Esenser
Transparenz-
offensive
Teil I
Gastbeitrag/Lesermeinung
Die notorischen Hemdsärmeligkeiten der Stadt Esens bei gesetzlichen Vorgaben werden an dieser Stelle immer wieder gern aufgegriffen und vorgestellt, zuletzt Ende Dezember 2024. Aus gegebenem Anlaß, nämlich der Samtgemeinderatssitzung vom 12.03.2025, fügt sich der heutige Gastbeitrag/Leserbrief von Arno Nerschbach zum fortgesetzten Haushaltsgebahren dem an:
Esenser Transparenzoffensive
1. Teil
„Der Haushalt
Wenn es in Esens um Transparenz geht, findet man diese garantiert weder im Esenser Rathaus noch im Ratssaal.
Leider ist jedoch festzustellen, dass der große Teil der Einwohner entweder kein Interesse an vollständiger Information zeigt, oder es zu mühsam erachtet, sich mit der Gemeindepolitik zu beschäftigen. Allein die Situation, dass es mit einem Stadtrat und einem Samtgemeinderat zwei ( mehr oder weniger) verbundene Gremien gibt, erfordert eine gewisse Fähigkeit der Differenzierung. Kommt dann die Ämterverquickung in Rat und Verwaltung dazu, wird es noch schwieriger. Genau das machen sich einige „wichtige“ Damen und Herren der Gremien zunutze, ungestört im Geheimen zu operieren. „Unwichtigere“, die nur zum Händeheben die Gremien auffüllen, können sich in der jeweiligen Gruppe verstecken, ohne offiziell Stellung beziehen zu müssen.
Aber nicht nur in Esens herrscht ein System der Intransparenz. Das Problem zieht sich hin bis zum Landkreis und auch der Anzeiger für Harlingerland hilft mit Unterstützung von „Hofberichterstattern“, die Esenser Bevölkerung im Ungewissen zu lassen oder sogar einseitig zu informieren. Das Schlüsselwort ist: Opportunitätsprinzip.
Als ich in 2011 in den Stadtrat gewählt wurde, musste ich bezüglich der Kommunalpolitik lernen, dass man mich zu den oben genannten „Unwichtigeren“ zählte.
Dank der Hilfe von auskunftsbereiten Mitarbeitern im Landkreis konnte ich jedoch schnell aufholen und im Rat der Stadt vielen Versuchen von Machenschaften Paroli bieten.
Dabei habe ich immer wieder auf die Forderungen der Verfassung hingewiesen, womit ich mich (oh Wunder) unbeliebt gemacht hatte.
Beim Wechsel des [Hauptverwaltungsbeamten] HVB/Stadtdirektors in 2014 hatte ich die Hoffnung auf einen Neuanfang innerhalb der Verwaltung und eine andere Kommunalpolitik. Fehlanzeige! Schnell befand sich der Neue in den Klauen der oben genannten „Wichtigen“ und lehnte jegliche, in die Hand versprochene Veränderung ab.
Besonders die Handhabung der Haushalte der gesamten Samtgemeinde zeigt die Arbeitsweise der zuständigen Personen und Gremien.
So wurde bis heute keine einzige Haushaltssatzung fristgerecht eingereicht. Geschickt hat man bis zum jeweiligen Jahresende auf die Rechnungen gewartet und daran die Daten für das neue Jahr angepasst. Von Planung keine Spur. Durch die dann erst beginnenden Haushaltsberatungen, die diesen Namen nicht verdient haben, kam es meist ca. fünf Monate zum Verzug. Inklusive der Prüfung der Haushalte und der zwingend notwendigen öffentlichen Auslegung wurden die Haushalte erst sechs bis elf Monate zu spät rechtskräftig. Bis dahin befand man sich in der „vorläufigen Haushaltsführung“; was bedeutet, dass nur bestimmte Auszahlungen erlaubt sind.
Um das, und um die anderen Vorgaben auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen, fordert die Verfassung einen Jahresabschluss jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres.
Diese Vorgabe haben Stadtrat, Samtgemeinderat, Stadtdirektor/ HVB bis zum Jahr 2023 nicht eingehalten und erst nach den massiven Forderungen des Landesrechnungshofes mit den Jahresabschlüssen begonnen. Nach fast zehn (!) Jahren und mit Wissen des Landkreises. Bis heute (2025) betraf das innerhalb der Samtgemeinde Esens 88(!) fehlende Jahresabschlüsse. Das in dieser Größenordnung gleiche Problem galt in den anderen Gemeinden des Landkreises und dem Landkreis selbst. Lediglich die Stadt Wittmund machte regelmäßig ihre Hausaufgaben und das nahezu fristgerecht.
Im Jahr 2024 gestattete die Landesregierung per Gesetz eine Erleichterung der Prüfung der Jahresabschlüsse, sodass verkürzte Prüfungen ermöglicht werden, um die Versäumnisse aufzuholen. Dazu schreibt der Landkreis in den erfolgten Prüfungen aktuell bis 2019:
„Es wurde zwar eine kurze Plausibilitätsprüfung durchgeführt, jedoch kann anhand der fehlenden Rechenschaftsberichte und Anlagen keine abschließende Aussage zum Gesamtbild der Stadt/ Samtgemeinde getroffen werden.“
Trotz gesetzlicher Vorgaben machen die Verantwortlichen wie gehabt weiter!
Auch zum jetzigen Zeitpunkt sind die aktuellen Haushalte 2025 der Stadt und der Samtgemeinde nicht fristgerecht eingereicht. Damit befindet man sich wieder in der „vorläufigen Haushaltsführung“ bis zum Ende der öffentlichen Auslegung Mitte bis Ende des Haushaltsjahres.
Hier noch zwei Fragen zur Transparenz:
Wie hoch sind die Gesamtkosten (incl. Anwalts- und Gerichtskosten) der Entlastungsstraße Bensersiel?
Wie hoch sind die Gesamtkosten (incl. Anwalts- und Gerichtskosten) des Umbaus der Therme in Bensersiel?“
Arno Nerschbach, 14.03.2025
2. Teil
Der Stadtdirektor
(Personalauswahlverfahren gem. NdsKommVG)