gerner dazu schon eine Randbemerkung gemacht und schließlich den 2. Prozeßtag am 06.12.2023 dann zum Anlaß genommen, diesen Sachverhalt umfasssend zu beleuchten.

 

„Und rückblickend erschloss sich, warum die Richterin am Vormittag so ausgiebig aus der jüngsten Eingabe von Overbeck ans Landgericht vorgelesen hatte. Da hatte der Künstler aufgeschrieben, warum er die Staatsanwaltschaften Duisburg und Aurich für rechtsextremistische Verdachtsfälle hält und warum er die Entfernung von Ermittlern aus dem Dienst für angezeigt hält. Die Beamten hatten eine Strafanzeige gegen den Künstler wegen Beleidigung bearbeitet. Overbecks Eingabe ans Gericht zeigte, wie leicht jeder, der nicht seine Überzeugungen teilt, mit Nazi-Vorwürfen konfrontiert werden kann.“
berichtet NWZ-Reporter Christoph Kiefer aus dem Prozeß; von der Publikation der Eingabe nebst Verteiler wird auch hier abgesehen, weil weitere Ausleuchtung unnötig ist.

 

Natürlich registrieren sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft, wenn die Verteidigung den Mandanten nicht gebändigt kriegt und dieser prozeßstrategisch Amok läuft, so daß die sich womöglich schon um ihre eigene Reputation sorgen muß.

Insofern hat es Overbeck seinen Anwälten schwer und dem Gericht leicht gemacht, als er fortwährend eine politische, mediale und justizielle Öffentlichkeit ins laufende Verfahren mit reinzuziehen versuchte.

 

Die schuldrelevante Bewertung des Gerichts, „Overbeck habe den beiden Lehrern Aussagen in den Mund gelegt, die sie so nicht getroffen hätten“, muß man nicht teilen.
Sie ist nur bedingt nachvollziehbar. Denn eine Abwägung zum Verhalten von zurechnungsfähigen Ratsmitgliedern zur Causa Petersen hätte ebenso schlußfolgern können: Wer schweigt, stimmt zu!
Und gerade angestrengtes Wegschauen dürfte dann – gemäß historischem Vorbild – als „Decken von Neonazi-Aktivitäten“ zu werten sein.

 

Diese Option als ehedem berechtigtes Anliegen für Esens aber ist von Overbeck nachhaltig diskreditiert, hinterläßt bloß eine feixende Meute und vermochte die an lokaler Struktur, historischem Kontext, Sachlichkeit, Affektfreiheit Interessierten derart zu zermürben, daß die Faktenrelevanz für’s Esenser Politikum und Gemeinwesen schon nicht mehr von Belang ist.
Insofern ist auch das Abwarten einer schriftlichen Urteilsbegründung entbehrlich, weil hier nicht mehr von Interesse.

 

Und so antizipierte der Hinweis des Gerichts „Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt“ auf wunderbare Weise die toxische Behauptung in der Jüdischen Rundschau vom Folgetag „Derzeit muß er sich in einem antisemitisch motivierten  Beleidigungsprozess vor dem Landgericht Duisburg verantworten“.

Hier schließt sich der Kreis.

 

In der Jüdischen Rundschau, das heißt in einem publizistischen Umfeld für tolerierten Mord an über 8690 Palästinenserkindern im Gazastreifen, drückt Overbeck seine eigene Verfaßtheit als Dauerschleife immer wieder ins Bild.
Dies dokumentiert eindrücklich das bizarre Verhältnis zwischen der maßlosen Aufgepumptheit eines Egos und dem eklatanten Vakuum an politischer Bildung und Wahrnehmung  –  und ruft unüberhörbar abermals via Jüdischer Rundschau nach dem forensischen Kunstkritiker wie folgt:  „Seit dem Hamas-Massaker am 7. Oktober (…) häufen sich wieder die rechten antisemitischen Angriffe auf Cyrus Overbeck“ … !

 

Bereits mit Overbecks artifiziellem Antifaschismus im Mainstream zum Ukrainekrieg wurde an dieser Stelle diese Sorte Kunst-Business thematisiert.
Mit seinem Selbstbezug zur historischen Figur des Hauptmanns Dreyfus als jüdisches Opfer einer antisemitischen Willkür-Justiz rüstet Overbeck sich nun um das lukrative Stilmittel des Märtyrers nach – der nächste Holzschnitt dürfte nicht lange auf sich warten lassen!

 

Bislang hatten sich in Esens der Künstler und die Polit-Schickeria um die Definitionsmacht gekloppt, wer Nazi ist und wer nicht, und sich diese je nach Blase publizistisch geteilt. Dieser Klopperei hat Overbeck nun das woke Antisemitismus-Narrativ hinzugefügt, überlegen im Blick behaltend, als demonstrativer Bruchteilsjude weiterhin auch Wellenreiter des pro-israelischen Mainstreams zu bleiben.

 

Diesen Aufführungen aber fortgesetzt Aufmerksamkeit zu zollen, entspräche dem ständigen Blick in die lokalpolitische Spucktüte auf jene Mischung aus kleinbürgerlicher Verrohung gegen alles Fremde, Deviante, Entlarvende einerseits und einem aufgepumpten Ego ohne Korrektiv mit bizarrem Kunstbegriff andererseits; und keiner der Beteiligten realisiert seinen Anteil am Tüteninhalt.
Mögen sie als Kontrahenten in der Revision auf Augenhöhe weiterhin Krieg führen um die volle Tüte – das zwangsläufige Gebot des narrativen Kunst-Business …

 

 

Episode pro domo

„Ach, das ist der Herr Lohse!“, rief er hinter mir her, der Naziwarenhändler H.C. Petermann, der da auf dem Marktplatz mit dem Grünen Paolo Patato schwätzte.
So ist sie, die ehrenwerte Gesellschaft, wenn sie mal wieder Anlaß gibt, dafür gehalten zu werden, was sie tatsächlich ist.

