Rechtsbruch? Geht klar !

 

Rechtsbruch? Geht klar !

Noch ’ne B’sieler Wiederkehr

 

„Klar“, schreibt AfH-Redakteur Händel routiniert und schneidig in der heutigen Print-Ausgabe, „die Entlastungsstrasse wurde gegen geltendes Recht errichtet“!

Er stellt damit die coole Selbstverständlichkeit der Rechtsverletzung im politischen Handeln der Esenser Verantwortlichen „klar“, bestätigt abermals die einstige Sozialprognose des VG Oldenburg vom 22.11.2017 und goutiert journalistisch, was juristisch zuvor als blanker Rechtsbruch dokumentiert wurde.

Da schreibt Händel, der alte Hase der Harlinger Hofberichterstattung, „Kurz gedacht“ über seinen Gedanken, meint aber den Bund der Steuerzahler, aus dessen Text der Stadt Steuerverschwendung vorzuwerfen Händel herauslesen möchte, während der Subtext suggeriert, es liege die Verschwendung in der  Entschädigung an den Eigentümer und keineswegs in der gesamten entsetzlichen Vorgeschichte.
Fürwahr, das bedarf allerdings weiterer Klarstellung und der Vorwurfserweiterung, nämlich nicht nur um „politische Tricksereien und juristische Winkelzüge“ (BdSt), sondern gleichermaßen um Dünkel, Heimtücke, Inkompetenz, Verantwortungsflucht und Rechtsverachtung. Und es ist nicht „die Stadt“ als Konglomerat von Politik, Verwaltung, Bürgern und Untertanen, sondern es sind die namentlich bekannten Verantwortlichen, die simulieren, was Dümmere für Politik halten und wiederwählen.

Und nur die Nochdümmeren halten die Beilegung der Causa Umgehungsstraße für den selbsterrungenen politischen Erfolg der Simulanten, mit dem sie nun anläßlich der konstituierenden Stadtratssitzung einander beweihräucherten, verblümten und besternten: Tatsächlich aber hatte schließlich die Deich- und Sielacht die Stadt Esens erfolgreich unter (Bewegungs-)Druck gesetzt, und mit der Entschädigungshöhe war das niedersächische Umweltministerium nach Maßgabe der Immobilienwertermittlungsverordnung befaßt.

Zudem zeugt’s von hoher Dichtkunst, der nunmehr verfügbaren Umgehungsstraße ein großes Entwicklungspotential für Bensersiel zuzuschreiben. Das Gegenteil ist der Fall!
Denn die seinerzeit von den taktischen Rechtsverächtern verhängte Landschaftsschutzgebietsverordnung mit ihren Auflagen und Bindungen schränkt jetzt den Handlungsrahmen so erheblich ein, daß „dieser Arbeitsschwerpunkt für die jetzige Legislaturperiode“ sich mit einer schmächtigen Ortseinfahrt-Verhübschung wird begnügen müssen.

So erweist sich, was einst als Rache am Eigentümer zur Entwertung seines Landes, somit zur Verringerung seines Entschädigungsanspruchs, gedacht war, nun wieder mal als Selbstfesselung und abermaliger Schnitt ins eigene Fleisch, wir erinnern uns …!

Da wird man die Vision der Großen Bensersieler Deich-Hafen-Lösung getrost einer fachärztlichen Medikation überlassen können, denn wir steuern auf eine Zeit zu, wo man froh sein darf, wenn das Notwendige erledigt werden kann, personell, materiell, finanziell.
Bensersiel wird sich im Felgumschwung üben müssen, wo zum Beispiel Neuharlingersiel gerade ein Weitsprung gelingt.

 

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Lückenpresse – Die Kunst des Weglassens

AfH online, 26.04.2019

 

Lückenpresse –
Die Kunst des Weglassens

 

 

Eine Pressemitteilung des OVG Lüneburg „zu einer neuen Klage in der Causa Entlastungsstrasse hat für Verwirrung gesorgt“ behauptet AfH-Redakteur Hochmann in seiner heutigen Aufsatzankündigung. Verwirrung? Bei wem? Lückenpresse – Die Kunst des Weglassens weiterlesen

Redakteursverwirrung oder Doppelbeschluß ?

AfH, online, 20.12.2018

Redakteursverwirrung oder Doppelbeschluß ?


G
ongggg !!! –
„Die Streitigkeiten gehen in eine neue Runde“ verkündet der AfH-Redakteur Händel in der heutigen online-Vorschau und wieder kann er nicht sagen, was er meint, nämlich das Gegenteil: „Klage gegen das Land ausgesetzt“. Und wo die Unsicherheit am größten, wählt der Redakteur beides, nämlich: Wir bleiben sitzen! und Der Kampf geht weiter!
Dies erklärt zumindest, warum diese AfH-Sitzkämpfer der Vierten Gewalt nach der letzten Ratssitzung vom 10.12.2018 nicht den Hauch einer Berichterstattung haben verlautbaren lassen, ja gar nicht präsent und wohl so tief eingebunden waren, daß sie diese Vorabinformation offenbar behüten und bebrüten mußten, bis der Hof dann 10 Tage später zur Berichterstattung läutete.
Die neue Version der alten Klagenachricht lautet nun, die Stadt habe „in der jüngsten Ratssitzung einen Vorbehaltsbeschluss gefaßt“ und wirft die spannende Frage auf, was das denn wohl sei – zumindest etwas sehr Flüchtiges, da es weder auf der Tagesordnung zu dieser Ratssitzung erschien, noch in der diesbezüglichen Niederschrift thematisiert ist, und auch die assoziierten Sitzkämpfer der OZ – Frau Susanne Ullrich war spitzohrig vertreten – wußten nichts vom „Vorbehaltsbeschluss“ zu erzählen, sondern im Gegenteil: „Stadtrat macht Weg für Klage frei“

Was also haben die Ratsmitglieder da öffentlich beschlossen … und was nichtöffentlich ?!

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Der heutigen AfH-print-Ausgabe ist zu entnehmen, daß die Tatbeteiligten nun gemeinsam und sorgfältig prüfen wollen, wie es überhaupt zu der Tat kommen konnte.
Wetten, daß sie sich gegenseitig Freispruch erteilen werden  – aus Mangel an Beweisen.

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Radiodiskussion im Harlinger

„Straße ist nachträglich zu heilen“

Heiländer Tendenzpresse zur Radiodiskussion um die Entlastungsstraße vom 23.09.2016.

Es ist wirklich durchgelabert und man kann es nicht mehr hören, dieses Mantra, das die Wunderheilung verheißt!

Unverdrossen behauptet dieser Euphemismus, es läge halt ein Projekt krank darnieder und nicht etwa, daß sich dessen Betreiber rücksichtslos und mit Tunnelblick des mehrfachen Rechtsbruchs schuldig gemacht hätten. Radiodiskussion im Harlinger weiterlesen