Moorweg sucht Anschluß
OOWV plant Kanalnetzausbau
Na bitte, die gute Nachricht zum Fest: Kanalanschluß für Moorweg und Dunum!
Im Windschatten zweier neuer Dunumer Baugebiete gelingt es beiden Gemeinden, was Moorweg ( 2.v.l., Symbolbild) seit langem alleine nicht vermocht hatte.
Mit der Erweiterung des Abwassernetzes und der Esenser Kläranlage „erreichen wir eine Chancengleichheit für alle Mitgliedsgemeinden“ erläutert Harald Hinrichs, Samtgemeindebürgermeister. Die erforderlichen „Investitionen müssten über die Solidargemeinschaft Samtgemeinde refinanziert werden“ – und da hat er recht.
Jene Solidargemeinschaft krankte bislang an ihrer Konterkarikatur, da verschlossen sich die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Mitwirkung, weil sie sich nicht zur Mitfinanzierung einer Netzerweiterung heranziehen lassen wollten, gleichwohl sie sich aber komfortabel am Trinkwasser laben, das ausschließlich in den Schutzgebieten von Moorweg und Dunum gefördert wird!
Somit verdanken die anderen Gemeinden ihre prosperierende Entwicklung u.a. Dunum und Moorweg, deren dörfliche Entwicklung ausgerechnet durch die Schutzauflagen in den Fördergebieten nochmals zusätzlich begrenzt wird.
Vor allem Moorweg hat mit dem letzten Neubaugebiet am Königsweg einen erheblichen Rückschritt erlitten und entwicklungstechnisch besonders viel aufzuholen; die Vergabekriterien für die Baugrundstücke blieben geheim; dies ermöglichte einem Ratsmitglied (dem Planer, s.u.), sich zwei Grundstücke zu gewerblicher Weitervernutzung zu reservieren; alle Antworten dazu blieb der Maître bourgeois Jürgen Max Johann Schröder schuldig; im Gegenzug kündet er heute noch von seiner Moorwegseite, „aktuell“ stehe er für „Vergabe von Fragen“ (sic) und dortiger Baugrundstücke zur Verfügung (obwohl doch alle 18 Areale seit 2014 verkauft und bebaut sind).
Schon dieses „alte“ Baugebiet blieb ohne Kanalanschluß. Und obwohl die vom Planer maßgeblich veranschlagten Erschließungkosten von ehedem 50.000 € dann um 160.000 € überschritten wurden, durften die arglosen Erwerber der 18 „erschlossenen“ Grundstücke dann selber zusehen, wie sie ihr Abwasser entsorgt kriegen. Dazu lernten sie die verschärften Kriterien von Landkreis und OOWV kennen.
Wie sie stinkt, die Katze im Sack, sei beispielhaft veranschaulicht:
Unter den o.b. Auflagen konnte ein Neubauwilliger sich schließlich auf einen einzigen Anbieter der vorgelegten Liste zugelassener Kläranlagenbauer fokussieren, dessen Firmensitz auch gleich den einzig zugelassenen Wartungsdienst dazu beherbergt – schon zwei praktische Alleinstellungsmerkmale fürs Moorweger Baugebiet.
Dort schlug die Anschaffung einer privaten Kläranlage in der kleinsten Ausführung für 2-4 EGW (Einwohnergleichwerte) – d.h. mit dem dritten Kind wird’s eng! – mit 7.500 € zu Buche. Dreimal jährlich wird die Wartung durch die assoziierte Servicefirma fällig für je 100 € . Die Systemtechnik der Anlage erfordert wegen der Phosphateliminierung den mindestens jährlichen Wechsel des Fällungsmittels, einer ungeregelt (?) beschickten Kanisterpatrone, was ca. 150 € p.a. kostet; die jährliche Schlammabfuhr ist mit 150 € , die Elektrobetriebskosten der Anlage sind mit 120 € p.a. zu veranschlagen.
Teilt man die Anschaffungskosten durch die Laufzeit von 15 Jahren Betriebserlaubnis, gelangt man zu einer Abschreibung von 500 € p.a., mit den o.b. Betriebskosten von insgesamt 720 € somit auf: 1.220 € jährlich.
In Esens kostet die Abwasserentsorgung durchs öffentliche Kanalnetz derzeit rd. 1,80 €/cbm. Bei 100 cbm/p.a., also dem Schätzverbrauch eines 2-Personen-Haushalts, sind das 180 € pro Jahr. Unseren Moorweger Neubau-Haushalt hingegen kostet der Kubikmeter Abwasserentsorgung durch die eigene Kläranlage somit 12,20 € !
Sind im Beispielhaushalt dann noch beide berufstätig, also nicht ständig präsent, erreichen Sie mit etwa 70 cbm/p.a. einen Kubikmeterspitzenpreis von 17,43 € !
Diese Kostennote gilt für die mehreren kleinen der insgesamt 18 Anlagen, die im Betriebszustand den irritierten Spaziergänger dort von allen Seiten anbrummen.
