Die Tageszeitung junge welt, einer der beliebtesten, informativen, unabhängigen Feindsender, wird seit Jahren vom Verfassungsschutz überwacht, in dessen regelmäßigen Berichten als „linksextremistisch“ klassifiziert und dadurch massiven wirtschaftlichen und redaktionellen Benachteiligungen ausgesetzt.
Des Herausgebers Klage dagegen wurde am 18.07. vom Berliner Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Verfassungsschutzerkenntnis, daß es eine jw-Fotomontage mit Wladimir Iljitsch Lenin gebe, wie er die junge Welt liest, abgewiesen.
Dieser „positive Lenin-Bezug“ begründet fürs Gericht und Faesers (SPD) Inlandsgeheimdienst eine „umstürzlerische Agenda“, denn Wladimir Iljitsch habe ja die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. „Lenin starb 1924. Welche demokratische Grundordnung hatte Lenin in der Zarenzeit denn bekämpft?“ fragt dazu der respektable NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg auf der Bundespressekonferenz das Innenministerium, um die von dort gewohnt dämlichen Antworten einzufahren.
Bleiben wir beim positiven Lenin-Bezug und den allumfassend unterhaltsamen Konsequenzen seiner bizarren Auslegung.
Hilfreich ist dazu wie immer das Studium der Klassiker.
Ernst Kahl (* am 11. Februar 1949 bei Kiel), der Großmeister der Historienmalerei, hat uns dazu eines der Hundert Meisterwerke der Weltkunst erschaffen, nämlich das Gemälde „Jesus zeigt Lenin seine Wundmale“ (1991).
Im Zuge der im Faeserbauchladen so beliebten wie bewährten Kontaktschuld-Hypothese müßte es für den um die Person Jesus definierten Verein nun unausweichlich werden, sich von dieser zu distanzieren, wie seinerzeit die SPD von Willy Brandt – das gebietet der nunmehr publikgewordene skandalös-positive Lenin-Bezug und wäre Teil klerikaler Pflichtaufgabe zur Regierungspropaganda und Kriegsertüchtigung der Vereinsmitglieder.
Vorm lokalen Hintergrund eines dauersekundierenden Betens, Tutens und Blasens zur Ampelkriegstrommel sollte doch die Superintendentin Eva Hadem die Gelegenheit wahrnehmen, öffentlich die Distanzschärfe zu dieser Figur Jesus jetzt nachzubessern, um etwaige Enteignung, Vermögenseinzug, Berufs- und Betätigungsverbot, Immobilienumwidmung, gar Bibelverbrennung und Posauneneinschmelzung abzuwenden.
Welch ein Tag! Soeben war er mit seinen Redakteurinnen vom Badesee zurückgekehrt, da fand der exit-esens-Schriftführer einen weiteren Karfunkel der Reputation in seinem Briefkasten vor – wahrlich ein Hochkaräter:
Da begehrt eine Kanzlei mit 31 Anwälten und 3 Standorten – Hamburg, Bremen, München – die Löschung zentraler Teile der schönsten exit-esens-Aufsätze aus z.T. längst vergangenen Erzählungen und ouvertürt: „Wir vertreten die OF Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Wittmund“, denn „unsere Mandantin ist (…) Herausgeberin und Verlegerin der Tageszeitung „Anzeiger für Harlingerland“ „ , beruft sich dazu auf’s Urheberrecht und unterschlägt die Gänsefüßchen bei „Tageszeitung“.
Aber was war geschehn?
Einst hatte Frank Brüling, aka Franky Alcatraz, VW-Polsterer, Offsetdrucker, schließlich Beilagen-Redakteur des Anzeigers für Harlingerland polizeilichen Verspottungsschutz für sein Press-Erzeugnis nach UrhG angefordert, was die Staatsanwaltschaft Aurich jedoch explizit abgelehnt und das anzeigerseits angestrebte Ermittlungsverfahren gegen den exit-esens-Schriftführer eingestellt hatte.
