Blick in die Rührschüssel / aktualisiert 16.03.2024

 

 

 

Blick
in die Rührschüssel

 

 

 

 

Am 29. Januar hatten im Namen von Obrigkeit und deren PR-Agentur rund 1500 Leute in Esens ein Rührstück als politisches Familienfest aufgeführt.

Die berauschende Rezeptur des Rührteigs bestand aus angeeignetem Liedgut, mißverstandenem Zeitzeugenzitat und einer so geräuschvollen wie skurrilen Karikatur des Widerstands- und Demokratiebegriffs, daß sich dem nüchternen Betrachter wieder der Verdacht eines Herdenexperiments aufdrängte.
Wirksamstes Halluzinogen war die unablässig doppelmoralische Inanspruchnahme eines Rechtsstaatsbegriffs durch die Aufgelaufenen, der einerseits Merkmale eines Taka-Tuka-Lands aufwies, andererseits aber den unangenehmen Abgleich mit der deutschen Wirklichkeit erforderlich macht.
Ungern also blicken wir mit Dagmar Henn tief in die Rührschüssel:

 

 

Faesers Reichstagsbrand:
Der Schritt in die Rundumverfolgung

 

Ihre Sätze werden desto schlimmer, je gründlicher man sie liest. Nancy Faeser gibt in der Götterdämmerung des Rechtsstaats den Loki, sie entfesselt die Kräfte, die alle demokratischen Rechte verschlingen.
Was als „Kampf gegen Rechts“ inszeniert wird, ist der Schritt in die Diktatur.

Von Dagmar Henn

 

Gäbe es in Deutschland noch irgendjemanden, der tatsächlich die Rechte des Grundgesetzes, ob man es nun als Verfassung sieht oder nicht, bewahren wollte, er müsste jetzt dem Handeln von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihren Gefolgsleuten in der Justiz ein Ende setzen. Ungeachtet der vermeintlichen Zielrichtung der von ihr betriebenen Entwicklung, schlicht, weil sie die Grundlagen der Rechtsordnung aus den Angeln hebt.

Das lässt sich anhand von Zitaten aus ihrer Pressekonferenz belegen. Man muss sie nur in ihrer vollen Bedeutung auf sich wirken lassen.

 

„Es geht um einen ganzheitlichen Ansatz in der Bekämpfung von Rechtsextremisten. Ich möchte rechtsextremistische Netzwerke genauso behandeln wie Gruppierungen der organisierten Kriminalität. Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. Das bedeutet, jeden Rechtsverstoß konsequent zu verfolgen und zu ahnden. Das kann nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch die Ordnungsbehörden wie die Gaststätten- oder Gewerbeaufsicht geschehen. Bei Rechtsextremisten jeden Stein umzudrehen, das muss der Ansatz sein.“

Die Aussage „wie Gruppierungen der organisierten Kriminalität“ ist keine rhetorische Floskel, sie verweist auf einen Komplex an rechtlichen Regelungen, die, das erwähnt Faeser aus gutem Grund nicht, gewissermaßen der Einstieg in die Anti-Terror-Gesetze waren. Das zeigt selbst die Abfolge der entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuchs. § 129, der „Mutterparagraf“ gewissermaßen, trägt die Überschrift „Bildung krimineller Vereinigungen“; darauf folgt, nummerisch wie auch im Zeitpunkt der Entstehung, § 129 a, „Bildung terroristischer Vereinigungen“ und § 129 b, „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland“.

 

Alle diese Paragrafen kennzeichnet eine für das deutsche Strafrecht eher ungewöhnliche und nicht unproblematische Eigenschaft: Es handelt sich um ein Kollektivstrafrecht. Man kann die Gründe dafür nachvollziehen – es ist nun einmal bei einer arbeitsteiligen Vorgehensweise schwer, die genaue Schuld des Einzelnen zu bestimmen.

 

Das ändert nichts an der Tatsache, dass das deutsche Strafrecht ansonsten auf die individuelle Verantwortung abstellt. Die zwar nachgewiesen werden muss, es in diesen Zusammenhängen aber zulässt, die Mitgliedschaft in der Gruppierung selbst, ohne jeden Nachweis einer konkreten Beteiligung an irgendwas, bereits zur Straftat zu erklären (ein Schritt, den man in Bezug auf eine der schlimmsten kriminellen Organisationen der Menschheitsgeschichte, die SS, in der Bundesrepublik nie vollzogen hat).

