Esenser Transparenzoffensive Teil III und Schluß

 

 

 

 

 

 

Esenser
Transparenz-
offensive

Teil III und Schluß

 

 

 

Höchst spekulatives Fazit

 

Das ist ja das Schöne: Je weniger Transparenz und Öffentlichkeit, desto weiter ist der Spekulation das Stadttor geöffnet – so lasset uns diesmal ausnahmsweise mit Freude, Fanfaren und Konfetti Einzug halten.

 

Doch beginnen wir zunächst nüchtern.

Auf seiner Sitzung am 12.03.2025 hat der Samtgeheimmeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindebürgermeisters Harald Hinrichs den Hauptamtsleiter (Fachbereich 1) Jan-Hermann Becker zu dessen Stellvertreter gewählt.

Gemäß § 109 des NKomVG [Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz] waren die Ratsmitglieder ohnehin dazu verpflichtet, denn die Wahl etwa eines Bewerbers, der nicht auf dem Vorschlag des HVB [Hauptverwaltungsbeamten] beruht, ist unwirksam, sagt der Gesetzgeber!

Ob dies der Öffentlichkeit bedurft hätte, sei deshalb dahingestellt; möglicherweise wäre dem Gesetz auch Genüge getan, wenn dies unter TOP Mitteilungen des Samtgemeindebürgermeisters berichtet worden wäre.

 

Wert gelegt wurde aber offenbar auf die Veröffentlichung der als nichtöffentlich deklarierten Verwaltungsvorlage, die den Ratsmitgliedern mit dem bisherigen Aufgabenprofil des Fachbereichsleiters eine 1A-fundierte Begründung lieferte für eine Entscheidung, die abweichend zu treffen sie ohnehin nicht befähigt waren.
Die Vorlage ermöglichte ihnen den öffentlichen Anschein von Entscheidungsstärke ohne Gesichtsverlust – sofern sie den Kontext realisiert haben.
Daher war kein Zähneknirschen zu vernehmen und kein Indiz dafür, mit dem HVB etwa in einen Dissenz zu treten.

 

Am 17.03.2025 wird der Stadtrat tagen und den Antrag des Stadtdirektors Harald Hinrichs auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis (des Stadtdirektors) behandeln.

Dazu regelt der § 106 NKomVG:
„… bestimmt der Rat, dass die übrigen Aufgaben [die Leitung der Verwaltung]
1. einem anderen Ratsmitglied
2. dem allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters oder
3. einem anderen Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde
   übertragen werden“

 

Sehen wir uns an, wer dafür infrage kommen könnte.

Das bei sonst medialer Dauerpräsenz mit Abstand exponierteste Ratsmitglied ist der Juso-Chef Ole Willms, der Narzißmus, Größenwahn und Übergriffigkeit mit penetranter Suche nach politischem Versorgungsposten berufsbiographisch zu verknüpfen weiß.

Dafür spricht die Pressebemerkung seiner Cousine, SPD-Bürgermeisterin Karin Emken, theoretisch könne jedes Ratsmitglied diesen Posten übernehmen.
Dazu paßt das Verschwinden der Esenser Jusos von der kleinmedialen Bildfläche.
Deren facebook- und instagram-accounts sind seit ca. 14 Tagen nicht mehr erreichbar; die Juso-Präsenz in der Menü-Leiste des SPD-Internetauftritts ist ebenfalls gelöscht.
Denkbar, daß der Schritt vom Juso zum Stadtdirektor medial und selbst parteipolitisch nur allzu schwer vermittelbar ist…

 

Stellen wir uns doch mal die Begeisterung vor, die der Anspruch eines berufsunfähigen Dauerstudenten auf den Stadtdirektor- und Samtgemeindebürgermeister-Posten bei der SPD auslöst – im Spagat mit der nackten Angst der Altsozis, daß die TikToks der Jungwählerklientel etwa den Ole küren!
Vielleicht hat dort jemand das Erlösungspotenzial erkannt, das Hinrichs‘ strategischer Personalie innewohnt und verbeißt sich deshalb das Zähneknirschen als Übersprungshandlung.

 

Den allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters, also Jan-Hermann Becker, nennt der § 106 NKomVG  vor  anderen Amtsleitern oder Beamten auf vergleichbaren Dienstposten. Somit wäre Becker nicht nur in Hinblick auf die öffentliche Laudatio vom 12.03., hinter die kein Ratsmitglied mehr zurück kann, sondern auch mit Verweis auf die geltende Rechtslage (!) der Nachfolger des Stadtdirektors.

