Interkommunaler Agri-Solarpark Tonnenkamp
Von der Verspargelung zur Verspiegelung

Die Drohung des letzten exit-esens-Beitrags, die städtische Bauausschußsitzung vom 23.02.2026 sowie die dort vorgestellte Projektkonzeption des sog. „Interkommunalen Agri-Solarparks Tonnenkamp“ eingehender zu behandeln, soll nunmehr zum Vollzug gelangen.
Zwar war die „Presse“ in Gestalt der Anzeiger-Schreibkraft Sabrina Holthaus dort anwesend, eine Berichterstattung zu Verlauf und Inhalt der Sitzung hat jedoch bis heute nicht stattgefunden.
Dies ist auch deshalb bemerkenswert, als dort ein politischer Befürwortungs- und Handlungsbeschluß auf der Basis von lediglich „Vorentwurfsunterlagen“ des Antragstellers erfolgte, deren Unverbindlichkeit, Falschaussagen und toxische Planungsbestandteile nicht nur einen seriösen Journalismus, sondern umsomehr die politischen Entscheidungsträger gleichermaßen hätten alarmieren müssen.
Hätte, hätte … hätten sie es denn vollständig gelesen und die Folgen der skizzierten Projektrealisierung für betroffene Anwohner und Anlieger sich ein wenig visualisiert.
Zugestanden sei ihnen dabei, daß der 91-seitige Text mit einem Zermürbungspotenzial daherkommt, das einer annähernd akademisch-textanalytischen Exegese bedarf und somit Aufschluß gibt über die messerscharfe Professionalität der Investoren gegenüber argloser Politik und Meinungsbildung, wie diese ja bereits durch die lancierte Propagandaerzählung von Anzeiger-Sabrina Holthaus und Investor Benedikt Nickel kenntlich wurde.
Schuldlos sind sie aber nicht, die beschlußfassenden Mitglieder des Bauausschusses, denn bereits am 11.06.2024 waren sie mit diesem Agri-PV-Vorhaben befaßt, so daß in der Nachschau einige Statements protokollarisch auffällig blieben (Zitate im Original):
Zudem fragt RM Mammen, ob auch eine dauerhafte Beteilgung für die Bürger ohne eine zeitliche Frist erfolgen kann.
StD Hinrichs teilt mit, dass im April beschlossenen Beteiligungsgesetz vorgesehen ist, dass vorsieht, nach Ablauf der Frist von der jeweiligen Fiirma ein Angebot zur weiteren Beteilgung der Bürger vorzulegen ist.
Herr Probst ergänzt, dass man sich am Wettbewerbsprinzip orientiert und es auch vom Umsatz abhängt.
RM Thedinga befürwortet das Projekt, da bislang noch kein Agri-PV Solarpark in der Samtgemeinde Esens vorhanden ist. [!?!]
RM Saathoff befürwortet das vorgestellte Projekt und merkt an, dass nicht noch einmal die gleichen Fehler wie bei der Windenergie gemacht werden sollen. [?]
Er erwähnt, dass die Samtgemeinde Esens eine Energiegesellschaft gegründet hat und fordert hier zeitnah einen gemeinsamen Weg zu finden.
Herr Probst erklärt, dass eine Zusammenarbeit mit regionalen Partnern (…) erfolgen kann.
… und ergänzt, dass kein demokratisches Prinzip bezüglich der Entscheidungshoheit des Solarparks vorliegt. Die Firma hat über 30 Jahre lang die Entscheidungshoheit über den Solarpark.
RM Siebelts empfindet die Errichtung eines Solarparks negativ, da durch die Errichtung das Landschaftsbild beeinträchtigt wird. Ein weiteres negatives Argument ist, dass die Pachten erhöht und somit andere Landwirte benachteiligt werden.
Einzig Siebo Siebelts‘ (CDU) Feststellung blieb dann in der Anschlußsitzung des Ausschusses am 23.02.2026 aufrechterhalten, als er noch sachkundig ergänzte: „Landwirtschaft unter erschwerten Bedingungen!“
Sonstige Einwendungen und offenen Fragen verschwanden zwischenzeitlich spurlos, während die Präsentation durch den Vorhabenträger im Ausschuß sich im wesentlichen auf das Vortragen eines 13-seitigen Skripts per Digitaltafel erschöpfte.
Auf Nachfrage gleich zu Anfang stellte Herr Nickel zunächst eine etwaige Blendwirkung in Abrede, weshalb man auf ein Blendgutachten habe verzichten können.
