Esenser Transparenzoffensive Teil III und Schluß

 

 

 

 

 

 

Esenser
Transparenz-
offensive

Teil III und Schluß

 

 

 

Höchst spekulatives Fazit

 

Das ist ja das Schöne: Je weniger Transparenz und Öffentlichkeit, desto weiter ist der Spekulation das Stadttor geöffnet – so lasset uns diesmal ausnahmsweise mit Freude, Fanfaren und Konfetti Einzug halten.

 

Doch beginnen wir zunächst nüchtern.

Auf seiner Sitzung am 12.03.2025 hat der Samtgeheimmeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindebürgermeisters Harald Hinrichs den Hauptamtsleiter (Fachbereich 1) Jan-Hermann Becker zu dessen Stellvertreter gewählt.

Gemäß § 109 des NKomVG [Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz] waren die Ratsmitglieder ohnehin dazu verpflichtet, denn die Wahl etwa eines Bewerbers, der nicht auf dem Vorschlag des HVB [Hauptverwaltungsbeamten] beruht, ist unwirksam, sagt der Gesetzgeber!

Ob dies der Öffentlichkeit bedurft hätte, sei deshalb dahingestellt; möglicherweise wäre dem Gesetz auch Genüge getan, wenn dies unter TOP Mitteilungen des Samtgemeindebürgermeisters berichtet worden wäre.

 

Wert gelegt wurde aber offenbar auf die Veröffentlichung der als nichtöffentlich deklarierten Verwaltungsvorlage, die den Ratsmitgliedern mit dem bisherigen Aufgabenprofil des Fachbereichsleiters eine 1A-fundierte Begründung lieferte für eine Entscheidung, die abweichend zu treffen sie ohnehin nicht befähigt waren.
Die Vorlage ermöglichte ihnen den öffentlichen Anschein von Entscheidungsstärke ohne Gesichtsverlust – sofern sie den Kontext realisiert haben.
Daher war kein Zähneknirschen zu vernehmen und kein Indiz dafür, mit dem HVB etwa in einen Dissenz zu treten.

 

Am 17.03.2025 wird der Stadtrat tagen und den Antrag des Stadtdirektors Harald Hinrichs auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis (des Stadtdirektors) behandeln.

Dazu regelt der § 106 NKomVG:
„… bestimmt der Rat, dass die übrigen Aufgaben [die Leitung der Verwaltung]
1. einem anderen Ratsmitglied
2. dem allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters oder
3. einem anderen Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde
   übertragen werden“

 

Sehen wir uns an, wer dafür infrage kommen könnte.

Das bei sonst medialer Dauerpräsenz mit Abstand exponierteste Ratsmitglied ist der Juso-Chef Ole Willms, der Narzißmus, Größenwahn und Übergriffigkeit mit penetranter Suche nach politischem Versorgungsposten berufsbiographisch zu verknüpfen weiß.

Dafür spricht die Pressebemerkung seiner Cousine, SPD-Bürgermeisterin Karin Emken, theoretisch könne jedes Ratsmitglied diesen Posten übernehmen.
Dazu paßt das Verschwinden der Esenser Jusos von der kleinmedialen Bildfläche.
Deren facebook- und instagram-accounts sind seit ca. 14 Tagen nicht mehr erreichbar; die Juso-Präsenz in der Menü-Leiste des SPD-Internetauftritts ist ebenfalls gelöscht.
Denkbar, daß der Schritt vom Juso zum Stadtdirektor medial und selbst parteipolitisch nur allzu schwer vermittelbar ist…

 

Stellen wir uns doch mal die Begeisterung vor, die der Anspruch eines berufsunfähigen Dauerstudenten auf den Stadtdirektor- und Samtgemeindebürgermeister-Posten bei der SPD auslöst – im Spagat mit der nackten Angst der Altsozis, daß die TikToks der Jungwählerklientel etwa den Ole küren!
Vielleicht hat dort jemand das Erlösungspotenzial erkannt, das Hinrichs‘ strategischer Personalie innewohnt und verbeißt sich deshalb das Zähneknirschen als Übersprungshandlung.

