Esenser Transparenzoffensive Teil II

 

 

 

 

 

Esenser
Transparenz-
offensive

Teil II
Gastbeitrag/Lesermeinung

 

 

 

 

Esenser Transparenzoffensive
2. Teil

 

„Der Stadtdirektor

Wie in Esens bekannt ist, wurde der ehemalige Stadtdirektor von seinen damaligen SPD-Kameraden ausgebootet und von seinem Posten als Vorsitzender des Kurvereins gestürzt. Es dauerte nicht lange, bis Jürgen Buß aus der SPD austrat.

Als 2014 Harald Hinrichs seinen Hut in den Ring warf, um die Nachfolge von Buß anzutreten, suchte er sich überall, besonders bei den Ratsfraktionen die entsprechende Unterstützung. Bei einer seiner Vorstellungen antwortete er auf die Frage, ob er auch Stadtdirektor werden wolle ausweichend. Man könne ja nicht wissen, ob der Rat der Stadt ihn haben wolle.

In einem 8- Augengespräch lehnte er jedoch ab, die Ämter Hauptverwaltungsbeamter [HVB] und Stadtdirektor zu trennen, was für uns als Gesprächspartner die klare Kompetenztrennung zwischen Stadt und Samtgemeinde bedeutet hätte.
Stattdessen versprach er (per Handschlag), dass er sich für eine Arbeitsweise einsetzen würde, die alle Fraktionen im Stadtrat in Diskussionen um städtische Belange einbezieht.
Nach seiner Wahl verweigerte er sich allerdings vehement. Anscheinend von der SPD gewarnt, die keinesfalls an ihrer Vorherrschaft rütteln lassen wollte. Um das zu kaschieren, betonte er immer und überall seine Parteilosigkeit. In Wirklichkeit hatte er sich schon seit seiner Wahl im System der SPD verfangen.
Ich verweise auf einen Ausspruch von Ex- Bürgermeister Wilbers, der gerne vom ehemaligen Stadtrat Georg Staudacher verwendet wurde:
„Seht endlich ein, dass in Esens die SPD das Sagen hat.“

Was ist aber aktuell passiert?
Harald Hinrichs tritt zur nächsten Wahl zum HVB der Samtgemeinde Esens nicht mehr an. Keine Begründung, keine öffentlichen Stellungnahmen. Hat er sich mit der SPD überworfen? Haben die Genossen mit einem anderen Kandidaten gedroht?
Von alleine gibt doch keiner ein Amt auf, das mit B2 so hoch dotiert ist, und das er gemäß eigener Qualifikation (gehobener Dienst) ohne weitere Verwaltungsprüfungen nie erreicht hätte, incl. Pensionsansprüchen. Aber er will noch selbst für seinen Nachfolger sorgen.

Wie man hört und liest, gibt es im Rathaus jemanden (könnte eine Sie sein), der/ die gerne die Nachfolge des scheidenden Allgem. Vertreters des HVB antreten möchte.
Diese Person scheint sich übergangen zu fühlen und klagt beim OVG wegen angeblicher Inkompetenz des von Hinrichs vorgeschlagenen Kandidaten. Hinrichs schweigt über seine Entscheidung und das Zustandekommen.

Da in der entscheidenden Samtgemeinderatssitzung kein Ratsmitglied nachgefragt hat und einstimmig entschieden wurde, war das Ergebnis wohl bereits im Vorfeld entschieden. Die Öffentlichkeit ist in der Sitzung uninformiert geblieben.
Die entsprechende Vorlage wurde im Verwaltungsausschuss besprochen und war daher nicht öffentlich. Dass sie im Netz zu finden ist, ist wohl ein Fehler.

Dazu in §64 NKomVG:
Grundsätzlich ist die Berufung…. keine Personalangelegenheit, die den Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigt.
Und das VG Hannover:
billigt den von der Kommune Berufenen…keinen Anspruch darauf zu, dass ihre Angelegenheit, insbesondere ihre Eignung für ihr Amt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert wird.

Das zeugt nicht nur vom fehlenden Respekt vor der Öffentlichkeit. Es verhindert auch die Information für die oben genannte klagende Person, die höchstwahrscheinlich nicht einmal eine Vergleichsmöglichkeit hat und auf eine Klage und die dortige Akteneinsicht angewiesen ist. Ob die Klage nach der Schaffung einer vollendeten Tatsache noch Erfolg haben wird, ist daher fraglich.

Und weiter mit der Trickserei:
Ohne Begründung für die Öffentlichkeit tritt, noch vor Ende der regulären Amtszeit, Harald Hinrichs als Stadtdirektor zurück.
Kommt er damit einer Abwahl durch seine SPD- Freunde zuvor? In der Tagesordnung finden sich keinerlei Sitzungsvorlagen mit Hinweisen auf das Prozedere der Tagesordnung. Weder zur Wahl des Stadtdirektors noch der seines Stellvertreters, der ja ebenfalls zur Disposition steht.

Dabei handelt es sich hier um formelle Vorgänge, die für die Öffentlichkeit verständlich beschrieben werden müssen und in §106 NKomVG geregelt sind. Nichts davon ist angekündigt oder nachvollziehbar.
Wenn nun, wie zu erwarten ist, der neu gewählte Allgem. Vertreter des HVB auch Stadtdirektor werden soll, ist das jetzt schon sicher, da dieser das Amt gemäß Verfassung nicht ablehnen kann. Hinrichs hat durch sein Ziehkind weiterhin Einfluss auf die Stadt, ohne sich mit dem Stadtrat beschäftigen zu müssen.

Wenigstens ist es nach über zehn Jahren doch noch zu meinem Vorschlag gekommen, die beiden Posten, HVB und Stadtdirektor, wie oben beschrieben zu trennen!“

 

Arno Nerschbach, 15.03.2025

 

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Vorschau:
3. Teil [redaktionell]
Höchst spekulatives Fazit

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