Esenser Transparenzoffensive Teil III und Schluß

 

 

 

 

 

 

Esenser
Transparenz-
offensive

Teil III und Schluß

 

 

 

Höchst spekulatives Fazit

 

Das ist ja das Schöne: Je weniger Transparenz und Öffentlichkeit, desto weiter ist der Spekulation das Stadttor geöffnet – so lasset uns diesmal ausnahmsweise mit Freude, Fanfaren und Konfetti Einzug halten.

 

Doch beginnen wir zunächst nüchtern.

Auf seiner Sitzung am 12.03.2025 hat der Samtgeheimmeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindebürgermeisters Harald Hinrichs den Hauptamtsleiter (Fachbereich 1) Jan-Hermann Becker zu dessen Stellvertreter gewählt.

Gemäß § 109 des NKomVG [Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz] waren die Ratsmitglieder ohnehin dazu verpflichtet, denn die Wahl etwa eines Bewerbers, der nicht auf dem Vorschlag des HVB [Hauptverwaltungsbeamten] beruht, ist unwirksam, sagt der Gesetzgeber!

Ob dies der Öffentlichkeit bedurft hätte, sei deshalb dahingestellt; möglicherweise wäre dem Gesetz auch Genüge getan, wenn dies unter TOP Mitteilungen des Samtgemeindebürgermeisters berichtet worden wäre.

 

Wert gelegt wurde aber offenbar auf die Veröffentlichung der als nichtöffentlich deklarierten Verwaltungsvorlage, die den Ratsmitgliedern mit dem bisherigen Aufgabenprofil des Fachbereichsleiters eine 1A-fundierte Begründung lieferte für eine Entscheidung, die abweichend zu treffen sie ohnehin nicht befähigt waren.
Die Vorlage ermöglichte ihnen den öffentlichen Anschein von Entscheidungsstärke ohne Gesichtsverlust – sofern sie den Kontext realisiert haben.
Daher war kein Zähneknirschen zu vernehmen und kein Indiz dafür, mit dem HVB etwa in einen Dissenz zu treten.

 

Am 17.03.2025 wird der Stadtrat tagen und den Antrag des Stadtdirektors Harald Hinrichs auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis (des Stadtdirektors) behandeln.

Dazu regelt der § 106 NKomVG:
„… bestimmt der Rat, dass die übrigen Aufgaben [die Leitung der Verwaltung]
1. einem anderen Ratsmitglied
2. dem allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters oder
3. einem anderen Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde
   übertragen werden“

 

Sehen wir uns an, wer dafür infrage kommen könnte.

Das bei sonst medialer Dauerpräsenz mit Abstand exponierteste Ratsmitglied ist der Juso-Chef Ole Willms, der Narzißmus, Größenwahn und Übergriffigkeit mit penetranter Suche nach politischem Versorgungsposten berufsbiographisch zu verknüpfen weiß.

Dafür spricht die Pressebemerkung seiner Cousine, SPD-Bürgermeisterin Karin Emken, theoretisch könne jedes Ratsmitglied diesen Posten übernehmen.
Dazu paßt das Verschwinden der Esenser Jusos von der kleinmedialen Bildfläche.
Deren facebook- und instagram-accounts sind seit ca. 14 Tagen nicht mehr erreichbar; die Juso-Präsenz in der Menü-Leiste des SPD-Internetauftritts ist ebenfalls gelöscht.
Denkbar, daß der Schritt vom Juso zum Stadtdirektor medial und selbst parteipolitisch nur allzu schwer vermittelbar ist…

 

Stellen wir uns doch mal die Begeisterung vor, die der Anspruch eines berufsunfähigen Dauerstudenten auf den Stadtdirektor- und Samtgemeindebürgermeister-Posten bei der SPD auslöst – im Spagat mit der nackten Angst der Altsozis, daß die TikToks der Jungwählerklientel etwa den Ole küren!
Vielleicht hat dort jemand das Erlösungspotenzial erkannt, das Hinrichs‘ strategischer Personalie innewohnt und verbeißt sich deshalb das Zähneknirschen als Übersprungshandlung.

