„Haltet den Dieb !“
„…dreht die Stadt den Spieß um und wird selbst zur Klägerin“, titelt der Anzeiger für Harlingerland in seiner heutigen facebook-Vorschau und suggeriert zunächst, nun sei gar der erfolgreiche Kläger der Strafverfolgung auszusetzen. Gemeint aber ist das Land Niedersachsen, gegen das eine städtische Klage sich richten soll, als Mittäter einer von mehreren Beteiligten, die sich üblicherweise kloppen und einander bezichtigen, wenn die Tat aufgeflogen ist.
Die NWZ nennt das „Posse“:
Die Klageabsicht ist übrigens ja nun spätestens bekannt, seit sie auf der Tagesordnung mit der Einladung zum Verwaltungsausschuß vom 03.12. unterwegs ist und karikiert somit abermals die Transparenzverheißungen der Esenser Politik.
Der Chronist des Wattenrats liefert die Einordnung:
Da fragt sich doch der Beobachter, warum nicht schon längst gegen die Verantwortlichen der Ratsmehrheit der Stadt Esens ein Amtshaftungsverfahren eingeleitet wurde. Immerhin sind die Ratsmitglieder, die für die Planung und den Bau der Umgehungsstraße um Bensersiel im EU-Vogelschutzgebiet gestimmt hatten und mehr als 5 Millionen öffentliche Gelder für den mehr als 8 Millionen Euro teuren Straßenbau rechtswidrig verbraten haben, zunächst selbst verantwortlich für das Desaster.
Auch der Landkreis Wittmund als Kommunalaufsichtsbehörde ist mitverantwortlich; der Landkreis ist nicht gegen die erkennbar rechtswidrige Planung und den Bau im damals
faktischen Vogelschutzgebiet eingeschritten. Die in Anspruch genommenen mehr als fünf Millionen Euro öffentliche Gelder mussten bisher nicht zurückgezahlt werden.
Der ehemaligen Rechtsbeistand der Stadt Esens in der Causa Umgehungsstraße, Prof. Stüer, hatte laut Landeigentümer und späterem erfolgreichen Kläger im ersten OVG-Lüneburg-Verfahren zunächst VERNEINT, die Straße würde in einem Vogelschutzgebiet verlaufen, dazu ist nichts in Sachen Anwaltshaftung unternommen worden. Allein die Anwalts- und Gerichtskosten mit Prof. Stüer beliefen sich auf mehrere hundertausend Euro für die Stadt- Steuergelder!
Allen Beteiligten war durch den Unterzeichner vom Wattenrat-Ostfriesland seit 2003 bekannt (auch dem damaligen Anwalt der Stadt Esens), dass die Straßenplanung in einem damals „faktischen Vogelschutzgebiet“ erfolgte und rechtswidrig sein müsse. In einem „faktischen Vogelschutzgebiet“ dürfen überhaupt keine Maßnahmen dieser Art geplant oder gebaut werden. Erst nach einer Ausweisung als Vogelschutzgebiet (Natura-2000-Gebiet) hätte mit den Planungen NACH einer positiven bewerteten Verträglichkeitsprüfung begonnen werden dürfen (§34 Bundesnaturschutzgesetz). Das ist aber unterblieben und soll jetzt nachträglich, aber sehr fragwürdig, mit einem neuen Anwalt „passend“ gemacht werden.
Alle Gerichtsurteile vom VG Oldenburg, OVG Lüneburg bis zum Bundesverwaltungsgericht sprechen GEGEN die Stadt Esens und die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Bebauungspläne „kommunale Entlastungsstraße“! Das VG Oldenburg bescheinigte der Stadt Esens bereits „fortgesetztes rechtsuntreues Verhalten“ bei der Posse um die spätere zunächst halbherzige Straßensperrung, die vom Landeigentümer durchgesetzt wurde.
Es sieht so aus, als ob die Verantwortlichen in der Stadt Esens erneut mit der Parole „Haltet den Dieb“, der jetzt in Hannover verortet wird, von der eigenen Verantwortlichkeit ablenken wollen, ein Trauerspiel der kommunalen Selbstverwaltung. Aus der „kommunalen Entlastungsstraße“ ist längst eine steuerliche „Belastungsstraße“ geworden!
Manfred Knake
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… und einen unaufgeregten Blick von außerhalb gewährt uns Marco Seng mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe (08.12.2018).
haz zu b’siel
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