NIGE: Das Vier-Augen-Prinzip

 

 

 

 

 

NIGE:
Das Vier-Augen-
Prinzip

 

 

 

„Wieviel hat die Leitung gewußt, soll die Hauptverhandlung klären“ schrieb noch am 30.04.2024 Susanne Ullrich für die Ostfriesen Zeitung; es blieb deren frommer Wunsch aber bislang ungehört.

Stattdessen lieferte ihre Kollegin Bettina Keller noch am Nachmittag des gestrigen zweiten Verhandlungstages für die OZ eine ausführliche Verlaufsschilderung des Prozesses, die aber der Spur des Geldes folgte, und titelte: „Wohin ging das unterschlagene Geld des Nige?“ und nicht: „Wie konnte es dazu kommen?“ und „Was ist die Geschichte dahinter?“.

 

Der Vorsitzende Richter Klein vergewisserte sich diesmal zur Eröffnung der Verhandlung, daß zwei vorgesehene Zeuginnen nicht im Publikum anwesend seien, weil dies deren Status als unbeeinflußte Zeugen hätte gefährden können.
Allerdings war eine der beiden, eine NIGE-Verwaltungsmitarbeiterin des Angeklagten, aber schon bei der ersten Verhandlung im Publikum präsent und stand währenddessen in regem Austausch mit den dort versammelten Lehrkörpern und der Direktorin.

 

Nochmals thematisierte später der Vorsitzende im Rahmen der Zeugenbelehrung der NIGE-Direktorin Anja Renken-Abken, daß diese bekannterweise zwar ebenfalls im Publikum an der letzten Verhandlung teilgenommen habe, sie aber dennoch nun als unbeeinflußte Zeugin gehört werden könne.

Und diese versicherte treuherzig, ohnehin bereits alles gewußt zu haben, was bei der letzten Sitzung in Erfahrung zu bringen gewesen wäre.

 

Im Zeugenstand verkörperte  sie alsdann sehr umfassend und beredt ihre Entlastung in Bezug auf ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber, als der Angeklagte einen Selbstmord ankündigte und seine Unterschlagung offenbarte. „Ich hatte einen weinerlichen Mann an der Strippe – Sie habe aufgelegt und nachgedacht – der Mann habe so viel Gutes für das Nige getan…. ihm anzubieten, ihn zu einer Selbstanzeige zu begleiten – Ich habe ihn irgendwo gesucht, in der Sorge, dass er sich etwas angetan hat, erzählte sie“ (OZ).

 

Einem untadeligen pädagogischen Ansatz sowie dem NIGE-Prinzip der „offenen Türen“ verdanke sich auch die Tatsache, daß sie dennoch keinerlei Groll gegenüber dem Angeklagten hege, was dem Zuschauer gehörige Hochachtung abverlangte, zumal es jeglicher Lebenserfahrung scharf widerspricht.

Auch das hervorragende Zeugnis, das sie dem Angeklagten ausstellte, fiel somit letztlich positiv auf die Ausstellerin zurück und lenkte des Betrachters Blick im weiteren auf den Fluß des Geldes.

 

Auch hier folgte die Selbstentlastung im Prinzip der Vorlage des AfH-Redakteurs Kiesé mit seinem seinerzeitigen Aufsatz „Die Abschlüsse, die er mir vorgelegt hat, waren stimmig“, erklärte die Schulleiterin“ sowie „Der Haushalt ist ja auch regelmäßig von Osnabrück geprüft worden, ohne dass jemandem etwas aufgefallen wäre“ (B. Keller, OZ).

 

Gleichwohl gewährte die Schilderung für den klitzekleinen Moment durch einen winzigen Spalt einen Blick auf jene begünstigende Hemdsärmeligkeit im System NIGE, die einem Buchprüfer das Zwerchfell erschüttert:
die sogenannten „Eigenbelege“!
Diese bezeichnen handschriftliche Zettel mit einem Betrag, die der Angeklagte ausstellte und Rechnungen ersetzte. „… dass es soviele Eigenbelege des Ex-Verwaltungsleiters ohne entsprechende Rechnungen gab (…) Sie hat die handschriftlichen Zettel erfaßt, abgestempelt und zur Freigabe im System an ihn weitergeleitet“ (OZ).

 

Daß dieser Vorgang des Erfassens, Stempelns und der Wiedervorlage durch des Angeklagten Mitarbeiterin dann auch noch als Kontrollsystem Vier-Augen-Prinzip“ klassifiziert wurde und wird, läßt den Zuschauer dann doch drastisch  fassungslos zurück. Denn siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Vier-Augen-Prinzip.

 

Der Vorsitzende verlas alsdann eine Auflistung privater Geldflüsse des Angeklagten nach Rumänien und Ungarn bis zu dem Zeitpunkt, als die Sparkasse diese wegen Geldwäscheverdachts sperrte.

Dessen letzte Überweisung betrug 1 ct und der Verwendungszweck lautete: „I want my money back“. Dazu schwieg er, und die Relevanz der Bemerkung wird dieser Prozeß wohl nicht erhellen.
Und man meinte zeitweise, im Saal die Erleichterung des Gerichts darüber verspüren zu können, daß der Angeklagte aber geständig war und dessen Rechtsanwalt so zurückhaltend auf’s Insistieren auf Widersprüche verzichtete.

 

Im Vorfeld des Verfahrens hatten sich sowohl NIGE-Leitung als auch Presse-Berichterstattung wiederholt auf Aussagen eines Whistleblowers berufen, der die Ermittlungen ausgelöst habe.

„Whistleblower entscheiden sich ja vor allem dann, an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn sie wenig Vertrauen in die Untersuchungs- oder Meldeverfahren ihrer Organisation haben, wenn sie bereits erfolglos versucht haben, sich intern zu äußern, oder wenn es kein System für die Meldung von Mißständen gibt.“ (EQS Integrity Line)

Im Prozeß aber hat man weder vom Gericht, noch von der Staatsanwaltschaft, noch von der Ermittlerin der PI Aurich, noch von der sehr ausführlichen Zeugin Renken-Abken je wieder etwas über den NIGE-Whistleblower gehört!
Dessen Ambition hatte sich ja sowohl gegen den Angeklagten, als aber auch gegen das System NIGE und dessen aufsichtspflichtige Leitung gerichtet – dieser Whistleblower dürfte angesichts der „halben Sache“ wohl jetzt recht enttäuscht sein …!

 

Und weil – a propos „halbe Sache“ – der Blick auf die Fehlstellen mitunter aufschlußreicher ist als die Aufführung selber: Das Gericht hatte einige Zeugen geladen: die polizeiliche Ermittlerin, die psychiatrische Sachverständige, einen Polizeibeamten, zwei NIGE-Verwaltungsmitarbeiterinnen des Angeklagten, gar den Mitarbeiter einer Auftragsreinigungsfirma bis nach Serbien und selbstverständlich die eine Hälfte der NIGE-Leitung, Anja Renken-Abken.

 

Die andere Hälfte der Schulleitung, der Ständige Vertreter der Direktorin, aber wurde so auffällig ausgeblendet, daß man ein umfassendes, interdisziplinäres Briefing vermuten möchte –
Einen Tjark-Fokken Emken hat es dort nie gegeben!

 

 

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