Windkraft – Die wahre Bürgerbefragung / Ergebnis-Kneten / Update 13. Jan.

 

Windkraft –
Die wahre
Bürgerbefragung

 

Update 13. Jan.
Wir kneten uns ein Ergebnis

 

Den „lieben Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Samtgemeinde Esens“ wurde gestern eine „Wahlbenachrichtigung“ zugestellt, die man – offen für positive Gegenerfahrung – spontan für eine intelligente Satire-Retourkutsche der Verwaltung auf den vorangehenden Aufsatz hätte halten können, die auf des Bürgers Augenhöhe eine Hoffnungslohe entfache … hätte, hätte … es war aber bloß ein gezwängter Teilnahmeaufruf an die Einwohnerschaft mit der Botschaft, daß sie halt zahlreiche Hürden zu meistern hätte, wollte sie denn Akzeptanz und Zugang zu einem demokratischen Teilhabepaket sich verdienen – dem ja eigentlich ein knackiges Bürgerbegehren wesentlich angemessener gewesen wäre.

Die Fragen, ja die Fragen aber, die sollten geheim bleiben bis zum Zeitpunkt der Abstimmung, damit gar niemand darüber auch noch ein Wort verlieren oder einen Zweifel oder Argwohn äußern möge, und obrigkeitliche Bescherung sei erst am Montag, dem 15. Januar im Zeitfenster bzw. vom Verlautbarungsbalkon.

 

Barriere

Und dann aber – husch, husch, Tante Liese! – an die App, an’s Handy, den QR-Code oder mal im Rathaus fragen unter der sehr persönlichen Support-Service-Nummer zur Wahlhilfe 206-0, ach ja! Oder doch gleich den dreiundfünfzig Zeichen starken Link eingeben (Sorgfältig, Tante Liese, konzentrier dich!) und dann den Achtung:  sieben! Zeichen starken Freischaltcode.

Stil, Form und Inhalt des Schreibens kommen als hochkomprimierter Textklotz ohne jegliche Gliederung daher und es soll seine Bewandtnis haben, daß dieser Ziegel wohl bewußt alles andere als  barrierefrei   gestaltet ist.

 

Abschreckung

Er ist als markante Ausgrenzung der weniger Digital-affinen und älteren Generation ein Tritt in den Hintern und stellt insofern die 1A-Demo-Version der Farce eines Seniorenrats der Samtgemeinde dar –  sowie eine weitere kreative Möglichkeit, ein gewünschtes Umfrageergebnis zu (per-)formen.
„Weg von der Urne!“ lautet somit die paradox-bizarre Botschaft an die Alten!

Umso brennender wüßte man da noch zu gern, wie sich ein „Befragungsergebnis“ im Pflegeheim abbildet, wo die „Wahlbenachrichtigungen“ stapelweise zugestellt werden.

 

Digitalkompetenz

Zu hoffen bleibt nur noch, daß Tante Lieses Enkel, wenn er sie helfend zur Abstimmung geleitet, nicht gerade Grün-Schnabel oder Juso und somit glühender Windkraftbefürworter ist und daß also das Obrigkeitskalkül der Abschreckung nicht aufgeht.

Auch das Adreßfeld des Schreibens (Empfänger:  Jļrgen Lohs ) verheißt bereits eine hochprofessionelle Digitalkompetenz, die für die Präsentation und Auswertung der Geheimfragen spannende Unterhaltung verspricht.

Und die im Briefkopf angegebene aufschlußreiche Internetadresse www.esens.de führt uns zurück in den doofen merkantilen Flohmarkt, den die AEU schon 2019 mit der Kaperung der einst städtischen Domain als Gemischtwarenladen unter dem Label  Dachmarke  zu etablieren trachtete.