 

Wer sich noch an die 1970er erinnern kann, weiß, wie weit die Anwendung des § 129 a gedehnt wurde, und wie häufig sie zur Grundlage von Verfolgungsmaßnahmen wurden, die nichts mehr mit einer konkreten Bedrohung zu tun hatten. Nicht zu vergessen: An diesen Paragrafen hängen eine ganze Reihe von Sonderbestimmungen, angefangen vom Zeitraum, für den ohne Haftbefehl festgehalten werden darf, bis hin zu Isolationshaft und Einschränkungen in der Kommunikation mit Strafverteidigern. Faeser redet noch von „krimineller“, nicht von „terroristischer Vereinigung“, aber wer diese Paragrafen und ihre Folgen kennt, weiß, in welche Richtung dieser Zug fährt.

 

„Diejenigen, die den Staat verhöhnen“ – das ist, so wie im gesamten Diskurs über „Delegitimierung des Staates“ geredet wird, eine Version von „L’état, c’est moi“; denn gemeint ist nicht eine Verhöhnung des Staates, sondern eine Verhöhnung der Regierung. Die zwar ein Teil des Staates ist, ein Teil seiner Exekutive, aber mitnichten der Staat selbst, auch wenn sich diese Herrschaften selbst so sehen.

 

Wobei die Begriffswahl etwas eigenartig ist, denn Hohn und Verhöhnung ist etwas, das nur von oben nach unten funktioniert. Das Deutsche ist da sehr genau. Das, was von unten nach oben gerichtet ist, nennt sich Spott. Der Begriff des Hohns ist mit Macht verbunden, nicht mit Ohnmacht. Um den deutschen Staat zu verhöhnen, müsste man Joe Biden heißen oder Bill Gates. Beide sind jedoch nicht gemeint.

 

Strenggenommen ist Außenministerin Baerbocks berühmte Aussage, es sei ihr „egal, was meine Wähler denken“, viel eher eine Verhöhnung des Staates als all das, was Frau Faeser darunter subsumieren dürfte, denn wer, bitte, steht über dem Souverän? Und wer hätte die für Hohn erforderliche Macht? Nein, man weiß aus praktischer Erfahrung, dass damit schlicht eine etwas grundsätzlichere Kritik gemeint ist.

 

Übrigens ist Deutschland weiß Gott nicht allein mit dem Bestreben, alle möglichen abweichenden Aussagen zu inkriminieren. In Kanada liegt dem Parlament allen Ernstes ein Gesetzentwurf vor, der jede positive Aussage über fossile Brennstoffe unter Strafe stellt; sollte das Gesetz verabschiedet werden, wird vermutlich selbst „Brand New Cadillac“ von The Clash verboten. Die Reaktionen im Zusammenhang mit Trans- etc. sind ja bekannt. Überall wird eine Chiffre gesucht, unter die man das stellen kann, was verboten werden soll. Aber wie diese im Einzelnen lautet, ob „Rechtsextremismus“ wie in Deutschland oder „Klimaleugnung“ wie in Kanada, das ist letztlich unerheblich.

 

Aber eines ist eindeutig – ob nun ein Teil der Exekutive verspottet wird oder fossile Brennstoffe nicht verdammt werden, es handelt sich in jedem Fall unverkennbar um ein Meinungsdelikt. Etwas, das eigentlich gar nicht verfolgt werden dürfte, wäre das Grundgesetz noch das Papier wert, auf dem es steht. Wobei es ähnlich gelagerte Verfolgungen auch schon im Zusammenhang mit § 129 b gegeben hat, aber was jetzt angestrebt wird, hat völlig neue Dimensionen.

 

In den 1970ern gab es noch eine ganze Reihe prominenter Juristen, die sich stark gegen alle Gesetzesänderungen engagierten, die in diesem Zusammenhang erfolgt waren; die meisten mussten daher in den 1980ern wieder zurückgenommen werden. Das war möglich, weil die Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze 1968/69 eine ganze Generation nicht nur politisiert, sondern auch mit juristischen Kenntnissen versehen hatte, etwas, das heute aufs Schmerzlichste fehlt.