 

 

Dass sich die Balken biegen

„… alldieweil Politiker zu sein nicht bedeutet,
die Verantwortung für Entscheidungen und Gesetze zu tragen.
Wo kämen wir da hin.“
(Jürgen Roth in konkret 11/23)

 

 

 

 

Dass sich die Balken biegen!
Landgericht Duisburg: Ratsherren Ritter & Münster -/- Overbeck

 

 

„Sollte die Staatsanwaltschaft in die Berufung gehen, dürfte sich das öffentliche Interesse für die Causa Esens-Petersen-Overbeck um einiges detaillierter erweitern“,
war am 22.11.2022 an dieser Stelle im Abklang des Berichts über den Prozeß gegen Overbeck vor dem Amtsgericht Duisburg zu lesen.

Die Berufung der Staatsanwaltschaft nach Overbecks Freispruch wurde nun am vergangenen Dienstag vor dem Landgericht Duisburg verhandelt und es soll gleich zu Anfang ein angenehmer Aspekt hier wohlverdiente Erwähnung finden:
Die diesbezügliche Berichterstattung im Anzeiger für Harlingerland!
Es hatte nämlich die NWZ ihren Chefreporter Christoph Kiefer von Oldenburg nach Duisburg entsandt, so daß der Leserschaft sehr zeitnah die erbaulich-sachliche Überlieferung eines Außenstehenden zum Prozeßgeschehen zuteil wurde.

Zu augenfällig unangenehm war in der heißen Vergangenheit der öffentlichen Debatte um Overbeck-Petersen die Einbettung des Anzeigers als Teil des Problems, da AfH-Schreibkräfte wie Frank Brüling oder Anneus Buisman gleichzeitig als Wortführer des Diskurses und Befeuerer der Meinungsmache gegen Overbeck in Erscheinung getreten waren.

So gestattet die Qualität der NWZ-ProzeßBerichterstattung es exit-esens hier, sich im Folgenden auf Auffälligkeiten, Ungereimtheiten, hintergründige Besonderheiten zu kaprizieren und diese zu nichts als der ganzenganzen Wahrheit zu (über)führen.

*

 

Nach der Abhandlung des bisherigen Verfahrensgeschehens durch die Vorsitzende Richterin, die Staatsanwältin und einer Erklärung von Rechtsanwalt Dr. Böttger oblag der eigentliche Prozeßauftakt dem Beschuldigten Cyrus Overbeck, der alsdann unter besonderer Berücksichtigung der Esenser Erlebnisse, seine, der Anhängerschaft wohl bereits geläufige widerständige Biografie vortrug und gelegentlich schluchzend von der eigenen Erinnerung überwältigt sich darstellte, wohl erwartend, daß die gewisse Theatralik einem narrativen Künstler zu eigen und ihm auch zu falscher Zeit an falschem Ort nachzusehen sei.

Dem Beginn einer anschließenden Befragung durch die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Gerner begegnete Rechtsanwalt Dr. Marcus Böttger mit der Erklärung, Overbeck werde in dieser Verhandlung keine Fragen beantworten.
Dies war insofern bemerkenswert, als im LG-Strafprozeß das gesprochene Wort in Relation zur Akte von herausgehobener Bedeutung ist, weil inhaltlich nicht protokolliert wird.

Das Gericht besteht hier aus der Vorsitzenden Richterin Frau Dr. Gerner und den beiden Laienrichtern Herrn Cerener und Herrn Inan, die als Schöffen keinerlei (Vor-) Kenntnis von Fall und Akte hatten und sich ihr Urteil aus ihren aktuellen Prozeßimpressionen und einer gleichzeitigen Falleinführung durch die Vorsitzende bilden müssen.
Da wirkte Overbecks Auskunftsverzicht umso schwerer und verwunderlicher und irritierte auch die Vorsitzende.

 

Wir wußten ja von nix …

Die Erhellung folgender Bereiche war in der anschließenden Zeugenbefragung von Interesse:

Waren die Ratsmitglieder, insbesondere hier die Anzeigenerstatter Ritter und Münster, über den behaupteten Sachverhalt, Petersen vertreibe aktiv Nazi-Devotionalien, durch Overbeck so umfassend informiert, daß die Titulierung „absurd“ (Ritter) bzw „nicht nachvollziehbar“ (Münster) unzutreffend ist ? Hätten sie sich nach der Kanzelrede bzw. vor der Ratssitzung informieren können, sollen, müssen?
Dies beinhaltet übrigens, daß die Beweiskraft der Belege unstreitig und außer Frage steht!

Erfolgte die Zuschreibung, die bezeichneten Ratsmitglieder (und die übrigen) decken H.C. Petersen als Neonazi und dessen Aktivitäten als Meinungsäußerung im > politischen Diskurs ?

Sinn und Folgen der sogenannten Mail-Flut ?

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Ritter erklärte, die Kanzelrede habe seinem Vater nicht gefallen, er selber habe ihr nicht beigewohnt, er habe die angebliche Petersen-Problematik danach nur aus Erzählungen Dritter gekannt. In der Ratssitzung habe er aus persönlichem Interesse im Publikum gesessen und wurde dann aufgerufen, seine Erfahrungen mit Petersen zu berichten.

Dieser habe einmal mit einer Bilderrahmenreparatur ausgeholfen: „Sowas macht ja kein Antisemit oder Neonazi“. „Selbst eine Veröffentlichung im Grabert-Verlag ist kein Verweis auf Rechtsextremismus“.