Mit dem Hinweis, daß im vorgelegten Vorentwurf der Begründung der Esenser Barkelweg inmitten eines Wohngebiets dann als Bau- und Betriebszuwegung in Anspruch genommen würde, setzte der Vertreter der AEU, Jan Willms, einen Einwendungsimpuls, der von weiteren Ausschußmitgliedern aufgegriffen wurde. Übereinstimmend wurde der Barkelweg als ungeeignet und unzulässig klassifiziert. Und die Vertreter der Gemeinde Stedesdorf äußerten ebenfalls ihre Vorbehalte hinsichtlich der Vorhabenerschließung über die Stedesdorfer Bargsteder Straße sowie zur Schwerverkehrsbelastung des unbeschrankten Bahnübergangs.
Gleichwohl erfolgte die Abstimmung bzw. Beschlußfassung auf der Basis der übrigen vorliegenden Unterlagen mit 5 Ja-, einer Neinstimme und einer Enthaltung mit der Einschränkung, auf „schweren“ LKW-Verkehr durch den Barkelweg zu verzichten. Weitere Einzelheiten sind nun in der Niederschrift nachlesbar.
Im übrigen folgte die Politik den Vorgaben des Antragstellers zum Ablauf des Folgeverfahrens von S. 11 der Präsentation und goutierte somit auch die dortigen Statements über des Vorhabens „Mehrwerte für die Region“ – wenngleich sie eine Beleidigung des Verstands gleich in zwiefacher Hinsicht darstellen, nämlich einerseits die Behauptung der dortigen Projektmerkmale durch den Investor und andererseits deren doch weitgehend widerspruchslose Entgegennahme durch die politisch Verantwortlichen:
Die Bestückung von 157.000 qm mit Solarmodulen und Zubehör, so heißt es da, stelle eine „Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe“ dar durch „Diversifizierung, Erhöhung der Resilienz und der Flächenerlöse“.
Sie verkörpere „Regionale Wertschöpfung“, nämlich für „Gutachter*innen“ und Beschäftigte in der „Bau- u. Betriebsführung“.
Sie stärke die Kommune Esens durch „Pachteinnahmen, Gewerbesteuer, 0,2 Cent/kWh“ [also 20.000 € p.a.] sowie durch die „Bereinigung unklarer Grenzen & Eigentumsverhältnisse“ und bevorteile schließlich „die Bürger*innen“ durch „finanzielle Beteiligung am wirtschaftlichen Ergebnis der Agri-PVA“.
Daß dieser ausgemachte Blödsinn, vorgetragen per PowerPoint-Präsentation, keinerlei Gelächter, sondern Befürwortungsbeschluß hervorrief, ist dann nun doch etwas irritierend, und man muß im nachhinein froh sein, daß die „Presse“ diese Erzählung nicht auch noch weitergetragen hat und mit der selbständigen Lektüre der kompletten Begründung gewiß ebenfalls überfordert war.
Dieses 91-seitige Werk der Argus Concept GmbH bezieht sein Zermürbungspotenzial aus dem dauerhaften voranstellenden Zitieren der gesetzlichen Grundlagen in aller verfügbaren Breite als Zulässigkeitsrahmen, der permanenten unendlichen Wiederholung der Projektbausteine und schließlich der unablässigen Kontextbehauptung, diese erfüllen den Rechtsrahmen so über alle Maßen, daß ein Verzicht auf Agri-PV einem strafbewehrten Umweltverbrechen gleichkäme.
Diese Vulgärdialektik von These-Antithese-Prothese kommt nun im Tarnkleid eines respektablen Gutachtens daher und unterbindet von vornherein jegliche Zweifel, Hinterfragung oder gar Infragestellung.
Wer sich dennoch daranmacht, das dicke Opus seiner Pseudowissenschaft zu entkleiden, dem sei die gefestigt-reale Physik als Eingangslektüre empfohlen:
„Versorgung von bis zu 2.800–3.000 Haushalten“? Und nachts und in der dunklen Jahreszeit? Da bringt der Solarpark noch nicht einmal eine Energiesparlampe zum Leuchten!
