Kein Anschluß unter
dieser Nummer !
… bleibt der Dunumer Bürgerinitiative gegen den OOWV-Anschlußzwang zu wünschen !
Die Nummer selbst indes ist zirkusreif.
Sehen wir sie uns an; dazu muß man rückwärts zählen.
Im März 2018 verkaufte die stets klamme Stadt Esens auf Geheiß des Landkreises ihre Stadtwerke mit der gesamten Infrastruktur (Leitungsnetz Trinkwasser, Abwasser, Kläranlage …) an den OOWV, nachdem „kommuniziert“ worden war, daß eben diese Infrastruktur nicht mehr jene Qualitätskriterien würde erfüllen können, die OOWV und Landkreis festgelegt hatten.
Solidargemeinschaft I
Vernebelt wurde dies als „echte Partnerschaft“ und „Stadt Esens sichert sich Mitspracherecht“ zum Wohle der Bürger und sei nun „Mitglied der Solidargemeinschaft OOWV“. Zwar bemühte der Konzern rhetorisch „Heimatverbundenheit“, blieb dann aber bei der Wahrheit: „Für den OOWV sei das ein besonderes Geschenk“.
Nüchtern betrachtet hatte die Politik bloß ihre Pflicht zur Gestaltung der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung für 3,3 Mio. € an einen Konzern verhökert, weil sie wieder mal ihre selbstverschuldeten Defizite zu stopfen hatte, (Wir erinnern uns: 2016 hatte die Stadt Esens 55 Altenwohnungen verramscht, weil sie 1 Mio. € für ihre Einlage in die neue Tourismus GmbH brauchte.)
Erwartungsgemäß erfolgten seither laufend Erhöhungen der Trink- und Abwassergebühren zu Lasten der Bürger und zum Wohle der „Solidargemeinschaft“ von OOWV, Stadt Esens und ihrer politischen Gesandten im Aufsichts- und Teilhabegremium des Versorgers.
Solidargemeinschaft II
Kurz darauf, im Dezember 2018, wurde eine weitere Solidargemeinschaft aufgeführt und besiegelt, nämlich der OOWV-Kanalanschluß von Dunum und Moorweg an die städtische Kläranlage. Ihre neue Qualität bezog diese Solidargemeinschaft aus der propagierten Errungenschaft, daß die erforderlichen Investitionskosten von allen Samtgemeinde-Körperschaften refinanziert würden [3 Ausrufezeichen].
„Der Knoten ist geplatzt!“ jubilierte Redakteur Händel darob auf Harlinger-Deutsch.
Dies hatte den durchaus plausiblen Hintergrund, daß alle Mitgliedsgemeinden gleichermaßen „sich komfortabel am Trinkwasser laben, das ausschließlich in den Schutzgebieten von Moorweg und Dunum gefördert wird!
Somit verdanken die anderen Gemeinden ihre prosperierende Entwicklung u.a. Dunum und Moorweg, deren dörfliche Entwicklung jedoch ausgerechnet durch die Schutzauflagen in den Fördergebieten nochmals zusätzlich begrenzt wird.“ zitiert der exit-esens-Schriftführer ausnahmsweise sich selbst.
Zudem sollte der Kanalanschluß durch die Ermöglichung weiterer Baugebiete der Attraktivierung dieser Randgemeinden für junge Familien dienen sowie bisherige gravierende Planungsfehler bei deren vergessener Erschließung kompensieren.
Hinrichs: Investitionen über Samtgemeinde finanzieren!
Damit, so erklärte Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs am 19.12.2018 via Anzeiger, „erreichen wir eine Chancengleichheit für alle Mitgliedsgemeinden“.
Die erforderlichen „Investitionen müssten über die Solidargemeinschaft Samtgemeinde refinanziert werden“. Außerdem blieb den betroffenen Einwohnern die Wahlmöglichkeit zum Anschluß an die zentrale Abwasserbeseitigung eingeräumt.
