Esenser Transparenzoffensive Teil III und Schluß

 

 

 

 

 

 

Esenser
Transparenz-
offensive

Teil III und Schluß

 

 

 

Höchst spekulatives Fazit

 

Das ist ja das Schöne: Je weniger Transparenz und Öffentlichkeit, desto weiter ist der Spekulation das Stadttor geöffnet – so lasset uns diesmal ausnahmsweise mit Freude, Fanfaren und Konfetti Einzug halten.

 

Doch beginnen wir zunächst nüchtern.

Auf seiner Sitzung am 12.03.2025 hat der Samtgeheimmeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindebürgermeisters Harald Hinrichs den Hauptamtsleiter (Fachbereich 1) Jan-Hermann Becker zu dessen Stellvertreter gewählt.

Gemäß § 109 des NKomVG [Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz] waren die Ratsmitglieder ohnehin dazu verpflichtet, denn die Wahl etwa eines Bewerbers, der nicht auf dem Vorschlag des HVB [Hauptverwaltungsbeamten] beruht, ist unwirksam, sagt der Gesetzgeber!

Ob dies der Öffentlichkeit bedurft hätte, sei deshalb dahingestellt; möglicherweise wäre dem Gesetz auch Genüge getan, wenn dies unter TOP Mitteilungen des Samtgemeindebürgermeisters berichtet worden wäre.

 

Wert gelegt wurde aber offenbar auf die Veröffentlichung der als nichtöffentlich deklarierten Verwaltungsvorlage, die den Ratsmitgliedern mit dem bisherigen Aufgabenprofil des Fachbereichsleiters eine 1A-fundierte Begründung lieferte für eine Entscheidung, die abweichend zu treffen sie ohnehin nicht befähigt waren.
Die Vorlage ermöglichte ihnen den öffentlichen Anschein von Entscheidungsstärke ohne Gesichtsverlust – sofern sie den Kontext realisiert haben.
Daher war kein Zähneknirschen zu vernehmen und kein Indiz dafür, mit dem HVB etwa in einen Dissenz zu treten.

 

Am 17.03.2025 wird der Stadtrat tagen und den Antrag des Stadtdirektors Harald Hinrichs auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis (des Stadtdirektors) behandeln.

Dazu regelt der § 106 NKomVG:
„… bestimmt der Rat, dass die übrigen Aufgaben [die Leitung der Verwaltung]
1. einem anderen Ratsmitglied
2. dem allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters oder
3. einem anderen Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde
   übertragen werden“

 

Sehen wir uns an, wer dafür infrage kommen könnte.

Das bei sonst medialer Dauerpräsenz mit Abstand exponierteste Ratsmitglied ist der Juso-Chef Ole Willms, der Narzißmus, Größenwahn und Übergriffigkeit mit penetranter Suche nach politischem Versorgungsposten berufsbiographisch zu verknüpfen weiß.

Dafür spricht die Pressebemerkung seiner Cousine, SPD-Bürgermeisterin Karin Emken, theoretisch könne jedes Ratsmitglied diesen Posten übernehmen.
Dazu paßt das Verschwinden der Esenser Jusos von der kleinmedialen Bildfläche.
Deren facebook- und instagram-accounts sind seit ca. 14 Tagen nicht mehr erreichbar; die Juso-Präsenz in der Menü-Leiste des SPD-Internetauftritts ist ebenfalls gelöscht.
Denkbar, daß der Schritt vom Juso zum Stadtdirektor medial und selbst parteipolitisch nur allzu schwer vermittelbar ist…

 

Stellen wir uns doch mal die Begeisterung vor, die der Anspruch eines berufsunfähigen Dauerstudenten auf den Stadtdirektor- und Samtgemeindebürgermeister-Posten bei der SPD auslöst – im Spagat mit der nackten Angst der Altsozis, daß die TikToks der Jungwählerklientel etwa den Ole küren!
Vielleicht hat dort jemand das Erlösungspotenzial erkannt, das Hinrichs‘ strategischer Personalie innewohnt und verbeißt sich deshalb das Zähneknirschen als Übersprungshandlung.

 

Den allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters, also Jan-Hermann Becker, nennt der § 106 NKomVG  vor  anderen Amtsleitern oder Beamten auf vergleichbaren Dienstposten. Somit wäre Becker nicht nur in Hinblick auf die öffentliche Laudatio vom 12.03., hinter die kein Ratsmitglied mehr zurück kann, sondern auch mit Verweis auf die geltende Rechtslage (!) der Nachfolger des Stadtdirektors.