Rechtsrahmen
Daraufhin entsandte die Redaktion mit Chefredakteuserich Anke Laumann eine Führungskraft, die telefonisch und keck ihre Forderung vortrug, den Spott-Aufsatz „Meditatives Malen“ zu löschen, weil dieser als Kommentar durch Bezugnahme auf den AfH-Artikel gegen das Urheberrecht des Anzeigers verstoße. Dazu berief sie sich auf’s Impressum, das den Rang Allgemeiner GeschäftsBedingungen einnehme und unerlaubte Verwendung von AfH-Erzeugnissen verbiete.
Damit war zwar das Gespräch beendet, jedoch wurde so eine tiefergehende Reflexion angestoßen: Sollte etwa diese angebliche unerlaubte Verwendung die Ursache dafür sein, daß die Zeitung ihre Beliebtheit als Einwickelpapier bei der Fischfabrik eingebüßt hat?
Gibt es etwa AGBs, die außerhalb eines gültigen Rechtsrahmens bestehen können?
Oder ist dies nur ein gern genommener Irrtum bzw. eine fake-Behauptung, die für ihr Funktionieren bloß eine schlichte Leserschaft voraussetzt?
Wie bemißt sich beim AfH-Artikel die „Schöpfungshöhe eines Werkes“ (> § 2 UrhG), das den Schutz durch’s Urheberrecht für sich beansprucht und eine kommentierende o. verspottende Wiedergabe als Rechtsverstoß unter Strafe gestellt sehen möchte?
Bewahrer der Schöpfung
Fragen über Fragen, deren Relevanz aber mit der Zeit verblasste, und auf die Darstellung weiterer Feinheiten des Urheberrechts soll hier zunächst verzichtet werden.
Bis … ja, bis plötzlich die Seite exit-esens jeweils zur letzten Monatswoche hin punktuell ungeahnte Klick-Explosionen – bis zu 10.000 Hits/Tag – zu verzeichnen hatte, die nach heutigem Vermutungsstand wohl nur dadurch ausgelöst werden konnten, daß 31 Rechtsanwälte an drei Standorten exit-esens auf verfolgbare Inhalte hin durchkämmten, um dann dennoch willkürlich folgende Aufsätze zu inkriminieren, abzumahnen und Löschungen zu verlangen:
Daß ein banaler Allerweltssachverhalt – nämlich Nachdruck, Teilabbildung oder Bildzitat aus einer Tageszeitung zu Kommentar-, Kritik- oder Verspottungszwecken – zur Inkriminierung führt, bedarf eines ausgeprägten und hochgeschraubten Selektionsbemühens.
Zahlreiche Zeitgenossen verfahren täglich mit Zeitungsartikeln auf ähnliche Weise, ohne bei ihren Kommentaren dazu in ihrer gesetzlich geschützten freien Meinungsäußerung belästigt oder gar gehindert zu werden.
Daß dies hier zum Zwecke der Rache und Einschüchterung passiert, ist vor dem Hintergrund zwanzigjähriger Erfahrung mit dem Anzeiger offensichtlich. Denn wer sonst entspräche dem AfH-Beuteschema besser als das schüchterne Knabenherz des exit-esens-Schriftführers…?
Und das Hochschrauben des Selektionsbemühens hat mit letzter Umdrehung einen interessanten Quietscher generiert:
Verlangt wird unter anderem die Löschung des Links auf den abfotografierten Leserbrief des Esenser Bürgers Arno Nerschbach, und zwar mit folgender Begründung:„Die Autoren der Zeitungsartikel und die Ersteller des Bildmaterials sind für unsere Mandantin tätig und haben ihr entsprechend § 31 Abs. 1 UrhG sämtliche ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt.“
Das aber wirft nicht nur für Herrn Nerschbach, sondern für alle Leserbriefschreiber, die Knirsch-Frage auf, ob sie denn wohl Kenntnis davon haben, mit der Versendung des Leserbriefs für den Anzeiger„tätig“ zu sein und der Redaktion die „ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt“ zu haben.
Zumindest würde dies den absonderlichen Begriff der AfH-Pressefreiheit erleuchten, nämlich die Freiheit, Leserbriefe nach Belieben zu verändern, zu verkürzen, zu sinnentstellen, liegenzulassen oder zu vermarkten.
