Esenser Transparenzoffensive Teil III und Schluß

 

 

 

 

 

 

Esenser
Transparenz-
offensive

Teil III und Schluß

 

 

 

Höchst spekulatives Fazit

 

Das ist ja das Schöne: Je weniger Transparenz und Öffentlichkeit, desto weiter ist der Spekulation das Stadttor geöffnet – so lasset uns diesmal ausnahmsweise mit Freude, Fanfaren und Konfetti Einzug halten.

 

Doch beginnen wir zunächst nüchtern.

Auf seiner Sitzung am 12.03.2025 hat der Samtgeheimmeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindebürgermeisters Harald Hinrichs den Hauptamtsleiter (Fachbereich 1) Jan-Hermann Becker zu dessen Stellvertreter gewählt.

Gemäß § 109 des NKomVG [Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz] waren die Ratsmitglieder ohnehin dazu verpflichtet, denn die Wahl etwa eines Bewerbers, der nicht auf dem Vorschlag des HVB [Hauptverwaltungsbeamten] beruht, ist unwirksam, sagt der Gesetzgeber!

Ob dies der Öffentlichkeit bedurft hätte, sei deshalb dahingestellt; möglicherweise wäre dem Gesetz auch Genüge getan, wenn dies unter TOP Mitteilungen des Samtgemeindebürgermeisters berichtet worden wäre.

 

Wert gelegt wurde aber offenbar auf die Veröffentlichung der als nichtöffentlich deklarierten Verwaltungsvorlage, die den Ratsmitgliedern mit dem bisherigen Aufgabenprofil des Fachbereichsleiters eine 1A-fundierte Begründung lieferte für eine Entscheidung, die abweichend zu treffen sie ohnehin nicht befähigt waren.
Die Vorlage ermöglichte ihnen den öffentlichen Anschein von Entscheidungsstärke ohne Gesichtsverlust – sofern sie den Kontext realisiert haben.
Daher war kein Zähneknirschen zu vernehmen und kein Indiz dafür, mit dem HVB etwa in einen Dissenz zu treten.

 

Am 17.03.2025 wird der Stadtrat tagen und den Antrag des Stadtdirektors Harald Hinrichs auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis (des Stadtdirektors) behandeln.

Dazu regelt der § 106 NKomVG:
„… bestimmt der Rat, dass die übrigen Aufgaben [die Leitung der Verwaltung]
1. einem anderen Ratsmitglied
2. dem allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters oder
3. einem anderen Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde
   übertragen werden“

 

Sehen wir uns an, wer dafür infrage kommen könnte.

Das bei sonst medialer Dauerpräsenz mit Abstand exponierteste Ratsmitglied ist der Juso-Chef Ole Willms, der Narzißmus, Größenwahn und Übergriffigkeit mit penetranter Suche nach politischem Versorgungsposten berufsbiographisch zu verknüpfen weiß.

Dafür spricht die Pressebemerkung seiner Cousine, SPD-Bürgermeisterin Karin Emken, theoretisch könne jedes Ratsmitglied diesen Posten übernehmen.
Dazu paßt das Verschwinden der Esenser Jusos von der kleinmedialen Bildfläche.
Deren facebook- und instagram-accounts sind seit ca. 14 Tagen nicht mehr erreichbar; die Juso-Präsenz in der Menü-Leiste des SPD-Internetauftritts ist ebenfalls gelöscht.
Denkbar, daß der Schritt vom Juso zum Stadtdirektor medial und selbst parteipolitisch nur allzu schwer vermittelbar ist…

 

Stellen wir uns doch mal die Begeisterung vor, die der Anspruch eines berufsunfähigen Dauerstudenten auf den Stadtdirektor- und Samtgemeindebürgermeister-Posten bei der SPD auslöst – im Spagat mit der nackten Angst der Altsozis, daß die TikToks der Jungwählerklientel etwa den Ole küren!
Vielleicht hat dort jemand das Erlösungspotenzial erkannt, das Hinrichs‘ strategischer Personalie innewohnt und verbeißt sich deshalb das Zähneknirschen als Übersprungshandlung.

 

Den allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters, also Jan-Hermann Becker, nennt der § 106 NKomVG  vor  anderen Amtsleitern oder Beamten auf vergleichbaren Dienstposten. Somit wäre Becker nicht nur in Hinblick auf die öffentliche Laudatio vom 12.03., hinter die kein Ratsmitglied mehr zurück kann, sondern auch mit Verweis auf die geltende Rechtslage (!) der Nachfolger des Stadtdirektors.