Die o.b. Geheimhaltungsbehauptung ist übrigens partiell zu revidieren bzw. „uptodaten“, da soeben von der Samtgemeindeverwaltung die angefragten Erhebungsfragen per Mail eingetroffen sind.
Damit haben wir ja jetzt sozusagen alle beisammen …

 

… aus dem Rechtsrahmen

Und daß hier nicht nur bereits die Digitalkompetenz in Zweifel zu ziehen ist, dokumentiert der folgende Hinweis von Manfred Knake bei „Holtgast – Ostfriesland“ :

Zum Naturschutz gibt der beigefügte Fragebogen u.a. diese Auswahlmöglichkeit:

„Einen weiteren Ausbau der Windenergie in Form von Windparks in der Samtgemeinde Esens befürworte ich, […] wenn Landschafts- und Naturschutzgebiete hierfür nicht in Anspruch genommen werden.“

Den Dilettanten der Fragebogenerstellung ist entgangen, dass in Naturschutzgebieten nach wie vor keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, das sehen sogar die neuen Ampel-Gesetze nicht vor, jetzt aber, und das ist neu, in Landschaftsschutzgebieten schon. Nur: Wer von den Befragten kennt schon die Unterschiede zwischen einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet?

 

Alles Wissen

Wenn aber die Narren der Anzeiger-Hofberichterstattung des Samtgemeindebürgermeisters Presseerklärung auf Kita-Deutsch nacherzählen, dann klingt das so: „Das müssen [sic] Bürger zur Befragung in Esens zum Thema Windkraft wissen [sic]“.

Wer dann gehorsam weiterliest, kriegt folgendes Pensum Bürgerpflicht reingezwiebelt, daß es dem Verstande wehtut:

Wie läuft die Befragung ab? Wie viele Fragen gibt es? Wie lange dauert die Befragung? Geht es auch offline? Wie bindend ist das Ergebnis? Was erhofft sich der Samtgemeindebürgermeister? Was sollten die Bürger noch wissen?

Das also ist AfH-journalistisch recherchiertes Windkraftwissen und man möchte inständig hoffen, daß dieses Konvolut eben nicht original von einem Esenser Spitzenbeamten stammt, sondern mal wieder bloß durch den Wahrnehmungsschredder einer Lumme der Dickschnabel- u. Trottelpresse geschlichtet wurde und damit ganz nebenbei jegliche Satire als fürderhin unbrauchbar ins Abseits stellt.

 

Ab und Zu

Dieser ohnehin Leichten Sprache fügt dann Harald Hinrichs weitere Simplifizierung hinzu und stellt noch mal Intention und Marschrichtung klar: „…die Chance geben, differenzierter abzustimmen“. De facto aber beschreibt er damit kreativ eben alle Optionen differenzierter Zustimmung, nämlich „… wollen wir nicht nur wissen ‚ja‘, sondern auch wo und unter welchen Bedingungen“. Und es bleibt in der Richtungsweisung durchsichtig arglistig, solange ‚Nein‘ weiterhin als uninteressant und simpel undifferenziert daherkommt.

 

Kamelle, Dope und Stimmung

Und als ob die Ausgrenzung der Alten („sollen sie sich Hilfe bei Verwandten holen“) nicht genug kaputtes Demokratieverständnis dokumentiert, wird zudem der etwa demokratische Partizipationscharakter noch mal im Vorfeld insofern demontiert und relativiert, als es sich ohnehin bloß um „eine Stimmungsabfrage“ handele – wie wenn der Elferrat in’s Publikum ruft: „Stimmung! Kamelle! Seid ihr alle da?“

Weil diese Abstimmungsfarce nicht ungedopt zu ertragen sein dürfte, stellt der SG-Bürgermeister auch gleich klar: „Ihre Mitmenschen dürfen gerne wissen, was sie genommen haben“, zwangsläufig Stimmungsaufheller, allein die Dosis darf jeder für sich behalten! Jedoch „Es ist nicht verboten, darüber zu diskutieren“, läßt die liebenswerte Obrigkeit verlautbaren.

 

Eh wurscht

Sodann erfolgt auch gleich eine weitere Relativierung und Demontage am Bürgerbeteiligungsansatz, denn das Ergebnis sei eh wurscht; vorgelesen, genehmigt und verkündet: „Es gibt keine rechtliche Bindung an das Ergebnis der Bürgerbefragung“, somit auch und gerade die Alten und weniger Technik-Affinen getrost zuhause bleiben können.

Und selbst wenn dem so wäre, dann erinnert an den hemdsärmeligen politischen Umgang mit gültigem Rechtsrahmen immer noch jene Diagnose des VG Oldenburg über eine Obrigkeit, man bedenke, die eben noch einen Daumensprung weiter unten ihrer bloßen Verspottung den Straftatbestand einer Urkundenfälschung zuzuschreiben beabsichtigte.