Er habe alle verfügbaren Informationen „abgewogen“ und wußte es nicht besser, deshalb hielt er die Ausführungen in Overbecks Anträgen für „absurd“, was persönlich und emotional gemeint war …

 

Keine Ahnung – Unwohlsein

In der Zeit nach der Ratssitzung vom 17.06.2019 habe Overbeck bis zu 600 Mails mit dem persönlichen Vorwurf des Deckens eines Neonazis Petersen versandt. Dies habe einen großen Leidensdruck, Schlaflosigkeit, schlechtes Allgemeinbefinden, Herzrasen, Magen-Darm hervorgerufen, er sei sehr verletzt gewesen, habe sich beraten lassen müssen, mußte eine schriftliche Stellungnahme bei der Schulbehörde abgeben. Daher habe er Anzeige erstattet…

Münster erklärte, wohl Nachweisunterlagen über Petersen erhalten zu haben, aber die haben ihn nicht überzeugt, er gehe von einem persönlichen Künstler-Konflikt zwischen Overbeck und Petersen aus und halte O. nicht für glaubwürdig. Petersen sei gemäß Selbstauskunft ja nur Nachlaßverwalter eines Nazi-Erbes. Er selbst sei nur ehrenamtlicher Politiker mit begrenzter Zeit zur Informationsbeschaffung und Lehrer.

Die Mailflut habe ihn sehr verletzt, bis zu seiner Anzeigenerstattung, sie war sehr belastend: Schlaflosigkeit und wiederholter Rechtfertigungsdruck gegenüber Schülern und Schulbehörde …

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Zeitläufte

Wer sich nun den im Aufsatztitel bezeichneten Balken und ihrem Biegeverhalten widmen möchte, muß zunächst einen Blick auf die Zeitabläufe richten:

Am 31. Oktober 2018 hielt Overbeck seine sogenannte Kanzelrede

Am 17. Juni 2019 fand die Ratssitzung bezüglich seiner Anregungen („Säuberung“ des öffentlichen Raums und Beschilderung der Ortseingänge) statt.

Am 08. Mai 2021 erstattete O. Strafanzeige gegen Ratsmitglieder Ritter, Münster, Saathoff, Mammen, Jacobs (Verleumdung, Rufschädigung)

Am 07. Juni 2021 wurde das Verfahren eingestellt. Als Antragsdelikt hätte die Strafanzeige binnen 3 Monaten nach Kenntniserhalt gestellt werden müssen.

Im Juni 2021 unmittelbar danach erfolgte die Strafanzeige von Rm Münster und Ritter gegen Overbeck als Retourkutsche (AfH vom 24.06.2021 „Lehrer zeigen Künstler an“)
> „… binnen 3 Monaten nach Kenntniserhalt“? : Wann kam denn nun die erste Mail der ersten Welle der ersten Mailflut ?!

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Die sogenannte Kanzelrede verursachte in der Kleinstadt Esens eine Welle der Empörung, die als Stadtgespräch sowohl die bürgerlichen print-Medien wie Anzeiger für Harlingerland, als auch im besonderen die sog. sozialen Medien erfaßte und die facebook-Gruppen befeuerte. Sich dem zu entziehen bzw. das zu ignorieren, war einem politisch interessierten Bürger schwer möglich.

 

Kopf in der Glocke

Einzig die beiden Zeugen Ratsmitglieder Ritter und Münster bewegten sich 8 Monate lang bis zur Ratssitzung offenbar in einem Wahrnehmungsvakuum und stellten in Abrede, daß es irgendeinen Stimulus gegeben habe, der sie hätte bewegen können, sich mit Overbecks Behauptungen zu Petersen auseinanderzusetzen, so daß sie zu weiterer Erkenntnisbildung vornehmlich auf Petersens verlesene Stellungnahme reduziert gewesen seien.
Münster legte diese nun „im Original“ vor und führt sie in’s Verfahren ein.

Im städtischen Sitzungsprotokoll aber ist diese, entgegen dem ursprünglichen Text dort nicht mehr auffindbar; dafür ist jetzt Münsters „Original“ mit dreierlei verschiedenen Datierungen versehen, wie das Gericht fragend anmerkte.
Auch der Protokollhinweis auf diese Stellungnahme „ist der Niederschrift als Anlage beigefügt“ wurde entfernt!
Das städtische Sitzungsprotokoll wurde offenbar im Nachhinein so „bereinigt“, daß weder Petersens Stellungnahme noch der Sachhalt ihrer Verlesung durch StD Hinrichs mehr auffindbar sind.
Dennoch sind diese Hinweise aber im AfH vom 19.06.2019 auffindbar: hier und hier!

Folgt man nun den Zeugendarstellungen, so erschienen Ritter und Münster zur Ratssitzung mit einem absolut jungfräulichen Erkenntnistableau.
Zudem möchte man allge-meinen, ein Esenser Ratsmitglied öffnet erst mit Beginn der Sitzung den Briefumschlag mit Einladung und Tagesordnung, um dann völlig un-befangen, im Sinne von recherche-unbeleckt, erkenntnis-ungetrübt und Justitia-blind, zur ehrenamtlichen Beschlußfassung im Hier und Jetzt zu schreiten.

Ritter war und ist SPD-Mitglied, Vorsitzender des sogenannten Ökumenischen Arbeitskreises Juden und Christen, Ratsherr und stellv. Bürgermeister und hat vor der bez. Ratssitzung eben nicht als interessierte Privatperson im Publikum Platz genommen, sondern de facto im linksseitigen SPD-Flügel als partei-involvierter „Sachkundiger“ – der vom publizierten Vorwurf höchst alarmiert hätte sein müssen. Und er las seine Stellungnahme vom Blatt ab.

