Dachmarke – Lachmarke Teil 3

AfH, 17.04.2019, Bildausschnitt

 

Dachmarke – Lachmarke

 

Teil 3
Hände waschen ! Eine die andere !!

 

Was den AEU-Vorsitzenden veranlaßt haben mag, seine Präsentation www.esens.de „zeitgemäß“, „zukunftsfähig“, „modern“ zu bekränzen, soll nicht weiter ergründet werden, weil es sich um beliebig verwendete Sprechhülsen (wie Digitalisierung, Herausforderung, aufgestellt, in aller Munde, Projekt etc.) handelt, die so gedankenlos empfangen wie sie gesendet werden, den Verwendern lediglich Trendbezug bescheinigen und sinnfreie Impulsgesten auslösen. Dachmarke – Lachmarke Teil 3 weiterlesen

Trendschwänzen

Trendschwänzen

AfH, 09.02.19, Bildausschnitt

Die Frage ist nicht, ob das NIGE-Trendschwänzen sogleich Ausweis politischen Bewußtseins ist, sondern welche Art Lehrkörper dahintersteht, der seinen Schülern noch nicht mal differenziert zu vermitteln vermag, was Klima ist und wie Strom erzeugt wird:

Der jeweils aktuelle Stand des adoleszenten politischen Bewußtseins übrigens erschließt sich von selbst bei Lektüre der Protokolle des  Jugendparlaments oder der Seite eines Ratsmitglieds Ole Willms.

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Keine Wünsche, kein Segen

Keine Wünsche,
kein Segen !

Ist das noch Politik ?

Kein einziger der zahlreichen Akteure mit Internet-Auftritt wünscht dem Bürger dieses Jahr ein frohes Weihnachtsfest: nicht SPD, nicht CDU, nicht Grüne, nicht EBI, nicht BZE, nicht der Ole Willms, nicht BfB.
Trostlose Feiertage…!

 

Medienkompetenz und Digitalisierungssprech ?


Podest

Erster: BZE
Zweiter:   Ole Willms
Dritter:         -/-

 

Stromlinie

Beste Nachbarn

 

 

Unwahr ist, daß ein unterirdischer Verbindungsgang zwischen den Gebäuden in Esens Am Markt 3 und Am Markt 2-4 existiert.

Wahr ist, daß während dessen Sanierung der städtische Bauhof eine Überwegung anlegt, die wegen starker Beanspruchung quartalsweise neu aufgepflastert werden muß.

07. Dezember 2018

 

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Stromlinie

 

Wahr ist, daß der junge Esenser Ratsherr Ole Willms, selbstgefällig schon wie die alten, sich flugs für die Legalisierung des Rechtsbruchs Umgehungsstraße gewendet hat;  so habe er Stellungnahmen, „vor allem die des Dortmunder Eigentümers abgewogen, der sich mal wieder auf zig Seiten zum „Besten“ gab“ und: „Es ist davon auszugehen, dass der B-Plan durch den üblichen Kläger (Dortmund) angegriffen und beklagt wird.“

Unwahr ist, daß überstürzte Anpassungsleistungen schon zur Wiederwahl in eine community qualifizieren, aus deren zweiter Reihe sich wohlfeil nachtreten läßt.