Somit umfaßt die behauptete Abtretung der Nutzungsrechte ebenfalls deren Verfolgungshoheit bei „unerlaubter“ Weiterverwendung sowie die Taxierung der oben bezeichneten „Schöpfungshöhe“, was nicht nur wegen der da innewohnenden Situationskomik nun besonders wichtig wird.
Leserbriefbörsennotiert
Der Leserbrief von Herrn Nerschbach ist hier nämlich mit 5.000 € eingruppiert, das ist die Streitwertbemessung der AfH-Anwälte für diesen bezeichneten Einzelposten.
Und da fragt sich der interessierte Leser, wie dann wohl der Leserbrief eines äh … sozusagen klerikalen Halbredakteurs (doppelte Schöpfungshöhe!) wie Anneus Buisman anzusetzen wäre oder gar ein Foto vom Ölbild seiner Gabriele – und wie in Acryl oder Aquarell.
Nun, die Gesamtschöpfungshöhe bzw. deren Streitwert ist mit 53.000 € angesetzt, 5.000 € für jeden Bezugsartikel und 3.000 € pro Foto.
Darauf fußt die Kostenberechnung für die anwaltliche Tätigkeit über 2.000undnochwas € als erweiterte Forderung gegen den exit-esens-Schriftführer.
Gemischter Digitalsalat
Und während nun der Anzeiger seine redaktionellen Defizite mit anwaltlichen Kostennoten zu kompensieren sucht, fragt sich der Leser ständig, wieso ein Analogkäseblatt wiederholt teurer wird und vor lauter Endgeräte-Gezappel überquillt. Verstehe es, wer will: Dieses Funktionssuppenrätsel stolpert über seine eigene multiple Brauchbarkeit ohne jeglichen Anwendungssinn und ohne irgendeine ausgereifte Programmstruktur.
Dieses Kinderblatt mit dpa- und Reklamegemisch unterliegt dem Irrtum, daß fehlende Inhalte besser würden, wenn sie umsortiert und per App und online-Pipi daherkämen – ohne ihre fortgesetzte Entbehrlichkeit wahrzunehmen.
Redaktion und Verlag ist’s ja wurscht, welche Kosten die o.b. Juristenbespaßung verursacht, weil sie in der Folge die jeweilige Schöpfungs- und Fallhöhe bloß neu taxieren, den Leser zur Kasse bitten und die verteuerten Erzeugnisse auf das verbilligte redaktionelle Rechtschreib-, Grammatik-, Zeichensetzungs- und Semantik-Level von 12-jährigen drücken müssen.
Schöpfungsästhetik
Und als wäre dies nicht genug der Zumutung, flankieren Redakteusen dies mit Selbstdarstellungen in unbekümmerter Obszönität.
So kriegt – hier exemplarisch – der arglose Leser samstagsmorgens ein Paar adipöse Mauken oder ein Redaktions-Nagelpilz-Selfie auf den Frühstückstisch, die aber an dieser Stelle verschämt in einem Link hinterlegt sein müssen, weil sie in offener Darstellung die ausgewogene Text- und Bild-Ästhetik von exit-esens besudeln würden. Und das geschichtliche Vorschulniveau bekommt dann noch offenbart, wer sich vom Anzeiger die KZ-Insassen als Schlafanzugträger [sic], somit den Holocaust als Kissenschlacht überliefern lassen muß … – Schrottpresse!
Endlich was Anständiges
Aber wir wollen auch vom Guten, Schönen, Wahren berichten und unterbreiten deshalb hier ein Angebot, das nicht ausschlagen kann, wer Selbstachtung und intellektuelle Unversehrtheit sich erhalten und weiterer Zumutung entziehen möchte.
Einige solide Informationquellen wurden bereits im exit-esens-Artikel Feindsender gelistet und sind dort nach wie vor als Links abrufbar.
Wer aber nach Kündigung seines Anzeiger-Abos die Kündigungsbestätigung vorlegt, erhält ein besonderes Präsent: Nämlich ein Werk des Spiegel-Bestseller-Autors Albrecht Müller„Glaube wenig – Hinterfrage alles – Denke selbst“.