Auch bei EBI-Ratsherrn Münster bedurften die Ratssitzungen offenbar keiner kenntnisbildenden Vorbereitung in der Gruppe oder dem Verein, geschweige denn etwa eines gruppeninternen oder sonstwie politischen Diskurses.

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Außerhalb dieser politischen Blasen aber entfachte die sog. Kanzelrede ja ab Oktober 2018 unverzüglich einen bunten öffentlichen politischen Diskurs in der Stadt, dessen Auftakt der Anzeiger für Harlingerland bereits mit seiner Berichterstattung am 02.11.2018 zu diesem Reformationsgottesdienst gab und den Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs in seinem Gottesdienstbeitrag in Vorabkenntnis (!) von Overbecks Kanzelrede sogar selbst explizit eröffnete:

„Harald Hinrichs schloß sich dem Wunsch [Overbecks], die Stolpersteine nach Esens zu bringen, ausdrücklich an. „Lassen Sie uns Position beziehen, denn wir sind das Salz der Erde [das Gottesdienstmotto]. Das gelte auch für viele Entscheidungen, die auf der Ebene der Lokalpolitik ständig zu fällen seien. Um die beste Entscheidung müsse man im demokratischen Diskurs ringen.“ „(AfH, 02.11.2018)

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Diskurs

Alsdann nahm die öffentliche Diskussion in den bürgerlichen und in den sog. sozialen Medien Fahrt auf und beschleunigte nochmals nach der Ratssitzung.
Insbesondere die berüchtigte fb-Gruppe Esens – allgemeine politische Themen, administriert von Frank Sziedat (seinerzeit SPD) und Ole Willms (SPD-Ratsherr), erwies sich als willkommenes Transportmittel für ungezügelte Schmähungen, Spott und Hetze gegen Overbeck, weil sie keiner Partei- und Zivilräson unterliegt und kritische und mäßigende Kommentare dort weitgehend ausgeblendet und die Verfasser geblockt wurden.

Diese Gruppe beheimatet u.a. SPD- und auch andere Ratsmitglieder, Parteigänger und „Influencer“. Als Exponenten gegen Overbeck traten dort Sziedat und der Petersen-Intimus Axel Schlote in zugespitzten demonstrativen Dialog bis hin zur „Ratten“-Titulierung für Teilnehmer einer CDU-Veranstaltung mit Overbeck.

Auch Anzeiger-Redakteur Frank Brüling war im Zuge dessen dieser fb-Kampfgruppe zugestiegen; und im konventionellen print-Medium Anzeiger für Harlingerland äußerten sich nun Anneus Buisman, Pfr.i.R. und AfH-Teilzeitredakteur, der sich bereits im Reformationsgottesdienst laut empört hatte, sowie weitere Esenser Bürger per Leserbrief.

Auch bei den Esenser Grünen sproß danach der zarte Beginn eines politischen Diskurses zur Sache, der jedoch zur Ratssitzung im Juni 2019 relativiert und dem Gedächtnis des Grünen Rm Mammen wieder entfleucht war, aber von Overbeck  noch einen Kommentar-Nachruf hinterhergeschickt kriegte. (Mal sehen, wie lange das noch im Netz auffindbar ist!)

 

Bizarres Selbstverständnis

In der Ratssitzung selber zeigte sich abermals, wie verpeilt die Ratsmitglieder obendrein hinsichtlich ihres politischen Auftrags sind, als Bürgermeisterin Karin Emken den Tagesordnungspunkt Overbeck / Einwohneranregung gem. § 34 NKomVG eröffnete:
Der Rat hat zu entscheiden, ob das Gedankengut [des H.C.Petersen] rechtsextremistisch ist.“, und Rm Rechtsanwalt Gralf Jacobs sekundierte: „Petersen ist freizusprechen von den Vorwürfen!“  (sic!)

Wo sie dann einstimmig auf Freispruch für Petersen geurteilt hatten, beinhaltete dieser folgerichtig den Schuldspruch gegen Overbeck. So konnte sie, imprägniert mit dem Fett der Macht (Roth, ebd.), keinerlei noch so gesicherte Erkenntnis mehr benetzen.
Selbst wenn sie Overbecks Nachweise gemeinsam im Klassenverband hätten laut vorlesen müssen, hätten sie jeglichen Zweifel auch fürderhin in Abrede gestellt.
Insofern war auch Overbecks Mailflut erkenntnisbezüglich von ihnen vorab zur Folgenlosigkeit verurteilt.

Und als Rm Ritter als Vorsitzender des sogenannten Ökum. Arbeitskreises Juden und Christen im Januar 2020 von ihnen den Silbernen Bären entgegennahm, waren bei Ehrenden, Geehrten und fb-Hooligans Triumph und Häme  augenfällig, da diese auch den vor Gericht selbst so bezeichneten, geltend gemachten „Leidensdruck“ sichtlich überwogen, dem Ritter wie Münster sich durch Overbecks Mailflut ausgesetzt gesehen haben wollten und in Punto Theatralik nun mit dessen Eröffnungsrede gleichzogen.

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Exkurs

Zum Verständnis dieser Causa Petersen-Overbeck-Esens ist es zweckmäßig, die originelle Esenser Theorie & Praxis des politischen Diskurses im Selbstverständnis der Lokalpolitik einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

In den meisten entwickelten Kommunen ist es (z.T. seit Jahrzehnten!) guter demokratischer Brauch, daß z.B. ein Antragsteller mit seiner Anregung in alle Fraktionen oder in deren Facharbeitsgruppen eingeladen wird, um sein Anliegen vorzustellen, zu vertreten und dies dort gemeinsam zu besprechen und abzustimmen. Danach mag der Antragsteller in der Regel nochmals im zuständigen Gremium – Rat oder Fachausschuß – vorstellig werden, um auch der Öffentlichkeit Kenntnis und Zugang zu dem Anliegen zu ermöglichen, die Themen werden öffentlich besprochen, zumindest die Entscheidungswege dargelegt.