 

Den allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters, also Jan-Hermann Becker, nennt der § 106 NKomVG  vor  anderen Amtsleitern oder Beamten auf vergleichbaren Dienstposten. Somit wäre Becker nicht nur in Hinblick auf die öffentliche Laudatio vom 12.03., hinter die kein Ratsmitglied mehr zurück kann, sondern auch mit Verweis auf die geltende Rechtslage (!) der Nachfolger des Stadtdirektors.

 

Quasi zusatzgesichert wird die Position durch den Sachverhalt, daß der „allgemeine Vertreter die Übernahme der Aufgaben [des Stadtdirektors] nicht ablehnen kann, und zwar auch dann nicht, wenn eine der anderen Personen zur Übernahme bereit wäre. Bei ihm gehört die Pflicht zur Wahrnehmung der Aufgaben […] zu den Dienstpflichten, die er mit der Übernahme des Amtes oder der Funktion des allgemeinen Stellvertreters für den Fall entsprechender Ratsbeschlüsse übernommen hat.“ (Thiele, Kommentar zum NKomVG)

 

Dieses schwächt im übrigen die Position der Konkurrentenklage.

Der Duden beauskunftet, „die Personalie“ sei feminin, so daß zunächst bei der Wahl zwischen der Juso-Chefin Ole Willms und der Stabsstelle Planen im Organigramm der Blick auf derselben Ebene wie der des Stadtdirektors verweilt.

Ob zur Stabsstelle die Voraussetzung Höherer Dienst gehört – sonst ist niemand zu sehen – kann hier nur spekuliert werden.
Vorstellbar ist allerdings, daß mit dem breiten Zusammenbruch der Baukonjunktur auch kaum noch Planungs- und Strategieaufgaben im ursprünglichen Ausmaß zu bewältigen sind und vom bisherigen administrativen Handlungsprofil egal welche Stelleninhaberin wohl kaum gegen die Becker-Laudatio aus der Verwaltungsvorlage vom 12.03. dürfte bestehen können.

 

In diesem Kontext aber dürfte es so gut wie unmöglich sein, eine sachgerechte Potenzialbewertung im Sinne und zum Wohle der Stadt zu treffen, ohne sich prompt dem Vorwurf der Frauen- und Mütterfeindlichkeit ausgesetzt zu sehen – dünnes Eis also für eine affektfreie transparente öffentliche Personaldiskussion, die zwar exit-esens erlaubt sein mag, Verwaltung und Politik jedoch eher nicht und deshalb in der Gesamtschau auch wenig hilfreich wäre.

 

Das gilt ja übrigens auch für den fast gleichaltrigen, aber fortwährend ungelernten Juso-Chef neben Herrn Becker, sollte es zur Kommunalwahl jemals zu konkurrierenden Herausforderungen kommen.

 

Ob alle Samtgemeinderatsmitglieder am 12.03. sich der Folgen ihrer Abstimmung umfänglich bewußt waren, sei ebenfalls dahingestellt.
Harald Hinrichs‘ Strategie jedenfalls scheint vom Bestreben gezeichnet zu sein, die Verwaltungsarbeit unbeeinträchtigt von SPD-Generationen-Gekungel, Besoldungs- und Laufbahngeschacher oder sonstwas unter weitgehender Ausnutzung des gesetzlichen Spielraums nachhaltig zu festigen.

 

Als gäb’s nicht schon genügend überbordend psychopathologischen Perspektivverlust bis auf Bundesebene und drüber hinaus, könnte man Hinrichs ja auch konzedieren, diesen wenigstens aus kommunalen Zusammenhängen bestmöglich rauszuhalten.

Der Gedanke, daß der HVB – als Schadensbegrenzer, nicht „Wegbereiter“ (AfH) ! – diese abzuwenden und gleichzeitig noch für die Gesichtswahrung der Akteure Sorge zu tragen bestrebt ist, wäre ja ein sympathischer von strategischer Eleganz und Weitsicht.