 

Den allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters, also Jan-Hermann Becker, nennt der § 106 NKomVG  vor  anderen Amtsleitern oder Beamten auf vergleichbaren Dienstposten. Somit wäre Becker nicht nur in Hinblick auf die öffentliche Laudatio vom 12.03., hinter die kein Ratsmitglied mehr zurück kann, sondern auch mit Verweis auf die geltende Rechtslage (!) der Nachfolger des Stadtdirektors.

 

Quasi zusatzgesichert wird die Position durch den Sachverhalt, daß der „allgemeine Vertreter die Übernahme der Aufgaben [des Stadtdirektors] nicht ablehnen kann, und zwar auch dann nicht, wenn eine der anderen Personen zur Übernahme bereit wäre. Bei ihm gehört die Pflicht zur Wahrnehmung der Aufgaben […] zu den Dienstpflichten, die er mit der Übernahme des Amtes oder der Funktion des allgemeinen Stellvertreters für den Fall entsprechender Ratsbeschlüsse übernommen hat.“ (Thiele, Kommentar zum NKomVG)

 

Dieses schwächt im übrigen die Position der Konkurrentenklage.

Der Duden beauskunftet, „die Personalie“ sei feminin, so daß zunächst bei der Wahl zwischen der Juso-Chefin Ole Willms und der Stabsstelle Planen im Organigramm der Blick auf derselben Ebene wie der des Stadtdirektors verweilt.

Ob zur Stabsstelle die Voraussetzung Höherer Dienst gehört – sonst ist niemand zu sehen – kann hier nur spekuliert werden.
Vorstellbar ist allerdings, daß mit dem breiten Zusammenbruch der Baukonjunktur auch kaum noch Planungs- und Strategieaufgaben im ursprünglichen Ausmaß zu bewältigen sind und vom bisherigen administrativen Handlungsprofil egal welche Stelleninhaberin wohl kaum gegen die Becker-Laudatio aus der Verwaltungsvorlage vom 12.03. dürfte bestehen können.

 

In diesem Kontext aber dürfte es so gut wie unmöglich sein, eine sachgerechte Potenzialbewertung im Sinne und zum Wohle der Stadt zu treffen, ohne sich prompt dem Vorwurf der Frauen- und Mütterfeindlichkeit ausgesetzt zu sehen – dünnes Eis also für eine affektfreie transparente öffentliche Personaldiskussion, die zwar exit-esens erlaubt sein mag, Verwaltung und Politik jedoch eher nicht und deshalb in der Gesamtschau auch wenig hilfreich wäre.

 

Das gilt ja übrigens auch für den fast gleichaltrigen, aber fortwährend ungelernten Juso-Chef neben Herrn Becker, sollte es zur Kommunalwahl jemals zu konkurrierenden Herausforderungen kommen.

 

Ob alle Samtgemeinderatsmitglieder am 12.03. sich der Folgen ihrer Abstimmung umfänglich bewußt waren, sei ebenfalls dahingestellt.
Harald Hinrichs‘ Strategie jedenfalls scheint vom Bestreben gezeichnet zu sein, die Verwaltungsarbeit unbeeinträchtigt von SPD-Generationen-Gekungel, Besoldungs- und Laufbahngeschacher oder sonstwas unter weitgehender Ausnutzung des gesetzlichen Spielraums nachhaltig zu festigen.

 

Als gäb’s nicht schon genügend überbordend psychopathologischen Perspektivverlust bis auf Bundesebene und drüber hinaus, könnte man Hinrichs ja auch konzedieren, diesen wenigstens aus kommunalen Zusammenhängen bestmöglich rauszuhalten.

Der Gedanke, daß der HVB – als Schadensbegrenzer, nicht „Wegbereiter“ (AfH) ! – diese abzuwenden und gleichzeitig noch für die Gesichtswahrung der Akteure Sorge zu tragen bestrebt ist, wäre ja ein sympathischer von strategischer Eleganz und Weitsicht.

 

Nix verloren, nix vermisst

 

Nix verloren, nix vermisst

 

„Wer über gewisse Dinge den Verstand nicht verliert, der hat keinen zu verlieren!“ schrieb Gotthold Ephraim Lessing vor 250 Jahren.

