Distanzlos und großzügig +++ UPDATE +++

Bildzitat: NWZ online, 10.06.2017

Anmerkung

Prof. Stüer abermals verurteilt

Nochmals manifestiert sie sich, die gewisse Distanzlosigkeit Esenser Politiker zum Rechtsbruch, die seinerzeit in Sachen Umgehungsstraße auf die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ihren Rechtsvertreter großzügig verzichtet hatten, nachdem ebenjener Prof. Bernhard Stüer mit erwiesener Falschberatung der Stadt Esens mindestens einen Honorarschaden über eine Viertelmillion € zugefügt hatte – von den Folgekosten ganz zu schweigen.

Und nochmals klingt uns die Verzichtsbegründung von Fokko Saathoff dazu im Ohr: „Wir fühlen uns bei diesem Anwalt gut aufgehoben.“, da sie doch so heftig Nestwärme verströmt.

„Dieser Anwalt“ wurde nach einem BGH-Urteil vom 08.06.2017 nun abermals auch vom LG Münster wegen Parteiverrats zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten (unter Strafaussetzung zur Bewährung) verurteilt.


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Nachtrag:
„26.04.2019:
Das LG Münster teilt mit, dass der  Angeklagte (auch) gegen dieses Urteil Revision eingelegt hat.
Der Bundesgerichtshof wird sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen. Da der Schuldspruch des Parteiverrates aufgrund der vorangegangenen Entscheidung des BGH rechtskräftig ist, hat der BGH  nun nur noch darüber zu entscheiden, ob die vom Gericht dargestellten Strafzumessungsgründe rechtlich zu beanstanden sind oder nicht.“

(RA Dr. Armin Frühauf, Oldenburg)

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Nachtrag Zwo:
„Das Urteil des LG Münster ist rechtskräftig.
Der BGH hat die Revision des Angeklagten am 14.07.2020 einstimmig verworfen.“

(RA Dr. Armin Frühauf, Oldenburg)
– somit dieser sich abermals in besonderer Weise für Bensersieler Straßenverhältnisse qualifiziert hat.

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