 

Zurück zu Faeser. Wir reden also von Menschen, die keine Straftat begangen haben, die es „mit einem starken Staat zu tun bekommen“ müssen. Das weckt Assoziationen von einem SEK-Besuch morgens um fünf. Faeser hat aber noch ganz andere Möglichkeiten im Blick, und da wird es abgründig.

 

Vielleicht muss man zuvor noch ein paar Worte über die SPD verlieren. Es dürfte kaum eine Partei geben, in der die Intrigen so raffiniert sind wie in der SPD, die Partei ist schließlich älter als 150 Jahre; übertroffen wird sie vermutlich nur von der katholischen Kirche. Innerhalb dieser Intrigen und auch sonst bei politischen Auseinandersetzungen werden gerne Mittel genutzt, die man als Außenstehender nicht im Arsenal politischer Konflikte vermuten würde.

 

Die Tatsache, dass von Behörden bis Krankenkassen überall eigene Leute sitzen, wird durchaus als Möglichkeit politischer Verfolgung genutzt. Darstellungen dieser Techniken findet man in älteren Fernsehserien überwiegend bezogen auf die bayrische Regierungspartei CSU, aber die SPD ist darin sogar noch etwas besser. Wenn Faeser von „Ordnungsbehörden, wie die Gaststätten- oder Gewerbeaufsicht“ spricht, dann ist sie bestrebt, dieses inoffizielle – und eigentlich so illegale wie undemokratische – Arsenal gesetzlich absegnen zu lassen.

 

Die Art und Weise, wie derartige Intrigen ablaufen, ist selten Thema in der politischen Öffentlichkeit; meist nur, wenn ein einzelner Fall gar zu offensichtlich ist. Und im Regelfall werden derartige Mittel eher in der politischen Nähe als gegen den politischen Gegner eingesetzt, in der inneren Auseinandersetzung um Mandate, Vorstandsposten, aber auch um die politische Linie. Ein Einsatz gegen den Gegner ist viel zu gefährlich – das könnte dazu führen, sich am empfangenden Ende wiederzufinden. Mit Gaststätten- und Gewerbeaufsicht hat sie nur einen Teil der Möglichkeiten benannt, und nicht die schärfsten. Die bösartigsten Angriffe laufen über den Brandschutz oder das Jugendamt.

 

Was nicht impliziert, dass die Mitarbeiter besagter Behörden auch nur eine Ahnung davon haben, wozu ihr Handeln dienen soll. Es ist nur wichtig, wahrzunehmen, dass Faeser hier nichts Neues erfindet, sondern Verfahren politischer Verfolgung als Allgemeinzustand etablieren will, die bisher gewissermaßen für die Sonderfälle besonders heftiger Intrigen reserviert waren. Was allerdings einen äußerst bedrohlichen Unterton hat. Denn wenn man etwas, das man im Interesse der eigenen Sicherheit bisher nur im Nahbereich nutzte, weil sich politische Machtverhältnisse ändern können, auf einmal gegen den politischen Gegner richtet, impliziert das – zumindest für jene, die diese Verfahren kennen –, dass man nicht vorhat, noch genug von diesem politischen Gegner übrig zu lassen, dass man je ans empfangende Ende geraten könnte.

 

Man kann sogar argumentieren, dass eine gewisse Schärfe innerparteilicher Auseinandersetzungen gesamtgesellschaftlich nützlich ist. Schließlich sollten führende Politiker wissen, wie sie unter Druck reagieren; sie sollten wissen, wie Loyalität gewonnen und verloren werden kann; sie sollten wissen, welche Dinge sie zu tun oder eben nicht zu tun bereit sind; und sie sollten Erfahrungen sammeln, wie man Auseinandersetzungen nicht nur beginnt, sondern auch wieder beendet. Allerdings gelingt auch das nur, wenn ein gewisses Maß innerparteilicher Demokratie nicht unterschritten wird.

 

Wenn solche Vorgehensweisen aber in der Gesellschaft eingeführt werden, wenn also auf Grundlage einer der Obrigkeit nicht genehmen Meinungsäußerung das gesamte Bataillon von Ordnungsamt bis Brandschutz eingesetzt wird, dann ist das auf der einen Seite eine extreme Ausweitung politischer Verfolgung in Dimensionen, wie sie zuletzt bis 1945 existierten, und auf der anderen Seite ein Verhalten, das extrem zerstörerische Wirkungen auf die Gesellschaft insgesamt entfalten wird.

