Overbeck Revision: Neues Urteil

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Overbeck
Revision: Neues Urteil

 

 

 

In der Causa Cyrus Overbeck waren die ursprünglich anberaumten Verhandlungstermine 15. und 29. Januar 2025 vor dem Landgericht Duisburg aufgehoben und auf den heutigen 05. Februar verlegt worden.

Dazu teilt die Pressestelle des Landgerichts Duisburg mit:

 

 

Heute ist in dem Verfahren folgendes Urteil gefallen:

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 21.11.2022, Az. 2 Cs 177/22 aufgehoben.
Der Angeklagte wird wegen übler Nachrede durch Verbreiten von Inhalten in sieben Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.

Die weitergehende Berufung der Staatsanwaltschaft wird als unbegründet verworfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

„Unmittelbar nach dem Urteil habe sein Anwalt Revision beantragt, sagte Overbeck. Er werde den Fall notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht tragen.“
(Christoph Kiefer, NWZ, 06.02.2025)

 

 

 

Overbeck: Revision stattgegeben

 

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Overbeck:
Revision stattgegeben

 

 

In der Causa Overbeck teilt das Oberlandesgericht Düsseldorf via Rechtssprechungsdatenbank NRWE mit, daß der Revision von C. Overbeck stattgegeben und die Sache an eine andere Strafkammer des LG Duisburg zurückverwiesen wurde.
(III 2 ORs 40/24, Beschluß vom 29.08.2024)
Tenor und Entscheidungsgründe sind nun hier nachzulesen.

Das weitere Verfahren (Az.  81 NBs 63/24) ist für den 15.01.2025 und den 29.01.2025 terminiert.

 

 

Wattnu?

 

Konzediert man, daß das bürgerliche Rechtssystem Teil ihres Demokratie-, Freiheits- und Wertebegriffs ist, darf man interessiert sein, wo sie jetzt aufmarschieren, die woken Spitzenkräfte für differenzierte RechtsWahrnehmung, Widerstand und starke Zeichen.

Galerie Petersen? Sankt-Magnus-Kanzel? Synagogen-Doppelgarage? Becker-Haus?