 

Esenser Transparenzoffensive Teil I

 

Esenser
Transparenz-
offensive

Teil I
Gastbeitrag/Lesermeinung

 

 

 

Die notorischen Hemdsärmeligkeiten der Stadt Esens bei gesetzlichen Vorgaben werden an dieser Stelle immer wieder gern aufgegriffen und vorgestellt, zuletzt Ende Dezember 2024.  Aus gegebenem Anlaß, nämlich der Samtgemeinderatssitzung vom 12.03.2025, fügt sich der heutige Gastbeitrag/Leserbrief von Arno Nerschbach zum fortgesetzten Haushaltsgebahren dem an:

 

Esenser Transparenzoffensive
1. Teil

 

„Der Haushalt

Wenn es in Esens um Transparenz geht, findet man diese garantiert weder im Esenser Rathaus noch im Ratssaal.
Leider ist jedoch festzustellen, dass der große Teil der Einwohner entweder kein Interesse an vollständiger Information zeigt, oder es zu mühsam erachtet, sich mit der Gemeindepolitik zu beschäftigen. Allein die Situation, dass es mit einem Stadtrat und einem Samtgemeinderat zwei ( mehr oder weniger) verbundene Gremien gibt, erfordert eine gewisse Fähigkeit der Differenzierung. Kommt dann die Ämterverquickung in Rat und Verwaltung dazu, wird es noch schwieriger. Genau das machen sich einige „wichtige“ Damen und Herren der Gremien zunutze, ungestört im Geheimen zu operieren. „Unwichtigere“, die nur zum Händeheben die Gremien auffüllen, können sich in der jeweiligen Gruppe verstecken, ohne offiziell Stellung beziehen zu müssen.

Aber nicht nur in Esens herrscht ein System der Intransparenz. Das Problem zieht sich hin bis zum Landkreis und auch der Anzeiger für Harlingerland hilft mit Unterstützung von „Hofberichterstattern“, die Esenser Bevölkerung im Ungewissen zu lassen oder sogar einseitig zu informieren. Das Schlüsselwort ist: Opportunitätsprinzip.

Als ich in 2011 in den Stadtrat gewählt wurde, musste ich bezüglich der Kommunalpolitik lernen, dass man mich zu den oben genannten „Unwichtigeren“ zählte.
Dank der Hilfe von auskunftsbereiten Mitarbeitern im Landkreis konnte ich jedoch schnell aufholen und im Rat der Stadt vielen Versuchen von Machenschaften Paroli bieten.
Dabei habe ich immer wieder auf die Forderungen der Verfassung hingewiesen, womit ich mich (oh Wunder) unbeliebt gemacht hatte.
Beim Wechsel des [Hauptverwaltungsbeamten] HVB/Stadtdirektors in 2014 hatte ich die Hoffnung auf einen Neuanfang innerhalb der Verwaltung und eine andere Kommunalpolitik. Fehlanzeige! Schnell befand sich der Neue in den Klauen der oben genannten „Wichtigen“ und lehnte jegliche, in die Hand versprochene Veränderung ab.

Besonders die Handhabung der Haushalte der gesamten Samtgemeinde zeigt die Arbeitsweise der zuständigen Personen und Gremien.
So wurde bis heute keine einzige Haushaltssatzung fristgerecht eingereicht. Geschickt hat man bis zum jeweiligen Jahresende auf die Rechnungen gewartet und daran die Daten für das neue Jahr angepasst. Von Planung keine Spur. Durch die dann erst beginnenden Haushaltsberatungen, die diesen Namen nicht verdient haben, kam es meist ca. fünf Monate zum Verzug. Inklusive der Prüfung der Haushalte und der zwingend notwendigen öffentlichen Auslegung wurden die Haushalte erst sechs bis elf Monate zu spät rechtskräftig. Bis dahin befand man sich in der „vorläufigen Haushaltsführung“; was bedeutet, dass nur bestimmte Auszahlungen erlaubt sind.
Um das, und um die anderen Vorgaben auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen, fordert die Verfassung einen Jahresabschluss jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres.
Diese Vorgabe haben Stadtrat, Samtgemeinderat, Stadtdirektor/ HVB bis zum Jahr 2023 nicht eingehalten und erst nach den massiven Forderungen des Landesrechnungshofes mit den Jahresabschlüssen begonnen. Nach fast zehn (!) Jahren und mit Wissen des Landkreises. Bis heute (2025) betraf das innerhalb der Samtgemeinde Esens 88(!) fehlende Jahresabschlüsse. Das in dieser Größenordnung gleiche Problem galt in den anderen Gemeinden des Landkreises und dem Landkreis selbst. Lediglich die Stadt Wittmund machte regelmäßig ihre Hausaufgaben und das nahezu fristgerecht.