Und weder ist anläßlich der jüngsten Lokalereignisse über einschlägige Verlustmeldungen noch über Fundsachen berichtet worden – Esenser Schützenfest, Wittmunder Bürgermarkt, Dunumer Montagsgrillen, folglich allesamt zum Weinen wunderbar authentische Sittengemälde, knallhart zwischen Otto Dix und Manfred Deix, die im Bildvordergrund die stets Unvermeidlichen aufweisen.

 

 

 

 

Für die bizarre Sitztanz-Antifa „Ommas gegen Rechts und sonstwas“ spielt die schon optisch lauteste Agitprop-Tröte Roswita aus der Möller-Mandel-Kriegsmischpoke auf, und der gesamtideelle Juso-Enkel demonstriert seine Kernkompetenz, nämlich innigste Verschmustheit …
Nix verlieren, nix vermissen – und alles geben, um sich mindestens als Saal-Ordner für die demokratie- und wertegeile Asow-Brigade bei ihrer aktuellen Europa-Tournee zu empfehlen – eleganter formuliert von Tobias Riegel:

 

 

 

Windkraft – Die wahre Bürgerbefragung / Ergebnis-Kneten / Update 13. Jan.

 

Windkraft –
Die wahre
Bürgerbefragung

 

Update 13. Jan.
Wir kneten uns ein Ergebnis

 

Den „lieben Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Samtgemeinde Esens“ wurde gestern eine „Wahlbenachrichtigung“ zugestellt, die man – offen für positive Gegenerfahrung – spontan für eine intelligente Satire-Retourkutsche der Verwaltung auf den vorangehenden Aufsatz hätte halten können, die auf des Bürgers Augenhöhe eine Hoffnungslohe entfache … hätte, hätte … es war aber bloß ein gezwängter Teilnahmeaufruf an die Einwohnerschaft mit der Botschaft, daß sie halt zahlreiche Hürden zu meistern hätte, wollte sie denn Akzeptanz und Zugang zu einem demokratischen Teilhabepaket sich verdienen – dem ja eigentlich ein knackiges Bürgerbegehren wesentlich angemessener gewesen wäre.

Die Fragen, ja die Fragen aber, die sollten geheim bleiben bis zum Zeitpunkt der Abstimmung, damit gar niemand darüber auch noch ein Wort verlieren oder einen Zweifel oder Argwohn äußern möge, und obrigkeitliche Bescherung sei erst am Montag, dem 15. Januar im Zeitfenster bzw. vom Verlautbarungsbalkon.

 

Barriere

Und dann aber – husch, husch, Tante Liese! – an die App, an’s Handy, den QR-Code oder mal im Rathaus fragen unter der sehr persönlichen Support-Service-Nummer zur Wahlhilfe 206-0, ach ja! Oder doch gleich den dreiundfünfzig Zeichen starken Link eingeben (Sorgfältig, Tante Liese, konzentrier dich!) und dann den Achtung:  sieben! Zeichen starken Freischaltcode.

Stil, Form und Inhalt des Schreibens kommen als hochkomprimierter Textklotz ohne jegliche Gliederung daher und es soll seine Bewandtnis haben, daß dieser Ziegel wohl bewußt alles andere als  barrierefrei   gestaltet ist.

 

Abschreckung

Er ist als markante Ausgrenzung der weniger Digital-affinen und älteren Generation ein Tritt in den Hintern und stellt insofern die 1A-Demo-Version der Farce eines Seniorenrats der Samtgemeinde dar –  sowie eine weitere kreative Möglichkeit, ein gewünschtes Umfrageergebnis zu (per-)formen.
„Weg von der Urne!“ lautet somit die paradox-bizarre Botschaft an die Alten!

Umso brennender wüßte man da noch zu gern, wie sich ein „Befragungsergebnis“ im Pflegeheim abbildet, wo die „Wahlbenachrichtigungen“ stapelweise zugestellt werden.