 

Das, was in Gestalt dieser allseitigen Verfolgung geschieht, ist weder das Ergebnis einer rechtlich überprüfbaren Entscheidung, noch hat es auch nur ansatzweise mit Grundsätzen wie Verhältnismäßigkeit zu tun. Selbst wenn eine Behörde eine Verfehlung sucht, findet und ahndet und das für sich genommen rechtmäßig wäre, ist das, was Faeser imaginiert, eine außerrechtliche Bestrafung ohne Verteidigungs- und Einspruchsmöglichkeit, sprich: ein Handeln, das den Rahmen des Rechtsstaates vollständig verlässt.

 

Und gleich, wie Frau Faeser, deren Verständnisfähigkeiten juristisch wie soziologisch eng begrenzt sind, es rechtfertigen mag, selbst wenn sie vollkommen davon überzeugt sein sollte, dass es ganz sicher nur gegen ganz abscheuliche, gefährliche Rechtsextreme gehe: Nichts und niemand kann verhindern, dass ein derart reichhaltig gedeckter Tisch an Verfolgungsmaßnahmen samt Denunziationsstellen nicht zur Austragung aller denkbaren anderen Konflikte genutzt wird, vom Konkurrenten bis zur hässlichen Scheidung. Was Faeser da errichtet, ist ein Bankett zur Vernichtung unliebsamer Mitbürger.

 

Der Grund, warum solche Maßnahmen nicht die übliche Verhaltensweise eines Staates sind, ist zum einen, dass sich die Zahl der Betroffenen schlicht nicht begrenzen lässt, und zum anderen, dass damit jede Art Neutralität des staatlichen Apparates gegenüber persönlichen Konflikten aufgehoben wird.

 

So sehr es in Bezug auf Auseinandersetzungen zwischen den Klassen Illusion ist, und so sehr sich vielerlei Mechanismen erkennen lassen, die innerhalb des rechtlichen Apparats von ganz allein, ohne jede Anweisung, zu Gunsten der Reicheren und Mächtigeren wirken (wie, dass Richter, die sehr gut bezahlt sind, stärkere Sympathien für Ihresgleichen empfinden), so wichtig ist es dennoch für das Funktionieren eines Strafrechtssystems überhaupt, dass es nicht oder  sehr selten im Interesse von Person A gegen Person B dienstbar gemacht werden kann, sondern zumindest den glaubwürdigen Anschein einer Gleichheit vor dem Gesetz erweckt. Die Kritik bezog sich historisch immer auf zu wenig, nicht zu viel Gleichheit.

 

Das, was Faeser zu verfolgen scheint, ist allerdings ein völliges Auflösen der Grenze zwischen Zivil-, Ordnungs- und Strafrecht, und die völlige Indienststellung jeglicher staatlicher Behörde, von Abwasserbehörde bis Zoll, für eine auf nebulösen Formulierungen beruhende Rundumverfolgung. Bei der weder die völlige wirtschaftliche Vernichtung noch beispielsweise der Entzug der Wohnung oder der Kinder ausgeschlossen sind. Wohlgemerkt, nicht für einen Betrug in Milliardenhöhe, wie bei Cum-Ex; nicht für das Schüren von Hass zwischen den Völkern, wie seit einiger Zeit im Bundestag üblich, und auch nicht für die Unterstützung des israelischen Genozids in Gaza, Handlungen, die man als ernste Vergehen betrachten sollte; nein, für „Verhöhnung des Staates“, eine Meinungsäußerung.

 

Es lässt sich noch viel mehr finden in Faesers Aussagen, und es sind auch noch weitere Gesetzesänderungen in Arbeit, aber die Richtung ist überall gleich; es entsteht der Eindruck, als werde nun alles, was bereits verabschiedet wurde, auf einen Schlag aktiviert und mit weiteren Ergänzungen versehen umgesetzt. Vor kurzem habe ich einmal geschrieben, das Ganze käme mir vor wie ein Reichstagsbrand in Zeitlupe. Wenn man Faeser und ihren Helfern aufmerksam genug lauscht, stellt man fest: Es ist schon der Morgen des 28. Februar.

