NIGE postprozessual III / Nachtrag

NIGE postprozessual III
Nachtreter und Lumpenpresse

 

 

 

 

 

 

Das Dream-Team Anja Renken-Abken+Detlef Kiesé hat nunmehr via Anzeiger vom 18. Januar jene Gegendarstellung veröffentlicht, die exit-esens schon am 04. September 2024 in Aussicht gestellt hatte.

 

Der Redakteur betitelt seinen neuen Aufsatz stilsicher mit der Komik „So werden die Aufgaben des entlassenen Verwaltungsleiters aufgefangen“ unter himmelwärts hüpfenden Figuren der Anstaltsfassade – eine Kiesé-typische Text-Bild-Schere -, so daß der eigentliche Hintergrund dieser bizarren Gegendarstellung der NIGE-Leitung erwartungsgemäß weiter ausgeblendet bleibt und der interessierte Leser auf die Archiv I– und Archiv II– Lektüre von exit-esens oder aber dwarsloper.de verwiesen bleibt, um nicht fortgesetzt vom Anzeiger für Harlingerland verarscht zu werden.

 

Im erweiterten Hintergrund nahm exit-esens seinerzeit Bezug auf zwei anonyme Beschwerdeschreiben, die auch der Anzeiger-Redaktion vorgelegen hatten und dort vergraben wurden, dies und dies.

Nachtrag
Am 15. November 2024 ging ein weiteres anonymes Hinweisschreiben ein, das hier unkommentiert dem Gesamtzusammenhang beigefügt sei.

 

Gegendarstellung verspätet

 

So war an dieser Stelle bereits vor 5 Monaten zu lesen:
„Dem Anzeiger für Harlingerland wäre allenfalls zuzutrauen, eine mit der NIGE-Leitung gemeinsam formulierte „Gegendarstellung“ zu publizieren, während ganz paradox wie so häufig die eigentliche Darstellung des Sachverhalts weiter unterm dicken Teppich verbleibt.“

Und wer hätte da vermutet, daß die beiden Protagonisten fast ein halbes Jahr bis zu der Einschätzung benötigen würden, über diese Deponie sei jetzt genügend dickes Gras gewachsen.
Lupfen wir also noch einen Zipfel des Rollrasens, den das Traumpaar Anja+Detlef gerade festtreten möchte.

 

Das Aufsatzmanuskript stammt wohl auch diesmal von der Schulleiterin Renken-Abken selber. Es ist lokalnachrichtentechnisch zwar völlig belanglos, jedoch überaus detailreich, anstaltskomplex, personaldifferenziert und laufbahnbezogen ziseliert; es wirkt wie an den Redakteur langzeitig herangequengelt und läßt ihn endlich erzählen, daß die Stelle der Verwaltungsleitung immer noch nicht besetzt ist. Ja und?

Warum aber stellen die beiden heute einander rhetorische Fragen, die bereits seit Sommer 2024 bei exit-esens aufgeworfen und beantwortet wurden?

 

Dauerentlastung

 

Seit dem Zutagetreten der gravierenden Dienstaufsichtsmängel („Vier-Augen-Prinzip„) in der Leitungsebene des NIGE war die Schulleiterin in vielerlei, nicht nur in prozessualer bzw. juristischer, Hinsicht um ihre Entlastung bemüht.
Demzufolge hatte ja Kiesé bereits im März deren Überforderung herbeigeschrieben, obwohl sie bloß die Hälfte dieser Doppelspitze gemeinsam mit Tjark-Fokken Emken darstellte, was sich wohl als eine gewisse Aufmerksamkeitsverlagerung bei der ermittlungstechnischen Beleuchtung zu deren Gunsten (Verdunkelung) ausgezahlt haben dürfte.

 

Die nachträgliche Installierung neuer Kontrollstrukturen gegen das nichtlehrende Personal diente alsdann nicht nur der weiteren Ablenkung von der möglichen Mitverantwortung der Anstaltsleitung am Untreuetatbestand nach innen, sondern auch gegenüber der Schulaufsichtsbehörde.

Die in Umlauf gebrachte anonyme Überwachungskritik bestätigte bloß diesen Sachverhalt. Und die Tatsache, daß sie in anonymisierter Form erfolgte, belegt zudem den Strukturmangel, daß keinerlei Betriebsmechanismus zur Mißstandsbesprechung vorhanden war.

 

Die ungefragte, anlaßlose aktuelle Bekanntmachung, daß Renken-Abkens Leitungsaufgaben nun „auf vielen Schultern verteilt wurden“, soll eine personelle Geschlossenheit signalisieren, die de facto nicht vorhanden ist. Auch die ganzen Kiesé-verliebten Aufgaben-, Namens- und Funktionsaufzählungen der neuen Mitverantwortlichen können nicht darüber hinwegtäuschen, daß die (Her)Umschichtungen vor allem Zuständigkeiten stückeln, somit abermals ein starkes Indiz für fortgesetzte Führungsschwäche und Verantwortungsflucht sind.

 

Ausgerechnet!

 

Die ganz spezielle Verbundenheit des Personalrats mit der Anstaltsleitung war ebenfalls Thema der Anonymus-Kritik und dokumentierte dessen Fake-Mission bzw. Fehlbesetzung. Sie trat auch im Prozeßgeschehen sehr offenkundig zutage, als die Verwaltungskraft Verena Bruns, Personalrat, zunächst im Publikum lebhaften Austausch mit Leitungs- und Lehrkörper pflegte und anschließend im Zeugenstand das sogenannte „Vier-Augen-Prinzip“ zur seitwärtigen Erheiterung erläuterte, an dem sie als rechte Hand des Verwaltungsleiters mitgewirkt hatte, ohne daß ihr jemals etwas aufgefallen wäre.