Im Jahr 2024 gestattete die Landesregierung per Gesetz eine Erleichterung der Prüfung der Jahresabschlüsse, sodass verkürzte Prüfungen ermöglicht werden, um die Versäumnisse aufzuholen. Dazu schreibt der Landkreis in den erfolgten Prüfungen aktuell bis 2019:

„Es wurde zwar eine kurze Plausibilitätsprüfung durchgeführt, jedoch kann anhand der fehlenden Rechenschaftsberichte und Anlagen keine abschließende Aussage zum Gesamtbild der Stadt/ Samtgemeinde getroffen werden.“

Trotz gesetzlicher Vorgaben machen die Verantwortlichen wie gehabt weiter!
Auch zum jetzigen Zeitpunkt sind die aktuellen Haushalte 2025 der Stadt und der Samtgemeinde nicht fristgerecht eingereicht. Damit befindet man sich wieder in der „vorläufigen Haushaltsführung“ bis zum Ende der öffentlichen Auslegung Mitte bis Ende des Haushaltsjahres.

Hier noch zwei Fragen zur Transparenz:
Wie hoch sind die
Gesamtkosten (incl. Anwalts- und Gerichtskosten) der Entlastungsstraße Bensersiel?
Wie hoch sind die
Gesamtkosten (incl. Anwalts- und Gerichtskosten) des Umbaus der Therme in Bensersiel?“

 

Arno Nerschbach, 14.03.2025

 

2. Teil
Der Stadtdirektor
(Personalauswahlverfahren gem. NdsKommVG)

 

 

Haushalt abgeferkelt

 

 

 

 

 

 

Haushalt
abgeferkelt

 

 

 

 

Arno Nerschbach, Ex-Ratsherr und wacher Bürger des Esenser Gemeinwesens, kümmert sich nach wie vor um lokalpolitische und Verwaltungssachverhalte, von denen die meisten Zuständigen wohl meinen, die gingen ihn nichts an.

So begab es sich, daß er zu Nikolausnachmittag der Esenser Stadtverwaltung und Politik ganz ohne Knecht Ruprecht einen Hinweis auf Haushaltsgebahren und -rechtsverstöße bescherte und auch der Anzeiger-Redaktion bekanntmachte.

 

Gewohnheitsmäßig hat daraufhin der Redakteur Kiesé von den Mißstandsverantwortlichen zunächst eine Presseerklärung eingeholt, bei deren Lektüre man erstens froh sein konnte, daß der als sogenannter „Stadt-Chronist“ wenigstens vom Journalismus die Finger läßt sowie zweitens man aufgrund dieser verbogenen Kiese-Chronologie sich wundern konnte, daß mit dem Hinrichs-Dementi etwas geradegerückt wird, von dem der Leser offenbar nicht wissen durfte, daß es schiefhängt.

 

Somit hat der Redakteur Kiesé den so freundlichen wie fundierten Hinweis des Bürgers Nerschbach wohl auch gar nicht als Rechercheauftrag verstanden – wer weiß, was dabei auch rausgekommen wäre, wenn der Chronist Kiesé mit der Lektüre des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes begonnen hätte – sondern wieder mal als immerwährende Mission, dem Stadtdirektor Harald Hinrichs Bescheid zu sagen, daß auch bei der „Zeitung“ eine Art Leserbrief eingetroffen sei, den man doch gerne gemeinsam abbügeln könnte.

 

Und auch StD/SGBm Hinrichs und die weiteren Adressaten hatten es wohl nicht als ihre Aufgabe verstanden, dem Bürger dankend zu antworten, den wiederholten Hinweisen nachzugehen, etwa Bess’rung zu geloben oder gar belastbare Perspektive für’s Dilemma darzustellen, sondern gaben dem öffentlichen Abwatsch des Bürgers per „Presse“erklärung den Vorzug – Bescheiderteilung.