 

Quasi zusatzgesichert wird die Position durch den Sachverhalt, daß der „allgemeine Vertreter die Übernahme der Aufgaben [des Stadtdirektors] nicht ablehnen kann, und zwar auch dann nicht, wenn eine der anderen Personen zur Übernahme bereit wäre. Bei ihm gehört die Pflicht zur Wahrnehmung der Aufgaben […] zu den Dienstpflichten, die er mit der Übernahme des Amtes oder der Funktion des allgemeinen Stellvertreters für den Fall entsprechender Ratsbeschlüsse übernommen hat.“ (Thiele, Kommentar zum NKomVG)

 

Dieses schwächt im übrigen die Position der Konkurrentenklage.

Der Duden beauskunftet, „die Personalie“ sei feminin, so daß zunächst bei der Wahl zwischen der Juso-Chefin Ole Willms und der Stabsstelle Planen im Organigramm der Blick auf derselben Ebene wie der des Stadtdirektors verweilt.

Ob zur Stabsstelle die Voraussetzung Höherer Dienst gehört – sonst ist niemand zu sehen – kann hier nur spekuliert werden.
Vorstellbar ist allerdings, daß mit dem breiten Zusammenbruch der Baukonjunktur auch kaum noch Planungs- und Strategieaufgaben im ursprünglichen Ausmaß zu bewältigen sind und vom bisherigen administrativen Handlungsprofil egal welche Stelleninhaberin wohl kaum gegen die Becker-Laudatio aus der Verwaltungsvorlage vom 12.03. dürfte bestehen können.

 

In diesem Kontext aber dürfte es so gut wie unmöglich sein, eine sachgerechte Potenzialbewertung im Sinne und zum Wohle der Stadt zu treffen, ohne sich prompt dem Vorwurf der Frauen- und Mütterfeindlichkeit ausgesetzt zu sehen – dünnes Eis also für eine affektfreie transparente öffentliche Personaldiskussion, die zwar exit-esens erlaubt sein mag, Verwaltung und Politik jedoch eher nicht und deshalb in der Gesamtschau auch wenig hilfreich wäre.

 

Das gilt ja übrigens auch für den fast gleichaltrigen, aber fortwährend ungelernten Juso-Chef neben Herrn Becker, sollte es zur Kommunalwahl jemals zu konkurrierenden Herausforderungen kommen.

 

Ob alle Samtgemeinderatsmitglieder am 12.03. sich der Folgen ihrer Abstimmung umfänglich bewußt waren, sei ebenfalls dahingestellt.
Harald Hinrichs‘ Strategie jedenfalls scheint vom Bestreben gezeichnet zu sein, die Verwaltungsarbeit unbeeinträchtigt von SPD-Generationen-Gekungel, Besoldungs- und Laufbahngeschacher oder sonstwas unter weitgehender Ausnutzung des gesetzlichen Spielraums nachhaltig zu festigen.

 

Als gäb’s nicht schon genügend überbordend psychopathologischen Perspektivverlust bis auf Bundesebene und drüber hinaus, könnte man Hinrichs ja auch konzedieren, diesen wenigstens aus kommunalen Zusammenhängen bestmöglich rauszuhalten.

Der Gedanke, daß der HVB – als Schadensbegrenzer, nicht „Wegbereiter“ (AfH) ! – diese abzuwenden und gleichzeitig noch für die Gesichtswahrung der Akteure Sorge zu tragen bestrebt ist, wäre ja ein sympathischer von strategischer Eleganz und Weitsicht.

 

Esenser Transparenzoffensive Teil I

 

Esenser
Transparenz-
offensive

Teil I
Gastbeitrag/Lesermeinung

 

 

 

Die notorischen Hemdsärmeligkeiten der Stadt Esens bei gesetzlichen Vorgaben werden an dieser Stelle immer wieder gern aufgegriffen und vorgestellt, zuletzt Ende Dezember 2024.  Aus gegebenem Anlaß, nämlich der Samtgemeinderatssitzung vom 12.03.2025, fügt sich der heutige Gastbeitrag/Leserbrief von Arno Nerschbach zum fortgesetzten Haushaltsgebahren dem an:

 

Esenser Transparenzoffensive
1. Teil

 

„Der Haushalt

Wenn es in Esens um Transparenz geht, findet man diese garantiert weder im Esenser Rathaus noch im Ratssaal.
Leider ist jedoch festzustellen, dass der große Teil der Einwohner entweder kein Interesse an vollständiger Information zeigt, oder es zu mühsam erachtet, sich mit der Gemeindepolitik zu beschäftigen. Allein die Situation, dass es mit einem Stadtrat und einem Samtgemeinderat zwei ( mehr oder weniger) verbundene Gremien gibt, erfordert eine gewisse Fähigkeit der Differenzierung. Kommt dann die Ämterverquickung in Rat und Verwaltung dazu, wird es noch schwieriger. Genau das machen sich einige „wichtige“ Damen und Herren der Gremien zunutze, ungestört im Geheimen zu operieren. „Unwichtigere“, die nur zum Händeheben die Gremien auffüllen, können sich in der jeweiligen Gruppe verstecken, ohne offiziell Stellung beziehen zu müssen.