Zum Vergleich: Eine andere Anlage (der exit-esens-Schreibkraft) in Moorweg mit drei Kammern, Schilfbeet, Wurzelraumentsorgung, Vorfluter, für 10 EWG kostet nach der Anschaffung (2.000 DM) heute jährlich 71,40 € für Wartung, zuzüglich -,70 € Porto für den Prüfbericht an den Landkreis, läuft seit 25 Jahren ohne jegliche Beanstandung und ist bis 2023 zugelassen…
Die Anlagen des Exklusivausstatters des Moorweger Neubaugebietes gibt’s übrigens auch mit einer Auslegung bis 50 EGW, aber daß Planer und Bürgermeister jemals zivile kostengünstige Lösungen (z.B. Zusammenfassung von Einzelkläranlagen etc.) erwogen hätten, ist nirgendwo mehr überliefert, zumal Protokolle der Gemeinderatssitzungen von Bm Schröder zusammengeschnitten, nachbearbeitet und unter Verschluß waren und blieben.
Wer aber sich fassungslos fragt, wer überhaupt sowas plant, nämlich ein Baugebiet ohne Abwasserlösung, prallt nach kurzer Recherche abermals auf den Moorweger Architekten Ingo Eschen.
Ob berufliche Inkompetenz jetzt schon Zugangsvoraussetzung war oder bloß einem politischen Mandat nicht abträglich oder gar dadurch kompensiert wird, ist nicht sicher bestimmbar, fest steht aber, daß dieser Architekt Mitglied des Moorweger Gemeinderats war und ist, somit der Weg zwischen dem (nichtöffentlichen) Entscheidungsgremium und der Auftragsvergabe zur Baugebietsplanung dort am kürzesten ist, wo Vergabe, Ausführung und Kontrolle in einer Hand sind … die dabei nicht mal die vielzitierte andere zu waschen braucht und somit stets offenbleiben kann.
Wenn also Moorweg entwicklungspolitisch und entsorgungstechnisch hoffentlich den Anschluß finden sollte, der zudem noch die Einbeziehung des Neubaugebietes am Königsweg ermöglicht, werden sicher zahlreiche Zwangsbesitzer ihr Kläranlageneigentum verschrotten.
Das Zusammenspiel von Bürgermeistern, Samtgemeinde, Landkreis und OOWV in der Sache bleibt also eine spannende Konstellation, die weiterer Beobachtung harrt.
*) Bildzitat: Fol Epi, 13 Scheiben / LIDL / gültig ab 24.12.2018, Ausschnitt –
Welch hübsche Analogie: Anbieter preist seinen Käse als Vorteilspack!
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Exkurs
„Die Kleinkläranlagen in Moorweg sind nur mit zusätzlichem Aufwand, unter anderem dem Einsatz von Chemikalien zu betreiben. Das soll laut Landkreis künftig nicht mehr möglich sein“, erklärt Jürgen Schröder – was allerdings weitestgehend Unsinn ist.
Der wahre Kern liegt in einem anderen Sachverhalt. Phosphat und Nitrat in Oberflächenwasser, Grundwasser und häuslichen Abwässern stellen für kommunale Kläranlagen zunehmend eine wachsende Herausforderung dar, der Wasserverbände wie OOWV und Gebietskörperschaften wie Landkreise mit ständiger Erweiterung und Verschärfung des klärtechnischen Aufwands zu begegnen versuchen.
Weitgehend außer acht gelassen werden dabei die Verursacher!
Seit den 80’er Jahren ist der Phosphateintrag in bzw. durch private Hauskläranlagen gravierend zurückgegangen, weil Phosphate seitdem nicht mehr als Waschmittelzusätze in Umlauf sind. So stammt heutzutage der größte Anteil der Phosphateinträge aus der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung, was seit längerem auch die Landwirtschaftskammern einräumen und dieser Erkenntnis mit eigenen Aktionsprogrammen Rechnung zu tragen versuchen. Deshalb bietet die LwK Niedersachsen im Auftrag des Landes schon seit Anfang 2014 in besonders ausgewiesenen Wasserrahmenrichtlinien-Gebieten Grundwasser- und Oberflächenwasserschutzberatungen zu verschiedenen Bewirtschaftungsstrategien an. Ob und wie diese von einer ja stets dem Fortschritt aufgeschlossenen Bauernschaft angenommen werden, ist aber nicht weiter überliefert.
Auf dem Weg von oben nach unten in die kommunalpolitischen und Lobbyinteressen verwandeln sich ja häufig die Erforder- und Erkenntnisse und werfen komische Blasen; signifikantes Beispiel sind die Gemeindestraßen, deren Schäden Oma Ilse und ihrem Rollator zugeschrieben und in Rechnung gestellt werden sollen, nachdem aber die Landwirte mit ihren angestammten Verwüstungsrechten sie gewerbsmäßig kaputtgefahren haben; oder die Nitratmessungen und Dichtigkeitsnachweise für private Kleinkläranlagen, deren unmittelbare Umgebung, die Oberflächen, die Gräben und schließlich die Grundwasservorkommen aber der Landwirt regelmäßig mit Gülle flutet; oder eben die Auflagen zu einer etwa ungeregelten Phosphatausfällung für private Kleinkläranlagen, während der Landwirt mit z.B. Düngemitteln die höchsten Phosphateinträge erzielt. OOWV und Landkreise schweigen vernehmlich. Erzählungen zur Problemlage, wenn es sie denn gibt, machen so denjenigen zum Schuldigen und Auflagenempfänger, der sich am wenigsten wehren kann und befreien denjenigen von allen Pflichten, der am lautesten Widerstand leistet.
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