 

 

Also „moniert“ der als namenlos markierte „Kritiker“ da unter Bezugnahme auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz zu Recht einen rechtswidrigen Zustand, den die Verantwortlichen sowohl seit Jahren ignorieren, als aber auch den Mahner als irgendwie sonderbegabt diskreditieren: „… malt sich der Bürger ein Szenario aus“ und dem eine Panikmache zuschreiben, der Harald Hinrichs verwaltungsprofessionell entgegentreten zu müssen sich aufschwingt „… sieht hingegen keine Panik“.

 

 

Fokko Saathoff, der als einziger geantwortet hatte, schreibt: „Seit Jahren bemühen sich die Stadt Esens und die Samtgemeinde Esens zeitnah einen Etat des jeweiligen Jahres zu erstellen“ und stellt sich damit selbst jenes schlechte Zeugnis mit dieser altbekannten toxischen Beurteilungsfloskel aus: „Er bemühte sich jahrelang, seine Aufgaben zu erfüllen…“!

Der Kompetenz- und Aufgabenunsinn zwischen Stadt und Samtgemeinde sei an dieser Stelle mal unberücksichtigt.

Und mit dem läßlichen Tadel „Aus Ihrer langjährigen Tätigkeit wissen Sie doch, dass für die Erstellung unserer Etats die Vorgaben des Landkreises und des Landes erforderlich sind. Diese liegen derzeit noch nicht vor“ versucht der SPD-Vorsitzende sich nicht nur in sanfter Ironie, sondern zwitschert noch eine diffuse Falschinformation „Vorgaben“ mit rein, die auch beim Landkreis, so Nerschbach, auf Nachfrage Unverständnis, Verwunderung und Rätselraten auslöste.

 

Einerseits sind sie zwar wenig spektakulär (um nicht zu sagen, sie hängen einem sowas von zum Hals raus), diese notorischen Hemdsärmeligkeiten der Stadt bei gesetzlichen Vorgaben, und dieser lächerlich dummdreiste „Pressekodex“ der Anzeiger-Redaktion, andrerseits aber bleibt’s bürgerliche Chronistenpflicht, das gerade deshalb weiter zu publizieren.

 

 

Bürgerbefragung – Fortführung der Farce / Ergebnis

 

Die Fortführung der Farce
Eiertanz Bürgerbefragung

Aktualisierung 07.02.2024 / Ergebnis

 

Hätte er nicht, der Samtgemeindebürgermeister, anstatt sich dem Phantomschmerz der schwerverletzten „Demokratie“ durch die ganzen Rechtsextremisten in seiner Samtgemeinde zu widmen, etwas mehr Aufmerksamkeit der Qualitätskontrolle respektive der Digitalkompetenz hinsichtlich der sogenannten Bürgerbefragung aufwenden sollen? Gewissermaßen: Statt Haltung, laufendes Geschäft der Verwaltung? Naheliegender wäre doch, die Demokratie in Gestalt belastbarer Bürgerbeteiligung vor der eigenen Haustür, im eigenen Aufgabenbereich, zu schützen, als in einer Propaganda-Fiktion ihrer abstrakten Bedrohung.

 

Nach Bekanntwerden des Programmierfehlers, der eine doppelte Abstimmung ermöglicht, verlautbarte Harald Hinrichs im Namen des „Dienstleisters“, also der Firma, die für die geschuldete Leistung aus der Gemeindeklasse honoriert wird, erwartungsgemäß, das sei nicht weiter relevant und herauszufiltern.

 

Ebensowenig überraschend aber wurde der Sachverhalt prompt dem Straftatsbestand gem. § 263 StGB – Betrug – zugeordnet, was insofern erwartungskonform daherkommt, als ja auch die vorangegangene und vorweggenommene bloße Satire auf den angekündigten Fragebogen dieser „Mitbestimmungsaktion“ bereits als Angriff auf die beanspruchte Ernsthaftigkeit dieser Mission und demzufolge ebenfalls als Straftatbestand, nämlich der „Urkundenfälschung“, bewertet wurde.

 

Manfred Knake, der Vertreter des Wattenrates, der den Hinweis auf den Programmierfehler an die Anzeiger-Redaktion weitergab, legt vehement Wert auf die Feststellung, daß die Betrugszuschreibung nicht seiner Feder entstammt. Das ist auch plausibel, denn warum sollte er seinen Hinweis mit einer Selbstbezichtigung verbinden.
Somit sollen das die Pia und der Harald wohl unter sich ausmachen.