 

Quasi zusatzgesichert wird die Position durch den Sachverhalt, daß der „allgemeine Vertreter die Übernahme der Aufgaben [des Stadtdirektors] nicht ablehnen kann, und zwar auch dann nicht, wenn eine der anderen Personen zur Übernahme bereit wäre. Bei ihm gehört die Pflicht zur Wahrnehmung der Aufgaben […] zu den Dienstpflichten, die er mit der Übernahme des Amtes oder der Funktion des allgemeinen Stellvertreters für den Fall entsprechender Ratsbeschlüsse übernommen hat.“ (Thiele, Kommentar zum NKomVG)

 

Dieses schwächt im übrigen die Position der Konkurrentenklage.

Der Duden beauskunftet, „die Personalie“ sei feminin, so daß zunächst bei der Wahl zwischen der Juso-Chefin Ole Willms und der Stabsstelle Planen im Organigramm der Blick auf derselben Ebene wie der des Stadtdirektors verweilt.

Ob zur Stabsstelle die Voraussetzung Höherer Dienst gehört – sonst ist niemand zu sehen – kann hier nur spekuliert werden.
Vorstellbar ist allerdings, daß mit dem breiten Zusammenbruch der Baukonjunktur auch kaum noch Planungs- und Strategieaufgaben im ursprünglichen Ausmaß zu bewältigen sind und vom bisherigen administrativen Handlungsprofil egal welche Stelleninhaberin wohl kaum gegen die Becker-Laudatio aus der Verwaltungsvorlage vom 12.03. dürfte bestehen können.

 

In diesem Kontext aber dürfte es so gut wie unmöglich sein, eine sachgerechte Potenzialbewertung im Sinne und zum Wohle der Stadt zu treffen, ohne sich prompt dem Vorwurf der Frauen- und Mütterfeindlichkeit ausgesetzt zu sehen – dünnes Eis also für eine affektfreie transparente öffentliche Personaldiskussion, die zwar exit-esens erlaubt sein mag, Verwaltung und Politik jedoch eher nicht und deshalb in der Gesamtschau auch wenig hilfreich wäre.

 

Das gilt ja übrigens auch für den fast gleichaltrigen, aber fortwährend ungelernten Juso-Chef neben Herrn Becker, sollte es zur Kommunalwahl jemals zu konkurrierenden Herausforderungen kommen.

 

Ob alle Samtgemeinderatsmitglieder am 12.03. sich der Folgen ihrer Abstimmung umfänglich bewußt waren, sei ebenfalls dahingestellt.
Harald Hinrichs‘ Strategie jedenfalls scheint vom Bestreben gezeichnet zu sein, die Verwaltungsarbeit unbeeinträchtigt von SPD-Generationen-Gekungel, Besoldungs- und Laufbahngeschacher oder sonstwas unter weitgehender Ausnutzung des gesetzlichen Spielraums nachhaltig zu festigen.

 

Als gäb’s nicht schon genügend überbordend psychopathologischen Perspektivverlust bis auf Bundesebene und drüber hinaus, könnte man Hinrichs ja auch konzedieren, diesen wenigstens aus kommunalen Zusammenhängen bestmöglich rauszuhalten.

Der Gedanke, daß der HVB – als Schadensbegrenzer, nicht „Wegbereiter“ (AfH) ! – diese abzuwenden und gleichzeitig noch für die Gesichtswahrung der Akteure Sorge zu tragen bestrebt ist, wäre ja ein sympathischer von strategischer Eleganz und Weitsicht.

 

Bürgerbeteiligung nagelneu

Bürgerbeteiligung
nagelneu

Die Wiedervernässung des Sumpfs

 

 

 

Welch ein Idyll im Sonnenuntergang, mit dem Politik und Anzeiger – Seit‘ an Seit‘ – ungefragt eine gute Nachricht unterbreiten. Gern überliest der Rezipient dabei die Bildunterschrift:
„Hier ist noch Platz für mehr“ !
Wenn also der Inhalt der Oberfläche widerspricht, nennt man’s Text-Bild-Schere und ist dem Leser Aufforderung, nachzudenken, was denn jetzt transportiert werden möchte am Freitag, dem 13. .

Im folgenden werden zwei Powerbegriffe, die bislang noch jeder AfH-Schreibkraft den Stift erhitzt haben, nicht nur in Anschlag gebracht, sondern neu definiert:  „Wertschöpfung“ und „Bürgerbeteiligung“.