Erst ganz am Ende räumt der Schmerzenstext gegenüber dem erschöpften Leser schließlich ein, daß über den Zugangscode die Verknüpfung von Namen und Abstimmungsergebnis selbstverständlich möglich ist, denn dort heißt es: „Eine Verbindung zum Namen ist bei der Befragung nicht vorgesehen und wird auch nicht abgefragt.“

 

Windkraft-Bürgerbefragung / 10 Fragen / Nachtrag

Windkraft-
Bürger-
befragung

 

Die 10 wichtigsten Fragen

 

 

Exakt zum Jahresbeginn 2023 wurde an dieser Stelle thematisiert, daß die Samtgemeinde Esens das Beteiligungsinstrument Bürgerbefragung im Zusammenhang zur Ausweisung weiterer Windkraft-Potenzialflächen erneut zur Anwendung zu bringen versprach.

Und nun fügt es sich gar wunderbar, daß wiederum zum Jahresbeginn 2024 der erste Aufsatz hier sich abermals mit der Thematik befassen soll.

 

Ja, es hatte 2016 eine Bürgerbefragung mit unmißverständlichem, nämlich ablehnendem Ergebnis dazu gegeben und die Politakteure im Schulterschluß mit der Verwaltungsspitze der Samtgemeinde wollten nun des Bürgers aufkommendes Geraune, das alte Ergebnis werde jetzt gewiß in die Tonne gekloppt, so nicht auf sich sitzen lassen und avisierten, dem gewandelten Zeitgeist gehorsam vorauseilend, eine erneute Befragung.

 

Deren Beschaffenheit, so die flankierende „Anzeiger“-Propaganda, werde aber diesmal erheblich komplexer ausfallen, um der Mündigkeit und dem Differenzierungsvermögen der Bürger so lange Rechnung zu tragen, bis ein gesichertes Befragungsergebnis auch die erwünschten Windkraftprojekt-Beteiligungsformen ermöglicht.
Dazu „verrät Hinrichs, dass die Bürgerinnen und Bürger angeben können, unter welchen Voraussetzungen sie zustimmen würden“, munkelt der Anzeiger für Harlingerland vom 09.12.2023, und weiter: „Wie die Fragen genau aussehen, das sollen [sie] schon in wenigen Wochen erfahren.“

 

Denn was schon sollte schlecht daran sein, kompetent und bürgernah etwaigen „unsäglichen“ Unkenrufen der Zweifler und Partizipationsleugner entgegenzutreten, so daß in der Folge eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe unter sachkundiger Federführung der SG-Verwaltung gebildet wurde.
Diese hatte alsdann den ersten Entwurf einer Beteiligungsstruktur mit Leitfragen zur neuen Bürgerbefragung erarbeitet und vorgelegt, der in der nichtöffentlichen Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 25.01.2024 zur Beratung und Beschlußfassung ansteht.

 

Anders als sonst und zur spitzbübischen Freude politisch Interessierter aber hat diesmal die Verwaltungsvorlage mit Beschlußempfehlung vorab aus dem Dunkel der Nichtöffentlichkeit einen Pfad ins Licht gefunden, so daß die 10 Kardinalfragen der geplanten Bürgerbefragung hier schon mal gern und pflichtgemäß der geneigten Leserschaft zugänglich gemacht werden können:

pdf Bürgerbefragung Samtgemeinde (Verwaltungs-/Beschlußvorlage)

Damit bleibt spannend und abzuwarten, was mit der „Gesellschaft für Energie in der Samtgemeinde Esens“ noch so alles möglich wird.

 

Nachtrag / Ergänzung
Auch die Samtgemeinde hat bemerkt und weist darauf hin, daß die Sitzungsvorlage eine „Fälschung“ sei! Und zwar „Urkundenfälschung“ sowie „eine verbotene Handlung“.
Bezüglich der Grenze zwischen Satire/Verspottung und Straftatsbestand gibt es je nach Humorkultur verschiedene Meinungen, die im demokratisch verfaßten Gemeinwesen nebeneinander bestehen.
Der guten Ordnung halber werden sie hier dokumentiert.