Ein gutes Buch, das in’s Schatzkästlein eines jeden deutschen Widerstandskraft-Haushalts (Steinmeier) gehört, bevor das Kriegsregime im Zuge weiterer Novellierung des § 130 (5) StGB dessen Verbrennung anordnet.
Ein Geschenk von exit-esens!
Versprochen! Es gilt das geschriebene Wort!
Bis dahin bemüht sich die anwaltliche Vertretung des exit-esens-Schriftführers unverdrossen und ohn‘ Unterlaß, der Gegenseite die gesetzlichen Ausnahmen und Zulässigkeiten des Urheberrechts nahezubringen (§§ 51a, 49 UrhG).
Eine fortgesetzte Austragung des Sachverhalts aber dürfte mit etwas größerem öffentlichen Interesse verfolgt werden, denn wenn der Anzeiger etwa einen Prozeß in der Sache verliert, dräuet die nächste Preiserhöhung, einhergehend mit vermehrten Zappel- und Nonsens-Apps bei weiterer Personal- und Qualitätsverschmächtigung.
Nachschlag
Als Treppenwitz zum AfH-originellen Verständnis des Urheber- und Presserechts mag auf den heutigen Anzeiger-Artikel von Leo Ensel auf S. 19 verwiesen sein, s.o.: „Russische Deserteure in der EU“.
Hier ist der Link auf den vollständigen Text, damit er auch Nichtabonnenten des Anzeigers zugänglich und vollständig lesbar ist!
Der Link geht allerdings zu den Nachdenkseiten, weil dort der Text nämlich am 28.10.2022 sowie schon am 23.10.2022 bei GlobalBridge erschienen ist und von dort Weiterverbreitung ausdrücklich begrüßt und erwünscht wird ! Schmunzelschmunzel !
Zu Ostern eine Freude machen!
Den Hilfsbedürftigen unter den exit-esens-Lesern hatten wir zunächst eine kleine solche bereiten wollen, jedoch der Feiertag war schneller als die Organe der Rechtspflege:
Beilagenredakteur Frank Brüling, Ladeschütze an der > Feldhaubitze (kein Vogel!) der regionalen Volksverdummung, nämlich dem Anzeiger für Harlingerland, hat unlängst erfolgreich polizeilichen Verspottungsschutz angefordert. Tatsächlich!
„… Warum bzw. mit welchem Hintergrund haben sie den Beitrag „Schweinebraten-Journalismus“ und den Beitrag „Systemrelewanz'“ verfasst?“
veranlaßt also FBL jenen Polizeikommissaranwärter vom Wittmunder Kriminal- und Ermittlungsdienst am 10.02.2022 an den exit-esens-Schriftführer zu schreiben, den er damit einer Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz beschuldigt, die mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug ! bestraft zu werden erwünscht ist und die am 21.01.2021 durch den Beschuldigten am AfH-Redakteur Brüling verübt worden sei. Das ist schneidig, aber nicht ungefährlich, jemanden einer Straftat zu bezichtigen, die dem 3 Jahre Knast zuzueignen vorsieht.
Tja, was verursacht den Phantomschmerz einer Wunde, die einem Beilagenredakteur vor mehr als einem Jahr zugefügt worden sein will?
Nun dies: Er möchte einfach das „unerlaubte“ Kopieren bzw. Zitieren und Kritisieren seiner Erzeugnisse verboten, zensiert, unter Strafe gestellt und den Zitator kriminalisiert wissen.
Damit ist er bekanntlich in Esens nicht allein! Was also soll falsch daran sein?
Ob solcherart pervertierte Rechts- und Berufsauffassung gar Voraussetzung für einen Presseausweis vom Anzeiger für Harlingerland ist, wollen wir zunächst besser im Dunkeln lassen und vielleicht später erhellen.
„Warum … haben sie den Beitrag … verfasst?“
Was hier auf den ersten Blick wie eine Gestapofrage daherkommt, ist auch auf den zweiten wohl nichts weiter als das totalitäre Gesinnungsgerümpel … ja, wessen eigentlich, muß wohl offen bleiben. FBL, PKA, beider…? Verbürgt ist ja lediglich, daß der Herr Brüling als sogenannter Leiter des Esenser Turmmuseums über ein ganz besonders konserviertes Oberstübchen verfügt.