 

Digitalkompetenz

Zu hoffen bleibt nur noch, daß Tante Lieses Enkel, wenn er sie helfend zur Abstimmung geleitet, nicht gerade Grün-Schnabel oder Juso und somit glühender Windkraftbefürworter ist und daß also das Obrigkeitskalkül der Abschreckung nicht aufgeht.

Auch das Adreßfeld des Schreibens (Empfänger:  Jļrgen Lohs ) verheißt bereits eine hochprofessionelle Digitalkompetenz, die für die Präsentation und Auswertung der Geheimfragen spannende Unterhaltung verspricht.

Und die im Briefkopf angegebene aufschlußreiche Internetadresse www.esens.de führt uns zurück in den doofen merkantilen Flohmarkt, den die AEU schon 2019 mit der Kaperung der einst städtischen Domain als Gemischtwarenladen unter dem Label  Dachmarke  zu etablieren trachtete.

Die o.b. Geheimhaltungsbehauptung ist übrigens partiell zu revidieren bzw. „uptodaten“, da soeben von der Samtgemeindeverwaltung die angefragten Erhebungsfragen per Mail eingetroffen sind.
Damit haben wir ja jetzt sozusagen alle beisammen …

 

… aus dem Rechtsrahmen

Und daß hier nicht nur bereits die Digitalkompetenz in Zweifel zu ziehen ist, dokumentiert der folgende Hinweis von Manfred Knake bei „Holtgast – Ostfriesland“ :

Zum Naturschutz gibt der beigefügte Fragebogen u.a. diese Auswahlmöglichkeit:

„Einen weiteren Ausbau der Windenergie in Form von Windparks in der Samtgemeinde Esens befürworte ich, […] wenn Landschafts- und Naturschutzgebiete hierfür nicht in Anspruch genommen werden.“

Den Dilettanten der Fragebogenerstellung ist entgangen, dass in Naturschutzgebieten nach wie vor keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, das sehen sogar die neuen Ampel-Gesetze nicht vor, jetzt aber, und das ist neu, in Landschaftsschutzgebieten schon. Nur: Wer von den Befragten kennt schon die Unterschiede zwischen einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet?

 

Alles Wissen

Wenn aber die Narren der Anzeiger-Hofberichterstattung des Samtgemeindebürgermeisters Presseerklärung auf Kita-Deutsch nacherzählen, dann klingt das so: „Das müssen [sic] Bürger zur Befragung in Esens zum Thema Windkraft wissen [sic]“.

Wer dann gehorsam weiterliest, kriegt folgendes Pensum Bürgerpflicht reingezwiebelt, daß es dem Verstande wehtut:

Wie läuft die Befragung ab? Wie viele Fragen gibt es? Wie lange dauert die Befragung? Geht es auch offline? Wie bindend ist das Ergebnis? Was erhofft sich der Samtgemeindebürgermeister? Was sollten die Bürger noch wissen?

Das also ist AfH-journalistisch recherchiertes Windkraftwissen und man möchte inständig hoffen, daß dieses Konvolut eben nicht original von einem Esenser Spitzenbeamten stammt, sondern mal wieder bloß durch den Wahrnehmungsschredder einer Lumme der Dickschnabel- u. Trottelpresse geschlichtet wurde und damit ganz nebenbei jegliche Satire als fürderhin unbrauchbar ins Abseits stellt.

 

Ab und Zu

Dieser ohnehin Leichten Sprache fügt dann Harald Hinrichs weitere Simplifizierung hinzu und stellt noch mal Intention und Marschrichtung klar: „…die Chance geben, differenzierter abzustimmen“. De facto aber beschreibt er damit kreativ eben alle Optionen differenzierter Zustimmung, nämlich „… wollen wir nicht nur wissen ‚ja‘, sondern auch wo und unter welchen Bedingungen“. Und es bleibt in der Richtungsweisung durchsichtig arglistig, solange ‚Nein‘ weiterhin als uninteressant und simpel undifferenziert daherkommt.