In Esens hingegen sieht sich jedweder Antragsteller, Frager oder Anreger dem impliziten Vorwurf ausgesetzt, er mische sich ins ehrenamtliche Hobby der Ratsmitglieder ein. In deren nichtöffentlichen Hobbyräumen verschwinden des Bürgers Anliegen; Fraktionen und Parteien konkurrieren in Beschweigen, Rückmeldungsverzicht oder Patzigkeit der Antworten; nichtöffentliche Sitzungen bedürfen ja keiner öffentlichen Tagesordnung und schließen somit die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit a priori aus; Antworten sind nicht verpflichtend; Anliegen, Themen, Probleme werden im Gekungel von Stillschweigen und internen Absprachen versenkt (Umgehungsstraße, Kurdirektor B’siel,  Anfrage zu tiny-Häusern B’siel oder Baumschutzsatzung etc.).

Die politische Diskurskultur oszilliert in Esens zwischen Pickelhaube und Lendenschurz und es ist nur zwangsläufig, daß diese sich in toxische subkulturelle Bereiche verlagert wie facebook-Gruppen, gefilterte Kommentare, zensierte Leserbriefe und nichtöffentliche Sitzungen.

Daß gar die Kirchen zaghaft eine politische Diskurskultur anregen müssen (Reformationsgottesdienst: „Salz der Erde“), zeigt die diesbezügliche Erbärmlichkeit des lokalpolitischen Gemeinwesens.

Es war ja in der Tat Harald Hinrichs, der seinerzeit einen Impuls im besten Sinne gegeben hatte: „Um die beste Entscheidung müsse man im demokratischen Diskurs ringen.“, welcher noch im laufenden Gottesdienst versenkt und nie mehr gehoben wurde.

So nahm die Geschichte Esens-Petersen-Overbeck hier ihren Anfang, ohne je einen Lerneffekt generiert zu haben.

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Politischer Diskurs – nicht da, wo er hingehört

Overbecks Äußerungen bis hin zur inkriminierten sogenannten Mailflut als sich stets weiter zuspitzende Aufforderung zur Kenntnisnahme dieser Petersen-Nazi-Vertriebsstrukturen erfolgten zweifelsfrei im Rahmen des, wenngleich Esens-speziellen, politischen Diskurses, der einen Beleidigungs- und Verleumdungstatbestand als etwa zulässige Meinungsäußerung von der persönlichen Ehrverletzung abzugrenzen vermag.

Die rechtliche Bedeutung des politischen Diskurses wurde absurderweise nun auch im Bestreiten seines Stattfindens durch die Zeugen Ritter und Münster evident, wenn sie in Abrede stellen, daß je darüber irgendwo debattiert wurde.

 

Sendeknopf 2x täglich gedrückt?

Unklar bleibt, wie diese sog. Mailflut konkret vonstatten gegangen sein soll. NWZ-Reporter Kiefer schreibt dazu: „Ritter sprach von 600 und mehr Mails, die er (…) zusammen mit zahlreichen weiteren Personen des öffentlichen Lebens und Medien (…) erhalten habe“. – „zusammen mit zahlreichen weiteren Personen“ läßt offen, ob Overbeck tatsächlich fast zweimal täglich den Sendeknopf für eine bestimmte Verteilerliste gedrückt haben soll oder aber, ob bis zu 600 Empfänger laut Liste von Overbeck mehrmals Mails erhielten.

Die Mailflut, in welcher Ausformung auch immer, wurde sehr früh mannigfach in den sozialen Medien und gewiß auch innerhalb der verschiedensten Gruppen stadtweit verspottet und pathologisiert. Schwer nachvollziehbar ist somit, daß zwei sicher nicht medienunerfahrene Lehrkörper über einen langen Zeitraum mit zunehmendem Mailaufkommen zunehmenden Leidensdruck erlitten haben wollen, ohne dies technisch abzustellen, während dies in deren sozialem Bezugsrahmen aber längst als zunehmende Witzvorlage galt.

Nachdem das Mailaufkommen als ständige Aufforderung zur Kenntnisnahme der Petersen-Nazi-Connection wirkungslos blieb, erstattete Overbeck schließlich am 08.05. 2021, also 2 Jahre nach der Ratssitzung, Anzeige gegen 5 wortführende Ratsmitglieder pro toto, und zwar unter erneuter Beifügung aller Behauptungsnachweise.
Und just, nachdem diese Ermittlungen am 07.06.2021 eingestellt wurden, erfolgten unverzüglich die Anzeigen durch Münster und Ritter als Retourkutsche.

Bemerkenswert ist schließlich – da Overbecks Bezichtigung „Deckung von Neonazi-Strukturen“ sich ja gegen sämtliche Ratsmitglieder richtet – daß nur zwei von ihnen unter Leidensdruck standen und das juristisch verfolgten.

Und besonders bemerkenswert ist, daß H.C.Petersen selbst, der vorrangig Betroffene von Overbecks Bezichtigung, jenseits jeglichen Leidensdrucks keinerlei strafrechtliche Verfolgung anstrebt, wohl wissend, daß dies das Risiko birgt, einen Neonazi-Status gerichtlich attestiert zu kriegen.