Weil das Verständnis der bisherigen Bedeutung von Bürgerbeteiligung einen Blick ins Esens 2016 erfordert, kann die AfH-Dame Julia Dittmann davon nichts wissen, denn das Zeitungsarchiv liegt abseits des Weges zwischen Teeküche und der Hefeteilchenrunde („Redaktionskonferenz“):
2016 erfolgte in der Samtgemeinde Esens eine Bürgerbefragung zur Windkraft-Akzeptanz anläßlich beabsichtigter Verdichtung des Windparks Stedesdorf. Bei einer Wahlbeteiligung von 60% wurde weiterer Ausbau von 80% der Einwohner abgelehnt.
Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs ließ seinerzeit dazu via Anzeiger erklären:
„Nach erfolgreicher Bürgerbefragung zum Thema Windkraft möchte der Verwaltungschef dieses Instrument der Bürgerbeteiligung häufiger wagen“
und verdankte seine erfolgte Wiederwahl zweifellos auch diesem Sachverhalt.

Der nämlich ermöglichte den Einwohnern der Samtgemeinde eine Teilhabe am demokratischen Partizipationsprozeß in einem Kontext, der unmittelbar ihre Lebensqualität zu beeinträchtigen drohte.

Und genau diese abgelehnte Beeinträchtigung verkaufen Harald Hinrichs, Karin Emken und Erwin Freimuth nunmehr als die neue Bürgerbeteiligung. Sie „ermöglicht“ den Bürgern, die kaum wissen, wie sie Strom- und Gasrechnungen zahlen sollen, z.B. auf Lebensmittel zu verzichten und stattdessen den Windparkinvestoren beizutreten und dort Anteile zu erwerben – wohl auch ein Wagnis ?!

Die Struktur dieses Geschäftsmodells ist sehr eingehend im Archiv des Wattenrates dokumentiert, die allesamt schamlosen „Wertschöpfer“ des damaligen Stedesdorfer Szenarios sind dort auch gelistet.

Einer der Untertitel dieser zauberhaften Anthologie lautet:
„Nachrichten aus dem kommunalen Sumpf“.
Und durfte man glauben, mit Hinrichs‘ Erklärung und dem eindeutigen Ergebnis der bezeichneten Bürgerbefragung sei dieser zumindest teilweise lokal trockengelegt, kann man nun seiner umfassenden Wiedervernässung beiwohnen.
Der heutige Offene Brief des Wattenrat-Chronisten Manfred Knake an Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs leuchtet dazu exakt jeden Winkel auch des aktuellen „Zusammenwirkens“ weitgehend aus.

Übrig bleibt bei Esenser Presse“erklärungen“ (Wer erklärt wen?) immer der Restzweifel, ob die Protagonisten wirklich kontextuell verstanden haben, was sie verlautbaren, oder ob die Redakteuse bloß erzählt, was sie verstanden hat.
Auf ihrer MdL-facebook-Seite reüssiert Karin Emken nach wie vor als Landtagskandidatin, somit ihr wohl fortwährender Welpenschutz zugestanden werden darf.
Verstanden hat hier also die freundliche Abgeordnete, daß es „um richtig, richtig viel Geld“ gehe, und der Verständnishorizont läßt sich daran ermessen, daß sie die Antwort auf die einfache Frage „Woher und für wen denn?“ schuldig bleiben mußte.

Machen wir uns auf die Suche.
Wer ausruft „Wertschöpfung soll in Esens bleiben“, suggeriert, eine solche sei hier vorhanden, eventuell drohe gar ihre Abwanderung.
Was aber ist denn an aktueller „Wertschöpfung“ zu verzeichnen? – Es gibt ja nun bereits zahlreiche einschlägige „Wertschöpfer“ in den Samtgemeindekommunen, also: Zahlen, bitte!
Und was ist zu erwarten, mit welchem Properitätszuwachs soll gerechnet werden, wenn es „um richtig, richtig viel Geld“ geht? Abermals: Zahlen, bitte!

Bislang waren diese Stromerzeuger mit der Einspeisevergütung, die von allen Kunden per EEG-Umlage bezahlt wurde, bereits komfortabel bedient.
Das Merit-Order-Prinzip aber beschert den Stromerzeugern nun Renditen, die die alte EEG-Umlage um ein Vielfaches übertreffen:
Dabei wird der Einkaufspreis an den Strombörsen nicht durch die realen Kosten aller verschiedenen Energieträger bestimmt, sondern ausschließlich anhand der Stromgestehungskosten des im jeweiligen Zeitraum teuersten Anbieters! Wenn die Stromgestehungskosten für Strom zB aus Erdgas sich also verfünffachen, gilt dieser Preis auch für alle anderen Anbieter, auch für die Anbieter von Strom aus regenerativen Energien, Kohle und Kernkraft, deren Kosten sich – wenn überhaupt – nur marginal gesteigert haben. So befeuert die Stromerzeugung aus Fracking-Gas auch die Preissteigerung bei PV- und Windstrom, die eigentlich nur ein kleinerer Preisfaktor für den Strompreis sein müssten.
„Am Strommarkt hat die Politik einen Profit-Autopiloten eingerichtet. Die Gewinne steigen zulasten der Verbraucher Milliarde um Milliarde“
war am 02.09.2022 nachzulesen im Anzeiger für Harlingerland [sic!].