 

Bizarr und widersprüchlich bleibt die vorauseilende Skandalisierung BETRUG im Titel-Fettdruck allemal, wenn man sich nur vergegenwärtigt, daß z.B. der ehemalige Vorhabenträger der 33 Tiny Häuser Bensersiel (NuRoKa) mit seinem bundesweiten kriminellen Geflecht die Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hannover zu Bankrott-Ermittlungen gem. § 283 StGB veranlaßte, aber trotz Hinweisen und Nachfragen im betroffenen Esens von Politik und Presse mit angestrengter Bräsigkeit und versteinerter (=fossiler) Ignoranz belohnt wird.

Und auch und gerade vor der Aufmarschkulisse der hysterisierten Haltungskampagne letzten Montag war ja im Vergleich z.B. die Causa Petersen-Overbeck lokal weitestgehend paranoid zur Implosion gebracht worden.
Ob auch nur ein Gerechter unter den 1500 sich wohl noch erinnert ?!

 

Die Betrugsklassifizierung beim Fragebogen wirft allerdings auch die Frage nach weiteren Betrugsvarianten auf. Unterfällt es gar demselben Straftatbestand, wenn der Neffe aus Esens „Dunum“ ankreuzt und dort Windkraft ablehnt, weil Tante Liese keine Mühle hinterm Garten will? Oder der Moorweger Enkel als angekreuzter Stedesdorfer den dortigen Standort absolut befürwortet, weil Opa (Erblasser!) da im Investorenkonsortium sitzt? Oder der Esenser den Dunumern die Entwicklung neidet, dort Windkraft ablehnt und mit der Zweitstimme in Moorweg befürwortet?

Gerade vor Hinrichs‘ Erklärung „Wir wollen nicht nur wissen ‚ja‘, sondern auch wo und unter welchen Bedingungen“ versprechen Auswertung und Interpretation dieser Ergebnisse weiter spannende Unterhaltung und schillernde Aussagekraft.

 

Die behende Dramatisierung zum Straftatbestand stellt sich als eine erweiterte Formation im Eiertanz um die eigentliche Relevanz der Bürgerbefragung dar.

Dieser Eiertanz dreht sich einerseits um ihre Selbst-Relativierung, als Harald Hinrichs kundtat, daß dieses Projekt ohnehin nicht über den Grad eines Meinungsbildes hinauskommen werde und bereits im Vorfeld einer etwa erwarteten Rechtsverbindlichkeit des Ergebnisses entgegentrat.

Mit der Betrugswarnung steht dem andererseits nun das Bemühen um Bedeutsamkeit und angeblichen Daten- und Persönlichkeitsschutz des Bürgers entgegen. Dieses wiederum wird aber unterlaufen durch die Hemdsärmeligkeit bei der Programmierkreation, bei der Bearbeitung der Datensätze und die katastrophal mangelhafte Barrierefreiheit.

 

Nochmals thematisiert wird diese Widersprüchlichkeit im Leserbrief einer Esenser Bürgerin an den Anzeiger für Harlingerland, der am 02.02.2024 bereits bei NWZ-online erschienen ist.

Da geht aus sachkundiger Stellungnahme hervor, daß der 6- oder 7-stellige Zugangscode mit dem Abstimmungsergebnis verknüpft ist, was sowohl der Softwaredienstleister als auch die Samtgemeinde eingeräumt haben, denn sonst ließen sich die 6-stelligen Codes nicht aus den Ergebnissen herausfiltern. „Dies seien derzeit 12 Stimmabgaben“, so StD Harald Hinrichs im Anzeiger.

 

Daß mit dem Eingabecode aber auch Name und Zustelladresse offensichtlich im selben Datensatz miteinander verknüpft bzw. verknüpfbar sind, veranlaßte den Samtgemeindebürgermeister schon vor Befragungseröffnung zu der Erklärung auf Polit-deutsch: „Eine Verbindung zum Namen ist bei der Befragung nicht vorgesehen und wird auch nicht abgefragt“, das heißt: ist möglich und nicht ausgeschlossen.