 

 

Esenser Stadtrat von Duisburger Gericht verurteilt! *Update 12.12.2022*

 

 

 

 

Esens – Petersen – Overbeck
Ein Freispruch

 

 

 

 

 

 

Sie waren da wohl der Versuchung erlegen, risikolos und ohne viel Aufwand den Organen der bürgerlichen Rechtspflege die persönliche Befindlichkeit zur Bearbeitung vor die Füße zu werfen, als Jens Ritter und Dave Münster gegen Cyrus Overbeck mal eben Strafanzeige wegen Verleumdung und Übler Nachrede erstatteten. Der SPD-Ratsherr und Vorsitzende des Ökumenischen Arbeitskreises Juden und Christen und der Lehrer-Kollege und EBI-Ratsherr wußten ja dabei nicht nur eine hämische Lokalpresse hinter sich, sondern insbesondere den gesamten Esenser Stadtrat, gewissermaßen die Stadt Esens, als deren pars pro toto sie damit eine Konfliktebene betraten, für deren weitere Bedeutung ihnen die o.b. Leichtfertigkeit wohl den Blick getrübt hatte.

kost‘ nix

Denn „die Sache ist nicht abgeschlossen“ hatte der Esenser Bürger Arno Nerschbach mit einem diesbezüglichen Leserbrief am 19.06.2021 im Anzeiger prognostiziert und damit Bürgermeisterin Karin Emken widersprochen.
Diese hatte erklärt „…abgeschlossen – Overbeck ist nicht mehr Bürger hier“ und damit wiederholt einen Eskapismus zur kommunalpolitischen Richtlinie erhoben, der jeglichen Sachverhalt in Abrede zu stellen bzw. zu ignorieren gewohnt ist, der nicht der Kognition der hiesigen Clans und Cliquen entspricht.

Mit „nicht mehr Bürger hier“ erklang nun ein Triumph des Willens, der in der aufschlußreichen Stadtratssitzung vom 17.06.2019 noch als frommes Frühpostulat dahergekommen war, da ein Frank Sziedat sich so umständlich wie verwaltungsrechtlich inkompetent empörte, daß einer wie Overbeck dort zwei Anträge hatte stellen dürfen: Ein noch impliziter Ausbürgerungswunsch, in dessen Vortragsholperigkeit sich auch dessen demokratiefeindliche Niedertracht abbildete. Denn § 34 NKomVG ist eine Gestattung für Jedermann!

Haltung? Nicht mit uns …

Durch die einstimmige Ablehnung von Overbecks Anträgen und die Zurückweisung seiner umfassenden Begründungen dürften sich die Anzeigenerstatter Münster und Ritter als juristische und moralische Botschafter des Stadtrates im weiteren Verfahren empfunden haben.

Und es sollte sich für sie als äußerst ungewohnt und erstmalig für den Esenser Stadtrat erweisen, daß Ratsmitglieder für das, was sie im Schutze von Lokalzeitung, dörflicher Meute und Mainstream von sich geben, detailliert juristisch betrachtet und mit den Folgen konfrontiert werden könnten.
Mehr davon!

Also hatte am 18.07.2022 das Amtsgericht Duisburg Ruhrort als zuständiges am Wohnort des Beschuldigten Overbeck den inkriminierten Straftatsbestand der Verleumdung / Üblen Nachrede zu verhandeln, den die Geschädigten Ritter und Münster im Juni 2021 gem. § 186 ff. StGB zur Anzeige gebracht hatten, was zunächst einen Strafbefehl der StA Aurich gegen Overbeck sowie dessen Widerspruch hervorbrachte.

… aber verletzte Ehre

Das Gericht hatte von der Ladung der beiden Esenser Anzeigenerstatter, hier gemäß Strafprozeßordnung „Zeugen“, abgesehen, weil das Interesse des Vorsitzenden zunächst der Erörterung hier wichtiger Rechtsfragen galt und er wohl auch im erwarteten Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens ins Auge gefaßt hatte. Der bearbeitende Staatsanwalt aber war unabkömmlich und hatte eine unerfahrene Vetreterin geschickt, die zwar mit der Anklageschrift Overbecks fast gesamte Mail-Flut verlas, jedoch zum Einvernehmen zwecks Einstellung sich nicht solide genug berufen sah.

 

Somit standen die Fragen im Raum,
1. ob die fortwährende Distribution von Nazis Lieblingsstücken aus Feder, Pinsel, Quast des Wilhelm Petersen durch Hans-Christian Petersen mit der Bezeichnung „neonazistische Umtriebe“ juristisch belastbar beschrieben ist
2. ob man den Distributeur und Umtreiber somit als „Neonazi“ bezeichnen kann
3. ob der Begriff „Decken eines Neonazis“ sowohl die wissentliche Unterschutzstellung der Handelswege für nationalsozialistische Gebrauchskunst durch den Esenser Stadtrat als auch das Bestreiten jeglicher Kenntnis davon durch einzelne Ratsmitglieder juristisch zulässig beschreibt

Rechtsfragen, Faktenantworten

Mit der Frage, ob Overbeck mit der Verwendung der o.b. Termini ein Straftatsbestand anhängig gemacht werden kann, ist eine Abwägung verbunden, die die > Erweislichkeit der Overbeckschen Behauptungen zu erörtern hat.
Overbeck hatte dereinst seinen Behauptungen allerdings umfangreiche Recherchen und Nachweise zugrundegelegt und in der Tat so vielen Empfängern zugestellt, daß es von den Beteiligten, insbesondere aus der Esenser Politik, schließlich als nervenzehrend, als Belästigung empfunden und verspottet und diskreditiert wurde.