Unter dem Titel „Moorweg sucht Anschluß“ wurde an dieser Stelle am 23.12.2018 dazu umfassend Stellung genommen.
„Das Zusammenspiel von Bürgermeistern, Samtgemeinde, Landkreis und OOWV in der Sache bleibt also eine spannende Konstellation, die weiterer Beobachtung harrt“, stand hier als Schlußwort zu lesen.
Und die aktuelle Entwicklung gestattet die Unterstellung, daß sich Bürgermeister, Samtgemeinde, Landkreis und OOWV seither wohl unbeobachtet und von der Vergeßlichkeit der Bevölkerung verwöhnt wähnten.
OOWV: Wasser fließt gar nicht bergauf
Im Zuge der folgenden Arbeiten stellte der OOWV dann fest, daß ein erforderliches Leitungsgefälle wegen der topografischen Gegebenheiten gar nicht zu erreichen sei und dekretierte, eine Druckleitung zu verlegen, jeden Haushalt mit einer Pumpe auszurüsten und diesbezügliche Anschaffungs-/Investitions-, Anschluß- und Betriebskosten den zwangsanzuschließenden Bürgern aufzuerlegen, durchaus bis zu 30.000 € pro Haushalt. In einer sogenannten Info-Veranstaltung am 04.07.2023 wurde dies als originelle „Allgemeinverfügung“ bekanntgegeben, Redebeiträge von Betroffenen wurden unter Verweis auf das Hausrecht verboten.
AfH bzw. NWZ und OZ berichteten unterschiedlich akzentuiert. Der Anzeiger, alsdann auf den o.b. historischen Kontext aus zeitungseigenem Archiv zum 19.12.2018 hingewiesen, unterließ aber die Recherche und wußte nix bess’res, als den Leserbrief dazu auch noch unter einer Russenüberschrift zu verstecken.
Daß er dennoch gefunden wurde, hing sicher auch damit zusammen, daß sich einige Leser auf entfernt anderem Niveau bewegen, als dort, wo der Anzeiger sie täglich gern abzuholen sucht.
Daß dieser Versorger OOWV sich einen kapitalen Planungsfehler leistete, der mit Blick auf die Höhenkarte hätte vermieden werden können, ist ebensowenig nachvollziehbar, wie der anschließende weitere Vortrieb dieses Projekts unter astronomischem Kostenaufwand – offensichtlich in der Gewißheit, den betroffenen Anwohnern Investitionskosten, Risiko, Folgekosten, Betriebskosten, erhöhte Umlagegebühren aufhalsen zu können.
So finanzieren die Bürger nicht nur die „Melkmaschine“ an sich und dazu auch noch deren Betrieb, sondern müssen per Anschlußzwang obendrein noch das Produkt vorveredeln und gegen Rechnung des Abnehmers liefern, weil der OOWV ja in der Einpreisung der Abwassergebühren weitgehend frei ist.
Den beabsichtigten Zugriff auf Grundbesitz und Vermögen der betroffenen Anwohner auch noch als „Lösungsvorschläge“ zu kommunizieren, muß zu Recht als Zynismus verstanden werden.
Nicht nachvollziehbar, daß die zuständigen Politiker, die ja eben deshalb in den Aufsichtsgremien des Versorgers sitzen, dazu schweigen, zumal durch den klaren Planungsfehler des OOWV die Geschäftsgrundlage mit den beteiligten Gemeinden für das Projekt entfallen ist.
Zentrale Fragen !
Nun, da die Esenser 5. Jahreszeit vorbei ist und ihre schärfsten Akteure wieder als Leistungsträger verkleidet auftreten, sehen diese sich hoffentlich gehalten, die Sachverhalte zu erhellen, die wohl nur für ihre Bürger von erheblicher Relevanz sind.
Da steht zunächst die Frage der Ermächtigungsgrundlage des OOWV zu solchen Maßnahmen im Raum, das heißt: Wer hat dem Versorger diesen Auftrag erteilt, wie sieht die Vertragsgestaltung aus? Einfache Frage!