 

Insofern ist auch die „Abfrage“ von Alter und Wohnort im Fragebogen ein weiteres, veräppelndes, Merkmal fehlender Ernsthaftigkeit der Abfragebehörde, die hier bloß so tut, als ob sie den Befragten nicht kennt oder gar zum eigenen Melderegister wohl auch niemals Zugang hätte – um auf diese Weise Anonymität und Datenschutz zu suggerieren.

Die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten, die der Wattenrat einzuholen angekündigt hat, dürfte in diesem Zusammenhang nochmals aufschlußreich sein.

 

Der Leserbrief offenbart aber noch ein weiteres, beachtliches Dilemma der Befragungsbetreiber und illustriert hier die Spitzenformation des Eiertanzes:
„Die Frage ist vor allem deshalb relevant, weil der Anzeiger-Bericht mit „Betrug“ betitelt ist, es sich demzufolge um einen Straftatbestand handelt und ein Verfolgungsinteresse unterstellt werden kann.
Das heißt, im Sinne einer Strafverfolgung dürfte es zweifellos möglich sein, durch Verknüpfung der verfügbaren Daten den oder die Täter kenntlich zu machen.“

Da wird man also sehen, ob in Vollendung dieser Farce die Befragungsbetreiber zugunsten eines etwaigen Verfolgungsinteresses auch die Verletzung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes riskieren!

 

 

Aktualisierung 07.02.2024Die Knetmasse ist fertig:
Es ist ein Quarkteig – nämlich aus Magerquark (28,7% Beteiligung)!

Der Aufmacher !

Der Zumacher:
d.h. 2.197 von 12.175,
plädieren für Windkraftausbau (18%), sofern die Redaktion Dreisatz kann.

 

 

 

Windkraft-Bürgerbefragung / 10 Fragen / Nachtrag

Windkraft-
Bürger-
befragung

 

Die 10 wichtigsten Fragen

 

 

Exakt zum Jahresbeginn 2023 wurde an dieser Stelle thematisiert, daß die Samtgemeinde Esens das Beteiligungsinstrument Bürgerbefragung im Zusammenhang zur Ausweisung weiterer Windkraft-Potenzialflächen erneut zur Anwendung zu bringen versprach.

Und nun fügt es sich gar wunderbar, daß wiederum zum Jahresbeginn 2024 der erste Aufsatz hier sich abermals mit der Thematik befassen soll.

 

Ja, es hatte 2016 eine Bürgerbefragung mit unmißverständlichem, nämlich ablehnendem Ergebnis dazu gegeben und die Politakteure im Schulterschluß mit der Verwaltungsspitze der Samtgemeinde wollten nun des Bürgers aufkommendes Geraune, das alte Ergebnis werde jetzt gewiß in die Tonne gekloppt, so nicht auf sich sitzen lassen und avisierten, dem gewandelten Zeitgeist gehorsam vorauseilend, eine erneute Befragung.

 

Deren Beschaffenheit, so die flankierende „Anzeiger“-Propaganda, werde aber diesmal erheblich komplexer ausfallen, um der Mündigkeit und dem Differenzierungsvermögen der Bürger so lange Rechnung zu tragen, bis ein gesichertes Befragungsergebnis auch die erwünschten Windkraftprojekt-Beteiligungsformen ermöglicht.
Dazu „verrät Hinrichs, dass die Bürgerinnen und Bürger angeben können, unter welchen Voraussetzungen sie zustimmen würden“, munkelt der Anzeiger für Harlingerland vom 09.12.2023, und weiter: „Wie die Fragen genau aussehen, das sollen [sie] schon in wenigen Wochen erfahren.“

 

Denn was schon sollte schlecht daran sein, kompetent und bürgernah etwaigen „unsäglichen“ Unkenrufen der Zweifler und Partizipationsleugner entgegenzutreten, so daß in der Folge eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe unter sachkundiger Federführung der SG-Verwaltung gebildet wurde.
Diese hatte alsdann den ersten Entwurf einer Beteiligungsstruktur mit Leitfragen zur neuen Bürgerbefragung erarbeitet und vorgelegt, der in der nichtöffentlichen Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 25.01.2024 zur Beratung und Beschlußfassung ansteht.