Die Rechtssprechung stellt hohe Anforderungen an Umfang und Belastbarkeit der Wahrheitsrecherche, denen aber der Beschuldigte sowohl im Vorfeld als nun auch in seinem Vortrag vor Gericht sehr glaubhaft und ausführlich nachgekommen war.
Daß dennoch die Anzeigenerstatter sowie die Gesamtheit des Rates jegliche Sachverhaltskenntnis bestritten und gewohnheitsmäßig Ignoranz und Beschweigen pflegten, dürfte ihnen nun auf die Füße fallen, denn es befreit eigentlich das Gericht schon mal von der Aufgabe, eine Abwägung zu treffen zwischen der Meinungsfreiheit des Beschuldigten und dem Persönlichkeitsrecht der „Geschädigten“, weil die Erweislichkeit nun bereits als gesichert angesehen werden mußte.

Logistik

Zumindest hat dies das Gericht zu erkennen gegeben:
Die Handelswege als „Umtriebe“ sind nachgewiesen und die allgemeine Kenntnis darüber kann nicht bestritten werden. Deren Bedeutung mag zu erörtern sein; ebenso wie die Titulierung des Akteurs dieser Umtriebe, Hans-Christian Petersen, als „Neonazi“ in historisch-analytisch deutlicher Abgrenzung zu „Nazi“.

Die Grundzüge dieser anstehenden Analyse wurden von Overbecks Anwälten Dr. Marcus Böttger und Justus Kraft thematisiert und der Beschuldigte hatte dazu auch einen sachverständigen Publizisten mitgebracht: Dr. Ludger Heid, vorgestellt als Neuzeit-Historiker, der in der Sache eine „gutachterliche Stellungnahme zur Causa Petersen abgefaßt habe, hatte damit eine Zusammenstellung von Petersens Netzwerk dabei, wenngleich diese offenbar getragen war von dem Mißverständnis, die Kammer habe über eine „Gesinnung“ zu richten, einem Irrtum also, dem noch nicht mal der Beschuldigte Overbeck aufgesessen war, da dieser seine Argumentation ausschließlich auf konkrete Handlungen und Handelswege von Petersen im Distributionsgeschehen um Nazigebrauchskunst stützte.
Allerdings irrte auch Overbecks Vertretung RA Dr. Marcus Böttger wie folgt: „In Esens ist das sicherlich ein ganz heisses Thema.“, was die beiden angereisten Esenser Prozeßbeobachter sichtlich schmunzeln ließ.

Sicht von draußen

Im Vorfeld der Verhandlung hatte Dr. Heid in der Jüdischen Rundschau ein Overbeck-Portrait sowie im September 2022 unter dem Pseudonym Theodor Joseph noch einmal seine ausführliche Sichtweise über die Esenser Abläufe in der Causa dargestellt.
Er wartete vor dem Saal, aber der Vorsitzende sah von dessen Anhörung ab, vermutlich aus gutem Grunde, weil sich das Gericht souverän bei seiner Abwägung nicht durch die Einführung eines Privatgutachtens unnnötig angreifbar seitens der Staatsanwaltschaft machen wollte.

Die Verhandlung vor dem AG Duisburg wurde schließlich vertagt mit dem Hinweis des Vorsitzenden, das Gericht werde mit der Bestellung eines eigenen Sachverständigen die o.b. Fragen bearbeiten und dann einen neuen Termin anberaumen.

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Am gestrigen Montag eröffnete der Vorsitzende Richter Brebeck die öffentliche Hauptverhandlung vor rd. 30 Zuhörern.

Der bearbeitende Staatsanwalt Ebert war abermals unpäßlich und hatte diesmal eine andere Vertreterin geschickt, die jedoch ebenfalls ihre Klageschrift vortrug wie im Vorlesewettbewerb mit unbekannten Texten und im weiteren Verhandlungsverlauf immer wieder gähnte.

Beweisaufnahme

Das Gericht hatte, entgegen der Ankündigung vom 18.07.2022, doch keinen Sachverständigen zur Begutachtung der o.b. Fragen in Anspruch genommen und der Vorsitzende teilte mit, es neige zu der Erkenntnis, daß hier keinerlei Straftatbestand vorliege, weil sämtliche inkriminierten Äußerungen des Beklagten durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien, hinter der das etwaige Persönlichkeitsrecht der Anzeigenerstatter zurückzustehen habe, – damit orientiere sich das Gericht an einer richtungsweisenden BGH-Entscheidung in einem ähnlichen Fall – entsprach aber dem Ansinnen der Verteidigung Overbecks RA Dr. Böttger zur Fortsetzung der Beweisaufnahme.

 

In deren weiterem Verlauf wurde festgestellt, daß des Beschuldigten Tatsachenbehauptungen erweislich wahr und die Vertriebsstrukturen von Petersens Nazigebrauchskunst umfassend dargelegt und nachgewiesen sind. Neonazismus bezeichnet zweifelsfrei Wiederaufnahme und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, somit durch den o.b. Vertrieb ohne jegliche historische Einordnung durch H.-C. Petersen dieser per definitionem als Neonazi zu bezeichnen ist.

Auch gegenüber den Esenser Ratsmitgliedern war der umfängliche Wahrheitsbeweis bezüglich dieser Vertriebswege und -inhalte geführt worden. Die dortige Ignoranz und Diskreditierung, der Unwillen zur Kenntnisnahme („nicht nachvollziehbar“, „absurd“) dürfen als bedeutungsgleich mit dem Begriff „Decken“ des erwiesenen Tatbestands und Täters gesehen und geäußert werden.

Eine weitere Beweisaufnahme hielt der Vorsitzende für nicht erforderlich, weil aus rechtlichen Gründen bereits keine Strafbarkeit bestehe, dies vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei, zumal diese sich im öffentlichen politischen Diskurs bewege.