Dagmar Henn bei RT, 15.02.2024

 

Weiterführend und aktualisiert:

 

 

Vom Nutzen der Rührschüsseln

Dagmar Henn, 16.03.2024

 

 


Kinderkreuzzug als Regierungsbeistandspakt

 

 

 

 

Kinderkreuzzug
als
Regierungs-
beistandspakt

 

 

 

„So hat es damals auch angefangen“, sagte Margot Friedländer, Holocaustüberlebende.
Wie recht sie hat !
… und es hat nie aufgehört.

 

Wann hatten wir jemals so viele Widerstandskämpfer in Esens ?
1946 zur Entnazifizierung und Persilscheinausgabe !
Denn es hat nie aufgehört …

 

… sondern wächst nach.
Sämtliche gesellschaftlichen Widersprüche und divergierenden Interessen – und was er alles dafür hält, zählt er auf – machten ihm Angst, dem young-leader-NIGE-Schülersprecher, und weil nämlich Angstmachen das Geschäft der Rechten sei, sind sie heute gegen die Rechten und sie schreiben heute Geschichte, und das ist Wahnsinn…, sagt der Schülersprecher.

„So hat es damals auch angefangen.“

 

Studenten- und Lehrerschaft bewiesen seinerzeit ebenfalls ihre Loyalität mit der Obrigkeit und eröffneten auf deren Geheiß „spontan“ am 10. Mai 1933 die Bücherverbrennung.

Wer aber hier und heute für „Rechtsstaatlichkeit“ demonstriert und Demokratie buchstabiert wie ausgerechnet die Ampel-Komplizen, müßte erklären, wie sich die AfD als stärkste Oppositionspartei in den Bundestag geputscht hat und in welchem Sinnzusammenhang hier eine gequirlte Schlagwortsuppe aus „populistisch“ (Ulrike Maus via Anzeiger), „rechts“, „rechtsextrem“, „rechtsradikal“, „rechtsextremistisch“, „rechtsterroristisch“… bis hin zu „AfD=1933“ [sic]…plakatiert wird.

„So hat es damals auch angefangen.“

 

Hingegen dort keine Angst zu empfinden, wo ausgerechnet die suizidale Ampelpolitik, mit den Grünen vorneweg, den Komplett-Ruin des Landes und seiner Bevölkerung installiert, erfordert den Tunnelblick des Wohlstandbürgerkinds, eine TikTok-gestählte Empathie und kadertreues Lehrpersonal mit einem Bekenntnis-Curriculum der Frühsedierung.

Da beschreibt die Begrifflichkeit der „Angst“ denselben Phantomschmerz, der auch die Selbstwahrnehmung von „Widerstand“ hervorbringt.

Denn so wenig ein Cyrus Overbeck Antifaschist ist, weil er einen portraitiert, so wenig sind Helmut Bengen & Co. plus Esenser Markt-Auflauf Widerständler, weil sie Hannes Wader, Bob Dylan, Bella Ciao … verinbrunsten – sie bleiben nichts weiter als hohle Popkultur auf Kinderparty, die Ilja Richter seinerzeit ebenso stilsicher hätte anführen können.
Der young leader, junge Anführer, schwenkt die Handy-Lampe im Takt und auf ’s Geheiß machen alle Handy-Lampen-LaOla zu Bengen & Co.

 

„Esens steht auf!“

Ob dieser proklamierten Gesellschaftssicht entwickelt man eine Vorstellung davon, was die Philologenschaft dieses Esenser Propaganda-Elite-Gymnasiums an Politik (was mit Ameisen) und Geschichte („AfD=1933“) vermittelt, sowie nachhaltige Gänsehaut bei der Vorstellung, daß sich solches quer durch die Esenser Bildungslandschaft bis hin zur Förderschule gewiß nicht unterscheidet.

„So hat es damals auch angefangen.“

 

Daß zudem dem gesamtideellen Lehrkörper eine Neutralitätspflicht selbstverständlich genauso flott am Arsch vorbeigeht wie den Esenser Spitzenkräften der Politik und Verwaltung, ist da nicht verwunderlich und mag man als zarten Verfallsbeginn werten können.

„So hat es damals auch angefangen.“

Denn warum auch sollte man ausgerechnet von einem Esenser Stadtdirektor erwarten, daß er sich, wenn der Meute Stachel löcket, noch innerhalb seines Rechtsrahmens bewegt?

Warum auch sollte man ausgerechnet von einer Esenser SPD-Bürgermeisterin erwarten, daß die demzufolge die amtliche fb-Seite der Samtgemeinde Esens nicht für ihr Propagandageplapper mißbraucht ?