 

Anders als sonst und zur spitzbübischen Freude politisch Interessierter aber hat diesmal die Verwaltungsvorlage mit Beschlußempfehlung vorab aus dem Dunkel der Nichtöffentlichkeit einen Pfad ins Licht gefunden, so daß die 10 Kardinalfragen der geplanten Bürgerbefragung hier schon mal gern und pflichtgemäß der geneigten Leserschaft zugänglich gemacht werden können:

pdf Bürgerbefragung Samtgemeinde (Verwaltungs-/Beschlußvorlage)

Damit bleibt spannend und abzuwarten, was mit der „Gesellschaft für Energie in der Samtgemeinde Esens“ noch so alles möglich wird.

 

Nachtrag / Ergänzung
Auch die Samtgemeinde hat bemerkt und weist darauf hin, daß die Sitzungsvorlage eine „Fälschung“ sei! Und zwar „Urkundenfälschung“ sowie „eine verbotene Handlung“.
Bezüglich der Grenze zwischen Satire/Verspottung und Straftatsbestand gibt es je nach Humorkultur verschiedene Meinungen, die im demokratisch verfaßten Gemeinwesen nebeneinander bestehen.
Der guten Ordnung halber werden sie hier dokumentiert.

 

 

Umgehungsstraße – Abspann

Umgehungsstraße –
Abspann

 

Foto: AfH, 03.11.2020, bearbeitet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Er sei ihm gegönnt, der sicher nicht unbeträchtliche Vermögenszuwachs !

Mit geringstem Einsatz im günstigsten politischen Bedingungsrahmen bei galoppierendem Bodenrichtwert für B’siel den größtmöglichen Ertrag zu erzielen, über den Stillschweigen zu vereinbaren sei, ist sicher auch nicht verwerflich, sondern im Gegenteil, Gebot der Stunde, zumal es der infrastrukturellen Entwicklung von Bensersiel nicht nur förderlich ist, sondern ihr gar in schwerer Zeit einen außerordentlichen Karfunkel, ja Solitär, hinzufügt. Umgehungsstraße – Abspann weiterlesen

Herr Hinrichs teilt aus

 

 

„Bravo-Harald!“ –
Herr Hinrichs teilt aus

 

 

Stadtdirektor u. Samtgemeindebürgermeister, Abb. ähnlich, fb

 

Wenn Esens‘ oberster Verwaltungsbeamter als Stadtdirektor und Samtgemeindebürgermeister via facebook die Meute 2.0 bedient und den Bürger anpöbelt, dann klingt’s schneidig und liest sich so und so:

„Etwa 60 Bürgerinnen und Bürger nahmen heute die Gelegenheit wahr, die neue Esenser Kita Bärenhöhle zu besichtigen. Architekt Ralph Thater führte die Interessierten durch das Gebäude. Aber wo waren denn die selbsternannten Faktenchecker und Esenser „Exiteers“? Sie haben offenbar andere Quellen für ihre Fake-News…“

 

 

Daß solches nicht unwidersprochen bleiben kann, liest sich so:

weiterlesen…

Eine Antwort, gar eine sachliche, blieb aus.
So eignet sich eines Stadtdirektors Statement als Ermunterung zu jenem Grad administrativer Frechheit, der zwar den asozialen Medien, nicht aber der Niedersächsischen Kommunalverfassung zu Gebote steht.
Und da möchte man einer Verwaltung, die per facebook-Schmuddelforum  Bescheid erteilt, empfehlen, ihre Öffnungszeiten entsprechend zu modifizieren:

mo – do:  Einwohner, die mit Spitzenbeamten per facebook befreundet sind
fr:            Restbürger

 

 

 

zur Sache, Herr Hinrichs!
> Kita Bärenhöhle II
> Kita Bärenhöhle I

 

 

 

Faktenschreck – Kita Bärenhöhle

Kita Bärenhöhle –
Faktenschreck

 

AfH, 09.05.2019, Ausschnitt

Zitat Harald Hinrichs, Stadtdirektor und Samtgemeindebürgermeister:
Die Aufträge werden, wie bei Baumaßnahmen der Samtgemeinde Esens üblich, unter Beachtung des Vergaberechts in der Region vergeben. Faktenschreck – Kita Bärenhöhle weiterlesen