Holzweg

Um’s Plädoyer gebeten, schürzte die junge Staatsanwältin Florentine Panzer alsdann ihr Haar und legte – in Modifizierung des bisherigen Tatvorwurfs – die steile Einschätzung vor, Overbecks Tatbestand wohne deshalb eine „besondere Schwere“ und „Verwerflichkeit“ inne, weil er nicht korrekt wiedergegeben habe, was in der Esenser Stadtratssitzung vom 17.06.2019 gesagt worden sei, weil er seine Tatsachenbehauptung weit verbreitet ( „zu weit getrieben“) habe und weil die Anzeigenerstatter Lehrer bzw./und Vorsitzender des Ökumenischen Arbeitskreises Christen und Juden seien. Daraus kreierte sie eine Strafmaßforderung von 110 Tagessätzen à 70 € plus Kosten des Verfahrens.

Dem folgte das Gericht ausdrücklich nicht und urteilte auf Freispruch zulasten der Staatskasse.
Zur Begründung führte der Vorsitzende aus, mit dem Wahrheitsbeweis seien die angezeigten Tatbestände widerlegt; selbst etwa wertende Elemente i.S.v. Tatsachenbehauptungen unterfallen dem Schutz der Meinungsfreiheit als im politischen Meinungsdiskurs getätigt; Schmähkritik bzw. Ehrverletzung sei zu verneinen, weil sich die inkriminierten Äußerungen im Rahmen eines Beitrags zur Meinungsbildung darstellen, die auch deutlich einen etwa ehrverletzenden Charakter eines Terminus wie „vermutlich Neofaschisten“ abschwächt.

Rechtskraft erlangt das Urteil, wenn keine Berufung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt.

new-label-award

Man sollte ihnen irgendeinen Bären verleihen: Salzteig, Süßholz, Gips, Lakritz …! Daß vor einem Duisburger Amtsgericht Esenser Politikverhältnisse beleuchtet und verhandelt wurden, ist unstreitig das zweifelhafte Verdienst von Dave Münster und Jens Ritter, stellvertretend für den gesamten Rat – und Treppenwitz von schmutziger Schwelle aufgeblasener, doch schmächtiger Lokalhistorie, welcher beim Gericht auch Befremden hervorrief über einen Stadtrat, der seinerzeit „zu Gericht“ gesessen über diese Causa und dann per einstimmigem Ratsbeschluß für Hans-Christian Petersen einen „Freispruch“ verkündet hatte.

Sollte die Staatsanwaltschaft in die Berufung gehen, dürfte sich das öffentliche Interesse für die Causa Esens-Petersen-Overbeck um einiges detaillierter erweitern.
Denn im Zuge fortgesetzter gerichtlicher Ausleuchtung der Esenser Verhältnisse wäre nicht auszuschließen, daß der weitere Stadtrat in den Blickwinkel des öffentlichen Diskurses gelangt. An jenem einstimmigen „Freispruch“-Beschluß  für Petersen vom 17.06.2019 hatten mitgewirkt: Karin Emken, Johann Eschen, Rolf Fimmen, Udo Folkerts, Martin Mammen, Silke Martens, Fokko Saathoff, Heiko Wirdemann, Michael Woltersdorf, Friedrich Deppermann, Gralf Jacobs, Renate Lürken, Siebo Siebelts, Johannes Tooren, Dave Münster, Heiko Reents, Volker Wieting, Ole Willms.

12.12.2022:
+ Die Berufung der Staatsanwaltschaft ist fristgerecht eingegangen. +

Die Erhellung nimmt ihren Lauf.
Ob Rm Münster nun ebenfalls Stellv. Bürgermeister werden muß?

Reaktionen auf die Verhandlungen finden sich hier; und manch zivilisierter Zeitgenosse war sichtlich froh, daß er bei solchen Magistern wie den Anzeigenerstattern nicht seine Enkel in Beschulung hat, weil dies sicherlich eine volle Umdrehung an dessen Affektschraube mit kritischem zweifelhaften Ausgang für die Verursacher ausgelöst hätte.

Und als hätte Esens mit seiner kränkelnden Reputation (Umgehungsstraße, Puff- u. Kurdirektor, Haushaltsüberschuldung, Stadtentwicklung etc.) nicht genug an der Backe, läßt es sich von seinen Ratsmitgliedern gerichtsfest dann auch noch ein neues Label kreieren: Esenser Stadtrat deckt Neonazi !

 

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It’s hard, but it’s harder to ignore it.
(Cat Stevens)

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Kontinuum

Nicht erst seit dem Beitrag Gedenkwirtschaft an dieser Stelle ist die hartnäckige Weigerung der Esenser Politik und Heimattümler zur Auseinandersetzung mit den lokalen Nazistrukturen offensichtlich. Da der sogenannte Stadtchronist im süßen Brote auch der sogenannten Lokalzeitung steht, ist eine Recherche zuverlässig und dauerhaft ausgeschlossen, die jenen Gesang, daß 1933 Nazis nach Esens kamen, 1938 dort ein Pogrom aufführten und 1945 unter Zurücklassung ausschließlich Betroffener und Widerstandskämpfer wieder abrückten, etwa in einen Faktenkontext stellte.
Umso weniger verwunderlich ist dann, daß dem Leserbrief des Arno Nerschbach von Oktober 2021 zur örtlichen Sara-Oppenheimer-Selbstgefälligkeit vonseiten der AfH-Redaktion die Veröffentlichung verweigert wurde, da er – nachlesbar für jedermann – jene Kontinuität zum Thema macht, das in Esens unerwünscht und sanktionsauslösend ist.

 

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