„So hat es damals auch angefangen.“

Doch kann man von Mißbrauch reden, wenn dieser im Einvernehmen erfolgt? Wenn es sich also nur um eine Paarung handelt ? Was paart sich da?

Daß die Meisterbürger dann eben, je nach Willkür und Tagesform, auch diesbezügliche Bürgeranfragen nicht beantworten und ohnehin nur ihre spezielle Entourage bedienen, mag man ebenso vorhersehbar als zarten Beginn werten können.

Hier erodiert auch ein ehedem als gefestigt geltender Rechtsbegriff zur neuen Bekenntnispropaganda.

„So hat es damals auch angefangen.“

Im Interregnum zwischen damals und jetzt nannte man diese zarten Beginne noch: „Gleichschaltung“.

Somit war der ganze Zinnober, der da Montagabend aufgeführt wurde, weitgehend, bis in Figuren, Lied und Text, vorhersehbar; er hatte nur nicht mehr in DIN-A4 auf den exit-esens-Verspottungsaufruf gepaßt.

 

Und wie sehr der Esenser Widerständler- und Partisanenaufmarsch – Bella Ciao! – Teil der bundesweiten Ampelverherrlichungskampagne ist, läßt sich am Profi-Kampagnen-Supporter demokrateam.org  und seinen Betreibern ermessen, vor allem aber an der Finanzierung der skurrilen Bundesnachrichtenagentur Correctiv, die seinerzeit den toxischen Stimulus ins Volk setzte.

Daß daraus jemals Zivilcourage, Aufstehen, Widerstand erwüchse, entspricht der vergeblichen Quadratur des Kreises, gar der Kubatur der Kugel, wie vor Ort auch eindrucksvoll und unübersehbar versinnbildlicht wurde.

 

Dieser Regierungsbeistandspakt reklamiert einen Begriff von Angst, wo sie lächerlich irrelevant, lebensweltfremd und aufgesetzt ist.
Er propagiert hingegen ihren Verzicht, wo sie existenziell und überlebenswichtig wäre.

Die behauptete Angst vor einer Angst, die Rechte erzeugen wollen, geht einher mit der coolen Angstfreiheit, die für die Befolgung des nächsten Tagesbefehls, der nächsten Zielansprache unabdingbar ist.

Die coole Angstfreiheit verfängt besonders dort, wo dieser Kinderkreuzzug  Ramstein allenfalls für eine Hardrock-Band hält, weil Politikunterricht jeweils mit der Einladung der Abgeordneten nach Hannover und Berlin seinen Zenit erreicht … !
Während aber der Kinderkreuzzug 1212 erst mit seiner frühen Auflösung restlich an sarazenische Sklavenhändler verkauft wurde, ist der heutige bereits vor Aufmarsch  seiner Verwertung durch die Ampelpropaganda bestimmt.

Da wird uns auch bei fortgeschrittenem Alter nicht erspart bleiben, wie die Söhne und Töchter der Stadt unter wiederum besonders grünem Ansporn laut und angstfrei den Überfall auf Russland fordern werden – und weiterhin nicht wissen, wer Ramstein bespielt.

„So hat es damals auch angefangen.“

 

„Damals“ waren’s die Untermenschen Juden, Russen … heute sind’s bereits wieder die Russen, die Deutschlands Havarie verursacht haben sollen, insofern der Irrenanteil der Bevölkerung auf dem Gewaltmarsch nach rückwärts ist. Und ist er endlich wieder angekommen, dann werden – nach den Rechten – die jeweils aktuellen Gefährder der „Demokratie“ per Tagesbefehl ausgegeben, die Obrigkeit  wirft 1500 Stöckchen auf den Markt und der Bengen hat zum nächsten Festival der Selbstbesoffenheit sicher noch ein paar Balladen auf Bundesbahn-Englisch drauf.
Brüder, zur Sonne …!

 

p.s.
Und für die Grünen Nagerfreunde gegen „Hass&Hetze“ hat der „Bundesrattenpräsident“ die „Ratten“ jetzt endlich politisch salonfähig gemacht. Grüne – Sprungauf Marschmarsch!

 

 

Der Letzte macht die Lichterkette aus
Wiglaf Droste 3/93 via konkret 2/24 !