So bedeutet Emkens und Hinrichs‘ Begriff von der Bewahrung der Wert- Schöpfung bei allem evangelikalen Timbre ja nichts weiter als:  Profitsicherung und -maximierung – und Bürgerbeteiligung bedeutet nichts weiter als: deren Anlage-Modell.

Zwar sucht die NWP Planungsgesellschaft mbH – die beschränkte Haftung hat sie übrigens mit Politik und Verwaltung gemeinsam – auch mögliche Photovoltaik-Freiflächen, doch gilt sowohl für Windkraft als auch PV, daß selbst das Vorhandensein geeigneter bzw. ausgewiesener Flächen keinerlei öffentlichen Zugriff auf die Eigentümerstruktur der Investorenkonstrukte zuläßt, insofern Karin Emkens Schöpfungsgeplapper, es „sollmöglichst … 50% Bürgerbeteiligung“ geben, ein sehrsehr zartes unverbindliches, doch populistisches Ansinnen darstellt, das morgen wieder vergessen sein darf.

Ein weiterer Wildwuchs liegt im Flächenfraß und wird – „wegen Putin“ – von den paranoiden grünen Säulenheiligen der Ampelkoalition per „Windenergie-an-Land-Gesetz“ entfacht, von der niedersächsischen Landesregierung angefeuert und Karin Emken ist als Mitglied des Landtags auch wieder Teil ihrer Propagandisten.
Das bezeichnete Gesetz sieht vor, 2% der Landfläche von Deutschland für Windkraft auszuweisen, bis 2032 (1,4% bis 2027). Aktuell seien es nur 0,8%, räumen Hinrichs und Emken ein, und ihre Zerknirschung hält auch an, als sie zugeben, daß in der Samtgemeinde bereits 4,3% ausgewiesen sind, was den arglosen Leser wohl als vorausgeilender Gehorsam bespringen dürfte.
Gleichwohl halluzinieren sie eine „Welle“, deren abermaligem Wildwuchs per Bürgerbeteiligung über Wertschöpfung vorauszueilen sei … schwurbelschwurbel … das verstehe, wer will.

Und während Emken, Hinrichs und Freimuth sich, wenn auch verhalten, zu dem kaputten Bundeskontext in Bezug setzen, den sie als Sachzwang verbrämen, sucht man solches bei jenen Grünen, die 2016 zum Stedesdorfer Verdichtungsszenario noch lautstark ihre Empörung annoncierten, heute vergeblich. Sie streichen den Elefanten im Raum in Tarnfarbe, überlassen anderen die Sachzwangbearbeitung, tragen Schafspelz, geben sich bieder und ihrer Erschöpfung hin.

Denn die Esenser Grünen haben nach 20 Jahren ihr erstes Silvesterfeuerwerk entdeckt – als hätten sie heimlich in den Wattenrat-Archiven geschmökert – und gedenken, nun jenes Wattenmeer zu schützen, das ihre ausgemusterte Hoffnung, Höegh Esperanza, einige Seemeilen südöstlich unwiederbringlich verwüstet.
Hochschrauben sie ihr allerneuestes Böllerentsetzen, auf daß niemand bemerke, welches Milliardenausmaß an Feuerwerk ihre Bundesikonen auf Bidens Geheiß in der Ukraine abbrennen lassen – ganz aktuell: 800.000 Schuß Spreng-Brand-Zerleger für SPz Marder.
Lokal diskutieren sie: Böllern nein, aber professionell !
Besonders den Esenser Grünen-Sprecher hat die B’sieler Pyro-Show ja sehr verletzt, dessen Phantomschmerz allerdings auf dem Irrtum beruht, er trage Kurdirektor-Gene in sich.
Gespannt sein darf man auf deren Bürgerfuror, wenn sie – auf weiterer Identitätssuche – entdecken, daß es hier Osterfeuer gibt und sie ihre moralische Selbstinwertsetzung nächstens dadurch beziehen, daß sie vielleicht ein Bensersiel-Kataster für achtlos weggeworfene Zigarettenkippen und Kaugummis im Gemeinwesen verfolgen.

 

***