Aber nicht nur in Esens herrscht ein System der Intransparenz. Das Problem zieht sich hin bis zum Landkreis und auch der Anzeiger für Harlingerland hilft mit Unterstützung von „Hofberichterstattern“, die Esenser Bevölkerung im Ungewissen zu lassen oder sogar einseitig zu informieren. Das Schlüsselwort ist: Opportunitätsprinzip.

Als ich in 2011 in den Stadtrat gewählt wurde, musste ich bezüglich der Kommunalpolitik lernen, dass man mich zu den oben genannten „Unwichtigeren“ zählte.
Dank der Hilfe von auskunftsbereiten Mitarbeitern im Landkreis konnte ich jedoch schnell aufholen und im Rat der Stadt vielen Versuchen von Machenschaften Paroli bieten.
Dabei habe ich immer wieder auf die Forderungen der Verfassung hingewiesen, womit ich mich (oh Wunder) unbeliebt gemacht hatte.
Beim Wechsel des [Hauptverwaltungsbeamten] HVB/Stadtdirektors in 2014 hatte ich die Hoffnung auf einen Neuanfang innerhalb der Verwaltung und eine andere Kommunalpolitik. Fehlanzeige! Schnell befand sich der Neue in den Klauen der oben genannten „Wichtigen“ und lehnte jegliche, in die Hand versprochene Veränderung ab.

Besonders die Handhabung der Haushalte der gesamten Samtgemeinde zeigt die Arbeitsweise der zuständigen Personen und Gremien.
So wurde bis heute keine einzige Haushaltssatzung fristgerecht eingereicht. Geschickt hat man bis zum jeweiligen Jahresende auf die Rechnungen gewartet und daran die Daten für das neue Jahr angepasst. Von Planung keine Spur. Durch die dann erst beginnenden Haushaltsberatungen, die diesen Namen nicht verdient haben, kam es meist ca. fünf Monate zum Verzug. Inklusive der Prüfung der Haushalte und der zwingend notwendigen öffentlichen Auslegung wurden die Haushalte erst sechs bis elf Monate zu spät rechtskräftig. Bis dahin befand man sich in der „vorläufigen Haushaltsführung“; was bedeutet, dass nur bestimmte Auszahlungen erlaubt sind.
Um das, und um die anderen Vorgaben auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen, fordert die Verfassung einen Jahresabschluss jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres.
Diese Vorgabe haben Stadtrat, Samtgemeinderat, Stadtdirektor/ HVB bis zum Jahr 2023 nicht eingehalten und erst nach den massiven Forderungen des Landesrechnungshofes mit den Jahresabschlüssen begonnen. Nach fast zehn (!) Jahren und mit Wissen des Landkreises. Bis heute (2025) betraf das innerhalb der Samtgemeinde Esens 88(!) fehlende Jahresabschlüsse. Das in dieser Größenordnung gleiche Problem galt in den anderen Gemeinden des Landkreises und dem Landkreis selbst. Lediglich die Stadt Wittmund machte regelmäßig ihre Hausaufgaben und das nahezu fristgerecht.

Im Jahr 2024 gestattete die Landesregierung per Gesetz eine Erleichterung der Prüfung der Jahresabschlüsse, sodass verkürzte Prüfungen ermöglicht werden, um die Versäumnisse aufzuholen. Dazu schreibt der Landkreis in den erfolgten Prüfungen aktuell bis 2019:

„Es wurde zwar eine kurze Plausibilitätsprüfung durchgeführt, jedoch kann anhand der fehlenden Rechenschaftsberichte und Anlagen keine abschließende Aussage zum Gesamtbild der Stadt/ Samtgemeinde getroffen werden.“

Trotz gesetzlicher Vorgaben machen die Verantwortlichen wie gehabt weiter!
Auch zum jetzigen Zeitpunkt sind die aktuellen Haushalte 2025 der Stadt und der Samtgemeinde nicht fristgerecht eingereicht. Damit befindet man sich wieder in der „vorläufigen Haushaltsführung“ bis zum Ende der öffentlichen Auslegung Mitte bis Ende des Haushaltsjahres.

Hier noch zwei Fragen zur Transparenz:
Wie hoch sind die
Gesamtkosten (incl. Anwalts- und Gerichtskosten) der Entlastungsstraße Bensersiel?
Wie hoch sind die
Gesamtkosten (incl. Anwalts- und Gerichtskosten) des Umbaus der Therme in Bensersiel?“

 

Arno Nerschbach, 14.03.2025

 

2. Teil
Der Stadtdirektor
(Personalauswahlverfahren gem. NdsKommVG)