Franks feuchter Traum

 


Franks feuchter Traum –
Zensur per
Urheberrecht

 

 

 

 

 

 

 

Zu Ostern eine Freude machen!
Den Hilfsbedürftigen unter den exit-esens-Lesern hatten wir zunächst eine kleine solche bereiten wollen, jedoch der Feiertag war schneller als die Organe der Rechtspflege:
Beilagenredakteur Frank Brüling, Ladeschütze an der > Feldhaubitze (kein Vogel!) der regionalen Volksverdummung, nämlich dem Anzeiger für Harlingerland, hat unlängst erfolgreich polizeilichen Verspottungsschutz angefordert. Tatsächlich!

„… Warum bzw. mit welchem Hintergrund haben sie den Beitrag „Schweinebraten-Journalismus“ und den Beitrag „Systemrelewanz'“ verfasst?“

veranlaßt also FBL jenen Polizeikommissaranwärter vom Wittmunder Kriminal- und Ermittlungsdienst am 10.02.2022 an den exit-esens-Schriftführer zu schreiben, den er damit einer Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz beschuldigt, die mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug ! bestraft zu werden erwünscht ist und die am 21.01.2021 durch den Beschuldigten am AfH-Redakteur Brüling verübt worden sei. Das ist schneidig, aber nicht ungefährlich, jemanden einer Straftat zu bezichtigen, die dem 3 Jahre Knast zuzueignen vorsieht.

Tja, was verursacht den Phantomschmerz einer Wunde, die einem Beilagenredakteur vor mehr als einem Jahr zugefügt worden sein will?
Nun dies: Er möchte einfach das „unerlaubte“ Kopieren bzw. Zitieren und Kritisieren seiner Erzeugnisse verboten, zensiert, unter Strafe gestellt und den Zitator kriminalisiert wissen.
Damit ist er bekanntlich in Esens nicht allein! Was also soll falsch daran sein?
Ob solcherart pervertierte Rechts- und Berufsauffassung gar Voraussetzung für einen Presseausweis vom Anzeiger für Harlingerland ist, wollen wir zunächst besser im Dunkeln lassen und vielleicht später erhellen.

„Warum … haben sie den Beitrag … verfasst?“

Was hier auf den ersten Blick wie eine Gestapofrage daherkommt, ist auch auf den zweiten wohl nichts weiter als das totalitäre Gesinnungsgerümpel … ja, wessen eigentlich, muß wohl offen bleiben. FBL, PKA, beider…? Verbürgt ist ja lediglich, daß der Herr Brüling als sogenannter Leiter des Esenser Turmmuseums über ein ganz besonders konserviertes Oberstübchen verfügt.

Der PKA des Kriminal- und Ermittlungsdiensts erhielt nun aber von der zuständigen Oberstaatsanwältin bereits am 08.02.2022 – Aha! – eine Verfügung u.a. mit dem Hinweis, daß in der Sache ein öffentliches Interesse nicht vorliege und dies allenfalls ein Antragsdelikt sei, somit der damals verspottete FBL binnen drei Monaten nach Wahrnehmung seiner Beschmerzung vom 21.01.2021 Strafantrag hätte stellen müssen – was jedoch nicht erfolgt war.

Das aber, wie aus der Ermittlungsakte hervorgeht, genügte dem Freund & Helfer nicht, er telefonierte nochmal mit dem Beilagenredakteur und aktenvermerkte dann, (entgegen dem staatsanwaltlichen Rechtshinweis) den Strafantrag nachträglich bei Brüling „eingeholt“ zu haben – ein Sachverhalt also, der ob der vollzogenen Selbstermächtigung in der Regel gern als „Tendenzermittlung“ bezeichnet werden darf.

Doch anstatt endlich die erbetene Ermittlungsakte dem Beschuldigten-Anwalt zur Einsicht zu überlassen, damit überhaupt eine sachgerechte Verteidigung ermöglicht würde, schrieb der PKA in weiterer Selbstermächtigung dem Beschuldigten dies:

„Kurzmitteilung
Hiermit werden sie aufgefordert die Beiträge „Schweinebraten-Journalismus“ und „Systemrelewanz“ von der o.g. Internetseite zu entfernen.“

Interessant: Zeigt da ein PKA der Staatsanwaltschaft Sinn und Grenzen des Brülingschen Rechtsbegriffs auf?
Ja Pustekuchen!

Nach verzögerter Akteneinsicht und anwaltlichem Schriftsatz unter Verweis auf § 49 (2) UrhG wurde das Verfahren aus den obengenannten Gründen eingestellt. Denn siehe, § 49 untersagt keine Vervielfältigung von in Zeitschriften und Zeitungen veröffentlichten Nachrichten etc., das wär ja noch schöner.

Die Anwaltsfrage nach der Ermächtigungsgrundlage des polizeilichen Übergriffs blieb unbeantwortet, das totalitäre Gesinnungsgerümpel blieb unaufgeräumt, und es wäre jetzt gar zu reizvoll, wenn Martina Ricken, die AfH-Gerichtsreporterin und Kollegin des FBL, noch eine justizfachliche Darstellung zu dieser Farce zustandebrächte.

So mußte Herrn Beilagenredakteur Brüling und seiner Esenser Heimat-Szene-Blase die erwartete Osterfreude verspätet, aber doch noch, getrübt werden.
Immerhin mal wieder ein netter Kriminalisierungsversuch.
Hilke Branding-Rettig u. Joachim Rettig, Café Ostfriesenherz (Az. NZS 220 Js 24586/20) und Michael Schmitz u. Christiane Anuschka Schmitz (Az. NSZ 4 C 316/20 u. NSZ 110 Js 20532/20) und eine „Latexgöttin“ (ohne Az.) und Frank Brüling (Az. NSZ 310 Js 3857/22) und der Lokalpropagandist des bundesgrünen Kriegs- und Kollapskonzerns (ebfls. noch ohne Az., weil stets aus 2. Reihe) … und was da mehr noch vorkommen mag – vielleicht sollten solche es demnächst noch mal mit ’ner Sammelklage versuchen !?

Zumal derzeit mit Corona, Ukraine und Russland ja gern politische Straftatbestände neu kreiert werden, böte sich gewiß was an. Da sollte sich doch in diesem Text zumindest ein Z finden und noch was draus machen lassen: Café OstfriesenherZ und Michael SchmitZ & Christiane „Anuschka“(!) SchmitZ und Franky AlcatraZ und Frank SZiedat und Kriminal- und ErmittlungsdienZt.
Strafbewehrt mit RäZelhaft, nicht unter 3 Jahren … Z z z z…!

 

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