 

Kamelle, Dope und Stimmung

Und als ob die Ausgrenzung der Alten („sollen sie sich Hilfe bei Verwandten holen“) nicht genug kaputtes Demokratieverständnis dokumentiert, wird zudem der etwa demokratische Partizipationscharakter noch mal im Vorfeld insofern demontiert und relativiert, als es sich ohnehin bloß um „eine Stimmungsabfrage“ handele – wie wenn der Elferrat in’s Publikum ruft: „Stimmung! Kamelle! Seid ihr alle da?“

Weil diese Abstimmungsfarce nicht ungedopt zu ertragen sein dürfte, stellt der SG-Bürgermeister auch gleich klar: „Ihre Mitmenschen dürfen gerne wissen, was sie genommen haben“, zwangsläufig Stimmungsaufheller, allein die Dosis darf jeder für sich behalten! Jedoch „Es ist nicht verboten, darüber zu diskutieren“, läßt die liebenswerte Obrigkeit verlautbaren.

 

Eh wurscht

Sodann erfolgt auch gleich eine weitere Relativierung und Demontage am Bürgerbeteiligungsansatz, denn das Ergebnis sei eh wurscht; vorgelesen, genehmigt und verkündet: „Es gibt keine rechtliche Bindung an das Ergebnis der Bürgerbefragung“, somit auch und gerade die Alten und weniger Technik-Affinen getrost zuhause bleiben können.

Und selbst wenn dem so wäre, dann erinnert an den hemdsärmeligen politischen Umgang mit gültigem Rechtsrahmen immer noch jene Diagnose des VG Oldenburg über eine Obrigkeit, man bedenke, die eben noch einen Daumensprung weiter unten ihrer bloßen Verspottung den Straftatbestand einer Urkundenfälschung zuzuschreiben beabsichtigte.

Erst ganz am Ende räumt der Schmerzenstext gegenüber dem erschöpften Leser schließlich ein, daß über den Zugangscode die Verknüpfung von Namen und Abstimmungsergebnis selbstverständlich möglich ist, denn dort heißt es: „Eine Verbindung zum Namen ist bei der Befragung nicht vorgesehen und wird auch nicht abgefragt.“

 

Die Zwölf Tibeter

Die Zwölf Tibeter

 

 

Am 08.12.2022 fand eine Kreistagssitzung mit 32 Tagesordnungspunkten statt, von denen einige, auszugsweise, hier kurz skizziert sind.

Inhaltlich war dies zweifellos ein gewaltiger Themenblock, über dessen Komplexität in berechtigten Zweifel zu ziehen ist, ob die Abstimmer die Vorlagen, geschweige denn deren Tragweite in Gänze verstanden haben.
Was aber, so stellt sich die damit verknüpfte Frage, qualifiziert sie für deren dortigen Sitzplatz? „Wir stehen für Transparenz, Offenheit und Einsatz für unsere Bürgerinnen und Bürger“ sagt Fokko Saathoff, worauf hier noch zurückzukommen ist.

Nachdem das gesamte Beschluß- und Abstimmungpaket dann den Filter eines ratsherrlichen Erfassungsvermögens durchlaufen hatte, ward es folgendermaßen schwerpunktversetzt, vertextet und öffentlich ausgestellt:

 

Alsdann schickte die SPD-Model-Agentur ihre schärfsten pin-ups, um die geleistete politische Arbeit sach- und klientelgerecht zu personalisieren –
Juso & Also, eine wahrhaft festliche Collection:

 

 

Damit kommen wir zurück auf die Eingangsfrage:
Was qualifiziert sie für den Sitzplatz?
Nun dies:

 

Es sind die Zwölf Tibeter,

eine Abfolge von zwölf Körperübungen im Atem-, Bewegungs-, Gestik- und Mimikfluß, die Körper und Geist gesundhalten und ihm mannigfache Erleuchtung verschaffen sollen. Insbesondere stärken entlasten sie das Rückgrat, vertiefen die Atmung und wirken sich positiv auf Verdauungssystem (Filter) und Immunsystem (Verstehen) aus. Regelmäßig angewendet sind sie ein täglicher Energie- und Jungbrunnen und halten den stetig Übenden im Status ewiger Kindheit und anstrengungsloser Dauerpräsenz.

 

Namasté !