 

 

Sterbehilfe für’s Esenser Jugendparlament / Updates, Nachträge

Jugend.Pflege.Notstand.

 

Sterbehilfe
für’s
Esenser Jugendparlament

 

 

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), die leicht- wie unmißverständliche Dienstanweisung für’s seriöse Ratsmitglied, gibt mit § 36 Aufschluß über Mitwirkungsformen von Jugendlichen am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß, wonach Gemeinden und Samtgemeinden Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen sollen.

Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die im NKomVG vorgesehene Beteiligung der allgemeinen Einwohnerschaft (§§ 31-35) hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.

Diese Regelung ist als Soll-Vorschrift formuliert, was bedeutet, daß nur in atypischen Ausnahmefällen von ihr abgewichen werden darf (BeckOK/Seybold KommunalRNds, 16. Ed., Std. 01.01.2021, NKomVG § 36 Rn.13.).

Hinsichtlich der Art der Beteiligung besteht ein großer Ermessensspielraum; die Regelung gestattet u.a. die Einrichtung von Jugendparlamenten, von denen in Deutschland mittlerweile ca. 650 mit unterschiedlichen Anwesenheits-, Rede-, Antrags-, Stimmrechten und Budgets existieren, so auch in der Samtgemeinde Esens.

Instrument der Jugendpflege?

Auf der Internetseite der Stadt bzw. der Samtgemeinde Esens ist das Jugendparlament unter Politik gelistet und vermutlich Teil und Aufgabe der Jugendpflege – zuverlässig herauszufinden ist das nicht. Der Bericht über die Arbeit der Jugendpflege, der ungefähr einmal jährlich im Sozial-, Jugend- und Seniorenausschuß erfolgt, bleibt danach – entgegen den Behauptungen der Niederschrift – für die Öffentlichkeit unzugänglich, so daß man hinsichtlich des Kontextes Jugendparlament / Jugendpflege zunächst auf Vermutungen angewiesen ist.

Erfahrungen aus anderen Kommunen und aktuelle Erhebungen des Deutschen Kinderhilfswerks zum Thema belegen den Status des Jugendparlaments als wichtigen Teil einer vielfältigen Beteiligungslandschaft in der Kommune: „Konstitutiv ist ihre Nähe zu politisch-parlamentarischen Strukturen und Gremien. Sie sind mit einem allgemeinpolitischen Mandat für die Vertretung der Interessen von Gleichaltrigen ausgestattet und werden durch eine kooperative Grundhaltung von Politik und Verwaltung unterstützt“, so ein Rechtsgutachten des Deutschen Kinderhilfswerks zum Thema.

Tatsächlich ist die Mehrzahl der Jugendparlamente strukturell verankert und institutionell und rechtlich mit der Ratsarbeit verknüpft. Sachkundiges hauptamtliches Betreuungspersonal sei überdies „Ausdruck der Ernsthaftigkeit“, mit der die Jugendvertretungen in die kommunalpolitische Landschaft eingebunden werden. „Erwachsene Expertinnen und Experten, Ratsmitglieder sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wirken ebenfalls mit und sind Teil dieses Beratungs- und Unterstützungsnetzwerks.“ (Ebd.)

Propaganda-Masche

Wir setzen uns ein für … eine aktive Unterstützung unseres Jugendparlaments zur Stärkung der jugendlichen Interessen“, erklärt nun seit einigen Jahren ohn‘ Unterlaß und Konsequenz zum Beispiel die sogenannte Esenser Bürgerinitiative EBI als Gruppe im Stadtrat und Teil des o.b. Unterstützungsnetzwerks, auf das zurückzukommen sein wird.

Weitere lokalpolitische Unterstützung erfährt die Jugend, wohl nur als Marke, durch die Nachwuchsorganisation der SPD, die sogenannten Jungsozialisten, deren Vorsitzender, wo immer es geht, sich zur „Jugend“ in Bezug zu setzen weiß, ihr Förderung und Unterstützung behauptet, so lange eine politische Verwertungslogik garantiert, daß eine Viertelstunde später in dessen Zielgruppe sich niemand mehr daran erinnert. (hier, dort und drüben)

Und wenn diese dann gar bei Rafa’s essen geht, wertet der Parteivorsitzende dies als jugendpolitisches Programm und das Anschlußbestreben an greise Lokalpolitik mit Wohlgefallen: „Wir sind stolz auf Euch. Weiter so.“ (Es gibt Jugendliche, die bei solcher Benotung der Selbstzweifel vor den Zug treibt.)