 

Quasi zusatzgesichert wird die Position durch den Sachverhalt, daß der „allgemeine Vertreter die Übernahme der Aufgaben [des Stadtdirektors] nicht ablehnen kann, und zwar auch dann nicht, wenn eine der anderen Personen zur Übernahme bereit wäre. Bei ihm gehört die Pflicht zur Wahrnehmung der Aufgaben […] zu den Dienstpflichten, die er mit der Übernahme des Amtes oder der Funktion des allgemeinen Stellvertreters für den Fall entsprechender Ratsbeschlüsse übernommen hat.“ (Thiele, Kommentar zum NKomVG)

 

Dieses schwächt im übrigen die Position der Konkurrentenklage.

Der Duden beauskunftet, „die Personalie“ sei feminin, so daß zunächst bei der Wahl zwischen der Juso-Chefin Ole Willms und der Stabsstelle Planen im Organigramm der Blick auf derselben Ebene wie der des Stadtdirektors verweilt.

Ob zur Stabsstelle die Voraussetzung Höherer Dienst gehört – sonst ist niemand zu sehen – kann hier nur spekuliert werden.
Vorstellbar ist allerdings, daß mit dem breiten Zusammenbruch der Baukonjunktur auch kaum noch Planungs- und Strategieaufgaben im ursprünglichen Ausmaß zu bewältigen sind und vom bisherigen administrativen Handlungsprofil egal welche Stelleninhaberin wohl kaum gegen die Becker-Laudatio aus der Verwaltungsvorlage vom 12.03. dürfte bestehen können.

 

In diesem Kontext aber dürfte es so gut wie unmöglich sein, eine sachgerechte Potenzialbewertung im Sinne und zum Wohle der Stadt zu treffen, ohne sich prompt dem Vorwurf der Frauen- und Mütterfeindlichkeit ausgesetzt zu sehen – dünnes Eis also für eine affektfreie transparente öffentliche Personaldiskussion, die zwar exit-esens erlaubt sein mag, Verwaltung und Politik jedoch eher nicht und deshalb in der Gesamtschau auch wenig hilfreich wäre.

 

Das gilt ja übrigens auch für den fast gleichaltrigen, aber fortwährend ungelernten Juso-Chef neben Herrn Becker, sollte es zur Kommunalwahl jemals zu konkurrierenden Herausforderungen kommen.

 

Ob alle Samtgemeinderatsmitglieder am 12.03. sich der Folgen ihrer Abstimmung umfänglich bewußt waren, sei ebenfalls dahingestellt.
Harald Hinrichs‘ Strategie jedenfalls scheint vom Bestreben gezeichnet zu sein, die Verwaltungsarbeit unbeeinträchtigt von SPD-Generationen-Gekungel, Besoldungs- und Laufbahngeschacher oder sonstwas unter weitgehender Ausnutzung des gesetzlichen Spielraums nachhaltig zu festigen.

 

Als gäb’s nicht schon genügend überbordend psychopathologischen Perspektivverlust bis auf Bundesebene und drüber hinaus, könnte man Hinrichs ja auch konzedieren, diesen wenigstens aus kommunalen Zusammenhängen bestmöglich rauszuhalten.

Der Gedanke, daß der HVB – als Schadensbegrenzer, nicht „Wegbereiter“ (AfH) ! – diese abzuwenden und gleichzeitig noch für die Gesichtswahrung der Akteure Sorge zu tragen bestrebt ist, wäre ja ein sympathischer von strategischer Eleganz und Weitsicht.

 

Herr Hinrichs teilt aus

 

 

„Bravo-Harald!“ –
Herr Hinrichs teilt aus

 

 

Stadtdirektor u. Samtgemeindebürgermeister, Abb. ähnlich, fb

 

Wenn Esens‘ oberster Verwaltungsbeamter als Stadtdirektor und Samtgemeindebürgermeister via facebook die Meute 2.0 bedient und den Bürger anpöbelt, dann klingt’s schneidig und liest sich so und so:

„Etwa 60 Bürgerinnen und Bürger nahmen heute die Gelegenheit wahr, die neue Esenser Kita Bärenhöhle zu besichtigen. Architekt Ralph Thater führte die Interessierten durch das Gebäude. Aber wo waren denn die selbsternannten Faktenchecker und Esenser „Exiteers“? Sie haben offenbar andere Quellen für ihre Fake-News…“

 

 

Daß solches nicht unwidersprochen bleiben kann, liest sich so:

weiterlesen…

Eine Antwort, gar eine sachliche, blieb aus.
So eignet sich eines Stadtdirektors Statement als Ermunterung zu jenem Grad administrativer Frechheit, der zwar den asozialen Medien, nicht aber der Niedersächsischen Kommunalverfassung zu Gebote steht.
Und da möchte man einer Verwaltung, die per facebook-Schmuddelforum  Bescheid erteilt, empfehlen, ihre Öffnungszeiten entsprechend zu modifizieren:

mo – do:  Einwohner, die mit Spitzenbeamten per facebook befreundet sind
fr:            Restbürger

 

 

 

zur Sache, Herr Hinrichs!
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