Der PKA des Kriminal- und Ermittlungsdiensts erhielt nun aber von der zuständigen Oberstaatsanwältin bereits am 08.02.2022 – Aha! – eine Verfügung u.a. mit dem Hinweis, daß in der Sache ein öffentliches Interesse nicht vorliege und dies allenfalls ein Antragsdelikt sei, somit der damals verspottete FBL binnen drei Monaten nach Wahrnehmung seiner Beschmerzung vom 21.01.2021 Strafantrag hätte stellen müssen – was jedoch nicht erfolgt war.
Das aber, wie aus der Ermittlungsakte hervorgeht, genügte dem Freund & Helfer nicht, er telefonierte nochmal mit dem Beilagenredakteur und aktenvermerkte dann, (entgegen dem staatsanwaltlichen Rechtshinweis) den Strafantrag nachträglich bei Brüling „eingeholt“ zu haben – ein Sachverhalt also, der ob der vollzogenen Selbstermächtigung in der Regel gern als „Tendenzermittlung“ bezeichnet werden darf.
Doch anstatt endlich die erbetene Ermittlungsakte dem Beschuldigten-Anwalt zur Einsicht zu überlassen, damit überhaupt eine sachgerechte Verteidigung ermöglicht würde, schrieb der PKA in weiterer Selbstermächtigung dem Beschuldigten dies:
„Kurzmitteilung Hiermit werden sie aufgefordert die Beiträge „Schweinebraten-Journalismus“ und „Systemrelewanz“ von der o.g. Internetseite zu entfernen.“
Interessant: Zeigt da ein PKA der Staatsanwaltschaft Sinn und Grenzen des Brülingschen Rechtsbegriffs auf?
Ja Pustekuchen!
Nach verzögerter Akteneinsicht und anwaltlichem Schriftsatz unter Verweis auf § 49 (2) UrhG wurde das Verfahren aus den obengenannten Gründen eingestellt. Denn siehe, § 49 untersagt keine Vervielfältigung von in Zeitschriften und Zeitungen veröffentlichten Nachrichten etc., das wär ja noch schöner.
Die Anwaltsfrage nach der Ermächtigungsgrundlage des polizeilichen Übergriffs blieb unbeantwortet, das totalitäre Gesinnungsgerümpel blieb unaufgeräumt, und es wäre jetzt gar zu reizvoll, wenn Martina Ricken, die AfH-Gerichtsreporterin und Kollegin des FBL, noch eine justizfachliche Darstellung zu dieser Farce zustandebrächte.
So mußte Herrn Beilagenredakteur Brüling und seiner Esenser Heimat-Szene-Blase die erwartete Osterfreude verspätet, aber doch noch, getrübt werden.
Immerhin mal wieder ein netter Kriminalisierungsversuch.
Hilke Branding-Rettig u. Joachim Rettig, Café Ostfriesenherz (Az. NZS 220 Js 24586/20) und Michael Schmitz u. Christiane Anuschka Schmitz (Az. NSZ 4 C 316/20 u. NSZ 110 Js 20532/20) und eine „Latexgöttin“ (ohne Az.) und Frank Brüling (Az. NSZ 310 Js 3857/22) und der Lokalpropagandist des bundesgrünen Kriegs- und Kollapskonzerns (ebfls. noch ohne Az., weil stets aus 2. Reihe) … und was da mehr noch vorkommen mag – vielleicht sollten solche es demnächst noch mal mit ’ner Sammelklage versuchen !?
Zumal derzeit mit Corona, Ukraine und Russland ja gern politische Straftatbestände neu kreiert werden, böte sich gewiß was an. Da sollte sich doch in diesem Text zumindest ein Z finden und noch was draus machen lassen: Café OstfriesenherZ und Michael SchmitZ & Christiane „Anuschka“(!) SchmitZ und Franky AlcatraZ und Frank SZiedat und Kriminal- und ErmittlungsdienZt.
Strafbewehrt mit RäZelhaft, nicht unter 3 Jahren … Z z zz…!