Mit dieser letzten Masche endet das hiesige JuPa-Unterstützungsnetz bereits.

Closed shop

„Keine weiteren Sitzungen“ lautete der letzte Funkspruch des Esenser Jugendparlaments und wurde am 19. Dezember 2020 empfangen und ward danach aber auch bis heute von keinem politischen Unterstützer jemals als vermißt gemeldet.

Seither wechseln und widersprechen sich aber die Mutmaßungen.
Sollte das JuPa durch hochkalibrige Coronamaßnahmen versenkt worden sein, so sei darauf verwiesen, daß sogar die Jusos bereits ab 16. November 2020 Online-Konferenzen abzuhalten wußten und dem JuPa etwas diesbezüglichen Support hätten zuteil werden lassen können.

Und hätte sich das JuPa als corona-schutztechnisch unterdimensioniert erwiesen, so wäre ja 2021 mit der Firmengründung des Juso-Chefs für die Handelsware Masken & Test-Kits noch ein Rettungsring in Heulbojensichtweite aufgetaucht.

Doch nichts von alledem; die letzte Eintragung im JuPa-Logbuch datiert auf den 23.10.2020 – und hinterläßt erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit irgendeines Aufklärungsinteresses vonseiten der Beteiligten, Unterstützer, Betreuer.

Die üblichen AfH-Verschwörungsideologen wollen sogar zuletzt einen Überlebenden der JuPa-Havarie, den Jugendkapitänbürgermeister Marco Bents als Juso-Kandidaten für die Kommunalwahl 2021 gesehen haben!

Tja, die JuPa-Mailadresse ist tot bzw. antwortet nicht; der Vorsitzende des zuständigen Samtgemeinde-Sozial-, Jugend-, Seniorenausschusses Gerhard Frerichs, angefragt nach dem Bericht der Jugendpflege, ebenfalls; und die Anfrage an die Berichterstatterin selbst blieb letztlich auch erfolglos.

Wer nun also mehr über die Esenser Polit-Verhältnisse wissen möchte, muß wieder mal tief tauchen – und findet mit etwas Glück in trübem Gewässer:
die Satzung des Esenser Jugendparlaments – die Geburtsurkunde als Totenschein!

Vorzeit-Schwurbel

Wer diese wann erstellt hat, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls erklärt sie einleitend für sich „Rechtsverbindlichkeit durch diese Satzung und die Verankerung im Ortsrecht der Samtgemeinde Esens“.
Weil aber weder in der Geschäftsordnung noch in der Hauptsatzung der Samtgemeinde dazu eine Erwähnung auffindbar wäre, steht bereits in §1 die Rechtsstellung des Esenser JuPas auf tönernen Füßen.

Da es „zum Ende des Sitzungsjahres einen Bericht über das eigene Wirken“ erstellt (§2), ist’s verzeihlich, wenn der nicht auffindbar ist, weil unter Umständen nichts gewirkt hat.
Allerdings müßte sich nun die zuständige Betreuung bzw. Ansprechpartnerschaft aus der behördlichen Jugendpflege nach ihrem diesbezüglichen Wirken befragen lassen.

Dies gilt auch für die Feststellung, „das JuPa liefert Informationen und Berichte an alle Gremien über die Kinder und Jugendlichen in der Samtgemeinde Esens und deren Angelegenheiten und Ansichten“ – und irritiert jedoch umso mehr durch die Zuschreibung solcher nachrichten- und erkennungsdienstlichen Funktion und wirft die Frage auf, wer überhaupt solchen Unsinn abfaßt und einer ihm anvertrauten Jugendvertretung unterschiebt und von einer desinteressierten Politik noch supporten läßt.