Daß auch sie nunmehr weiterhin mit der Anstaltsleitung besondere Verantwortung teilt, denn „Die Verwaltungskraft Verena Bruns unterstützt derzeit im Bereich Finanzhaushalt„, so erzählt das Dream-Team Anja+Detlef  – und entlockt dem Connaisseur ein überbreites Schmunzeln: „Ausgerechnet!“

 

Auch der fortgesetzte Kiesé-Aufsatz ächzt weiter unter Renken-Abkens Ablenkungs- und Selbstentlastungsauftrag, die hier landesbehördliche Sachzwänge bemüht, welche bislang angeblich die Wiederbesetzung der Verwaltungsleiterstelle verhindern.
Dabei verschweigt sie aber, daß die Stelle zwischenzeitlich wiederbesetzt war, aber der Stelleninhaber nach nur zwei Wochen wieder das Weite gesucht hatte.

Offenbar kann sie nicht die geringste Vorstellung dazu entwickeln, wie sich wohl heute ein potenzieller Bewerber über diesen potenziellen Arbeitgeber und dessen Strukturen informiert und Kenntnis verschafft … eine weitere lustige Analogie übrigens zur Causa Michael Schmitz, Bensersiel.

 

Nachtritt

 

„Ex-Verwaltungsleiter des Internats legt Revision ein“ ruft aber Kiesé skandalbeflissen aus und titelt eine Neuigkeit, die seit Ende August 2024 unter Lesekundigen allseits bekannt ist und zum schlichten Faktenwissen eines jeden gehört, der zu diesem Fall sich eine Meinung bilden möchte.

Dessenungeachtet aber tönt er weiter „“Die Unterschlagungen konnten nur vorgenommen werden, weil erhebliche kriminelle Energie vorlag“ teilt Bianca Trogisch mit“ (Pressesprecherin der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung).

Und der Redakteur Kiesé schreibt diese Lüge auf und verbreitet sie mit glühenden Wangen und heißer Feder tausendfach weiter – das ist schneidiger Lokaljournalismus!

 

Die uneingeschränkte „erhebliche kriminelle Energie“ ist ein strafrechtlicher Terminus, der die Strafzumessung steuert und deshalb sorgfältige juristische Auseinandersetzung mit der Tat voraussetzt.
Seine hemdsärmelige, böswillige Anwendung im Rahmen einer öffentlichen Verleumdung und Zuschreibung erfüllt ihrerseits schon wieder einen Straftatsbestand.

Diese Hass&Hetze-Zuschreibung kann sich offenbar straflos nur leisten, wer bei einer involvierten Landesbehörde tätig ist bzw. wem presserechtliche Elementarstandards ohnehin am Arsch vorbeigehen und – was beide eint – sie in der sicheren Gewißheit publiziert, daß dem Bekübelten auch jegliche Möglichkeit genommen ist, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

 

Wider bess’res Wissen

 

Kiesé weiß es ja besser und/oder hätte es wissen müssen bei Lektüre der Prozeßberichterstattung seiner geschätzten Kollegin Martina Ricken, die nämlich den Verhandlungen beigewohnt und für den Anzeiger berichtet hatte, weil sie Wichtiges dem Kiesé voraushat: zum Beispiel das unfallfreie Schreiben über komplexe Zusammenhänge.

Denn tatsächlich hatten weder Staatsanwaltschaft noch das Gericht noch die Urteilsbegründung ihren Bewertungen irgendeine „erhebliche kriminelle Energie“ zugrundegelegt, noch wurde solche überhaupt gar zur ausschließlichen Triebfeder der Tat erklärt.

 

Vielmehr offenbarte der Prozeß in beachtlichen Teilen eine Mitverantwortung der Anstaltsleitung wegen erstaunlicher Kontrolldefizite, bizarre Führungsstruktur und schließlich die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten angesichts der Tatsache einer fehlenden Bereicherung und der Verwendung der „Beute“ für eine abseitige Internetseelsorge, von der er sich endlos eine Heilung seiner Sucht verheißen ließ.
Er hatte dann nach seinem Zusammenbruch eine Therapie erfolgreich absolviert und hatte positive Prognosen aus psychiatrischer und sozialer Expertise.

 

Ausschlaggebend für seine Verurteilung und insbesondere das überraschend krasse Strafmaß war für das Gericht das Gutachten der Gerichtssachverständigen, die allerdings mit dem Angeklagten gar nicht persönlich gesprochen hatte.
Gleichwohl hatte die Kammer ihr Urteil in wesentlichen Teilen auf deren Expertise gestützt, daß die Erkrankung des Angeklagten für eine volle Schuldunfähigkeit nicht ausreiche.

Die Gutachterin ist als Psychologin bei der Ubbo-Emmius-Klinik in Aurich beschäftigt und befindet sich hinsichtlich der Kompetenz- und Expertise-Disziplin Forensik dort noch in der Ausbildung, was durchaus das Format eines juristischen Treppenwitzes aufweist.

 

Vorliebst bedient Kiesé hier den Rachewunsch als Vater des fehlenden Gedankens und er verbreitet das, weil dieser Mischmüll jene Sortenreinheit aufweist, in der er sich aufgehoben fühlt.
Auch wenn es ihn schmerzt, den Lumpenjournalismus: Es gilt die Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft eines Urteils.

 

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Nachtrag:
Der Personalrat ist auf der NIGE-Seite nicht mehr vorhanden und nur als Leerstelle dargestellt!