MWp und 50 Hertz
Wissen unsere „Volksvertreter“ im Rat eigentlich, was „10 MWp“ bedeuten? Diese zehn Megawatt (=10.000.000 Watt) werden als „peak“-Wert (p) unter idealsten Bedingungen nur in der Mittagszeit bei voller Sonneneinstrahlung ins Netz eingespeist. Damit kann man rechnerisch z.B. 10.000 Staubsauger a´ 1000 Watt Leistung für ein bis zwei Stunden betreiben, wenn die Sonne mittags scheint. Bei bedecktem Himmel fällt die Leistung rapide ab. Ein Fliegenschiss der Stromerzeugung, kein Beitrag zur „Energieversorgung“, im Gegenteil. Verlässlich und bedarfsgerecht einspeisende Wärmekraftwerke müssen sekundengenau den nur unregelmäßig eingespeisten Wind- oder Solarstrom regeln (positive und negative Regelenergie ), das bekannte (oder auch nicht) 50-Hertz-Problem. Gelingt das nicht, kommt es zum flächendeckenden Blackout. Jedes neu ans Netz gehende Wind- oder Solarkraftwerk bei gleichzeitigem Rückbau von Wärmekraftwerken gefährdet daher die Netzstabilität.
schreibt Manfred Knake bei Dwarsloper, und wer zum Weiterlesen hinklickt, muß versprechen, wieder zurückzukommen!
Mehr „Biodiversität“?
Die Branche entblödet sich nicht, die Agri-PV-Anlagen inzwischen mit der Steigerung der Biodiversität, also der Artenvielfalt, in Verbindung zu bringen, weil unter den Paneelen Pflanzen wachsen und sich Insekten ansiedeln können. Das erinnert an den Nistkasten an einer Windkraftanlage, der als Beispiel der Unbedenklichkeit für Vögel herhalten musste. (Manfred Knake via Dwarsloper, 09.03.2026)
Alles Öko
Durch die massenhafte Aufreihung von Powerbegriffen der Ökologie kriegt ein vergittertes Industrieareal von 157.000 qm nun Biotopstrukturen zugeschrieben – je mehr wichtige Wörter, desto biotoper – ein Konvolut von Trigger-Termini, deren Wiederholungsschleife wissenschaftliche Sorgfalt und gute Laborpraxis suggerieren soll.
Neunzehnmal blitzt hier allein die „ökologische Aufwertung“, siebzehnmal die „Biodiversität“, „Klima“ (32), „Blühstreifen“ (12), „Bio“ (80), „Öko“ (60), „Struktur“ (44) usw., so daß man sich freuen möchte, soviel Naturgesundheit heutzutage noch rezeptfrei zu erlangen.
Neben „Trittsteinbiotop“ und „Stein- u. Totholzhaufen“ fehlt schließlich nur noch die Pflasterritzenvegetation der Zufahrtspisten.
Ansonsten aber darf der Trick, fachwissenschaftliche Terminologie in den schlichten Investment-Kontext zu transferieren, zumindest gegenüber den Leistungsträgern der Genehmigungspolitik als gelungen bezeichnet werden.
Und weil im Text ohn‘ Unterlaß von „Wertschöpfung“ die Rede ist, wollen wir uns zunächst den verrücktesten unter den BemerkensWerten zuwenden.
Blendwirkung
Der Betreiber Next2Sun nennt zwei Referenz-Anlagen: Eine in Dörverden als Forschungsprojekt, um mit 400.000 € aus dem grünen Umweltministerium eine mögliche Parallelnutzung PV&Landwirtschaft auf 1 ha nachzuweisen; und eine weitere von rd. 30 ha am Frankfurter Flughafen, wo als ökologischer Mehrwert der Anlage parallel zur Startbahn West die Duldung eines Blühstreifens ausgewiesen ist.
Zwar behauptet der hier vorgelegte Begründungstext, jeglichen Grashalm unter Schutz und in größtmöglichen rechtlichen, sozialen, technischen und ökologischen Kontext zu stellen, verzichtet jedoch auffällig auf die Thematisierung der: Blendwirkung der Anlage!
Bemerkenswert daran ist, daß gerade die Hauptverkehrsadern von Flug-, Schienen- und KfZ-Verkehr sehr früh als besonders blendgefährdet durch Agri-PV-Anlagen gewertet wurden, bevor seit ca. 2012 die Thematik breiter erforscht und mit der Erstellung von Blendgutachten auch wissenschaftlich bearbeitet wurde.
Und zweifelsfrei erforderte auch die Anlagen-Genehmigung an der Startbahn West ein umfassendes Blendgutachten.
Seit 2012 existiert der LAI-Leitfaden und 2025 hat die Thematik gar Eingang in die DIN 18199 gefunden, so daß Blendgutachten unverzichtbarer Bestandteil einer seriösen, belastbaren Bauleitplanung und in den meisten Kommunen Niedersachsens verpflichtend für diesbezügliche Genehmigungen sind.
In einschlägigen Handlungsempfehlungen für Verwaltungspraxis werden zudem die Genehmigungsbehörden dezidiert darauf hingewiesen, selber dazu ausschließlich akkreditierte Ingenieurbüros bzw. Institute zu beauftragen und keineswegs die Beibringung bloß dem Investor bzw. Vorhabenträger (als Parteigutachten) zu überlassen.