Aus dem Rahmen gefallen

Daß die Wahl eines Jugendparlaments „durch den … Obmann und die Verwaltung der Samtgemeinde Esens auf Kosten der Samtgemeinde durchgeführt“ wird, steht in § 4, und man möchte dem Samtgemeinde-Chef verspätet zurufen:

„Herr: es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß.
Leg deinen Schatten auf die Sonnenuhren,
und auf den Fluren laß die Winde los.“

Denn „Das JuPA wird in der Regel auf 2 Jahre gewählt“ heißt es nämlich weiter und wer dem Anzeiger glaubt, weiß, daß das letzte JuPA im November 2019 gewählt wurde, daß die Samtgemeinde also mit der Neuwahl seit 2021 in Verzug und das JuPa seither aus dem Rechtsrahmen gefallen ist !

Nun ja, der Samtgemeinde-Jahresabschluß für’s Haushaltsjahr 2013 erfolgte auch erst im März 2023, insofern der Verzug des JuPas ein Schritt in die bewährte Richtung wäre – „Kommunen als politische Lernorte für junge Menschen“ (aus: Qualitätsmerkmale für starke Kinder- und Jugendparlamente, Deutsches Kinderhilfswerk).

Wind auf’m Flur

Und ließe der Samtgemeindebürgermeister nun tatsächlich auf seinen Fluren die Winde los, dann „stellt die Samtgemeinde Esens einen Berater, der dem JuPA in verwaltungstechnischen und rechtlichen Fragen zur Seite steht“ (§6 der JuPa-Satzung) und verschafft ihm „in den politischen Gremien … Mitwirkungsrechte, die in der Geschäftsordnung des Rates zu regeln sind.“ (Ebd.)

Weil dort aber nichts dazu die geringste Erwähnung findet, dürfte auch die noch gelegentliche, aber bindungslose und freischwebende Teilnahme von JuPa-Beiräten in den Fachausschüssen eher als freundliche, strukturlose Zufälligkeit, denn als institutionell und rechtlich mit der Ratsarbeit verknüpft, zu werten sein. Diese politisch-administrative Interessenslage beschreibt der o.b. Untersuchungsbericht als „… Ausdruck eines „von oben“ zugestandenen, institutionell gesicherten und eingehegten Beteiligungsortes“.

„Dem JuPA wird durch die Samtgemeinde Esens eine Räumlichkeit zur Verfügung gestellt, in welcher die administrativen Arbeiten bewältigt werden können“ sagt die Satzung. Sollte man sich auf die Suche danach machen…?

Des Jugendbürgermeisters „Pflichten werden in der Geschäftsordnung des JuPAs geregelt“, die aber in Abgrenzung zur > Satzung nicht weiter erläutert ist, die wiederum mit §7 betont, daß Repräsentanten des JuPas strengstens(!) an dessen Beschlüsse gebunden seien und aber mindestens auch „sich an die Beschlüsse halten sollten (§14).

Im weiteren §9 werden Satzung und Geschäftsordnung dann durcheinander bzw. gleichbedeutend verwendet; alsdann gibt sich das JuPA eigenverantwortlich eine Geschäftsordnung“ und eine „Finanzordnung“. Jedoch eine „Wahlordnung erstellt der Jugendbeirat in Rücksprache mit der Samtgemeindeverwaltung“, die „durch den Samtgemeinderat genehmigt“ werde !
Nichts davon ist irgendwo auffindbar existent; allzu undeutlich tritt hier bloß die Ordnungsliebe des Satzungsverfassers hinter Verständlichkeit und Lebenswirklichkeit zurück und läßt das JuPa sogar „Ausschüsse“ bilden usw. .

Auf weitere Kommentierung der Paragrafen 16 ff. Jugendforum, Neuwahlen, Auflösung, Inkrafttreten sei hier schließlich verzichtet, weil sie der Verständlich-, Verbindlichkeit und Rechtskraft entbehren und lediglich nochmals die Frage nach Intention und Gebrauchswert dieses Erzeugnisses aufwerfen.

Zurück zur Ausgangsfrage: Seit 2020 ist das Esenser Jugendparlament tot – formal und inhaltlich – und niemand trauert?
Letztlich verbietet hier die Stilfrage eine freche Unterstellung, daß die betrauten Fachpolitiker wohl auch nicht die Satzung und sonstigen Rechtsrahmen kennen.

Was tun ?

