fake, fake, fake !

 

AfH, 05.12.2018, Ausschnitt

fake, fake, fake !

„Kläger klagt gegen Campingplatz Bensersiel!“ lautet der Subtext, der jüngst allerdings als Aufmacher daherkam, bei Kaufhausradio Nordseewelle halbstündlich, in der NWZ  als Ganzseiter und im Anzeiger für Harlingerland als kleiner Flankenschutz für’s Tischfeuerwerk „Stadt Esens verklagt Land Niedersachsen“.

Was aber ist dran an der Erzählung des AfH-Redakteurs Händel?

Eine Klage gegen den B’sieler Campingplatz vonseiten des erfolgreichen Klägers gegen die Umgehungsstraße gibt es ebensowenig wie eine etwa diesbezügliche Absicht; und Ratsmitglied Erwin Schultz als Urheber dieser Behauptung zu benennen, ist reine AfH-Zuschreibung ohne jeglichen Anhaltspunkt.

Dies ist nachlesbar im BZE-Beitrag bereits vom 03.Oktober („Droht jetzt der SuperGAU“) mit dem Hinweis, daß seinerzeit zum Bau von Campingplatz, Strandportal, Parkplätzen und Ausweisung von 10 ha Bauland rechtlich zwingend eine FFH-Prüfung hätte erfolgen müssen, da sie wie die KES im faktischen Vogelschutzgebiet lagen/liegen. Das unterblieb wider besseres Wissen wie bei der KES.

Im Zuge der anhängigen Klage gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung 25 II vor dem OVG Lüneburg steht zu erwarten, daß üblicherweise die o.b. Flächen – kumulativ – ebenfalls der Prüfung unterzogen werden und die Rechtswirksamkeit der Landschaftsschutzgebietsverordnung daran scheitert. Dies war ein Hinweis auf einen einfachen, wenngleich folgenreichen, verwaltungsrechtlichen Sachverhalt ( das Fehlen der FFH-Prüfungen wurde übrigens zwischenzeitlich vom Landkreis eingeräumt!) – ohne jeglichen Bezug zum Kläger, ohne jeglichen Hinweis auf irgendeine Klageabsicht gegen den Campingplatz o.ä..

In Politik und Verwaltung fand der Hinweis kein Gehör und daß er nach 8 Wochen nun als Falschmeldung in die geneigte AfH-Leserschaft kolportiert wird, wirft die stets gute Frage auf: Wem nützt sie, die Stimmungsmache, der sich der Anzeiger so schamlos und gegen jeglichen Presse-Kodex verfügbar macht?

Der unverminderten Schuldzuweisung gegen den Kläger, der Diffamierung sachlich korrekter Hinweise, der Straflosstellung der Verantwortlichen, der Verdummung und Verrohung von Leserschaft und Untertanen in einem Ausmaß, das sich an den Kommentaren z.B. jener facebook-community „Mein Bensersiel – watt will man me(e)r!!!“  (screenshot) ermessen läßt.

***

Fortsetzung

Qualitätsrecherche – Zum Verhältnis von Stil, Form und Inhalt

„Eine Einigung mit dem Dortmunder Kläger gegen die Stadt ist nicht in Sicht“ so eröffnet Redakteur Händel die schmale Zeitungsspalte. Keine Nachricht, keine Neuigkeit, aber immerhin ein gerader Satz, dessen Aussage nicht in Abrede zu stellen wäre angesichts anhängiger Klagen vor dem LG Aurich sowie vor dem OVG Lüneburg.

Doch heiter weiter: „Dieser versuche derzeit, den Druck auf die Stadt wegen einer erwarteten höchstmöglichen Entschädigung zu erhöhen“ – ob’s Zitat, indirekte Rede, Konjunktiv oder Klo-Kolportage ist, läßt der Erzähler im Dunkeln, wo eine Druckerhöhung wg. einer erwarteten höchstmöglichen Entschädigung auch kein Licht verspricht, was auch immer erwartet höchstmöglich sein mag und Entschädigung wofür? Denn so lauten ja die elementar-journalistischen Regelfragen der Julius-Streicher-Förderschule…

„Laut eines seit Monaten nicht mehr im Rat auftretenden Mandatsträger…“, ein Gewährsmann also, Quelle oder Informant? Egal, bei Unsicherheit um Dativ oder Genitiv sticht stets die Mischung, by zero news-content.

Also „… nehme der Kläger den Campingplatz ins Visier“ – um was zu tun? Da bittet eine hohle Konjunktiv-Metapher um Füllung und gewährt den schmutzigen Gedanken Freigang: Will er ihn malen, fotografieren, bedichten, beobachten oder gar beschießen?
Scheißegal, wichtig ist die Bestätigung durch Obrigkeit „auf Nachfrage“.
Vielleicht so: Frage: „Ein angeblich seit Monaten nicht mehr auftretender Mandatsträger soll geäußert haben, der Kläger nehme den Campingplatz ins Visier?“ – Antwort: „Ja“.

Sodann flatterhafter Themenwechsel: “ „Es gibt Baugenehmigungen für alles, was dort steht“, so Hinrichs“ mit einer für das Vermieterparadies B’siel durchaus gewagten Feststellung bzw. Amnestie-Verheißung.

„Der Kläger ist durch den Campingplatz zu keiner Zeit betroffen gewesen.“ Wie denn das? Gab’s etwa Anwohnerbeschwerden, Störung der Mittagsruhe, nachlässige Mülltrennung, tobende Kinder, ungesicherte Heringe, klappernde Vorzelte? Was wollen Zeitung sagen?

„Irgendwelche Vorwürfe, egal in welche Richtung, stehen nicht im Zusammenhang mit der (…) Straße, (…) daher kein Thema“ – nochmals: irgendwas egal wohin nicht Zusammenhang kein Thema. Aber ob solches einer Presseerklärung bedarf?

Schlußsatz: „“Ein Mediationsverfahren habe der Kläger abgelehnt“, so Karin Emken“

– Danke, Zeitung; berücksichtigen Sie die Tidezeiten, achten Sie auf Qualität und regionalen Anbau!
Knacken Sie, ob solcher Rätsel, die HÄ uns hier vorgelegt hat, die taube Nuß, und finden Sie den weichen Kern dieser journalistischen Meisterleistung !

***