Daß ausgerechnet der Vorhabenträger Next2Sun mit der Referenz Startbahn West doch für Esens auf solch elementaren Standard verzichtet, sogar eine Blendwirkung auf Nachfrage lapidar in Abrede stellt, läßt nun gerade angesichts der trapsenden Nachtigall (auch so’n gefährdetes Schutzgut!) in diesem Habitat die dringende Notwendigkeit eines solchen Gutachtens angezeigt erscheinen!
Die Sorge um die Einwohner der geblendeten Esenser Siedlung Mühlenwarf westlich des Plangebiets und um die Verkehrssicherheit des ohnehin kritisch-sensiblen unbeschrankten Bahnübergangs Stedesdorf sollte hier für die Genehmigungspolitik handlungsleitend sein.
Barkelweg, Bau- und Bewirtschaftungsstraße
Und wenn im weiteren die noch Trapsende Nachtigall das Plan- und Projektgebiet erreichen wollte, wird ihr vom Investor zunächst der Weg nach Tonnenkamp, ausgehend von der Landesstraße 6, Neuharlingersieler Straße, gewiesen.
Der trügerische Wegweiser lautet:
„Die übergeordnete Anbindung erfolgt über die L6. (…) Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt über den Tonnenkamper Weg. (…) Die übergeordnete Anlieferung von Solarmodulen und technischen Komponenten erfolgt voraussichtlich über die L6… Damit ist eine logistisch effiziente Anlieferung gewährleistet, ohne dass Ortsdurchfahrten in stärkem Maße belastet werden. … Die Errichtungsphase wird schwerpunktmäßig über den Tonnenkamper Weg abgewickelt“
… und unterschlägt, daß zwischen L6 und Tonnenkamp zunächst Jüchertor und Barkelweg liegen, die als Zubringer für Baustellen-Equipment und Anlagenbestückung für 157.000 qm Projektfläche durch die Wohnsiedlung in Anspruch genommen werden sollen. Der Barkelweg ist weder für Schwerlastverkehr, noch für Spitzen-Dauerbelastung, noch für Begegnungsverkehr ausgelegt.
Es dürfte den Anwohnern keine Freude bereiten, möglicherweise später für die Kosten einer Erneuerung bei Schäden, die sie nicht verursacht haben, herangezogen zu werden.
Daß es nicht Aufgabe der Stadt ist, dem Investor ein behagliches Umfeld zu verschaffen und die kosten- und aufwandslose Vernutzung öffentlicher Infrastruktur für Privatprofit verfügbar zu machen, anstatt für die Daseinsvorsorge ihrer Bürger aufzukommen, ist die Antwort auf eine Frage, die sich im Zuge der Abwägung a priori verbietet.
Nach einem entsprechenden Impuls wurde die beabsichtigte Inanspruchnahme des Barkelwegs auch von den Mitgliedern des Bauausschusses zu Recht bemängelt und als Einschränkung der Beschlußvorlage ins Protokoll aufgenommen!
Weil aber eine Kontrolle, selbst wenn sie als textliche Festsetzung im B-plan fixiert würde, bislang (noch) nicht erdacht und verwirklicht ist, dürfte das Ansinnen bereits an der fehlenden Überwachungspraxis scheitern. Und die Leistungsträger der Genehmigungspolitik werden sich letztlich kaum an die Kreuzung Jüchertor/Barkelweg stellen und den Schwerlastverkehr zur Umkehr zwingen.
Zum anderen stellt ein B-Plan in Esens zwar eine gewisse Rechtsverbindlichkeit dar, deren Entfernung zur Ausführungspraxis allerdings wurde an dieser Stelle schon vor 5 Jahren veranschaulicht.
Auf Nachfrage kommentierte StD Hinrichs eine B-Plan-Verletzung seinerzeit:
„Dieses Ortsrecht [des Bebauungsplans] greift nur dann, wenn dessen Einhaltung überwacht wird und bei Hinweisen ordnungsbehördliche Maßnahmen ergriffen werden …
Letztlich muß eine Stadt davon ausgehen, dass die für die Überwachung zuständige Behörde [der Landkreis] ihrer Aufgabe auch nachkommt“.
Da konnte man bezweifeln, daß die politischen Entscheider überhaupt wissen, was sie da beschließen, daß nämlich der B-Plan jeweils die Rechtskraft, die sie ihm zu verleihen trachten, gar nicht entfaltet, weil’s da niemand durchsetzen kann und das Interesse fehlt, auf den Landkreis („Unser Holger„!) zu dessen Durchsetzung explizit politisch einzuwirken.