Da in keiner Niederschrift irgendeines politischen Gremiums dazu eine Aussage zu finden ist [für Hinweise dankbar!], so tief man auch gründelt, kommt die Frage hinzu, welcher zwingende Grund gem. NKomVG (Allgemeinwohlgefährdung? ausgerechnet!) hier den Ausschluß der Öffentlichkeit erfordert haben soll.
Das AfH-Foto vom 19.12.2018 zeigt, neben dem OOWV-Regionalleiter, Moorwegs damaligen Bm Jürgen Max Johann Schröder, Dunums Bm Erwin Freimuth sowie SamtgemeindeBm Harald Hinrichs als Trauzeugen dieser Solidargemeinschaft, die zur Entwicklung der Vereinbarung seit 2018 bis heute gewiß Auskunft geben … können … sollten … !
Nun gut, Herr Schröder galt zu seiner Amtszeit nicht mehr als sonderlich vertragsfähig, nachdem er die Verwüstungsrechte an den Moorweger Gemeindestraßen einer Tonabbau-Holding (Wittmunder Klinker) für’n Appel&’n Ei ein Linsengericht Sparbuch überlassen hatte.
Überliefert ist, daß Bm Erwin Freimuth einen Rechtsanwalt in der Sache betraut habe, so daß sich die Frage stellt: Gegen bzw. für wen und wozu? Ist’s ein Mandat des Gemeinderates und gibt’s eine Niederschrift, die den Auftrag klar formuliert?
Politik schweigt
Die vernehmliche Stille bzw. Amnesie in der Esenser Politik angesichts der drohenden Zerschlagung zahlreicher Lebensentwürfe, angesichts der kalten Enteignung und der Entwertung von Grundeigentum, angesichts der Konterkarikatur der einst behaupteten Prosperitätsziele läßt darauf schließen, daß sich die involvierten Politiker nur ungern an ihre gesetzlichen Pflichten zur Sicherung der Daseinsvorsorge der Bevölkerung erinnern lassen.
Auch Karin Emken, die sonst kaum eine Betriebs- oder Bratwurstfeier ausläßt (Schreibt der Schüler eine Zwei, eilt Karin MdL herbei !), um bei stets „guten Gesprächen“ und bedankt „regem Austausch“ dem Bürger das harte Brot volkstümlicher, selfiegestützter Landeshemdsärmelpolitik nahezubringen, ist so unauffindbar, daß ihre Wahrnehmung von Gemeinwesenauftrag das Juso-Design kaum verhehlen kann.
„Wenn die Politik untätig bleibt, wird’s letztlich an den Bürgern hängenbleiben, juristisch qualifiziert dagegen vorzugehen; justiziable Ansatzpunkte gibt’s hier nicht wenige.“(Leserbrief-Fazit vom 06.07.2023)
Rechtsaufsichtsbeschwerde
Daß die Bürgerinitiative Dunum nun 240 Mitglieder umfaßt, verdeutlicht einerseits das bedenkliche Desinteresse der politischen Akteure, andrerseits aber das dringend erforderliche Selbstorganisationspotenzial.
Unter dem Datum vom 09.07.2023 hat die Bürgerinitiative eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen den OOWV an den niedersächsischen Wirtschaftsminister Lies gerichtet mit der Aufforderung, einen sofortigen Baustopp zu veranlassen.
Denn derzeit versucht der OOWV, Anlieger mit ersten Tiefbauarbeiten zu übertölpeln, um sowohl Präzedenzfälle für eine spätere Berufung auf „Gleichbehandlung“ als auch zum Nachweis genereller Machbarkeit dieses Ganovenprojekts zu installieren. Auch sollen damit wohl die 70% nicht anschließbaren Haushalte (Streusiedlung!) aus dem Plausibilitätsfokus gehalten werden.
Im übrigen verheißen auch die Initiativen in Dornum und Großheide, ausgehend hingegen von einer einwohnerfreundlichen Lokalpolitik, Zuversicht.