Eine Möglichkeit, dem behaupteten politischen Interesse an der Mitwirkung von Jugendlichen an ihren öffentlichen Angelegenheiten nochmals Geltung zu verschaffen, liegt gewiß in einem JuPa-Neustart, der aber zunächst eine ernsthafte Willensbildung der zuständigen Fachpolitiker erfordert. Dies wären die Mitglieder des Sozial-, Jugend- und Seniorenausschusses.

Aus der Schriftenreihe des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. steht ihnen dazu ein aktuelles Rechtsgutachten zum Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen der institutionellen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland“ von 2022 als solide Gestaltungshilfe zur Verfügung. >download

Im weiteren legen die Herausgeber eine fundierte Untersuchung „Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale“ vor, die mit einer beachtlichen Empfehlung bzw. Handreichung von 7 Kernmerkmalen und 13 Ergänzenden Merkmalen abschließt, die sowohl für die Politik, also die Mitglieder des o.b. Ausschusses, als auch die Fachverwaltung der Jugendpflege eine solide Grundlage zur Konzipierung einer belastbaren Satzung für ein Esenser Jugendparlament und dessen weitere Realisierung darstellen sollten. >download

Diesen 20 Qualitätsmerkmalen sitzen 13 mandatierte Ausschußmitglieder und 4 hauptamtliche Fachkräfte als Rezipienten gegenüber, so daß dahingestellt sei, ob die Glaubwürdigkeit des politischen Willens sich exemplarisch an der Einrichtung einer ausgewiesenen Geschäftsführungsstelle für das Jugendparlament wird messen lassen dürfen.

Zukunftsfähigkeit erweist sich dann daran, ob Personalkapazität z.B. vom Oldtimertreffen zum Jugendparlament verlagert werden kann …!

 

Nachtrag: Einwohneranregung gem. § 34 NKomVG

Wie eingangs erwähnt verfügt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz über etwa geeignete Instrumente, nicht nur dem Herrn zu gestatten, die Winde auf den Fluren loszulassen sondern auch betrauten Fachpolitikern Erkenntniszuwachs zuzufügen.

So erwuchs konsequenterweise aus der Suada über die beschämende Vernachlässigung des Esenser Jugendparlaments die konstruktive Blüte einer Einwohneranregung  nach § 34 NKomVG, hoffnungsfroh gerichtet an den Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs.

Die freundliche Antwort bestätigte den Empfang und enthielt die Zusage, die Anregung zur Beratung in der nächsten Sitzung des Sozial-, Jugend- und Seniorenausschusses vorzusehen
… und die ganze Herzlichkeit des Begleitgelächters meinte man bis in die exit-esens-RedaktionsWein-Stube verspüren zu können, da der Sitzungskalender des Samtgemeinde-Sozial-, Jugend- und Seniorenausschusses für dieses Jahr gar keinen Termin mehr verzeichnet.

So bleibt wohl die Frage auch für dieses Jahr unbeantwortet, was der Esenser Politik wohl mehr am Ar…   Herzen vorbeigeht: die Perspektive des Einwohnernachwuchses oder das rechtskonforme Handeln.

Nun weiß man’s: Es ist beides, und eine dritte Komponente kommt hinzu: Die Volksverarschung.
Denn auf Nachfrage teilte mit Mail vom 07.06.2023 Stadtdirektor Harald Hinrichs mit, daß die Sache am 25.05.2023 im nichtöffentlichen Samtgemeindeausschuß behandelt worden sei mit folgendem (nichtssagenden) Ergebnis:

1. Die Wahl eines neuen Jugendparlamentes wird vorbereitet.
2. Die derzeit geltende Satzung zum Jugendparlament wird auf Änderungsbedarf hin überprüft und dann den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die explizite Frage dazu, was es erforderlich machte, die Öffentlichkeit hier auszuschließen (öffentliches Wohl? berechtigtes Interesse Einzelner?), blieb nämlich unbeantwortet, zeigt aber ein weiteres Mal, daß Politik entweder gar nicht stattfindet oder aber gewohnheitsmäßig als exklusives Privatissimum.

Auch am Beispiel des maroden Freibades B’siel hat z.B.  KDH, der Ex-Chefredakteur des Anzeigers, dies noch mal vom Juso-Chef Ole Willms naseweis verabreicht bekommen.
Was denn auch sonst als ein Ole kann dabei rauskommen, wenn ein Fokko dem Parteinachwuchs zu Esens  Politische Bildung zuteil werden läßt.