Als weitere verrückte Positivbehauptungen werden dem vergitterten Industrieareal die Begriffe Gewerbesteuer/EEG-Beteiligung, Arbeitsplätze/ Beschäftigungssicherung, Energiesicherung etc. zugeschrieben.
Während der Investor/Vorhabenbetreiber auf der Basis von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde für die Gemeinde dem Ausschuß eine Spitzeneinnahme von 20.000 € pro Jahr prognostiziert, bleibt die spannende Frage, wieviel tatsächlich produziert wird und wie weit man mit 20.000 € bei der Sanierung einer Gemeindestraße kommt.
Im weiteren Textbaustein verheißt der Investor der Gemeinde Pachteinnahmen als „Regionale Wertschöpfung“, die allerdings lediglich dem Flächeneigentümer, also dem beteiligten Landwirt zugute kommen; insoweit dies als Regionale Wertschöpfung zu verallgemeinern wäre, unterliegt’s demselben speziellen Logik-Geheimnis, wie dieser Kategorie ein positiver Arbeitsmarkteffekt für „Gutachter*innen“ und Beschäftigte bei „Bau und Betriebsführung“ zugeschrieben wird.
Dem vielbeworbenen sogenannten Beteiligungsmodell für Esenser Bürger wurde bereits bei der Präsentation 2024 ein Riegel vorgeschoben, insoweit
„dass kein demokratisches Prinzip bezüglich der Entscheidungshoheit des Solarparks vorliegt. Die Firma hat über 30 Jahre lang die Entscheidungshoheit über den Solarpark.“(Ausschußprotokoll v. 11.06.2024)
Gleichwohl wird der Terminus so dämlich verallgemeinert breitgetreten (S. 82 f.), daß er gar die „Stärkung der ökonomischen Basis der Region und Sicherung der Wohn- und Arbeitsbevölkerung“ darzustellen sich anmaßt.
Zudem beansprucht diese Großmäuligkeit die „Sicherung der Lebensgrundlagen für die örtliche Bevölkerung“, so daß bei Verzicht auf dieses PV-Projekt zweifelsfrei die örtliche Mortalitätsrate sprunghaft ansteigen würde.
Und die Behauptung einer „dezentralen und verbrauchernahen Versorgung mit Energie“ bedient eine Suggestion, daß der erzeugte Strom unmittelbar in die umliegenden Stedesdorfer und Mühlenwarfer Steckdosen gelangt, eine Wahrnehmung also, die allenfalls einem Juso oder einer Anzeiger-Redakteuse nachzusehen wäre.
Ob dann die Errichtung von 2.000 lfdm Stahlgitterzaun oder der Aufbau der beim Vorhabenträger mehrfach patentierten Spezial-Tragwerke der PV-Module oder aber bloß das Rasenmähen dereinst tatsächlich einem Esenser GaLa-Baubetrieb oder Straßenbauer etc. übertragen werden, ist letztlich wurscht, weil hier einzig die redaktionelle Verheißung zählt, die sich annähernd pathologisch aufpumpt zu:
„Auswirkungen auf die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen“
und einer geht noch rein –
„… werden zusätzliche Arbeitsplätze im Bau- und Ausbaugewerbe geschaffen … insbesondere mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Tiefbau, Elektroinstallation, Logistik und Landschaftspflege … dauerhafte Aufträge für Wartung, Pflege und technische Betreuung“
– es fehlen: Betriebspsychologe, Lehrlingswart (Ja, die Jugend!) und Catering!
Verheißen wird am Tonnenkamp ein Strukturwandel, wie er ab Mitte der 70’er im Zuge des Niedergangs der Montanindustrie im Ruhrgebiet folgte sowie im Aachener Becken mit dem Ende der Kohleförderung stattfand, als deren Metropole sich im Zuge der Maßstabsvergrößerung im Zentrum der „Blauen Banane“ zu verorten suchten.
Da wundert’s nicht, wenn ein Blühstreifen achtert Thedinga per „Biotopvernetzung“ zu Natura 2000- bzw. NSG/FFH-Gebieten wie Schafhauser Wald, Ochsenweide, Feuchtgebieten in Bezug gesetzt wird:
„Die geplanten ökologischen Maßnahmen wirken vielmehr unterstützend und können eine ökologische Vernetzung zwischen Plangebiet und den angrenzenden Schutzgebieten fördern“ (S.45 f.)
Herrjeh, diese ganzen Erzählungen haben ja nicht die geringste Rechtskraft bzw. gesicherten Anspruch auf Verwirklichung, sondern bleiben stets, was sie sind: Investment-Prosa.