Grüne Speisestrom-Plantagen

 

 

 

Grüne Speisestrom-Plantagen

 

 

 

Die lokalen Quatschautomaten der bundesgrünen Kriegs- und Kollaps-Ganoven laden ihresgleichen zum Stuhlkreis am 3. Mai:
In der gestalteten Mitte liegen Blühstreifen, Futter- und Lebensmittel zu einem Palaver, ob Putin ihnen die Klimarettung oder aber die Öko-Ernährung vereitelt.
Daß deren Wahrnehmung dort vielleicht jemand auf die Kollateralökologie ihrer eskalierend perversen Ukraine-Waffenschau lenken könnte, ist bei der Zielgruppe ihres Symposions aber nicht zu befürchten.

Richtig unterhaltsam dürfte es jedoch einen Tag später werden; am 4. Mai tagt der Ausschuß für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten der Samtgemeinde Esens, wo man dann wird zusehen können, wie sie es denn gemeint haben, was sie tags zuvor auf-, ab- und zu-, hin- und weggewogen haben. TOP 5 nämlich stellt die Zweckentfremdung von 30 ha Ackerland in Dunum zur Freifläche für Photovoltaikanlagen zur Debatte; somit liegt dann im Grünen Schaufenster, was unter deren Schwurbelterminus „Ökologische Transformation der Landwirtschaft“ de facto zu verstehen sein wird.

Ob denn Putin sie zwingt, zwischen „Bauchschmerzen“ und Freudentaumel dem Vorhabenträger das nötige Planungsrecht mit zu ebnen und 30 ha Fläche bisheriger Lebensmittelerzeugung für ein wokes Geschäftsmodell herzugeben?
Ich wette drauf!

Die Power-Point-Rechnungen sind offengelegt, es winkt gar 6% Rendite für 500€-Beteiligungsbürger, der zuständige Finanzjongleur Deutsche KreditBank DKB ist auch gleich mitgebracht, die Powerbegriffe entsprechen sich: E-Mobilität, Ertüchtigung, klimaneutral, Naturschutz, Biodiversität, Blühsaatenmischung, Schäfereien, Radwandern, Klimalehrpfad, Habitat, Kleinsäuger, Amphibien, Insekten, Rückzugsraum, Potenzial, ökologische Trittsteine.

Recherchiert man den Vorhabenträger, bemerkt man eine Standortaffinität für Landstriche, wo Politik, Verwaltung, Beteiligungsbürger gute Begeisterungsfähigkeit bei zum Teil deprimierender Einfalt aufweisen; nur wenige Gebietskörperschaften der auffindbaren hatten sich auch mal dagegen ausgesprochen. Bevorzugte Flächen wären eigentlich die landwirtschaftlich untauglichen wie Bahntrassen, Autobahnränder, Altbrachen, Konversionsareale, Moor- und Feuchtgebiete, Dachflächen – aber kein Ackerland, das der Nahrungsmittelproduktion entzogen wird.

Insofern geht die Milchmädchenrechnung auf, wenn von einigen wenigen mit der erlangten Rendite die erheblichen Lebensmittelverteuerungen kompensiert werden können, denen die grünen Politvandalen die ganze Bevölkerung ausliefern.

 

 

Dazu der aktuelle Sozen-Schwurbel:
SPD Esens unterstützt negative Regen-Quellen … !??

 

Moorweg sucht Anschluß

 

Moorweg sucht Anschluß
OOWV plant Kanalnetzausbau

 

AfH, 19.12.2018

Na bitte, die gute Nachricht zum Fest: Kanalanschluß für Moorweg und Dunum!
Im Windschatten zweier neuer Dunumer Baugebiete gelingt es beiden Gemeinden, was Moorweg ( 2.v.l., Symbolbild) seit langem alleine nicht vermocht hatte.
Mit der Erweiterung des Abwassernetzes und der Esenser Kläranlage „erreichen wir eine Chancengleichheit für alle Mitgliedsgemeinden“ erläutert Harald Hinrichs, Samtgemeindebürgermeister. Die erforderlichen „Investitionen müssten über die Solidargemeinschaft Samtgemeinde refinanziert werden“ – und da hat er recht. Moorweg sucht Anschluß weiterlesen